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Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Das Thema hat 27 Beiträge:
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Lars Boettger Am: 24.05.2012 16:20:11 Gelesen: 17911# 3 @  
@ Tabaluga [#2]

Hallo Jens,

bevor ich ein Urteil abgebe, würde mich interessieren, wer der Gutachter war. Ein Spezialist für Münzen? Ein "allgemeiner" Gutachter? Hat er den Metallwert begutachtet oder den Verkaufswert? Oder ist der Schätzpreis der Einkaufspreis?

Wenn ich meine Briefmarkensammlung nach Katalog aufstelle, dann wird es mir schwummrig. Wenn ich den möglichen Verkaufserlös ansehe, dann kommen mir die Tränen. Und ich habe schon einmal eine teure Sammlung verkauft. Und konnte froh sein, etwa die Hälfte meines Geldes wieder zu sehen. Das lag auch daran, dass ich günstig gekauft hatte und das Gebiet zu dem Zeitpunkt gefragt war.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 24.05.2012 16:46:12 Gelesen: 17899# 4 @  
Für mich klingt die Wertermittlung durch den Sachverständigen plausibel:

[Link funktionierte nicht, siehe Beitrag [#9]]

"Der Beklagte hatte ein Sachverständigengutachten veranlasst, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. Anhand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der Münzen unter Berücksichtigung der Auktionsergebnisse aus dem Jahre 2005 zugrunde. Der Kläger hatte die Anschaffungskosten mit 53.609,70 DM (27.410,20 Euro) beziffert. Der Beklagte hatte nach Abzug von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 9.750 Euro beim Kläger ein Vermögen in Höhe von insgesamt 12.580,92 Euro zugrunde gelegt."

Ich sehe auch keine besondere Härte darin, eine Münzsammlung verwerten zu müssen. Wenn man das Kriterium "Wertverlust" immer berücksichtigen müsste, dann müssten Hartz-IV-Empfänger auch nicht z.B. ihre Autos verkaufen.

Schliesslich ist Hartz-IV eine staatliche Leistung, und da kann die Gesellschaft schon den Anspruch erheben, dass erst einmal das eigene Vermögen im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen verwertet wird.

Eine Sammlung lässt sich auch mit geringen Vermögenswerten aufbauen, z.B. Münzen vom Trödelmarkt oder Marken aus dem 5-cent Buch.
 
Henry Am: 24.05.2012 16:56:35 Gelesen: 17896# 5 @  
@ Lars Boettger [#3]

Hallo Lars,

deiner Aussage stimme ich voll und ganz zu, was den Wertansatz betrifft.

Letztlich ist das allerdings zweitrangig. Zunächst einmal ging es nur darum, dass der Wert von Sammlungen auf Hartz IV angerechnet wird. Und dem muss man (wertfrei gesehen) zustimmen. Wer öffentliche Hilfeleistungen benötigt, soll diese auch erhalten. Benötigen heißt aber, dass man die erforderlichen Mittel nicht selbst beschaffen kann. Und wer verwertbares Vermögen hat, muss dieses eben erst aufwenden, bevor er der Allgemeinheit zur Last fallen darf. Sammlungen gehören dazu, da sie nicht lebensnotwendig sind. Selbst wenn man für sie nicht viel erlösen kann, ist dieser Wert vorrangig vor dem Bedarf von Allgemeinvermögen.

Meinung von
Henry
 
Lars Boettger Am: 24.05.2012 17:02:13 Gelesen: 17889# 6 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

Die Methodik klingt gut, aber ist angreifbar bzw. nicht transparent:

Wenn ich bei Briefmarken die Auktionsergebnisse von 1980 nehme, komme ich bei Standardware auf einen etwas andern Preis als bei einem Auktionspreis von 2012. Sieben Jahre sind eine verdammt lange Zeit - je nach Gebiet. Ausserdem wird nichts über die Qualität gesagt, auch da liegen mehrere hundert Prozent Unterschied beim Kauf und Verkauf. Diese Angaben fehlen. Das heisst nicht, dass der Sachverständige nicht recht hat. Aber es ist nicht nachvollziehbar.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Marcel Am: 24.05.2012 17:41:19 Gelesen: 17870# 7 @  
Hallo!

