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Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
Das Thema hat 35 Beiträge:
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Richard Am: 01.02.2010 11:16:38 Gelesen: 27882# 11 @  
@ Harald Zierock [#2] [#4]

Ich habe das Richard gemeldet, aber anscheinend interessiert das niemanden.

Ich bin geprellt worden, das ist alles. Die Person ist aber immer noch auf Philaseiten angemeldet. Ich hatte Richard darauf aufmerksam gemacht, das er anderen Käufern Bescheid sagt.

Hallo Harald,

bitte beachte zunächst, was ich am 27.12.09 in den Privaten Mitglieder Notizen geschrieben habe:

Von Mitte Dezember bis Ende Februar habe ich arbeitsmässig 'Hochsaison'. Ich komme daher nicht dazu, aktuell alle Mails an mich zu beantworten und bitte um Verständnis.

Ich sehe mich nicht dazu verpflichtet noch Mitarbeiter einzustellen, um Streitigkeiten zwischen Sammlern auf meine Kosten zu klären. Wenn ich kann, schreibe ich säumige Zahler oder Lieferanten an, aber vor März kann ich eben nicht. Ich bin weder Rentner noch Arbeitsloser, sondern Vorstand eines Verlags und muss meinen Job zu Gunsten der vielen zahlenden Kunden erledigen.

Selbstverständlich interessieren mich mögliche B.-Fälle. Diese werden hier notiert und wenn Meldungen von mindestens 2 Mitgliedern kommen, wird die Sperrung und der Ausschluss des entsprechenden Mitglieds geprüft und in aller Regel durchgeführt. Nur, dies ist bisher noch nie vorgekommen.

Wie stellst Du Dir vor, dass ich anderen Käufern Bescheid sagen soll: 'Hallo, ihr seid gerade auf einen Betrüger reingefallen' ? Die Folge wäre, dass ich anschließend mit Rechtsanwälten und Gerichten zu tun hätte und mit einer Klage gegen mich, weil ich Behauptungen verbreite, die ich nicht beweisen kann. Die Kosten die ich riskiere, neben dem Zeitaufwand, liegen zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

Nicht-Lieferungen oder Nicht-Zahlungen können z.B. in der PPA Persänlichen Philaseiten Auktion vorkommen. Hier sind die Regelungen der AGB eindeutig:

Die PPA ist ein kostenfreies Angebot der Richard Ebert AG. Sie übernimmt keine Haftung jedweder Art, zum Beispiel bei technischen Störungen, falls der Käufer nicht zahlt oder der Verkäufer nicht liefert. Jeder Anspruch an die Richard Ebert AG ist ausgeschlossen. [...]

Käufer und Verkäufer schliessen Verträge auf eigene Rechnung und im eigenen Namen ab, deren Abwicklung (Versand der Ware, Zahlungsmodalitäten und deren Durchführung) sie selbst regeln. Bei Auktionskäufen auf Internet-Handelsplattformen ist es üblich, dass der Käufer innerhalb von 1 Woche den geforderten Rechnungsbetrag überweist und der Verkäufer sofort nach Zahlungseingang die Ware versendet. Abweichende Bedingungen sollten vor der Auktion per E-Mail geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Richard Ebert AG ist nicht Vertragspartner des Käufers oder Verkäufers, sofern sie nicht selbst als Käufer oder Verkäufer auftritt. Jegliche Ansprüche (Zahlungsforderungen, Lieferung, Gewährleistung, Haftung) müssen direkt gegenüber dem jeweils anderen Handelspartner geltend gemacht werden. Die Richard Ebert AG haftet nicht für die Vereinbarungen, die Käufer und Verkäufer miteinander abschließen, ebenso wenig für die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der Angebote oder für die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft des Käufers.


Wer damit nicht einverstanden ist, darf die PPA nicht in Anspruch nehmen. Sinngemäß gilt dies auch für alle anderen Angebote, die auf den Philaseiten zu sehen, wie Kauf, Verkauf und Tausch.

Zum von Lars erwähnten B-Wort: Jemanden öffentlich als B. zu bezeichnen, kann teuer werden, auf jeden Fall mit vierstelligem Risiko. Mir ist das auf einer anderen Internetseite einmal so gegangen, dass ich jemanden so bezeichnet hat. Dabei habe mich auf Berichte einer öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Seite bezogen. Kosten rund 5.000 Euro. Das Gericht hat sich nur dafür interessiert, ob der Betreffende bereits rechtskräftig verurteilt war, das war er nicht. Inzwischen wurde die Firma, bei der er als Geschäftsführer tätig war, von der Staatsanwaltschaft geschlossen, es wird wegen vieler Delikte ermittelt.

Was können Sie tun, wenn Sie Ärger haben ?

Auf den Philaseiten gibt es die Bewertungsfunktionen für die Auktion sowie für den Tausch- und Handelspartner. Dort können Sie bewerten und kurz den Grund beschreiben. Die Bewertung kann für Tausch- und Handelspartner von Ihnen später korrigiert werden, in beide Richtungen. Alle Mitglieder sollten im eigenen Interesse von einer Bewertung Gebrauch machen !

Dann können Sie Strafanzeige wegen Betrug oder anderer Delikte erstatten. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt, es entstehend keine Kosten. Sie können auch die Hilfe der Kriminalpolizeit oder Staatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort in Anspruch nehmen.

