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Thema: Verkauf alter Ansichtskarten im Internet erlaubt ?
Gerd Am: 19.10.2009 12:15:27 Gelesen: 10594# 1 @  
Liebe Freunde,

kann ich mich strafbar machen, wenn ich alte Postkarten vom Verlagshaus "Paul Kohl" bei ebay verkaufe?

Das Verlagshaus gibt es vermutlich nicht mehr. Das haben zumindest meine Recherchen bei Google und Yahoo ergeben. Bei den betreffenden Karten ist vermerkt: ....Nr. und die Abkürzungen "gesetzl. gesch."

Wünsche Euch einen schönen Tag.


 
Lars Boettger Am: 19.10.2009 14:43:32 Gelesen: 10570# 2 @  
@ Gerd [#1]

Verkaufst Du Original-Ansichtskarten oder Reproduktionen? Bei zweiterem würde ich nachforschen, ob die Bildrechte an einen Rechtsnachfolger übergegangen sind.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
wiener Am: 19.10.2009 14:58:07 Gelesen: 10566# 3 @  
Hallo Gerd !

Also ich habe noch nie gehört das Ansichtskarten zu Sammlerzwecken nicht verkauft werden dürfen. Das "gesetzlich geschützt" betrifft doch die Art der Karte bzw. das Originalfoto. Was verboten wäre ist die Vervielfältigung einer Karte und deren Verkauf um sich so die Vorarbeiten etc. zu sparen. Davon kann ja keine Rede sein... !

Ich habe schon unzählige Karten, teils als Profi, verkauft und man findet doch 100tausende bei Ebay, also ich hätte da keine Bedenken.

Grüße aus Wien
Roman
 
Gerd Am: 19.10.2009 21:38:59 Gelesen: 10518# 4 @  
Hi Lars,

das sind Orginale.

Gruß Gerd
 
AfriKiwi Am: 19.10.2009 23:47:44 Gelesen: 10504# 5 @  
Wie soll man das beurteilen können wenn man so eine Karte hat, ob es ein Original oder eine Reproduktion ist ?

Egal welcher Fall, wenn selber Reproduktionen davon gemacht werden zum Verkaufen ohne Zustimmung des Eigentümers, hast Du ein legales Problem, da solche 'gesetzlich geschützt' sind.

Man darf doch auch 100 € Scheine kopieren, aber gebrauchen zum Betrügen - kaum.

Erich
 
Briefmarken-Museum Am: 20.10.2009 20:52:25 Gelesen: 10462# 6 @  
Hallo Gerd

Urheberrechtlich ist der Weiter-Verkauf von Originalen immer durch die Verlagsangabe als Zuordnung abgesichert, als Referenz und Quelle im Sinne eines Zitates. Dadurch macht jedermann/-frau deutlich, das das angebotene Werk (Postkarte, Originalfotokarte aus einem Fotohaus o.ä.) nicht von ihm stammt.

Viel Spaß beim Liquidieren von dem guten Stück.

LG Jochen
 
petzlaff Am: 21.10.2009 15:10:26 Gelesen: 10431# 7 @  
@ AfriKiwi [#5]

Zitat: Man darf doch auch 100 € Scheine kopieren

NEIN - darf man (zumindest in Deutschland) nicht!
 
AfriKiwi Am: 22.10.2009 03:58:19 Gelesen: 10405# 8 @  
@ petzlaff [#7]

Hallo Stefan,

da mußte ich mal laut lachen. Es ist ja nicht so daß man in einen Laden reingeht und Abdrucke von seiner € 100 Note möchte - die Leutchen erzählen sich ja das weiter und schnell hat Big Brother etwas im Auge.

Ich rieche aber noch die Blümchen so ab und zu so während meines Spaziergangs.

Erich
 
petzlaff Am: 22.10.2009 08:51:40 Gelesen: 10397# 9 @  
@ AfriKiwi [#8]

Hier steht es genau drin: http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/l_07820030325de00160019.pdf

Wichtig: Artikel 1(6) und Artikel 2

- zu laut lachen würde ich nicht :-))

LG
Stefan
 
AfriKiwi Am: 22.10.2009 09:36:17 Gelesen: 10388# 10 @  
@ petzlaff [#9]

Doch genau Punkt [#6] - wenn ich es nicht verhindere daß solche Kopien in Umlauf kommen oder es in der Tat tue zum Betrügen, bin ich Strafbar - ganz klar.

So ist es auch mit der Wiederverwendung von ungestempelten Briefmarken. Ich glaube kein Land würde in Essenz zulassen was den Staat finanziell schädigen würde.

Erich

PS: Ich habe mir den Spaß geleistet - Auch die bekannte Internet Auktion bietet EURO Banknoten - die sind doch auch eigene Drucke, die Bilder natürlich !
 
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