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Thema: Bund: Poststationen 2.0 für Automatenmarken
Das Thema hat 375 Beiträge:
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bedaposablu Am: 21.12.2023 18:28:26 Gelesen: 5115# 351 @  
@ Journalist [#344]

Hallo miteinander!

Im o.g. Beitrag wurde von Jürgen diese Station gemeldet:

39326 Hohenwarsleben - Irxleber Str. 6 - Abschleppdienst Werther (19.11)

Nun heute war ich mal im Elbepark und habe anschließend die Poststation kontaktiert und Sturm und Regen widerstanden.





Ja, bekanntlich haben wir heute den 21.12.2023 und ich habe Beleg Nummer 2 gezogen! Super!

Auf de Bildern ist die Station mit 702 gekennzeichnet, Was immer "702" bedeutet! Die Station ist an einer Rückwand und die Straße rechts kommt von der Autobahn, so daß jeder Autofahrer die Station nicht sieht. Gegenüber ist der "Edeka"-Parkplatz, hier wäre die Anlage bestimmt höher frequentiert, aber wir kennen die Gründe nicht.

Wie üblich habe ich auch hier einen Brief in den Briefkasten geworfen.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Ben 11 Am: 01.01.2024 17:10:27 Gelesen: 4780# 352 @  
Guten Abend Zusammen,

heute mal den Neujahrstag genutzt und einen Ausflug zur nächstgelegenen Poststation gemacht, um die neuen BüWa-Marken zu holen.



Bekanntlich ändert sich ja das Porto. Und mit ihm ändert sich auch die Nummer des Produktkataloges auf "0x36" (hex). Dezimal wäre das dann die Version 54 oder 5.4.



Diese Änderung findet sich nun auch in den anderen Matrix-Codes aller weiteren Marken und auch im Security-String.



Eine schöne Abart stellt die Rückseite mit verschobenen schwarzen Schnittmarkierungen dar.



Viele Grüße und ein gesundes Neues Jahr.
Ben.
 
Stefan Am: 02.01.2024 08:11:36 Gelesen: 4705# 353 @  
Die ersten Poststationen sind äußerlich überarbeitet und neu verziert worden:



Poststaton in Sankt Augustin - eines der 20 Geräte aus der Pilotphase



Poststation in Bonn - Bad Godesberg

Gleichzeitig wurde das Wort „Briefmarke“ (und "Paketmarke") entfernt.

Gruß
Stefan
 
Stefan Am: 04.01.2024 20:58:49 Gelesen: 4552# 354 @  
Am 01.01.2024 wurden die beiden Portostufen für die Bücher-/Warensendung (Büwa) erhöht. Bei dem Kauf von ATM am 01.01.2024 hat ein ein Sammlerkollege aus Saarbrücken das nachfolgende Kuriosum bemerkt:



ATM zu 2,25 Euro und dazugehörende Quittung zu 1,95 Euro

Die Automatenmarke wurde an der Poststation in 66280 Sulzbach erworben.

Sind weitere Standorte bekannt, wo diese Diskrepanz auftrat?

Gruß
Stefan
 
Journalist Am: 24.01.2024 10:29:22 Gelesen: 3941# 355 @  
Hallo an alle,

wie nun gesichert bekannt ist, wurde schon zum Jahresende die Zahl von 400 Poststationen überschritten. Ich will bei nächster Gelegenheit und etwas Zeit hier mal wieder einige mir zugeschickte Standorte auflisten.

Soweit für heute zumindest eine kurze Zwischeninfo - viele Grüße Jürgen
 
ddw Am: 07.02.2024 17:23:53 Gelesen: 3060# 356 @  
@ Journalist [#355]

Hallo Jürgen und alle anderen, hier zwei evtl. neue Standorte:

Schwarztorweg 6
35418 Buseck

Volpertstriesch 1
35435 Wettenberg

Viele Grüße
Dolf
 
Michael Mallien Am: 16.02.2024 12:30:30 Gelesen: 2722# 357 @  
@ Michael Mallien [#279]

Nach meinem Besuch der Poststation in Delingsdorf im September 2023 war ich in dieser Woche ein zweites Mal dort und ich war recht erstaunt, dass sich so gut wie nichts dort getan hat. Die Station selbst sieht noch so aus, wie beim ersten Besuch, also ohne jede Beschriftung.



