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Thema: Recht: Dürfen Delcampe Nutzer nicht mehr nach Deutschland verkaufen ?
Das Thema hat 54 Beiträge:
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ligneN Am: 10.06.2022 22:24:06 Gelesen: 5303# 30 @  
@ Richard [#29]

Ist schon viele Jahre her. Vielleicht um 2013, nach dem BFH Urteil konnten die FA ja frohgemut loslegen.

Bin beim abendlichen Zappen daraufgestoßen.

Eine Internetsuche hat erst mal nichts ergeben.
 
limingerald Am: 11.06.2022 08:02:27 Gelesen: 5239# 31 @  
bovi11 Am: 11.06.2022 08:24:09 Gelesen: 5231# 32 @  
@ limingerald [#31]
@ alle

Auch wenn Rechtsanwälte wie Philipp Muffert das für ihre Akquise benutzen: D ie fiskalische Ansicht ist für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung völlig irrelevant.

Deshalb sind in der hier eigentlich grundeliegenden Frage derartige Verweise irreführend.

Die Delcampe-Verkäufer, um die es hier geht, sind eindeutig als gewerbliche Verkäufer einzustufen und versuchen ihre Verurteilungen in Deutschland dadurch zu umgehen, indem sie formal den Vertrieb nach Deutschland ausschließen. In einem Fall konnte die Umgehung nachgewiesen werden - das war dann recht teuer für den Kandidaten.
 
BeNeLuxFux Am: 04.11.2022 15:12:50 Gelesen: 4795# 33 @  
LUCID Register

Hallo,

seit ein paar Tagen stoße ich mehr und mehr auf die Unmöglichkeit, bei Delcampe ein Gebot zu unterbreiten oder zu kaufen, da wohl eine neue Verordnung bezüglich eines Verpackungsregisters [1] in Kraft getreten ist. Gewerbliche Verkäufer müssen sich nun in Deutschland bei benanntem Register anmelden, um weiterhin nach und in Deutschland verkaufen und versenden zu können. Was genau da nachgewiesen werden muss, weiß ich nicht.

Für mögliche Käufer ist es mehr als ärgerlich, bei Delcampe lesen zu müssen:

"Der Verkäufer dieses Artikels ist nicht berechtigt, in Ihrem Land zu verkaufen. Es ist Ihnen nicht möglich, ein Angebot abzugeben."

Ich habe auch keine Ahnung, ob die Verkäufer proaktiv von bspw. Delcampe darauf hingewiesen werden? Weiß man im Ausland um das Problem? Haben denn auch alle Verkäufer im Ausland Lust darauf, sich mit deutschen Behörden auseinanderzusetzen? Ich glaube es nicht, und somit werden wohl einige Verkäufer einfach nicht mehr nach Deutschland verkaufen.

Mehr als ärgerlich und ein neuer Paragraphen-Knüppel in die Beine der Sammlerschaft.

Grummelnde Grüße,
Stefan

[1] https://www.verpackungsregister.org/
 
bovi11 Am: 04.11.2022 15:20:30 Gelesen: 4785# 34 @  
@ BeNeLuxFux [#33]

Die Regelung beruht auf dem Verpackungsgesetz.

Delcampe hat mal wieder nichts verstanden, denn die Regelung gilt nicht nur in Deutschland sondern EU-weit.

Ob die Regelung sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt - jedenfalls verschaffen sich Händler die sich nicht an diese Norm halten erhebliche Vorteile gegenüber Händlern die sich an die rechtlichen Vorgaben halten.
 
uli Am: 04.11.2022 17:10:24 Gelesen: 4742# 35 @  
@ bovi11 [#34]

Ergänzend zu den völlig korrekten Aussagen: Das Verpackungsgesetz ist nicht neu, die Pflicht zur Registrierung und der damit verbundenen Zahlung dringt leider nur langsam durch.