Allerdings nützt es Ihnen nichts, wenn Ihr Handelspartner rechtskräftig verurteilt wird. Sie werden weder Geld noch Ware erhalten bzw. zurück erhalten.

Wenn Sie zivilrechtlich vorgehend, sollten Sie die Hilfe eines Juristen in Anspruch nehmen. Klären Sie vorher die Kosten durch mehrere Instanzen, für die jahrelange Eintreibung Ihrer Forderung, für Gerichte, Rechtsanwälte, Gutachter usw. Im Inland können die Kosten bei hunderten bis tausenden von Euro liegen, im Ausland bei tausenden bis zehntausenden von Euro. Wenn Ihnen das eine Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht wert ist, dann klagen Sie, unter Umständen haben Sie dann 10 Jahre oder länger Ärger und Kosten, Kosten und noch mehr Kosten.

Daher nochmals die Bitte um eine Bewertung der Auktions-, Tausch- und Handelspartner.

Schöne Grüsse, Richard
 
Harald Zierock Am: 01.02.2010 11:52:09 Gelesen: 27872# 12 @  
@ Richard [#11]

Ich sage gar nichts mehr dazu, damit ist der Fall für mich geschlossen!

Harald
 
wiener Am: 01.02.2010 14:35:03 Gelesen: 27844# 13 @  
@ Blättchensammler [#1]

Ich schätze mich als glücklich das ich bei EBAY über Jahre als Verkäufer und später als Käufer nie Probleme hatte. Als Verkäufer hatte ich eine bestimmte teuere Marke im Angebot und wurde diese von mir ohne viele Fragen ausschließlich als Wertbrief versandt. Klar mußte der Käufer die Kosten tragen.

Nun bin ich Käufer und es geht meist um Beträge bis 20 Euro. Da ist bisher auch mit normaler Post nichts passiert. Ich achte auf die Bewertungen und mittlerweile habe ich schon Stammanbieter. Wir kennen uns und das Vertrauen ist gegeben.

Ab einem Betrag von einigen 100 Euro, sagen wir für eine Sammlung, würde ich im Internet nur bei einer deklarierten Firma kaufen. Die bieten dann ohnehin das übliche Service. Privatpersonen, wo die auch immer wohnen, sind unter Umständen ein Problem. Auch ich kann als Wiener schlecht mein Recht irgendwo in Deutschland suchen, da sind schon die Kosten einfach zu hoch.

Sammlergrüße
Roman
 
snakefelder Am: 02.02.2010 15:03:20 Gelesen: 27786# 14 @  
@ Blättchensammler [#1]

Moin, moin,

Pakete und Einschreiben der Post sind entsprechend versichert - Päckchen und Pakete bei Hermes ebenso. Leider kommt es bei der Post Hin und Wieder vor, dass sauber frankierte Einschreibesendungen "außer Kontrolle" geraten und das zuständige Brief/Frachtzentrum nich auf legalem Wege verlassen. Hier ist die Post jedoch großzügig und zahlt relativ schnell die Entschädigung. Problematisch sind jedoch die Einfachfrankierungen. Wer soll diese noch überwachen, wenn sie in den Briefkasten geworfen oder bei der Post abgegeben wurden?! Aus diesem Grunde versende ich persönlich ab einem Wert von ca. 20 Euro liebend gerne als Einschreiben, es sei den ein Käufer wünscht anderes!

@ Harald Zierock [#12]

Höre dich doch mal im Bakannten/Freundes/Kollegenkreis um. Eventuell findest du hier jemanden, der einen Anwalt eventuell sogar einen Anwalt im Ausland kennt. Auf dieser Schiene könntest du eventuell für günstiges Geld einen Teil deines Verlustes ausgleichen. Hier solltest du die Hoffnung nicht aufgeben und am Ball bleiben.
 
Blättchensammler Am: 02.02.2010 17:53:41 Gelesen: 27761# 15 @  
@ drmoeller_neuss [#10]

Danke für Ihren Beitrag, genau das was ich wissen wollte !

@ wiener [#13]

Ich achte auch auf Bewertungen des Anbieters, die sagt allgemein sehr viel aus.
Stutzig mache mich nur die verschiedenen Versandtage und das schweigen im Wald, weiterhin interessant ist das der Anbieter mich für weitere Gebote gesperrt hat, das ich für mich nicht nachvollziehbar da ich bisher für den nicht erhaltenen Artikel keinerlei Bewertung abgegeben habe.

@ snakefelder [#14]

Sicherlich sind die Einfachsendungen problematisch, hier kann seitens der BP keine Nachverfolgung durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist möchte ich noch auf folgendes hinweisen, die Deutsche Post führt jährlich Versteigerungen durch, dabei Ware die nicht zugestellt werden konnte, der Absender nicht ermittelbar war u.s.w.

Habe diesbezüglich einen Beitrag im TV verfolgt, es kam jede Menge unter den Hammer.

Hier könnte unter Umständen auch ein Artikel wie bei mir der Fall sein, oder nicht ?

Stefan M.
 
Sammelfreak Am: 02.02.2010 20:57:16 Gelesen: 27743# 16 @  
Hallo zusammen

da ich auch einiges verkaufe bei diversen Plattformen muss ich auch mal meinen Senf dazugeben.

