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Thema: Auktionen: Werden erzielte sechsstellige Zuschläge wirklich bezahlt ?
Richard Am: 18.02.2022 09:41:48 Gelesen: 1105# 1 @  
Corinphila lässt seine Zuschläge über 100.000 CHF weiterhin prüfen!

(wm-pcp) - Schon seit einigen Jahren lässt das bekannte Züricher Auktionshaus alle Lose, die 100.000 Franken und mehr erzielen, von einer unabhängigen Wirtschaftsagentur überprüfen. Dies war auch jetzt wieder der Fall und seit dem 9. Februar 2022 liegt das Testat von Bakertilly OBT AG in Zürich bis zum 30. Juni 2021 vor. Im Bericht heißt es dazu: „Alle in den Ergebnislisten aufgeführten Auktionszuschläge ab CHF 100‘000 zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 30. Juni 2021 stimmen mit den Abrechnungen überein. Die Zahlungen oder Gutschriften bei Zuschlägen ab CHF 100‘000 von den Käufern und an die Einlieferer stimmen mit den Abrechnungen überein. In den von uns geprüften Transaktionen konnten wir keine fiktiven Transaktionen feststellen.“

In der Auktionsbranche, auch in der deutschen, kursieren seit geraumer Zeit immer wieder Gerüchte, dass so mancher sechsstelliger und gar noch höhere Zuschläge eher fiktiv sind, in Wirklichkeit also nicht realisiert wurden.

Corinphila – das Auktionshaus gehört zum Global Philatelic Network – will damit gerade Einlieferern die Sicherheit geben, dass in ihrem Haus alles mit rechten Dingen zugeht. Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite http://www.corinphila.ch einzusehen:

Baker Tilly OBT AG | Hardturmstrasse 120 | 8005 Zürich
T +41 44 278 45 00 | http://www.bakertilly.ch

Bericht des Wirtschaftsprüfers
an die Geschäftsleitung der
Corinphila Auktionen AG
Zürich

Zürich, 27. August 2020

Auftragsgemäss haben wir als Wirtschaftsprüfer alle Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten 146 bis 249 mit einem Auktionszuschlag über CHF 100‘000 ausgewiesen sind:

- Am 27. August 2010 haben wir alle 22 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 146 bis 164 zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 27. August 2010 veröffentlicht wurden.

- Am 26. Januar 2012 haben wir alle 5 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 165 bis 172 zwischen dem 27. August 2010 und dem 11. Januar 2012 veröffentlicht wurden.

- Am 6. Dezember 2012 haben wir beide Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 173 bis 176 zwischen dem 11. Januar 2012 und dem 5. Dezember 2012 veröffentlicht wurden.

- Am 11. September 2014 haben wir alle 4 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 177 bis 190 zwischen dem 26. Februar 2013 und dem 24. Mai 2014 veröffentlicht wurden.

- Am 11. November 2015 haben wir ein Auktionslos geprüft, das in den Ergebnislisten Nr. 191 bis 201 zwischen dem 18. November 2014 und dem 27. Mai 2015 veröffentlicht wurde.

- Am 28. November 2018 haben wir alle 11 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 202 bis 226 zwischen dem 18. November 2015 und dem 2. Juni 2018 veröffentlicht wurden.

- Am 27. November 2019 haben wir alle 4 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 227 bis 243 zwischen dem 1. November 2018 und dem 31. Juli 2019 veröffentlicht wurden.

- Am 27. August 2020 haben wir alle 4 Auktionslose geprüft, die in den Ergebnislisten Nr. 244 bis 249 zwischen dem 1. August 2019 und dem 31. Juli 2020 veröffentlicht wurden.
Prüfungshandlungen

- Stimmen alle in den Ergebnislisten aufgeführten Auktionszuschläge ab einem Betrag von CHF 100‘000 mit den tatsächlichen Abrechnungen überein.