Es ist durchaus möglich, dass Delcampe aufgefordert wurde seine gewerblichen Kunden darauf hinzuweisen, dass sie sich registrieren lassen müssen, weil sonst nicht zu knappe Strafen drohen. Wo der Empfänger einer Verpackung sitzt ist dabei völlig egal, entscheidend ist der Sitz des Versenders, denn er muss sich in seinem Land registrieren. Deshalb sind Maßnahme und Begründung völlig falsch. Die Frage ist aber: Kommt die Weigerung des Versands nach Deutschland von Delcampe oder hat der Verkäufer das wie beschrieben ausgeschlossen und begründet?

Gruß
Uli
 
bovi11 Am: 04.11.2022 17:47:55 Gelesen: 4725# 36 @  
@ uli [#35]

Das ist nicht ganz richtig.

Entscheidend ist das Zielland. Das gibt auch Sinn, denn die Verpackung wird da entsorgt wo sie ankommt und nicht da wo sie abgeschickt wird.

Wenn ein gewerblicher Verkäufer nach Österreich, Frankreich oder sonstwohin verkauft, muss er für jedes einzelne Land eine Registrierung haben

Beim Gesetz zur Entsorgung von Elektrogeräten ist das genauso.

Sichere Auskunft und Anmeldung beziehungsweise Registrierung macht unter anderem die Firma take-e-way in Hamburg - extrem freundlich - kann ich nur empfehlen.
 
uli Am: 05.11.2022 10:50:50 Gelesen: 4570# 37 @  
@ bovi11 [#36]

Stimmt, so steht es auch beim Stiftungsregister und dann macht der Ausschluß bestimmter Länder beim Versand auch Sinn.

Ich wundere mich aber schwer, weil es der für die Registrierung meines Brötchengebers extra verpflichtete Experte anders erklärt hat. Mein Part bei dem Prozess ist die Lieferung der Versandzahlen - und zwar in tutto, nicht getrennt nach Zielländern, das ist mir aktuell gar nicht möglich. Mal schauen, ob ich nächste Woche bei den zuständigen Kollegen in unserer Rechtsabteilung nachhake.

Vielen Dank für die Richtigstellung!

Gruß
Uli

[italienisch in tutto = insgesamt / Die Redaktion]
 
bovi11 Am: 05.11.2022 11:27:07 Gelesen: 4535# 38 @  
@ uli [#37]

Ich kenne einige "Experten", die unzutreffende Ansichten verbreiten.

Der Ausschluss der Belieferung bei Delcampe hat nach meinen Beobachtungen im Übrigen andere Gründe. Ich sehe nämlich einige Kandidaten, die Deutschland als Lieferland ausgeschlossen haben, weil sie in Deutschland wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen wurden.

Leider unterstützt Delcampe lieber derartige Kandidaten (oft Schwarzhändler), die oft auch noch gefälschte oder verfälschte Marken anbieten, anstatt die Plattform sauber zu halten.
 
DL8AAM Am: 05.11.2022 13:03:10 Gelesen: 4459# 39 @  
Delcampe hat mal wieder nichts verstanden, denn die Regelung gilt nicht nur in Deutschland sondern EU-weit.

Die Frage dabei ist aber, wie proaktiv die einzelnen Länder diese Regelung umsetzen. Womöglich ist Deutschland hier mal wieder aktiver, als andere. Siehe die neue "Warenpost" versus "Documents only" der UPU.

Womöglich ist diese Regelung auch wieder nur eine weitere Idee, um den ungewollten privaten Import von Waren aus China zu behindern. Verbieten "will" man aus das politischen Gründen das nicht, aber man will (wie bei der "Warenpost"-UPU-Regelung, der neuen "Bagatell-Einfuhrumsatzsteuer"-Einführung, siehe auch Trumps seinerzeitige Drohung, aus der UPU auszutreten) nicht China direkt angehen und so öffentlich verärgern, sondern man belastet lieber den einheimischen Käufer, der wehrt sich erfahrungsgemäß nicht. Nur greifen diese Regeln, dann nicht nur bei den chinesischen B2P-Direktimporten, sondern bei jeden Auslandsversand, als Kollateraleffekt.