Ich zog jeweils 5x die Ergänzungsmarken zuz 0,05, 0,10, und 0,20 Euro;
1x Standardbrief mit Zusatzleistung PRIO zu 1,95 Euro;
1x Standardbrief per Einwurfeinschreiben zu 3,20 Euro;
1x BÜWA (500g) zu 2,25 Euro

Auch hier zeigt sich, dass die Poststation nicht genutzt wird, denn bei allen Marken zog ich die Folgenummern nach meinem Besuch vor knapp 5 Monaten !

Bei der BÜWA-Marke die Nummer 1 nach der Portoerhöhung vom 1.1.2024.



Meine Kaufbelege hatten die Nummer 7 und 8. Das bedeutet, dass nur 4 Käufe durch andere Kunden in der Zwischenzeit erfolgt sind.



Da frage ich mich doch, was die Post sich dabei denkt? Die Station erscheint mir eine totale Fehlinvestition zu sein. So gut wie niemand findet sie oder weiß etwas damit anzufangen.

Viele Grüße
Michael
 
Mi1068 Am: 28.02.2024 09:52:22 Gelesen: 2387# 358 @  
@ Stefan [#1]

Hallo,

gestern habe ich eine Werbemail "Kennen Sie schon die Schwester der Packstation?" erhalten:



Viele Grüße
Heinz
 
Araneus Am: 28.02.2024 10:43:28 Gelesen: 2376# 359 @  
@ Mi1068 [#358]

Bemerkenswert finde ich den Wandel der Begrifflichkeit. Man kann jetzt „ Briefporto erwerben“ bzw. „Briefporto“ ist „erhältlich“. DHL bzw. die Deutsche Post vermeidet anscheinend jetzt konsequent den Begriff „Briefmarken“.

Auf der DHL-Homepage [1] werden zur Zeit noch beide Begriffe verwendet. Heißt es hier zunächst noch „ Hier können Sie kontaktlos Brief- und Paketmarken ausdrucken“, wird anschließend auch hier nur noch der Begriff „Briefporto“ verwendet.

Noch in der DHL-Pressemitteilung " Deutsche Post DHL baut Netz auf 1.000 Poststationen aus" vom 23.06.2023 gehört zu den „fünf wichtigsten Services der Poststation“ der „ Verkauf von Brief- und Paketmarken“, das Wort „Briefporto“ taucht in dieser Presseerklärung überhaupt nicht auf.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/pakete-abgeben/poststation.html
[2] https://group.dhl.com/content/dam/deutschepostdhl/de/media-relations/press-releases/2023/pm-1000-poststationen-190623.pdf
 
Stefan Am: 28.02.2024 19:48:19 Gelesen: 2315# 360 @  
Ich finde recht interessant, was im Entwurf zum neuen Postgesetz [1] geplant ist, welches aktuell zur Diskussion zwischen Bundestag und Bundesrat pendelt.

In Paragraph 10 - "Filialen und automatisierte Stationen" werden Vorgaben zur Meldung der Standorte gemacht:

(1) Betreiben Anbieter Filialen oder automatisierte Stationen, so haben sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres die folgenden Informationen zu diesen Einrichtungen elektronisch zu übermitteln:

1. die Anschrift der Einrichtung bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
2. den Betreiber der Einrichtung [...]
3. die Art der Einrichtung.

Betreiben Anbieter Filialen oder automatisierte Stationen im Auftrag eines anderen Anbieters, so sind die Informationen nach Satz 1 ausschließlich durch den Anbieter zu übermitteln, in dessen Auftrag die Filiale oder die automatisierte Station betrieben wird.

[...]


Damit kann der Betrieb von Filialen oder automatisierten Einrichtungen ausgelagert und fremdvergeben werden.



Interessant wird Paragraph 17 - "Infrastrukturvorgaben" (Fettdruck als eigene Hervorhebung). Der Absatz (1) ist der Vollständigkeit wiedergegeben und dürfte meinem Eindruck nach eines der wesentlichsten Kernelemente des neuen Postgesetzes gelten:

(1) Bundesweit müssen mindestens 12.000 Universaldienstfilialen vorhanden sein. Sie müssen werktäglich nachfragegerecht geöffnet sein. In allen Gemeinden und in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern muss ein Universaldienstanbieter mindestens eine Universaldienstfiliale betreiben. Satz 3 gilt in der Regel auch für Gemeinden, die nach landesplanerischen Regelungen zentralörtliche Funktion haben. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine Universaldienstfiliale in höchstens 2.000 Metern erreichbar ist. In allen Landkreisen muss ein Universaldienstanbieter mindestens je Fläche von 80 Quadratkilometern eine Universaldienstfiliale betreiben. Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Postdienst versorgt werden. Bei Veränderungen im Bestand von Universaldienstfilialen hat der Universaldienstanbieter mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Bundesnetzagentur im Benehmen mit der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen zulassen, wenn diese barrierefrei sind und eine Nutzung ohne eigene technische Geräte ermöglichen. Sie berücksichtigt dabei insbesondere,

