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Thema: Auktion: Mehr als den Zuschlag für ein Los geboten, keinen Zuschlag erhalten
Martin de Matin Am: 20.03.2022 10:04:01 Gelesen: 1516# 1 @  
Eine Frage an die Rechtsexperten.

Ich habe bei einer Auktion mehre Lose beboten. Nach den Ergebnissen hätte ich alle Lose bekommen. Nach Erhalt der Lose stellte ich fest, das ein Los in der Rechnung nicht aufgeführt war. Für das fehlende Los hatte ich mehr als das zweieinhalbfache des Ausrufs geboten; der Zuschlag erfolgte zum eineinhalbfachen Ausruf. Nach telefonischer Rückfrage erklärte man mir, das mein Gebot wohl durch ein Versehen nicht berücksichtigt wurde. Das Los wurde noch nicht abgesendet und wird bis zur Klärung zurückgehalten.

Mein Frage dazu ist: Wie sieht die rechtliche Lage bezüglich dieses Loses aus. Wem steht das Los zu, aber auch wenn es schon versandt wurde? Hat man als Person, die das Los nicht erhält irgendwelche Ansprüche?

Gruss
Martin
 
22028 Am: 20.03.2022 10:07:09 Gelesen: 1514# 2 @  
@ Martin de Matin [#1]

Gute Frage, der Auktionator kann sich evtl. auf menschliches Versagen berufen. Was sagt denn die AGB des Hauses?
 
guy69 Am: 20.03.2022 10:42:25 Gelesen: 1485# 3 @  
@ Martin de Matin [#1]

Genau solch einen Fall hatte ich letztes Jahr auch.

Hatte die Auktion live am Rechner von zu Hause mitverfolgt. Als mein Los drankam, war ich erstaunt über den günstigen Zuschlag, der weit unter meinem Gebot lag. Kurz danach startete ich eine Live Chat Anfrage ob ich mein ersteigertes Los auch abholen könne.

Der Chatpartner antwortete darauf nach Durchsicht, mir wurde das Los nicht zugeschlagen. Nach Prüfung wurde mein Gebot gefunden und erklärt es wurde bei der Auktion übersehen.

Er würde Rücksprache mit dem Auktionator halten. Ich hätte allerdings keinen Anspruch mehr darauf. Der Auktionator sprach mit dem Käufer (wohl ein Kommissionär) und dieser erklärte sich bereit nochmals das Los ausrufen zu lassen. Mir wurde dann das Los zugesprochen eine Stufe über dem Höchstgebot des Kommissionärs. Somit anstatt 600,- 1200,-- Euro. Nachvollziehen kann man das von zu Hause alles nicht.
 
bayern klassisch Am: 20.03.2022 11:02:35 Gelesen: 1466# 4 @  
Hallo in die Runde,

ist mir auch schon mehrfach passiert. Bei einer öffentlichen Versteigerung ist der Zuschlag per Hammer bindend. Pech gehabt.

Bei einer anderen Auktion ließe sich evtl. noch nachkarten und man wäre auf den Auktionator angewiesen, der einen Fehler auf seine Kosten (und die Kosten des Einlieferers) begangen hätte. Gute Kunden dürften so zufrieden gestellt werden können, weniger gute Kunden vlt. eher nicht.

Prinzipiell lasse ich mir meine Gebote auf die Lose, die ich unbedingt will, per Mail bestätigen, doch ein Auktionshaus in München hat es auch schon 2 mal geschafft, diese Lose trotz individueller, schriftlicher Bestätigung zu vergeigen. Dann hilft halt nur selbst im Saal sitzen, oder einen Kommissionär zu beauftragen, der im Saal sitzt. Ist immer noch besser, als gar nichts zu bekommen bis auf ein Entschuldigungsschreiben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Richard Am: 20.03.2022 22:32:08 Gelesen: 1371# 5 @  
@ Martin de Matin [#1]
@ guy69 [#3]
@ bayern klassisch [#4]

Hallo zusammen,

wir hatten auf Philaseiten bereits ein Thema, in welchem berichtet wurde, dass Auktionslose "gegen Gebot", bei denen mindestens 5 Euro geboten werden mussten, auch bei einem höheren Gebot regelmässig nicht zugeschlagen wurden, sondern in den nächsten Auktionen weiter angeboten wurden.

Dem Anschein nach wurden sie solange nicht zugeschlagen, bis in einer kommenden Auktion ein hohes Gebot abgegeben wurden. Ich finde das nicht in Ordnung gegenüber den Bietern (Kunden).

Ich denke, hier muss jeder für sich selbst entscheiden, ob und welchen Umständen bei Auktionsfirmen mit den geschilderten Handhabungen erteilt werden. Das Angebot an Auktionsfirmen ist riesig.

Schöne Grüsse, Richard
 
dietbeck Am: 20.03.2022 22:38:33 Gelesen: 1366# 6 @  
@ Richard [#5]

Hallo Richard,

so einfach ist die Sache nicht. Wenn ich an einem Los interessiert bin habe ich ja nicht 5 Auktionsfirmen, die "dasselbe" Los anbieten. Wenn ich ein Los denn haben möchte, dann geht das zum entsprechenden Zeitpunkt nur beim Auktionshaus, wo das Los angeboten wird.

Wenn ich natürlich ein Los haben will, das nicht "speziell" ist liegt das ganze anders.
 