Wie es jetzt aussieht, kommt diese "Warnung" ursprünglich nun eher von Delcampe und ist in diesem Fall keine Ausrede der Schwarzen Schafe.

Beste Grüße
Thomas
 
Winni451 Am: 05.11.2022 15:20:19 Gelesen: 4393# 40 @  
Hallo,

Kollateraleffekte gibt es bezüglich Verpackungsgesetz NICHT!

Denn egal ob der Verkäufer in Brasilien oder Frankreich oder China sitzt, er soll und muss die Entsorgung der Verpackung bezahlen (und damit der Käufer)! Seitdem der deutsche Staat hier keine Augen mehr zudrückt, müssen wir armen Käufer leider bei den Händlern kaufen, die diese Regelung mitgehen. Und damit streng nach Verursacherprinzip die Entsorgung mitfinanzieren und diese nicht auf alle Händler und Kunden abwälzen, die es richtig machen. Und oh Wunder, seltsamerweise können das inzwischen weit über 50.000 Kleinhändler aus China, obwohl das bis vor wenigen Jahren für diese noch eine überbordene und unverständliche deutsche Bürokratie war. Komisch dass die es jetzt verstanden haben und mitmachen.

Also, das hat sicher etwas mit China zu tun, aber nicht nur. Und es wird hier niemandem Zuleid gelebt, sondern lediglich demjenigen, der in Deutschland Müll erzeugt, das auch in Rechnung gestellt. Und dass unsereins Müll (Altpapier) sammelt, ist nicht das Problem der Politik sondern unser eigenes.

Also bitte kein Jammern zum Verpackungsgesetz und wie das uns arme Sammler schädigt.

Aber falls jemand klären will und kann, was Delcampe bzw. einzelne Händler da genau umtreibt, bitte hier uns teilhaben lassen.

Grüße
Winfried
 
TeeKay Am: 05.11.2022 15:38:24 Gelesen: 4380# 41 @  
Wann kriege ich eine Erstattung für meine Papiertonne?
 
uli Am: 05.11.2022 18:22:44 Gelesen: 4291# 42 @  
@ TeeKay [#41]

Die bekommst du, aber indirekt. Die Einnahmen durch den Altpapierverkauf senken die Preise für die anderen Leistungen, z.B. Restmülltonne, Sperrmüll, Wertstoffhof. In der hiesigen lokalen Presse stand diese Woche, dass die Preise um ca. 10 % angehoben werden müssten, wenn diese Einnahmen wegfielen.

Gruß
Uli
 
christel Am: 07.11.2022 09:18:30 Gelesen: 4017# 43 @  
Hier eine ganz aktuelle Antwort vom Support von Delcampe. Mal schauen wie es sich weiter entwickeln wird und/ oder was für "Schlupflöcher" von Anbietern und Käufern gesucht und gefunden werden.

Christel


Lili (Delcampe.net)

7. Nov. 2022, 08:35 MEZ

Sehr geehrter Interessent von delcampe,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aufgrund des Inkrafttretens des Verpackungsgesetzes ("VerpackG") in Deutschland, sind wir seit Kurzem dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob unsere gewerblichen Verkäufer weltweit, die an private Käufer mit Wohnsitz in Deutschland verkaufen, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung einhalten.

Das Gesetz verpflichtet gewerbliche Verkäufer, sich im LUCID-Register (über die Website des ZSVR) zu registrieren und eine lokale Öko-Organisation auszuwählen, die für die Sammlung und das Recycling von Verpackungen, die auf den deutschen Handelsmarkt gebracht werden, verantwortlich ist.