1.Ich biete auch als Privatperson an

- ich nehme aber auch wieder etwas zurück wenn der Käufer Mängel nachweisen kann die ich nicht genannt hatte-Ich nehme auch zurück bei nichtgefallen
- bei mir gibt es keine überteuerten Versandkosten
- meine Bewertungen nur bei einen Haus von ca 3000 sprechen für sich welche alle positiv sind

So, das erstmal vorweg genannt.

Leider verstehe ich aber auch nicht das Kaufverhalten einiger Käufer.

Bsp. meiner Versandmitteilungen:

-1-10 € Normalversand / was anderes biete ich auch in der Abwicklung nicht an / wer dennoch Extrawünsche hat kann dies gerne sagen und es wird so verschickt wie er es wünscht.
-10-30 € immer Normalversand + Einschreiben in der Abwicklung / Käufer kann selber wählen
-ab 30 € immer Normalversand + Einschreiben + packet / Versand liegt beim Käufer

Jetzt kommt aber der Knackpunkt:

Ich hab viele Käufer erlebt die an den Versandkosten sparen, das kann ja auch nicht sein.

Es wird was für 170 € gekauft und es wird Normalversand gewählt und auch nur bezahlt. Bevor ich die Sendung verschicke, frage ich den Käufer ob dies auch richtig ist.

Wenn trotzdem nur Briefporto bezahlt wird dann hat er einfach Pech wenn es verloren geht man soll ja auch nicht am falschen Ende sparen. Diesen Mailverkehr hebe ich mir aber auf für eventuelle Rückfragen.

Alles bis 10 € ersetze ich anstandslos, sofern der käufer bis jetzt serios aufgetreten ist. Summen darüber werden nicht erstattet da der käufer eine Auswahl hatte welche Form des Versandes möglich ist. Wieder, man spart halt nicht am falschen Ende ab bestimmten Summen.

Nochmal zurück zukommen wieso ich diverse Sachen aufhebe:

Käufer kauft bei mir 4 Belege für ca 500 € nach 3 maligen Fragen bezüglich des versandes von mir kam immer nur die Antwort nur normal Versand, da es schon teuer genug war.

2 Wochen später Sendung kamm natürlich nicht an. Drohe mit Anwalt. 1 Monat später tauchten die Sachen bei einer Plattform wieder auf zum Verkauf. Nach Recherchen hatte der Verkäufer den gleichen Namen + Adresse wie mein Käufer.

Soviel zum Thema das nur der Verkäufer sagt die Sendung ist raus und will den kunden prellen. Es geht auch locker andersrum.

Kurz und Knapp gesagt wenn der Verkäufer mehrere Versandarten anbietet sollte man dies auch in Anspruch nehmen.

Ich bin mit meiner Verfahrensweise des verkaufens ganz gut gefahren und habe nur positives gehört.

Liegt auch daran das es oft die selben sind die bei mir etwas erwerben. Diese bekommen auch ab und an etwas gratis obendrauf. Desweiteren kommt es sogar schon soweit das Ratenzahlungen angeboten werden und ich bestimmen kann was ich vom den gekauften verschicken kann.

Also nicht gleich alle Privaten sind schlecht, sondern manchmal besser aus Gewerbetreibende, das habe ich auch schon oft erfahren müssen .Abwicklung länger, Umtausch extrem lange etc.

Soviel wollte ich nicht schreiben. :)

mfg
 
Lars Boettger Am: 03.02.2010 08:58:12 Gelesen: 27708# 17 @  
@ Blättchensammler [#15]

Ich achte auch auf Bewertungen des Anbieters, die sagt allgemein sehr viel aus.

Da bin ich anderer Ansicht. Die Bewertungen sagen nur aus, ob jemand prompt versendet. Sie sagen nichts darüber aus, ob ein Verkäufer korrekte Ware hat.

@ Sammelfreak [#16]

Bei Beträgen > 100 Euro versende ich immer per Einschreiben - notfalls zu meinen Lasten. Da erspar ich mir den Ärger mit dem Käufer, der seine Post nicht bekommt.

@ alle:

Es gibt noch andere Verkaufskanäle als das Internet. Schon mal an einen Tauschtag gedacht? Da gibt es kein Versandrisiko. Und man kann die Marken in Augenschein nehmen - da bin ich als Käufer gerne bereit, meine 25-30% vom Katalog zu zahlen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
wiener Am: 03.02.2010 09:19:46 Gelesen: 27700# 18 @  
@ Blättchensammler [#15]

Wenn ich die verschiedenen Beiträge lese muß ich doch sagen das man als Käufer im Internet enmal lesen muß. Auch ich habe schon schnell, schnell geboten und bin dann erst draufgekommen das etwas zu beachten gewesen wäre. Selber schuld !

Was die Versandkosten angeht glauben manche Käufer das dürfen nur die Portokosten sein, sonst ist der schon ein Gauner. Auch hier bitte lesen: Warum darf der Verkäufer, wenn er die Kosten nennt, nicht auch die Verpackung und den Weg zur Post einbeziehen ?

Natürlich wird es die sog. schwarzen Schafe immer geben, damit muß man leben oder man läßt es gleich !

Grüße
Roman
 
Blättchensammler Am: 03.02.2010 10:41:22 Gelesen: 27692# 19 @  
@ Lars Boettger [#17]

Da bin ich anderer Ansicht. Die Bewertungen sagen nur aus, ob jemand prompt versendet. Sie sagen nichts darüber aus, ob ein Verkäufer korrekte Ware hat.