1. die örtliche Nachfrage nach Postdienstleistungen,
2. die Möglichkeit, eine Universaldienstfiliale im Sinne des Absatzes 1 einzurichten, und
3. ein angemessenes Verhältnis zwischen automatisierten Stationen und Universaldienstfilialen in der jeweiligen Region.

Durch Allgemeinverfügung kann die Bundesnetzagentur die näheren Voraussetzungen festlegen, unter denen sie automatisierte Stationen nach Satz 1 zulässt. Sie kann insbesondere die Vorgaben der Sätze 1 und 2 konkretisieren.

[...]

(5) Im Einvernehmen mit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft kann im Einzelfall von den Vorgaben des Absatzes 1 Satz 3 bis 5 und des Absatzes 3 Satz 1 abgewichen werden, wenn dies den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort entspricht.




Seitens des Gesetzgebers macht man sich auch Gedanken, zukünftige postalische Experimente rechtlich zu legitimieren. Dazu heißt es in Paragraph 23 mit dem Thema "Erprobung neuer Modelle der Postversorgung" wie folgt:

(1) Die Bundesnetzagentur soll zur Erprobung neuer - insbesondere barrierefreier, nachhaltiger, digitaler, automatisierter oder mobiler - Modelle der Versorgung mit Postdienstleistungen Abweichungen von den Vorgaben dieses Abschnitts sowie des Abschnitts 1 zulassen, soweit diese mit den Zielen des § 2 Absatz 2 vereinbar sind und keine anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die erstmalige Erprobung soll auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beschränkt werden. Bestehen die ursprünglichen Zulassungsbedingungen fort und haben sich Modelle in der Erprobung bewährt, kann die Bundesnetzagentur unter den Voraussetzungen des § 17 Absatz 5 deren Beibehaltung für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren zulassen.

(2) Die Erprobung eines neuen Modells ist durch einen Universaldienstanbieter bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Die Bundesnetzagentur legt nach pflichtgemäßem Ermessen und bezogen auf den konkreten Einzelfall fest, welche Informationen und Unterlagen der Universaldienstanbieter beizubringen hat, um eine Entscheidung nach Absatz 1 zu ermöglichen.

(3) Der Universaldienstanbieter hat der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen über den Stand und die Erfahrungen sowie die Erreichung der Ziele der Erprobung zu berichten. Unbeschadet des § 24 übersendet die Bundesnetzagentur dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erprobungen, insbesondere auch mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf dieses Gesetzes mit dem Ziel der angemessenen Berücksichtigung und Nutzbarmachung neuer Modelle der Postversorgung.

(4) Von den Vorgaben des § 18 Absatz 1 kann im Rahmen der Erprobung neuer Modelle nach Absatz 1 nicht abgewichen werden. Die Möglichkeit, nach § 17 Absatz 5 von den Vorgaben des § 17 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie des § 17 Absatz 3 Satz 1 abzuweichen, bleibt unberührt.


Der erwähnte Paragraph 18 bezieht sich auf Laufzeitvorgaben von Sendungen (Brief und Paket) im Inland. Paragraph 17, Absatz 3 befasst sich mit der Verbreitung von Briefkästen der DPAG. Insbesondere der Absatz (1) macht deutlich, dass zukünftig seitens der Deutschen Post bzw. DHL weiterhin einige Neuentwicklungen in der Praxis getestet werden könn(t)en bzw. zu erwarten sind.