Einmal im Jahr müssen sie außerdem melden, welche Arten von Verpackungen verwendet wurden und wie viele davon in Kilogramm (an die ZSVR und die ausgewählte Öko-Organisation).

Um diese Überprüfung zu gewährleisten, haben wir unsere gewerblichen Verkäufer gebeten, ihre LUCID-Registereintragungsnummer auf der Website anzugeben. Der Stichtag hierfür war der 1. November 2022.

Ab dem 1. November können deutsche Käufer nicht mehr auf Artikel von gewerblichen Verkäufern, die uns diese Nummer nicht mitgeteilt haben, bieten oder diese kaufen.

Alle relevanten Informationen finden Sie in diesem Artikel des Help Centers: Verpackungsgesetz in Deutschland (LUCID-Register)

Ich verstehe dass diese Einschränkung frustrierend sein kann. Die Festlegung ihrer allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen jedem Verkäufer jedoch frei, ohne dass wir hierauf Einfluss nehmen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,

Lili vom Delcampe-Team

 
nagel.d Am: 07.11.2022 09:59:16 Gelesen: 3990# 44 @  
@ christel [#43]

In dieser Mitteilung von Delcamp wird auf gewerbliche Verkäufer verwiesen. Und ich denke bei privaten Verkäufern sieht die Situation anders aus.
 
christel Am: 07.11.2022 10:51:43 Gelesen: 3950# 45 @  
@ nagel.d [#44]

Völlig korrekt. Es betrifft generell nur gewerbliche Anbieter. Private Veräußerung unterliegen keinen Restriktionen. Das würde ja sonst auch bedeuten, dass der Versand eines Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenkes von Freunden oder Verwandten aus z.B. Frankreich nach Deutschland Sanktionen unterworfen wäre.
 
nagel.d Am: 07.11.2022 11:26:10 Gelesen: 3930# 46 @  
Ja deshalb sollte man hier unterscheiden und genau hinschauen.
 
Seku Am: 07.11.2022 11:30:44 Gelesen: 3926# 47 @  
Einen gesperrten Verkäufer aus der Schweiz konnte ich umgehen. Zunächst fragte ich ihn, ob er einen Weg sieht, die Ware anders zu senden. Er meinte nur, ich solle ihn nicht belästigen. Gut ich habe meinen Weg gefunden.

Ein weiterer Verkäufer aus Polen, war laut Hinweis von delcampe auch für Deutschland gesperrt.

Der Verkäufer dieses Artikels ist nicht berechtigt, in Ihrem Land zu verkaufen. Es ist Ihnen nicht möglich, ein Angebot abzugeben.

Doch der Kauf klappte wie gewohnt.

Ich wünsche allen einen schönen Wochenanfang

Günther
 
christel Am: 07.11.2022 11:58:50 Gelesen: 3894# 48 @  
@ Seku [#47]

Ja, bei einem Festpreisangebot wird das sicher gehen, wenn man den Verkäufer direkt kontaktiert.

Aber bei laufenden Auktionen wird ja auch die Möglichkeit der Abgabe des Gebotes nicht ermöglicht.

Alles in allem eine recht unschöne Situation, sowohl für Verkäufer als auch für potentielle Käufer.
 
Seku Am: 07.11.2022 12:37:36 Gelesen: 3871# 49 @  
@ christel [#48]

Hallo Christel,

ich gab ein Untergebot ab und erhielt problemlos den Zuschlag.

Grüßle

Günther
 
BeNeLuxFux Am: 07.11.2022 12:43:00 Gelesen: 3863# 50 @  
Hallo,

ich konnte bei einem in Deutschland eigentlich gesperrten Verkäufer mit einem Sammelgebot kaufen. Wenigstens einmal sind die Delcampe-Bugs etwas wert.

Grüße,
Stefan
 
DL8AAM Am: 07.11.2022 18:45:11 Gelesen: 3749# 51 @  
@ Winni451 [#40]

Und oh Wunder, seltsamerweise können das inzwischen weit über 50.000 Kleinhändler aus China, obwohl das bis vor wenigen Jahren für diese noch eine überbordene und unverständliche deutsche Bürokratie war.

