Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Was ist eine Prüfgarantie ?
AfriKiwi Am: 13.10.2007 10:59:22 Gelesen: 8859# 1 @  
Da Henry sein Bild endlich erstellen kann, komm ich mal dran mit eine Frage.

Was wird gemeint by dem Ausdruck 'Prüfgarantie' in einer Beschreibung, wenn auch steht geprüft oder nicht geprüft ?

Vielen Dank
Erich
 
Jürgen Witkowski Am: 13.10.2007 11:34:24 Gelesen: 8857# 2 @  
@ AfriKiwi [#1]

Hallo Erich,

mit dem Begriff Prüfgarantie geben Verkäufer die Garantie, dass die Marke echt ist. Falls sich bei einer Prüfung herausstellt, dass die Marke oder auch ein Stempel falsch sind, werden die Kosten erstattet.

Dadurch kann man die Marken billiger anbieten, da der Verkäufer die Prüfgebühren spart. Das sollte man natürlich nur machen, wenn man in der Lage ist, die Marken, Stempel, Farben etc. sicher zu beurteilen. Sonst kann es für den Verkäufer teuer werden.

Auf jeden Fall sollte man als Käufer immer genau lesen, was die "Prüfgarantie" beinhaltet, damit man nicht doch in eine Falle tappt und auf einer falschen Marke und den Kosten sitzen bleibt.

Beste Grüße nach NZ

Jürgen
 
AfriKiwi Am: 13.10.2007 12:50:11 Gelesen: 8850# 3 @  
@ Concordia CA [#2]

Vielen Dank an Jürgen für die 1+ Antwort ;)

Ja, die Insel ist momentan unter eine Wolke, zum Glück scheint die Sonne 24/7 auf der Karte.

MfG

Erich
 
Richard Am: 01.01.2014 09:27:08 Gelesen: 6299# 4 @  
@ Concordia CA [#2]

Liebe Mitglieder der Philaseiten,

nach mehr als 6 Jahren ist es für mich Zeit, die "Prüfgarantie" nochmals auf die Startseite der Philaseiten zu holen.

Jürgen schreibt:

Auf jeden Fall sollte man als Käufer immer genau lesen, was die "Prüfgarantie" beinhaltet, damit man nicht doch in eine Falle tappt und auf einer falschen Marke und den Kosten sitzen bleibt.

Was ist von Angeboten zu halten, in welchen Sätze zu lesen sind wie "Ich übernehme die Prüfgarantie" oder "uneingeschränkte Prüfgarantie" ?

Ist damit gemeint, daß eine Marke oder ein Beleg zurückgesandt werden kann oder ist darunter zu verstehen, daß ALLE anfallenden Kosten erstattet werden ?

In den Philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP [1] habe ich auf Anhieb keine Definition gefunden, ebensowenig bei VP [2].

Was jedoch zu finden war, sind die Mindestkosten der beiden Prüfervereinigungen von 25 Euro. Wenn zum Beispiel eine einzelne Marke von der Prüfung als FALSCH zurückkommt, siehe BPP Prüfordnung 7. Kennzeichnung falscher Prüfgegenstände [3], müssten vom Anbieter erstattet werden:

- Kaufpreis
- Kosten Hin- und Rücksendung
- Prüfkosten ggf. plus Mehrwertsteuer und Porto

Dies kann bei einzelnen Losen im Wert von rund 30 bis 40 Euro zu Kosten führen, die höher liegen als der Kaufpreis der Marke oder des Belegs.

Daher meine neue Frage. Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen als (a) Anbieter/Händler/Auktionator oder (b) privater oder gewerblicher Käufer von Briefmarken und Belegen ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.bpp.de/de/begriffe//
[2] http://www.vppev.de/navigation/fs_pruor.html
[3] http://www.bpp.de/de/bpp-pruefordnung//
 
drmoeller_neuss Am: 01.01.2014 12:03:04 Gelesen: 6261# 5 @  
Den Begriff "Prüfgarantie" gibt es nicht im deutschen Recht. Mir sind auch keine entsprechende Urteile höherer Instanzen bekannt.

Mangels anderer gesetzlicher Regelung sind Verträge nach den Grundsätzen von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte sowie dem Wortlaut auszulegen. (§§ 157 und 242 BGB, sowie §133 BGB)

Nach diesem grundsätzlichen Prinzip würde ich das Wort "Prüfgarantie" wortwörtlich auslegen. Der Verkäufer gibt das Versprechen, dass es die Möglichkeit einer Prüfung gibt, die die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften bestätigt. Widerspricht das Prüfergebnis den zugesicherten Eigenschaften, so kann der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen. Das gleiche gilt m.E. auch, wenn die Marke nicht prüfbar ist, obwohl eine nicht prüfbare Marke nicht deswegen gleich falsch ist.

Hier ist das erste Hintertürchen: "Prüfgarantie" sagt nichts über das Ergebnis einer Prüfung aus. Ich kann eine Fälschung als solche anbieten und mit Prüfgarantie verkaufen. Der Kaufvertrag ist erfüllt, wenn die Marke als "Falsch" zurückkommt. Eine Prüfgarantie sagt auch nichts über die Qualität der Marke aus. Eine Marke mit Zahnmängeln, die auf der Abbildung deutlich zu erkennen sind, kann nicht beanstandet werden, wenn sie erhöht geprüft zurückkommt. Wer Zweifel an der Qualität hat, sollte sich eine entprechende Qualität vom Verkäufer in Textform zusichern lassen, oder noch besser, das Objekt der Begierde persönlich in Augenschein nehmen und aufgrund der eigenen Kenntnisse beurteilen.

Erfahrungen: ich hatte zwei Fälle, in dem einen Fall war die Widerrufsfrist nach dem "Fernabsatzgesetz" noch nicht abgelaufen, in dem anderen Fall habe ich den Verkäufer freundlich darauf hingewiesen, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eine grosszügige Geste meinerseits ist, und mein Anspruch auf Erfüllung den Verkäufer viel teurer zu stehen kommen könnte. Eine Prüfung konnte ich mir schenken, es war eindeutig, der Verkäufer hat auch nicht darauf bestanden.

Wie immer: vorher aufpassen ist einfacher als hinterher das Kind aus dem Brunnen zu holen.
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.