In der Begründung des neuen Gesetzes heißt es auf Seite 90 (Fettdruck als eigene Hervorhebung):

Die Infrastrukturvorgaben bleiben unverändert. Auch in Zukunft müssen mindestens 12.000 Universaldienstfilialen betrieben werden. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen, können in Zukunft auch automatisierte Stationen die Funktion einer Universaldienstfiliale übernehmen, solang ein angemessenes Verhältnis von personenbetriebenen und automatisierten Stationen sichergestellt ist. Dabei wird es in Zukunft möglich sein, von den starren Standortvorgaben abzuweichen, falls die betroffene kommunale Gebietskörperschaft dem zustimmt. Damit soll den örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen und verhindert werden, dass die gesetzlichen Vorgaben am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen



Dito auf Seite 102:

Zu § 3 (Begriffsbestimmungen)

Zu Nummer 3:

Insbesondere im Paketbereich kommt automatisierten Stationen eine wachsende Bedeutung zu. Um entsprechende Stationen spezifischen Vorgaben im Postgesetz unterwerfen zu können, werden sie in Nummer 3 definiert. Wesentliche Elemente der automatisierten Stationen sind, dass sie stationär sind, zur Abholung oder Einlieferung von Postsendungen dienen und - anders als Filialen nach Nummer 10 - ohne Personal betrieben werden.


Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass mit den automatisierten Stationen nicht nur der Paketbereich gemeint ist.



Dito auf Seite 122 (Fettdruck als eigene Hervorhebung):

Zu § 17 (Infrastrukturvorgaben)

Zu Absatz 2

Das neue Postgesetz trägt auch im Bereich des Universaldienstes dem technischen und gesellschaftlichen Fortschritt Rechnung. Automatisierte Stationen dienen bereits heute vielerorts der Versorgung mit Postdienstleistungen. Dies soll in Zukunft auch im Bereich des Universaldienstes Berücksichtigung finden. Daher könnten in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen und nach Zulassung durch die Bundesnetzagentur Universaldienstfilialen durch automatisierte Stationen ersetzt werden. Die Stationen müssen barrierefrei sein; dies ist der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Zudem müssen die Stationen ohne eigene technische Geräte benutzbar sein.


Rein rechtlich hätte die Deutsche Post zukünftig mit diesem neuen Postgesetz die Möglichkeit, Automaten (auch die 2021/2022 in NRW an 20 Standorten getesteten Poststationen) als Ersatz personell betriebener Filialen aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Dies gilt für Brief und Paket gleichermaßen.

Es ist davon auszugehen, dass der bisherige Entwurf des neuen Postgesetzes in weiten Teilen Bundestag und Bundesrat passieren und vermutlich Anfang 2025 in Kraft treten wird. Eine diesbezügliche Entscheidung dürfte in wenigen Wochen seitens des Gesetzgebers fallen.

Gruß
Stefan

[1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-des-postrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
Journalist Am: 29.02.2024 10:07:10 Gelesen: 2236# 361 @  
@ Mi1068 [#358]

Hallo Heinz und an alle,

ja die Meldung ist insofern interessant, das die Post hier bestätigt, das mittlerweile es derzeit schon über 500 Standorte von Poststationen gibt. Da ich demnächst nach Bonn fahre, habe ich dort übrigens nach Münzwertzeichendruckern im Standortfinder gesucht. Interessant war hier aus meiner Sicht, wie der folgende Sreenshot zeigt,



dass hier nun nicht nur mehr die bisherigen ATM-Drucker (Silafgeräte) angezeigt werden, sondern auch die Poststationen unter dem Punkt "Briefmarkenautomat" zu finden sind.

Viele Grüße Jürgen
 
Mi1068 Am: 01.03.2024 19:14:50 Gelesen: 2117# 362 @  
@ Araneus [#359]

Hallo Franz-Josef,

an der am 26.02.2024 erstmals im Postfinder gesehenen Poststation in Grevenbroich heißt es weiter Briefmarken.



Die Poststation steht auf der Rückseite des Einkaufszentrum (Kaufland) und dem Parkhaus.





Neu für mich war die Einblendung zum Scanner,den an diesem Tag noch gesperrten Briefkasten.



Im EKZ befindet sich eine Postbank/ Postfiliale.

Freundlich Grüße
Heinz
 
Ben 11 Am: 03.03.2024 20:00:10 Gelesen: 1999# 363 @  
Guten Abend zusammen,

heute führte uns eine Geocaching-Tour nach Norden, fast bis an die brandenburgische Landesgrenze. In die Tour hatten wir auch einen Besuch dieser neuen Poststation in 01561 Lampertswalde aufgenommen, die kürzlich auf meinem Radar, also der Standortsuche, auftauchte.

Die Station liegt am Rande eines Gewerbegebietes, etwas abseits an der Seite eines Lidl-Marktes.



Für die ländliche Region eine recht große Station mit der interessanten Nummerierung "702". Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen den Nummern 701 und 702?

Immerhin gibt es hier auch (noch) Briefmarken.

Viele Grüße
Ben.
 