Oh Wunder, das liegt nämlich daran, dass a) der chinesische Staat seinen Exporteuren hier mit Rat und Tat zur Seite steht und b) das diese chinesischen Kleinhändler nicht direkt selbst versenden, sondern dass das grundsätzlich alles über große Fulfillment-Center bzw. eCommerce-Logistik-Abwickler durchgeführt werden und diese den Kleinhändlern den Eintrag bzw. die Abwickung der "LUCID-Pflichten" als Dienstleistung abnehmen. Auch Alibaba unterstützt so seine "Mitgliedshändler". Das ist ähnlich wie bei Amazon, da kann man auch weiterhin international aus dem EU-Ausland bestellen, ohne je vom Zoll bzw. von der DPAG zu einer nachträglichen, kostenaufwändigen Verzollung tangiert zu werden. Das übernimmt die Plattform zentral.

Treffen tun diese Regeln, obwohl damit man eigentlich die "Großen" (und primär wohl eher den chinesischen B2P-Direktimport) treffen wollte, nur die kleinen, plattformunabhängig-freischaffenden Händler für unbedeutendere Spezialdinge und die eher nur selten mal etwas international versenden, die nicht die Fachkenntnis, Menpower oder Extrakosten stemmen können. Zum Beispiel "das" kleine Spezialhobby-Ladengeschäft in England, das Einzelteile für britische Modelleisenbahnen über den Tresen verkauft, nebenbei etwas Inlandsonlinehandel betreibt und gaanz selten mal eine Bestellung aus dem Ausland bedient (bzw. bediente) und der nun meinen Bekannten ernsthaft riet, er solle doch schnell mal mit einem Billigticket rüberfliegen und im Laden direkt vorbeischauen, international versenden sie nichts mehr.

Und dieser Effekt trifft nun auch den B2P-Briefmarkenverkauf über Delcampe, das wohl leider nicht ("amazon-like") bei den Exportnebenpflichten für seine Mitglieder helfen will/kann.

Interessant in der offiziellen Delcampe-Stellungnahme ist für mich aber auch, dass die expliziet nur von Deutschland sprechen, obwohl es sich hier ja um eine EU-weite Regelung handelt. Aber scheinbar setzt (derzeit) wohl nur D die Bestimmungen proaktiv (auch für gewerblich- und verpackungstechnisch unbedeutendere Kleinsthändler) um - "Briefmarkenversand im Umschlag". Ansonsten müssten ja alle diese delcampischen Kleinsthändler ihre Tätigskeiten komplett einstellen. Dann wäre ja aber auch die gesamte Geschäftsidee von Delcampe tot, zumindest bis kommerzielle Dienstleister für den kleinen Händler auf Zypern diese Pflichten kostenpflichtig übernehmen. Die wirklich "Großen" (und da fallen bestimmt dann auch viele "Fälschungshändler" drunter) haben sicherlich nur kurzfristig Probleme damit, die finden immer einen Weg. Es werden dann aber wohl nur noch die "Großen" und "Bösen" am Markt bleiben, sicherlich nicht der "kleine Kellerrentner", der moderne, lokale Bedarfsbelege für'nen Groschen das Stück nebenbei, trotzdem aber (semi-) gewerblich vertreibt.

Man könnte auch hier wieder fast den Eindruck gewinnen, dass alle diese (egal wie gut gemeinten bzw. uns als gut "verkauften") neuen Reglungen nichts anderes sind, als direkte Fördergesetze, die nur die Marktposition von Amazon, Alibaba et al. stärken und weiter zementieren - und die kleinen freischaffenden Händler aus dem Markt drängen.