Cantus Am: 20.03.2022 22:54:13 Gelesen: 1355# 7 @  
Das sehe ich genauso. Ich habe kürzlich bei Rölli in der Schweiz einen Posten zugeschlagen bekommen, nach dem ich in der Zusammensetzung seit mehr als zehn Jahren gesucht hatte; da kann man nicht einfach auf irgendein anderes Auktionshaus ausweichen.

Viele Grüße
Ingo
 
bovi11 Am: 20.03.2022 22:55:41 Gelesen: 1353# 8 @  
Es kommt allein auf die Bedingungen an, die dem Vorgang zugrunde liegen.

Wenn es eine übliche Auktion in einem Auktionshaus war, steht meist in den Bedingungen, dass der Auktionator den Zuschlag versagen kann.

Geht es um eine Auktion wie bei eBay, handelt es sich nicht um eine Versteigerung i.S. der Bestimmungen des § 156 BGB, sondern um einen Verkauf gegen Höchstgebot bei Zeitablauf. Bei eBay kommt der Vertrag mit dem Ausüben der Option "Sofort kaufen" oder durch Abgabe des höchsten Gebots bei Ablauf der Angebotszeit zustande. Hier ist dann definitiv ein Kaufvertrag zustande gekommen (von seltenen Ausnahmen abgesehen).
 
Cantus Am: 20.03.2022 23:27:22 Gelesen: 1336# 9 @  
@ bovi11 [#8]

Es gibt aber Anbieter, die beenden bei Ebay oder Delcampe eine Auktion vorzeitig, sprich, sie wird abgebrochen, und da geht man dann trotz hohem Gebot leer aus.

In einem Fall wurde mir mitgeteilt, dass das Los nicht mehr aufzufinden sei (vermutlich mehrfach angeboten), in allen anderen Fällen blieb ich nur ratlos zurück.

Viele Grüße
Ingo
 
bayern klassisch Am: 21.03.2022 09:05:44 Gelesen: 1279# 10 @  
@ Cantus [#9]

Mir hat einer mal geschrieben, dass der Hund den 180 Jahren alten Brief gestern aufgefressen hat - glauben muss man das alles nicht, was einem Leute erzählen, die viel weniger für ihre Stücke erlösen, als sie es sich gedacht haben.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
drmoeller_neuss Am: 21.03.2022 09:23:19 Gelesen: 1265# 11 @  
@ Cantus [#9]

Der Anbieter ist nur im sehr engen Rahmen berechtigt, eine Auktion abzubrechen. Der Klassiker ist der "Irrtum", der Verkäufer kann aber auch die Auktion abbrechen, wenn der Artikel gestohlen oder zum Beispiel durch einen Brand zerstört wurde. In allen Fällen ist der Verkäufer beweispflichtig. Wird der Artikel vom Hund "gefressen", muss der Besitzer nachweisen, dass er den Hund beaufsichtigt hat und den Schaden nicht vermeiden konnte. Die Ausrede, man kann den Beleg im eigenen Chaos nicht mehr finden, zieht auf keinen Fall.

Die Rechtssprechung bis hin zum Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein zu niedriger Preis kein Abbruchkriterium ist (z.B. BGH vom 12. Nov. 2014 - Az: VIII ZR 42/14). Wenn der Verkäufer den Artikel nicht mehr liefern kann, schuldet er dem Höchstbieter Schadensersatz.

In der Realität gibt es aber hier zwei Probleme: Erstens muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er die Zerstörung des Artikels selbst verschuldet hat oder einfach nur gelogen hat. Wenn der vom Hund gefressene Brief seine "Wiederauferstehung" auf ebay feiert, ist der Verkäufer fällig. Am besten ruhig die Auktion auslaufen lassen und dann auf Schadensersatz klagen. Natürlich kommt dann nicht in den Besitz des Briefes, denn mit dem späteren Käufer ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Und dann sind wir schon beim zweiten Problem: es muss beim Verkäufer auch etwas zu holen sein. Sonst hat man für viel Geld einen hübschen Titel erworben, den man einrahmen und sich über das Bett hängen kann, aber für den man nichts kaufen kann.

Hier einmal auf die schnelle eine m.E. gute Zusammenfassung [1].

[1] https://www.anwaltonline.com/ebay-recht/tipps/1994/darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden
 
bayern klassisch Am: 21.03.2022 10:10:12 Gelesen: 1233# 12 @  
@ drmoeller_neuss [#11]

Da hast du natürlich Recht - nur in meinem Fall konnte ich bei einem französischen Anbieter in Südfrankreich schlecht nachweisen, dass ein Hund (wem gehörte der ?) den Brief nur gefressen hatte, weil man ihn nicht beaufsichtigt hatte. Er hätte immer argumentieren können, dass ein fremder Hund über den Zaun gesprungen war und den auf dem Tisch liegenden Brief just vor seiner Verpackung aufgefressen hatte.

Tatsächlich hat er später (1,5 Jahre!) denselben Brief wieder eingestellt und per Sofortkauf an den Sammler gebracht. Der Zustand des Briefes war der gleiche, wie vor der Hundemalzeit, schon erstaunlich. Für 100 Euro war mir da aber ein Aufriss einfach zu nervenzerfetzend und ich habe es gut sein lassen.

Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist halt ein himmelweiter Unterscheid - aber wem sage ich das.

Aber eBay bzw. Delcampe sind halt keine Auktionen, wie bovi11 schon richtig schrieb.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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