22028 Am: 03.03.2024 20:03:08 Gelesen: 1995# 364 @  
@ Ben 11 [#363]

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen den Nummern 701 und 702?

Ist die Nummer nicht der interne "Name" der Paketstation und auch um sicherzustellen, dass man vor der richtigen Station steht, wenn man ein Paket das sich in der Station befindet, abholen will?
 
Ben 11 Am: 03.03.2024 20:17:19 Gelesen: 1989# 365 @  
@ 22028 [#364]

Packstationen haben alle eine unterschiedliche Nummer, zumindest in unserer Gegend. Poststationen wie diese hier, haben eigentlich alle hier eine "701" mit dieser Ausnahme nun auch "702".

Ergänzen wollte ich noch das Aussehen einer Marke.



Von dem Satz, den ich gezogen habe, sind fast alle "Nr-1" Marken. Ein paar wenige wie diese 0,85, eine 005 Ergänzung, eine Prio und eine Einwurfeinschreiben liegen im unteren einstelligen Bereich.

Ein Sammler war vor mir noch nicht da, scheint alles normaler Bedarf zu sein. Alle Marken haben das kleine Format.

VG.
 
Stefan Am: 03.03.2024 20:25:14 Gelesen: 1985# 366 @  
@ Ben 11 [#365]

Packstationen haben alle eine unterschiedliche Nummer, zumindest in unserer Gegend. Poststationen wie diese hier, haben eigentlich alle hier eine "701" mit dieser Ausnahme nun auch "702".

Soweit bisher bekannt, beginnen die dreistelligen Nummern von Poststationen mit der Ziffer 7. Die niedrigste Nummer liegt generell bei der Zahl 701. Es sind diverse Poststionen mit der Nummer 701 bekannt. Auffällig ist, dass die gleiche Nummer innerhalb eines Postleitbereiches vorkommt bzw. vorkommen kann. Daher gehe ich davon aus, dass DHL eine abweichende Gebietsstruktur verwendet. Die Poststation in Sankt Augustin als einer der 20 Pilotstandorte weist die Nummer 705 auf, siehe Foto in Beitrag [#13]. Die jeweilige Standortnummer befindet sich auch etwas versteckt auf den Quittungen im Feld der "POD-ID".

Wenn die Poststation in Lampertswalde die Nummer 702 aufweist, wird es irgendwo in dem gleichen DHL-Bereich ein weiteres Gerät geben, welche die Nummer 701 trägt.

Gruß
Stefan
 
Ben 11 Am: 03.03.2024 20:34:01 Gelesen: 1975# 367 @  
@ Stefan [#366]

wird es irgendwo in dem gleichen DHL-Bereich ein weiteres Gerät geben, welche die Nummer 701 trägt.

Ja, das trifft zu, die nächstgelegene ist Thiendorf mit einer "701"

Danke für die Erklärung.
 
Mi1068 Am: 06.03.2024 09:56:48 Gelesen: 1772# 368 @  
@ Michael Mallien [#357]

Hallo Michael,

der Standort der Poststation dürfte darüber entscheiden, wie gut diese genutzt wird.

Die Poststation in Düsseldorf [#139] hat nach etwas mehr als einem Jahr 1000 Verkaufsvorgänge (Beleg-Nr.).

Die Nutzung als Packstation dürften da nicht dabei sein, sofern keine Paketmarke vor Ort gekauft wurde.

Vielleicht schreiben hier andere Sammler auch einmal Ihre Beobachtungen beim Umsatz der von Ihnen besuchten Poststationen?

Freundliche Grüße
Heinz
 
Araneus Am: 07.04.2024 22:30:46 Gelesen: 755# 369 @  
Zeichenfolge 4730_001 auf Kaufbelegen aus Poststationen

Bei einigen Poststationen findet man auf den Kaufbelegen bei den Zahlungsinformationen zwischen den Wörtern „-Kundenbeleg-“ und „Kartenzahlung“ die Ziffernfolge 4730_001. Bei der Mehrzahl der Poststationen befindet sich an dieser Stelle lediglich ein Punkt.



Die Zeichenfolge ist für mehrere Poststations-Standorte dokumentiert. Auf dieser Seite sind Kaufbelege verschiedener Standorte mit dieser Zeichenfolge bereits gezeigt worden (Beiträge [#341], [#342], [#354]).

Ihre Bedeutung ist bisher nicht bekannt. Denkbar wäre, dass in den betreffenden Zahlungsterminals eine andere oder geänderte Software eingesetzt ist.