Hartz IV kann jeden treffen, aber eine Briefmarken- oder Münzsammlung gleich veräußern zu müssen, nur weil ein paar Werte drin schlummern ist nicht im Sinne eines Sammlers. Viele sammeln doch nur, weil es einfach Ihr Hobby ist. Würdet Ihr Euch sofort davon trennen, wo doch auch teilweise Geschenke von Freunden, Verwandten u.a. in den Sammlungen stecken? Also mich würde es schmerzen und ich würde mein Hobby seit nun fast 30 Jahren von heute auf morgen aufgeben müssen.

mfG Marcel
 
drmoeller_neuss Am: 24.05.2012 19:17:50 Gelesen: 17842# 8 @  
@ Lars Boettger [#6]

Der streitige Zeitraum ist August 2005 bis Ende Februar 2006, in dem dem Kläger die Hartz-IV Leistungen nur als Darlehen ausgezahlt wurden, mit der Begründung, dass zuerst die Münzsammlung zu verwerten sei.

Daher muss der Gutachter bei der Ermittlung des Wertansatzes auch auf diesen Zeitraum abspielen. Meines Erachtens ist das korrekt erfolgt, indem man die Auktionspreise aus diesem Zeitraum zugrunde gelegt hat. Im weiteren Verfahren wurde ja auch das Gutachten nicht mehr angefochten.
 
erron Am: 24.05.2012 19:22:38 Gelesen: 17836# 9 @  
AfriKiwi Am: 24.05.2012 23:22:28 Gelesen: 17758# 10 @  
Habe diese Beiträge mit große Interesse gelesen aber vielleicht kann einer mir in gewöhnliches Deutsch kürzlich erklären was das Resultat war.

Die Aussage treffen ja viele Sammler die unter Umständen dasselbe Pferd reiten müssen.

Erich
 
el-mue Am: 25.05.2012 01:45:57 Gelesen: 17744# 11 @  
So, wie ich das sehe, hat man als Hartz IV - Empfänger einen gewissen Freibetrag. Dieser ist nicht sehr hoch, die meisten privaten Sammlungen erreichen aber nicht dessen Höchstgrenze. Ich bin selber von Hartz IV betroffen, leider. Würde ich meine Sammlung versteigern wollen, dann würde ich wohl im günstigsten Fall 100 € dafür erhalten. Das, was ein bischen Wert besitzt, sind die paar Marken, die ich von der Bundespost von vor 1955 habe. Die anderen Bundmarken sind nur Massenware. Dann habe ich noch jede Menge Marken aus der Zeit 45-49. Nur sind diese nicht geprüft, also auch nichts wertvolles dabei. Sicher, es sind einige Ausreißer dabei (Katalogwert im 2-stelligen Bereich). Wollte ich diese veräußern, dann würde ich für das Stück maximal 5 € bekommen. Wenn man dem Hartz IV Beziehenden jetzt alles, was ein bischen Wert hat zwingt, dieses zu veräußern, dann dürften die Empfänger dieser Unterstützung keine Bücher, Schallplatten, CD's, Computer, usw. ihr eigen nennen.

Das Resultat wäre verheerend. Die Leute, die diese Unterstützung beziehen, sollten ihre 'freie' Zeit möglichst sinnvoll nutzen und nicht im Park abhängen und mit alkoholischen Getränken ihren Verstand vernebeln. Das sollte man sich einmal vor Augen führen. Sicher, wenn jemand absolut wertvolle Marken besitzt, dann kann man schon verlangen, dass er sich davon trennt. Zum Glück bietet die Philatelie aber nicht nur Altdeutschland, sondern viele weiter Gebiete, die hochinteressant sind. die Erfahrungen, die ich mit anderen Gebieten gemacht habe, die kommen mir oft auch in neuen Bereichen zu gute. Wenn ich mich dann von den absoluten Raritäten trennen muss, kann ich mir doch Gebiete suchen, die wohl kostengünstiger sind aber deswegen nicht unattraktiver.

Beste Sammlergrüsse

El Mü
 
bayern klassisch Am: 25.05.2012 12:43:11 Gelesen: 17660# 12 @  
Nach den mir bekannten Fällen von Wertschätzungen bei Sammlungen, seien es jetzt Münzen, Briefmarken oder irgend etwas anderes mit breiter Sammlerbasis, sind die ermittelten Werte in aller Regel irreführend hoch gewesen.