Denke hier gibt es gerade bei Ebay seitens der Käufer immer noch die alten Befüchtungen der Rachebewertungen, daher sind etlich Bewertungsaussagen schlecht zu beurteilen, wie zum Beispiel die zwei Buchstaben o.k. Vollkommen nichtsaussagend, dagegen sagt ein Bewertung wie: sehr schnelle und korrekte Abwicklung, Topware, empfehlenswerter Ebayer, Note 1+ recht viel aus.

Es gibt noch andere Verkaufskanäle als das Internet.

Ja, sicherlich gibt es die, auf Tauschtagen kommt es relativ wenig zu Tauschaktionen. Einem Überangebot von Händlern stehen im Verhältniss eine kleine Käuferschar gegenüber, hier nun als Privat Mann seine Überbestände zum Verkauf anzubieten, ist fast zwecklos, Händler haben kaum Intresse und wenn dann zu mickrigen Preisvorstellungen.

Ein weiteres Manko: In Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein, Niedersachsen sind Vereine und Briefmarkenbörsen wenig geworden, wir sterben aus. In Ballungsräumen wie NRW rund um Frankfurt, München und Berlin ja sicher da geht das.

@ Sammelfreak [#16]

Also nicht gleich alle Privaten sind schlecht, sondern manchmal besser aus Gewerbetreibende.

Das sehe ich ebenfalls so, Nieten gibt es immer, hier wie da !

Stefan M.
 
Lars Boettger Am: 03.02.2010 11:14:04 Gelesen: 27682# 20 @  
@ Blättchensammler [#19]

Hallo Stefan,

dagegen sagt ein Bewertung wie: sehr schnelle und korrekte Abwicklung, Topware, empfehlenswerter Ebayer, Note 1+ recht viel aus.

Als Koordinator für die Fälschungsbekämpfung bei eBay fällt mir auf, dass die grössten Fälschungsverkäufer 100% positive Bewertungen haben. Toll, wenn die prompt versenden.

Entweder traut sich kein Sammler, die "rote Karte" zu zeigen oder sie haben es nicht gemerkt, dass sie betrogen wurden. Deshalb werfe ich keinen Blick auf die Bewertungen. Viel wichtiger und informativer ist die Angebotsbeschreibung. Steht da nur "siehe Scan" oder das sinnfreie EU-Rechts-Privatauktions-Garantie-Auschluss-Gebrabbel, dann lass ich die Finger davon.

Tauschtage: Trotz rückgängigem Besuch m.E. immer noch die Möglichkeit für Sammler, um Marken zu kaufen. Und wenn man bessere Marken und Belege hat (1 - 20 €), auch zu verkaufen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 03.02.2010 17:19:00 Gelesen: 27652# 21 @  
@ Lars Boettger [#20]

Ich kann Lars nur beipflichten: Tauschtage lohnen sich! Man kommt auch nebenbei mit Sammlern in Kontakt und es bieten sich weitere Möglichkeiten. All dies bietet mir Ebay nicht.

Und zum Thema Preis: Ich sehe da keinen grossen Unterschied. Es gibt auf Tauschtagen Anbieter mit überzogenenen Preisvorstellungen, aber die findet man bei ebay auch zu Haufe. Viele Angebote sind sehr günstig, gerade von Privatsammlern, die sich von bestimmten Gebieten trennen und sich den Stress mit eBay ersparen wollen.

Wenn ich aber an bestimmten Sachen interessiert bin, habe ich mich bislang immer mit dem Verkäufer einigen können (Tipp: Anstatt in zähen Verhandlungen den Preis nach unten zu drücken, fragt lieber nach einer "Zugabe". Fast jeder Anbieter hat Positionen, die für ihn nicht interessant sind, da er sich da nicht auskennt, keinen Kundenkreis hat etc. Ausserdem ist es psychologisch geschickter, den geforderten Preis zu zahlen und etwas mehr Ware zu bekommen, da hier der Händler sein Gesicht bewahrt. Schliesslich hat er ja sein Geld ohne Abzug bekommen).

Getauscht habe ich auch viel, sogar meine vermeintlichen "Ladenhüter" sind weg. Natürlich kann man mit Bund postfrisch/gestempelt ab 1960 nicht viel reisen.

Generell ist eBay die bessere Einkaufsquelle für gebrauchtes Zubehör, z.B. Vordruckalben. Die findet man eher selten auf Tauschtagen. Dafür sind die Groschenbücher und die Belegekisten auf Tauschtagen immer sehr ergiebig. Und einen Beleg bekommt man bei Ebay selten unter 2,-- EUR mit Porto.

@ Richard [#11]

Für alle: eBay, delcampe, Richards PrivatAuktion etc. sind nur Plattformen. Käufer und Anbieter müssen sich schon selbst einigen. Früher gab es private Kleinanzeigen in der Tageszeitung. Wer wäre damals ernsthaft auf die Idee gekommen, die Zeitung zur Schlichtung eines Streites zwischen Verkäufer und Käufer heranzuziehen?

Ich kann die Argumentation aber nicht nachvollziehen, warum Richard hier einen jahrelangen Streit durch mehrere Instanzen befürchtet. Der Fall ist eindeutig: Vereinbart war ein versicherter Versand, also hat der Verkäufer entweder die Ware zu liefern oder bei einem glaubwürdigen Postverlust die Ersatzleistung in Geld.