Beste Grüße
Thomas
 
Cantus Am: 07.11.2022 19:41:25 Gelesen: 3713# 52 @  
Hallo zusammen,

ich bin vorhin auch bei so einem Delcampe-Los gelandet. Also habe ich mir weiter unten die "Vorstellung des Verkäufers" angeschaut und dabei festgestellt, dass er in Paris ansässig ist. Noch weiter unten auf der Angebotsseite findet sich die Möglichkeit, den Verkäufer direkt zu kontaktieren. In diesem Fall will ich heute noch nicht kaufen, sondern habe mir das Los erst einmal in die Beobachtung gepackt, aber ich denke, wenn ich dem Verkäufer einen Kaufpreis vorschlage und per Banküberweisung direkt zahle, dann werde ich das Los auch bekommen, denn der Verkäufer kann ja das Angebot schließen, wie es manche Ebay-Anbieter auch schon getan haben, damit das Geschäft zwischen dem Verkäufer und mir nicht durch Ebay unterbrochen wird.

Außerdem gibt es ja schließlich auch noch die Möglichkeit, dass ich dem Verkäufer per Post einen Brief schicke, auf das Los hinweise und so vielleicht mit ihm ins Geschäft komme. Und für die Bezahlung gibt es so viele verschiedene Möglichkeiten, über Paypal oder Skrill oder Wise oder Neteller oder Western Union oder per IBAN oder per Geld im Brief, wie ich es kürzlich bei einem Delcampe-Kauf in Pakistan tun musste, was völlig problemlos war; nach sechs Tagen war das Los bei mir.

Also macht euch nicht zu viele Gedanken zu dem Thema, sondern geht kreativ an das Problem heran, meistens gibt es eine Lösung.

Viele Grüße
Ingo
 
Winni451 Am: 08.11.2022 21:03:34 Gelesen: 3557# 53 @  
@ DL8AAM [#51]

OK, richtig, es gibt Kollateralschäden. Ändert aber nichts daran, dass es richtig ist, bei allen Inverkehrbringern die Verpackungsgebühren einzuziehen um deren Entsorgung zu bezahlen. Und dass der Chinesische Staat seine Bürger da unterstützt, ist kein Grund es nicht trotzdem zu fordern. Zukünftig könnte es zu einem Wettbewerbsvorteil für Plattformen werden, kleine Händler dahingehend zu unterstützen.

Man könnte auch hier wieder fast den Eindruck gewinnen, dass alle diese neuen Reglungen nichts anderes sind, als direkte Fördergesetze, die nur die Marktposition von Amazon, Alibaba et al. stärken und weiter zementieren - und die kleinen freischaffenden Händler aus dem Markt drängen.

Ich will, weil ich nicht kann, nicht ausschließen, dass dies einer der Effekte ist, aber nur weil das in unserem Horizont so aussieht, weil wir gerade zu einer dieser betroffenen Minderheiten gehören, würde wiederum zu weit gehen, weil nicht begründet. Die Frage ist Gesellschaftlich also, ob jemand auf Basis echter Zahlen diese begründete Vermutung bestätigen kann.

Und wenn Amazon und bald andere große Plattformen nun allen kleinen Händlern diesen Service anbietet, dann widerspricht das doch eigentlich dieser Vermutung? Lediglich die Anmerkung "plattformunabhängig", also auf der eigenen Homepage im eigenen kleinen Shop verkaufende Händler sind dann betroffen.

Grüße
Winfried
 
Seku Am: 24.11.2022 18:37:14 Gelesen: 3158# 54 @  
Bei delcampe fand ich das folgende Stück, aufgelegt zum Jubiläum „100 Jahre bayerische Briefmarken“ anlässlich der gleichnamigen Ausstellung.



Da der Schweizer Händler nicht nach Deutschland liefern durfte, fand ich einen Weg über Österreich. Danke an den Vermittler.

[Wesentlicher Teil eines Beitrags aus dem Thema "Als der Kreis Lindau ein eigener Staat war" in das Delcampe Thema kopiert]
 

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