Da werden Satzpreise aufaddiert und dann 50% vom Katlogwert als Realwert unterstellt, ohne sich die Qualität der teuren Stücke näher anzusehen. Ein Schätzer hat auch nicht tagelang Zeit, eine umfangreiche Sammlung zu begutachten.

Auf der anderen Seite ist eine hochspezialisierte Sammlung der Klassik oder Semi - Klassik für einen "normalen" Sachverständigen nicht annähernd wertmässig erfassbar, ohne dass ich hierbei auf Sentimentalitäten eingehen möchte.

Rechnungen von Auktionshäusern sind nur in sofern geeignet, einen Maßstab zu bilden, als sie gängiges Material bei für sie gängigen Auktionen betrafen. Eine Japansammlung kann man in Bulgarien sicher wesentlich günstiger erwerben, als in Ostasien.

Eine Spezialsammlung Kap - Dreiecke kostet u. U. in Finnland nur 10% des Preises, der in London oder Johannesburg zu erzielen ist.

Wer den Wert wirklich ermitteln will, die eine Sammlung vor 6 oder 7 Jahren hatte, der müsste auch ein Bild über diese Sammlung haben, wie sie vor 6 oder 7 Jahren ausgesehen hat. Die meisten Sammler können damit wohl nicht dienen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Cantus Am: 27.05.2012 00:44:19 Gelesen: 17563# 13 @  
Guten Abend zusammen,

mir scheint, dass sich hier eine Menge Leute zu Wort melden, die vom SGB II überhaupt keine Ahnung haben und deshalb das zur Münzsammlung ergangene Urteil jeweils frei auf andere Gegebenheiten übertragen.

Zunächst einmal die Klarstellung, dass Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweiter Teil - (SGB II) (landläufig Hartz 4 genannt) sozialhilfeähnliche Leistungen sind, zwar gewährt an Personen, die als arbeitsfähig gelten, im Gegensatz zur Sozialhilfe, die an nicht Erwerbsfähige oder nicht zur Erwerbsfähigkeit Verpflichtete gezahlt wird, aber eben nach fast den gleichen sozialhilferechtlichen Grundsätzen. Und einer der Grundsätze lautet:

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder die erforderliche Hilfe von Anderen erhält.

Und eine wesentliche Definition lautet:

Einkommen ist das, was nach einer Antragstellung in Geld oder Geldeswert zufließt, Vermögen das, was bei der Antragstellung bereits vorhanden ist.

Während in der Sozialhilfe überwiegend die Leistungen für längere Zeiträume gezahlt werden müssen, da sich die Leistungsvoraussetzungen bei Rentnern, Behinderten oder sonstigen Leistungsberechtigten in aller Regel langfristig nicht ändern, ist der Gesetzgeber bei Arbeitslosen und somit arbeitsfähigen Personen davon ausgegangen, dass diese in aller Regel nur für einen vorübergehenden Zeitraum Leistungen des Staates zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen.

Um nun diesen Personenkreis - bei vorübergehender Leistungsgewährung - nicht in die weitgehende Armut zu zwingen, gelten bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II erheblich höhere Vermögensfreigrenzen als innerhalb der Sozialhilfe, die nach dem SGB XII gewährt wird. Dennoch kann es sein, dass ein Vermögenseinsatz gefordert wird bei Vermögen, das frei verfügbar ist, nicht zur Sicherung des Lebensabends dient (z.B. ein Eigenheim oder eine Riester-Rente), und dessen Geldwert relativ problemlos realisiert werden kann. Und der Wert eines Vermögens definiert sich grundsätzlich niemals nach den Finanzmitteln, mit denen das Vermögen geschaffen wurde, sondern stets nur nach dem aktuell realisierbaren Geldwert. Zu beweisen jedoch, was denn dieser aktuelle Geldwert eines Vermögens sei, ist die Pflicht des Antragstellers, nicht die des Mitarbeiters im Amt.

Wenn bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II völlig unrealistische Vermögensangaben gemacht werden, weil der Antragsteller in Bezug auf den realisierbaren Wert seiner Sammlung(en) realitätsferne Angaben macht, die dazu führen, dass - wie es das Gesetz zwingend vorgibt - von Amts wegen der Vermögenseinsatz verlangt werden muss, dann trägt der Antragsteller daran die Schuld und muss mit den Folgen leben oder aber mit geeigneten Mitteln eine Richtigstellung herbeiführen.