Da wird man schnell einen entsprechenden Titel erwirken können. Natürlich ist der wertlos, wenn der Verkäufer inzwischen pleite (= Privatinsolvenz) ist.
 
snakefelder Am: 03.02.2010 17:27:20 Gelesen: 27645# 22 @  
Hallo Lars,

ich hatte gestern eine kleinere Meinungsverschiedenheit mit einem Top-Verkäufer. Ich habe mich erdreistet darauf hinzuweisen, dass ich die 8 Pf. Heuss° mit WZ YII nach Berlin zur Prüfung schicke. U.a. musste ich mir anhören, was mir einfiele, diese Marke (Michel ca. 100 euro) prüfen zu lassen. Ab einem Wert von 250 Euro aufwärts wäre dies gerechtfertigt!

Wie du siehst, viele Käufer verlassen sich auf den geschriebenen Text und lassen eben nicht prüfen. So haben es die Fälschungen recht leicht in den entsprechenden Alben auf nimmer wiedersehen zu verschwinden. Irgendwann muss sich dann ein Verkäufer "anmachen" lassen, weil er eine Verfälschung verkauft!

In diesem Sinne:
Wehret den Anfängen
Dieter
 
Blättchensammler Am: 03.02.2010 17:39:44 Gelesen: 27641# 23 @  
Habe gerade eine der gutklingenden Verkaufsbeschreibungen gefunden.

Die Briefmarken stammen aus meiner Familie die ich nun nach und nach mangels eigenem Interesse bei Ebay anbiete.

Was bietet ER an ? Seine Familie so nach und nach, dann biete ich mal auf die Frau, eine NEUE würde mir gut zu Gesicht stehen. haha ha muss lachen.

Stefan M.
 
Lars Boettger Am: 03.02.2010 19:00:26 Gelesen: 27633# 24 @  
@ snakefelder [#22]

Hallo Dieter,

oha, das ist kein gutes Zeichen. Höchstens für ein schlechtes Gewissen. Behaupten lässt sich ja viel.

Wenn die Marke eine Signatur abgekommt (egal wie diese aussieht), ist das für einige Verkäufer ein Grund, die Rücknahme abzulehnen, ist ja verändert. Ich möchte hier aber keine Diskussion pro/contra Signatur anzetteln.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
snakefelder Am: 03.02.2010 19:54:41 Gelesen: 27617# 25 @  
@ Lars Boettger [#24]

Ich werde diesbezüglich auf jeden Fall nachberichten.

Gruß
Dieter
 
Richard Am: 04.02.2010 20:57:28 Gelesen: 27555# 26 @  
@ drmoeller_neuss [#21]

Danke für Deine sehr qualifizierte Meinung.

Ich kann die Argumentation aber nicht nachvollziehen, warum Richard hier einen jahrelangen Streit durch mehrere Instanzen befürchtet. Der Fall ist eindeutig: Vereinbart war ein versicherter Versand, also hat der Verkäufer entweder die Ware zu liefern oder bei einem glaubwürdigen Postverlust die Ersatzleistung in Geld.

Ist der Fall wirklich eindeutig ? Der Verkäufer wohnt in Österreich und antwortet nicht, der Käufer in Frankreich. Wo ist zum Beispiel der Gerichtsstand ? Gibt es internationale Mahnbescheide ? Gibt es, wenn der Fall vor Gericht geht, Anwaltszwang, also für den Käufer aus Frankreich mit seinem Anwalt oder einem Korresponzanwalt in Österreich ? Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten ? Werden diese der Forderung gerichtlich zugeschlagen ? Wo wird eine grenzüberschreitende Forderung vollstreckt ? Wie lange kann ein grenzüberschreitender Titel, falls es einen solchen in Österreich gibt, vollstreckt werden ? Wer überwacht den lieferunwilligen Österreicher bei Umzug, um in späteren Jahren zu vollstrecken ?

Das sind nur einige meiner Fragen in diesem 'eindeutigen' Fall, wovon ich davon ausgehe, dass dir die involvierten Länder nicht bekannt waren. Und wenn dann gerichtlich letzinstanzlich gewonnen wurde, tritt vielleicht das ein, was Du geschrieben hast:

Da wird man schnell einen entsprechenden Titel erwirken können. Natürlich ist der wertlos, wenn der Verkäufer inzwischen pleite (= Privatinsolvenz) ist.

Der Käufer muss sich vorher fragen, ob er vierstellige Kosten einsetzen möchte, um vielleicht seine 300 Euro erstattet zu bekommen.

Schöne Grüsse, Richard
 
heide1 Am: 04.02.2010 21:12:28 Gelesen: 27553# 27 @  
@ Richard [#26]

Moin,

Du beschreibst richtig gut die Praxis!

@ drmoeller_neuss [#21]

Du beschreibt die Theorie.

Und das sind Unterschiede wie Tag und Nacht - eigene Erfahrung.

Gruß Jürgen

(warum muss ich den Gruß immer wieder schreiben, geht das nicht automatisch)?
 
drmoeller_neuss Am: 05.02.2010 19:36:25 Gelesen: 27518# 28 @  
@ Richard [#26]
@ heide1 [#27]

Ich hatte in meinem Beitrag den Rechtsweg nur als Option gesehen. Ich kenne auch nicht die Details des Kaufvertrages (war wirklich versicherter Versand vereinbart worden, oder ist der Käufer nur stillschweigend davon ausgegangen?).

