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Thema: Bund Postüberwachung: Verbringungsverbote
Briefuhu Am: 17.03.2023 13:29:24 Gelesen: 384# 1 @  
Erst wollte ich diesen Beleg schon entsorgen. Brief vom 19.07.1967 von Rostock nach Mainz, abgestempelt in Ribnitz-Damgarten Stadt des Ostseeschmuckes frankiert mit 20 Pfennig Michel Nr. 1248. Dann fiel mit die Rückseite auf. Der Brief wurde vom Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg geöffnet und zur Beförderung freigegeben.

Ein Stempel mit nachfolgendem Text wurde angebracht:

Diese Postsendung ist gemäß $$ 1- des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und sonstiger Verbringungsverbot vom 24.01.1961 1 61 (BgGBl. I S. 607) angehalten und geöffnet worden. Sie ist zur Beförderung freigegeben worden. Aktenzeichen: 116 Js 339/67
Der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Hamburg.


Der Brief wurde dann mit einem Siegelabdruck der Staatsanwaltschaft Hamburg versehen.



Schönen Gruß
Sepp
 
drmoeller_neuss Am: 17.03.2023 14:24:11 Gelesen: 368# 2 @  
Das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG) stammt aus den Zeiten des Kalten Krieges und regelt die Einfuhr von Gegenständen „unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet“ sowie Filmen, „die nach ihrem Inhalt dazu geeignet sind, als Propagandamittel gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu wirken.“

Mir ist dieser Stempel noch nicht auf Sendungen aus der DDR begegnet. Diese Behandlung beweist aber, dass der kalte Krieg auch im Westen herrschte und die Postüberwachung nicht alleine auf kommunistische Staaten beschränkt war.

Möglicherweise hat der Absender SED-Propaganda verschickt. Wie das die Staatsanwaltschaft das durch den geschlossenen Umschlag erkannt hat, ist mir ein Rätsel. Aber wie gesagt, "Horch-und-Guck" gab es auch im Westen.
 
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