Weiß jemand, was es mit der Zeichenfolge 4730_001 auf sich hat?

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Arndt Am: 12.04.2024 00:10:41 Gelesen: 553# 370 @  
Hallo Franz-Josef,

im Köln-Bonner Sprengel findet sich die Zeichenfolge 4730_001 auf den Erst- bzw. Frühbelegen folgender Poststationen:

Erftstadt-Köttingen: 12.10.2023
Lohmar: 17.10.2023
Wesseling-Urfeld: 03.11.2023
St.Aug.-Buisdorf: 07.11.2023
Weilersw,-Metternich:16.11.2023
 

In Siegen gab es die Zeichenfolge am 29.09.2023 noch nicht, ebenso nicht in Kerpen-Bergerhausen am 16.10.2023, wobei die letztgenannte Poststation aber zu Beginn wochenlang nicht lief und nach meiner Erinnerung schon im September aufgestellt worden war.

Frage also: Gibt es Erstbelege ohne die obige Zeichenfolge aus der Zeit ab ca. Mitte Oktober 2023 ?

Viele Grüße
Arndt
 

Arndt Am: 12.04.2024 23:57:37 Gelesen: 459# 371 @  
@ Araneus [#369]

Hallo Franz-Josef,

beim googeln der Zahl 4730 bin ich auf folgenden Satz gestoßen:

"Frachtkosten, die bei Auslieferung von Waren an Kunden anfallen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Ausgangsfrachten" 4730."

Ich bin kein Buchhalter, aber Portokosten dürften Teil der Frachtkosten sein.

Viele Grüße
Arndt
 
DL8AAM Am: 13.04.2024 00:53:42 Gelesen: 453# 372 @  
@ Arndt [#371]

Hallo Arndt,

ein interessanter Ansatz, aber das Konto 4730 "Ausgangsfrachten" ist im SKR03 (Standardkontenrahmen der DATEV) ein Aufwandskonto im Bereich der "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen". Das macht, falls die DPAG überhaupt den SKR03 der DATEV verwenden sollte, bei Postwertzeichenverkäufen an Kunden keinen Sinn.

Zitat Frachtkosten, die bei Auslieferung von Waren an Kunden anfallen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Ausgangsfrachten" 4730 (SKR 03) [2].

Ein paar Beispiele für Buchungssätze findest Du hier [1]. Wie gesagt, dass macht in unserem Zusammenhang "leider" irgendwie keinerlei Sinn, sorry. ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.buchhaltungkonten.de/konto.php?konto_n=4730&name=Ausgangsfrachten&i=1128
[2] https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/frachtkosten_idesk_PI20354_HI1905502.html
 
ddw Am: 14.04.2024 18:35:50 Gelesen: 352# 373 @  
@ Arndt [#370]

Hallo Arndt,

ich habe einem Beleg vom 26.12.23 ohne die Nummer von dem Automaten in Münzenberg, allerdings nicht den Beleg 1 sondern die Nummer 23.



Mein frühester Beleg mit der Nummer stammt vom 13.10.23 vom Standort Fernwald - Annerod auf dem Beleg Nummer 1. und allen weiteren.



Viele Grüße
Dolf
 
Mi1068 Am: 15.04.2024 13:31:56 Gelesen: 282# 374 @  
@ Arndt [#370]

Hallo Arndt,

der von mir in [#324] gezeigte Beleg aus Krefeld vom 02.11.2023 ist ohne die Zeichenfolge.

Viele Grüße
Heinz
 
Ben 11 Am: 15.04.2024 19:28:30 Gelesen: 230# 375 @  
Guten Abend Zusammen,

die Poststation 702 in 09114 Chemnitz-Glösa konnte ich bereits am 31.03.24 nach einem Ausflug besuchen. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zur gleichnamigen Autobahnabfahrt.



Als Beispiel hier mal die 0,85€ Marke. Alle weiteren Marken sind ohne besondere Merkmale. Ein durchgängiger "Nr.1-Satz" bis auf die unten gezeigte 0,85 €, einer 0,85 €-Prio und einer 1,60 €-Marke.



Auf dem Kundenbeleg befindet sich ebenfalls die Nummer 4730_001. Gezogen hatte ich hier zwei Belege mit den Nummern 5 und 6.

Mein frühester Beleg mit einer solchen Zahl stammt vom 17.10.23 von der Station 701 in 01809 Dohna, die damals noch neu und ohne Aufkleber war. Hier hatte ich den Beleg Nr.7.

Viele Grüße
Ben.
 

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