Die nächste Frage ist, ob der Verkäufer unter der angegebenen Adresse existiert. Ich würde zunächst per Einschreiben-Rückschein den Verkäufer eine Frist zur Lieferung bzw. zur Rückerstattung des Kaufpreises (im Falle eines Postverlustes) setzen und bei Verstreichen der Frist mit einem Anwalt drohen. Per Email ist es schwierig, den Zugang dieser Aufforderung zu beweisen, daher der "klassische" Brief.

Nun ist Österreich kein Dritte-Welt-Land, es gibt dort eine funktionierende Rechtssprechung, und in diesem Fall auch keine Sprachprobleme. Dank Internet lassen sich die anfallenden Kosten recherchieren bzw. durch einen kurzen Telefonanruf klären. Das geht auch aus Frankreich. Bis dahin fallen noch keine weiteren Kosten an.

(auf die schnelle im Internet gefunden, z.B.: http://www.inkassoservices.eu/24.html mit Anwaltsadresse aus Bregenz). Vergleichbar mit Deutschland sieht Österreich ein automatisiertes Mahnverfahren zum Eintreiben (unstrittiger) Forderungen vor (http://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Mahnverfahren). Die Kosten halten sich im überschaubaren Rahmen.

Wie gesagt, würde ich persönlich 300,-- EUR nicht einfach so abschreiben, wenn der Anspruch eindeutig ist (davon bin ich hier ausgegangen). Für einen zweistelligen Euro-Betrag würde ich wahrscheinlich auch nichts machen, es sei denn, ich bin ohnehin in Österreich in Urlaub (trotz allem Ärger ist Österreich ein schönes Stück Europa), und der Fall ist eindeutig.

Europa ist kein rechtsfreier Raum, und ich kenne viele kompliziertere Fälle, wo Deutsche im Ausland zu ihrem Recht gekommen sind. Vielleicht hat sich der Verkäufer einfach gedacht, der sitzt in Frankreich, kann kein Deutsch und wird schon nichts machen.

Ich hatte auch einen Konflikt mit einem Händler aus Österreich mit knappem Hinweis auf die Rechtslage lösen können. Hier ging es zwar "nur" um die Höhe der Versandkosten, und einen Betrag von 10 EUR, aber die richtigen Worte können manchmal auch Wunder bewirken.
 
heide1 Am: 05.02.2010 20:07:19 Gelesen: 27509# 29 @  
@ drmoeller_neuss [#28]

Moin,

stimme Dir zu, im Prinzip ist es ja so.

Per Email ist es schwierig, den Zugang dieser Aufforderung zu beweisen, daher der "klassische" Brief

Inzwischen gibt es Einschreiben-Emails, zum Beispiel bei Web.de - wenn Du im Club bist. Habs schon paarmal gemacht. Muss man nicht anzunehmen, wie bei der Post, muss man auch nicht annehmen.

Gruß Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 05.02.2010 20:39:01 Gelesen: 27506# 30 @  
@ heide1 [#29]

Erkennt ein (deutsches) Gericht Einschreiben-Emails an? Du kannst an einen Richter geraten, der mit dem Internet auf Kriegsfuss steht. Eine unterschriebene Rückscheinkarte wird dagegen immer als Beweis anerkannt - ist ja schliesslich seit über 100 Jahren so. :-)

Das andere Problem ist, daß der Zahlungsbefehl der beklagten Partei förmlich zugestellt werden muss, d.h. an eine existierende Postadresse. Der Briefträger muß für die Rechtsfolgen einer falschen Zustellung geradestehen, deswegen sind Briefträger bei solchen Briefen sehr pingelig. Wir hatten z.B. einen netten Miteigentümer, der sein Hausgeld immer per Gerichtsvollzieher bezahlt hat (inzwischen hat er seine Wohnung nicht mehr). Einer unser Verwalter hatte einen Buchstabendreher im Namen eingebaut, normalerweise stört das keinen Briefträger, aber in diesem Fall kam der Mahnbescheid natürlich als unzustellbar an das Gericht zurück.

Wenn die Rückscheinkarte zurückkommt, kann man davon ausgehen, dass die Adresse so richtig ist. Dann sind die Kosten für das weitere Verfahren nicht gleich in den Wind geschossen.
 
Stefan Am: 05.02.2010 22:37:47 Gelesen: 27478# 31 @  
@ drmoeller_neuss [#30]

Erkennt ein (deutsches) Gericht Einschreiben-Emails an?

Die gesetzlichen Grundlagen zur rechtsverbindlichen Anerkennung von "e-mail"-ähnlichen Nachrichten werden bzw. wurden gerade geschaffen und werden nach und nach den klassischen Brief (Bsp. Behördenpost an Empfänger wie Privathaushalte und umgekehrt) ablösen. Briefdienste beobachten diese Entwicklung genau, da sich diese Thematik wahrscheinlich in wenigen Jahren als große Konkurrenz zum Bereich Brief etablieren wird.