- Stimmen die Zahlungen oder Gutschriften bei Zuschlägen ab einem Betrag von
CHF 100‘000 an Käufer und Einlieferer mit den Abrechnungen überein


Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist für die korrekte Abwicklung der Auktionen zuständig. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems wie die Abwicklung der Auktionen und Zahlungen.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die in den Ergebnislisten ausgewiesene Auktionszuschläge ab einem Betrag von CHF 100‘000 in den oben erwähnten zwei Punkten abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards (PS 800) vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit für unser Prüfungsurteil gewinnen.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die erwähnten Transaktionen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Alle in den Ergebnislisten aufgeführten Auktionszuschläge ab CHF 100‘000 zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Juli 2020 stimmen mit den Abrechnungen überein.

Die Zahlungen oder Gutschriften bei Zuschlägen ab CHF 100‘000 von den Käufern und an die Einlieferer stimmen mit den Abrechnungen überein.

In den von uns geprüften Transaktionen konnten wir keine fiktiven Transaktionen feststellen.

Baker Tilly OBT AG
Daniel Schweizer, zugelassener Revisionsexperte

Michael Tremp, zugelassener Revisionsexperte, leitender Revisor
 
drmoeller_neuss Am: 18.02.2022 10:59:23 Gelesen: 1041# 2 @  
Die Prüfung durch ein unabhängiges Institut sehe ich eher als PR-Aktion, als dass den Einlieferern und Bietern eines Auktionshauses die Gewissheit bringt, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

In der sechsstelligen Preisklasse ist "Mauscheln" ein teures Vergnügen, da alle finanziellen Transaktionen per Gesetz offen zu legen sind. Bei einer Steuerprüfung würde das sofort auffallen, dass die versteuerten Provisionen nicht zu den veröffentlichten Auktionsergebnissen passen. Die Philatelie ist ein kleiner Markt und die Philatelisten schlafen nicht. Es spricht sich schnell herum, wenn angeblich verkauftes Spitzenmaterial innerhalb kurzer Zeit wieder auf dem Markt angeboten wird.

Und wenn ein Auktionshaus aus "Scheinzuschlägen" Nutzen ziehen will, dann wird es auch die "kriminelle" Energie aufbringen, sich Strohmännern zu bedienen, die für saubere Transaktionen sorgen.

Wenn wir beim Thema "Mauscheln" sind, sehe ich eher die Gefahr bei den kleineren Losen, die nicht von den Wirtschaftsprüfern erfasst werden. Auch Scheinbietern kann man nicht einfach auf die Schliche kommen. Die Auktionshäuser haben die Gebote schriftlich vorliegen, oder wissen aus Erfahrung einzuschätzen, was ein Los einem bestimmten Bieter wert ist. Saalbieter können nicht prüfen, welche Gebote der Auktionator in seinen Büchern hat. Scheinbieter hinterlassen keine Spuren in der Buchführung. Selbst auf ebay tut man sich schwer, "Puschen" gerichtsfest nachzuweisen, obwohl hier der Bietverlauf veröffentlicht wird und über die Anzahl der Bewertungspunkte oft auch Rückschlüsse auf die Bieter möglich sind.
 
Richard Am: 07.03.2022 09:45:40 Gelesen: 780# 3 @  
Eine Ergänzung zum Thema

(wm-pcp) - Wie bereits vor einigen Wochen gemeldet, lässt das Schweizer Auktionshaus Corinphila regelmäßig alle Zuschläge über 100.000 CHF von einem darauf spezialisierten unabhängigen Prüfungsunternehmen auf Korrektheit kontrollieren.

In diesem Zusammenhang ließ der Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer, vertreten durch seinen Präsidenten Harald Rauhut, folgende wichtige Ergänzung der Redaktion zukommen:

„Der Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer (BDB e.V.) legt in diesem Zusammenhang wert auf die Feststellung, dass Mitgliedsfirmen des BDB bisher nicht mit sog. ‚Schein-Zuschlägen‘ auffällig geworden sind, sondern die veröffentlichen Zuschläge auch dem tatsächlichen Verkauf entsprechen.“
 
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