Auch hier gilt, ähnlich wie bei dem in Beitrag [#129] gezeigten Beleg, dass die Kennzeichnung als Postsache und die Angabe eines Frankierwerts (hier: 0,32 Euro) sich eigentlich widersprechen. Legt man die Maßstäbe der Deutschen Post an, genügt der Frankiervermerk nicht den Anforderungen. Es fehlen der Schriftzug „Deutsche Post“ sowie die Produktkennung (Dialogpost) im Klartext.Schöne Grüße Franz-Josef