Dies ist auch der Anlass, weswegen die Deutsche Post als Bsp. die DE-Mail so stark forciert und dieses Jahr für alle nutzbar auf den Markt bringen will. Vorher war die DPAG an einem vergleichbaren Projekt in Zusammenarbeit mit der Telekom und der Bundesregierung beteiligt, ist dann aber im letzten Jahr ausgestiegen. Dadurch entstehen 2 große Konkurrenten in diesem Bereich.

Vergleichsweise kleinere Anbieter wie web.de mischen in dieser Angelegenheit auch mit.

Das andere Problem ist, daß der Zahlungsbefehl der beklagten Partei förmlich zugestellt werden muss, d.h. an eine existierende Postadresse. Der Briefträger muß für die Rechtsfolgen einer falschen Zustellung geradestehen, deswegen sind Briefträger bei solchen Briefen sehr pingelig.

Deswegen heißt der gelbe Schein zum gelben Briefumschlag auch Postzustellungs urkunde, der vom Briefträger (egal von welchem Briefdienst zugestellt), wahrheitsgemäß und eidesstattlich ausgefüllt werden muss *g*

Gruß
Pete
 
petzlaff Am: 07.02.2010 09:19:42 Gelesen: 27359# 32 @  
Nach gültigem deutschen Recht ist der Inhalt einer eMail dem eines Briefes gleich gestellt.

Alle steuerrechtlich relevanten eMails (und dazu zählen Rechnungen / Rechnungsbestätigungen, egal ob die Forderung privat oder gewerblich veranlasst ist) müssen wie jede andere derartige Korrespondenz zur ggfs. erforderlichen Erbringung von Nachweisen vom Absender inkl. der Sende- und Empfangsbestätigung revisionssicher (das heißt unveränderbar) archiviert werden (i.A. für 10 Jahre). Dieser Nachweispflicht unterliegen nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen. Ein Ausdruck der eMail plus (wichtig) der Metadaten (Datum der Absendung / Übermittlungsbestätigung / Empfangsbestätigung) genügt der Nachweispflicht. Die geforderten Daten lassen sich in jedem ordentlichen eMail-Programm als Option einstellen und zum Ausdruck anfordern.

Das traditionelle "Einschreiben" hat seit vielen Jahren bereits keine juristische Relevanz mehr, da es nur die Absendung, aber nicht die Zustellung dokumentiert. Wer auf Nummer sicher gehen will muss die Versandform "Rückschein" wählen, wobei hier auch nur der Empfang, aber nicht die Kenntnisnahme des Inhalts dokumentiert wird. Das ist insbesondere bei an kriminelle Abzockerfirmen gerichtete Korrespondenz problematisch, da sie mit dem Rückschein automatisch vertrauliche Informationen wie z.B. die Anschrift des Absenders erhalten. eMail mit Empfangs- und Lesebestätigung ist juristisch (sofern entsprechend archiviert) wesentlich sicherer.

LG, Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 07.02.2010 12:24:46 Gelesen: 27314# 33 @  
@ petzlaff [#32]

Bei den Aufbewahrungspflichten muss zwischen Privatpersonen und Unternehmern unterschieden werden. Unternehmer waren schon immer verpflichtet, nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Für Privatpersonen gab es bislang keine Vorschriften. Man kann nach wie vor den ALDI-Kassenbon nach dem Kauf wegwerfen. Eine Ausnahme: Als Maßnahme zum Kampf gegen die Schwarzarbeit sind seit 2005 auch Nichtunternehmer verpflichtet, Handwerkerrechnungen 2 Jahre lang aufzuheben (§ 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG). Dies betrifft aber nur Dienstleistungen, welche in Zusammenhang mit einer Immobilie erbracht wurden. Briefmarkenreparaturen stehen nicht in Zusammenhang mit einem Grundstück, hier können Sammler nach wie vor das corpus-delicti nach Bezahlung entsorgen.

Off-topic: Auch als Privatperson ist es natürlich sinnvoll, Rechnungen aufzubewahren, z.B. um Garantieansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Zum Thema Rechtsgültigkeit einer Email: was nützt es, wenn ich den Zugang einer Email beweisen kann, aber nicht sicher sagen kann, wer der Empfänger ist (Stichwort: Authentizität)?

Bei den meisten Internetplattformen kann man sich einfach anmelden, die Daten werden nicht überprüft. Bei Google-Mail fülle ich einfach das Webformular aus, und habe schon eine Email-Adresse.

Auch ich musste mich weder bei Delcampe noch bei Ebay besonders anmelden, z.B. nach dem PostIdentverfahren. Banken führen Überweisungen aus, wenn die Kontonummer und die Bankleitzahl zusammenpassen. Der Name des Empfänger spielt keine Rolle mehr. Das Risiko, insbesondere bei Käufen nach dem Ausland und aus dem Ausland besteht darin, Geld auf ein unbekanntes Konto überweisen zu müssen. Wenn man Pech hat, ist das Geld weg, und der Ebay-Verkäufer spielt "toter Mann".
PayPal bietet in dieser Hinsicht eine gewisse Sicherheit, hat aber dafür andere Macken. Bei einem grösseren Einkauf im Ausland bleibt also nur, sich vorher selbst über die Seriösität des Verkäufers zu informieren, und z.B. nachprüfbare Referenzen per Scan anzufordern. Händler sind im Handelregister eingetragen, und man kann bei der lokalen Handelskammer nachfragen. Privatpersonen können z.B. ihre Hausbank als Referenz angeben.

Ein Geschäftsführer von Ebay ist damit aufgefallen, dass er bei seinen privaten Auktionen von allen payPal-Zahlern eine Kopie des Passes angefordert hat.

Deswegen mein Vorschlag mit dem Einschreiben-Rückschein. Wenn der Brief angenommen wird und der Rückschein zurückkommt, stimmen zumindest der Name des Empfängers und die Adresse. Dann machen weitere Schritte unter Umständen Sinn. Wenn man noch nicht einmal den Namen und die Adresse des Verkäufers weiss: Viel Spass bei der Suche in Österreich (oder in Russland oder wer weiss wo sonst auf der Welt). Dann würde ich auch das Geld abschreiben, als wenn ich es direkt der Nigeria-Connection überwiesen hätte.

Und zur Beruhigung: Ich selbst habe schon viel im Ausland eingekauft, und habe gerade gestern einen Einschreibebrief aus Ägypten abgeholt. Die Belege hätte in Deutschland ein vielfaches gekostet, wenn ich sie überhaupt bekommen hätte. Die allermeisten Transaktionen klappen, und die Händler aus Übersee geben sich auch noch richtig Mühe mit der Frankatur.

Übrigens: Hereinfallen kann man auch auf einem Tauschtag. Ich habe jedenfalls noch nie einen Standinhaber nach seinem Namen, geschweige denn nach seinem Ausweis gefragt. Standschilder sind übrigens auch nicht vorgeschrieben. (warum eigentlich nicht?).

Wenn der Tauschtaghändler nie wieder in Erscheinung tritt, bin ich genauso gekniffen, wie wenn ich die Marken in Timbuktu gekauft hätte.
 
1936manfred Am: 08.02.2010 17:10:07 Gelesen: 27263# 34 @  
Verloren gegangene Sendungen im Ausland.

Vor vielen Jahren gab es "den Fall": Ein Privatmensch auf Gran Canaria bestellte bei div. Händlern in Deutschland und Österreich/Schweiz Marken und Auswahlen. Die ersten Lieferungen wurden korrekt abgerechnet und bezahlt und damit ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Folgende -höherwertige- Sendungen "verschwanden".

Anfrage beim dt. Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria: Empfänger sei dort unbekannt.

Ich habe mich dann hier sachkundig gemacht, und erfahren, dass der Mann einschlägig bekannt sei, da aber "armer Arbeitsloser" nichts bei ihm zu holen sei.

Eine Strafanzeige wegen Unterschlagung oder Betrug müssse ich hier bei der Guardia Civil stellen (ist schon lange her). Da ich nicht selber Geschädigter sei, müsse ich mir entsprechende Vollmachten beschaffen, damit ich dann hier über einen hiesigen Anwalt agieren könne. Einen z.B. in Deutschland erlangter Pfändungsbeschluss müsse erst über die "Gerichtsleiter" hinauf und hinunter laufen, schliesslich ggfls über Interpol zugestellt und dann hier vollstreckt werden, ein Prozess, der sich über mindestens drei Jahre hinziehe.

Die Geschädigten haben anbetracht der aufzuwendenden Kosten (ca. 300 Mark pro Nase) und des angefallenen Schadens (auch ca. 300 Mark pro Nase) auf weitere Massnahmen verzichtet!

Was sich heute geändert hat? Durch die EU gibt es neue Formulare und sind die Gerichtswege vereinfacht worden.

Mein Vorschlag -auch für ebay- auch paypal-Entschädigungen sollen nicht so problemlose abgewickelt werden, nur Beträge "riskieren", die man verschmerzen kann!

1936manfred
 
Richard Am: 13.02.2010 17:55:51 Gelesen: 27153# 35 @  
@ 1936manfred [#34]
@ alle Leser und Geschädigten

Hallo Manfred,
liebe Sammler,

bei aktuellen Schadensfällen (keine Zahlung oder keine Lieferung) bitte ich mich per e-Mail zu informieren. Es liegt mir sehr daran, die Philaseiten frei zu halten von Personen oder Firmen, bei denen es zu Schadensfällen kam oder künftig die Gefahr einer Wiederholung kommen könnte.

Wenn mir mehrfach und vor allem glaubhaft geschildert wird, wie ein Schaden eingetreten ist, werde ich bei Abwägung der bekannten Fakten die entsprechenden Mitglieder vom Tausch, vom Handel und von der Philaseiten Auktion ausschließen.

Außerdem möchte auf die Bewertung von Tausch- und Handelspartnern aufmerksam machen. Bei einer hohe Zahl von positiven Bewertungen durch uns allen bekannte glaubwürdige Mitglieder kann von einer erfolgreichen künftigen Tausch- oder Handelspartnerschaft ausgegangen werden:

http://www.philaseiten.de/tauschbewertung/eigene

Der Link zeigt Ihre erhaltenen Bewertungen an, sofern Sie welche erhalten haben.

Bitte tragen Sie dort Ihre Bewertungen ein und tragen Sie dazu bei, ein vertrauensvolles positive Verhältnis der Mitglieder untereinander zu dokumentieren.

Je Mitglied kann eine Bewertung nur einmal abgegeben werden, sie kann aber jederzeit geändert werden, wenn sich die Erfahrungen im Laufe der Zeit geändert haben.

Schöne Grüsse, Richard
 

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