Im vorliegenden Fall war frei verfügbares Vermögen vorhanden, das einen Gesamtvermögenswert ausmachte, der weit über einer wie auch immer angemessenen Vermögensfreigrenze lag. Der Leistungsbezieher hätte hier sehr wohl einen Teil seiner Sammlung veräußern können, um sich selbst zu helfen, denn es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit ihm seinen Lebensunterhalt sichern soll, während er vermögend bleibt. Es mag ja sein, dass Einzelne hier im Forum solche Beträge nicht als vermögend einstufen, ich kenne aber eine Menge Leute, die gerade so mit ein paar hundert Euro über den Monat kommen und nur davon träumen können, jemals ein paar tausend Euro als Finanzreserve, in welcher Form auch immer, zu besitzen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass selbstverständlich nicht jeder, der auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist, seine Sammlungen veräußern muss, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn aber die Sammlung so wertvoll ist, dass man da nicht mehr von einer einfachen oder normalen Sammlung sprechen kann, sondern wohl eher von einer Vermögensanlage, dann steht dem nichts entgegen, den Einsatz dieses Vermögens für den Lebensunterhalt von Amts wegen zu verlangen.

Wer sich näher mit den rechtlichen Grundlagen befassen oder wer Ratschläge von gleichartig Betroffenen erhalten möchte, dem empfehle ich, hier einmal hineinzuschauen:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Es genügt auch, z.B. bei Google einfach nur das Suchwort "Tacheles" einzugeben.
Die dortigen Informationen basieren auf Erfahrungen und Mitteilungen von Arbeitslosenverbänden, von Mitarbeitern der JobCenter und Sozialämter, von Juristen jeder Art oder sonstwie Betroffenen. Schaut einfach mal hinein.

Viele Grüße
Ingo
 
Jahnnusch Am: 27.05.2012 10:15:50 Gelesen: 17516# 14 @  
Die Menschen, die hochwertige Sammlungen haben, werden nie SGB II Anwärter werden. Und die anderen haben 20.000 Michelwert für die sie aber nur 200 € im Zweifelsfall bekommen. Und das ist so, weil der Regen von oben nach unten fällt. Frohe Pfingsten!
 
Lars Boettger Am: 27.05.2012 11:07:04 Gelesen: 17499# 15 @  
@ Jahnnusch [#14]

Die Menschen, die hochwertige Sammlungen haben, werden nie SGBII Anwärter werden. Und die anderen haben 20.000 Michelwert für die sie aber nur 200 € im Zweifelsfall bekommen. Und das ist so, weil der Regen von oben nach unten fällt.

Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage. Jobverlust, Krankheit, Scheidung - das kann jeden treffen. Und dann stürzen die Kartenhäuser schneller in sich zusammen, als man kucken kann.
 
germaniafreund Am: 27.05.2012 13:05:56 Gelesen: 17473# 16 @  
@ Alle

Der Generalfehler des Klägers im ersten Beitrag war, das Vorhandensein der Sammlung gegenüber der Behörde überhaupt angegeben zu haben. Klingt etwas ketzerisch, nicht alle gleich los schreien bitte.

liebe Grüße Klaus
 
Jahnnusch Am: 27.05.2012 14:33:40 Gelesen: 17444# 17 @  
Habe ich einen von den Reichen getroffen. Die werden sich mit Händen und Füßen wehren, daß sie nur keinen Pfennig zu viel Steuern zahlen müssen. Wie könnten wir in unserem schönen Land leben, wenn die Christlichen Werte Gesetz wären. Muß einer arm wie eine Kirchenmaus werden, wenn ihn das Schicksal trifft.
 
Pommes Am: 27.05.2012 21:12:21 Gelesen: 17393# 18 @  
@ Jahnnusch [#17]

Hallo Jürgen,

RELAX! - ENTSPANN DICH! -

Einen der Reichen hast Du bestimmt nicht getroffen, die sitzen hier:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ea/Deutsche-Bank-Frankfurt-am-Main.jpg

oder hier:

http://www.whitehouse.gov/about/history

und neuerdings auch hier:

http://www.hong-kong-hotels-network.com/hong-kong-photographs/pictures-image-pages/central_bank_of_china.htm ... mal als Beispiel.

Die einen leben von "Stütze", die anderen von Zinsgewinnen. Bezahlen darf die "arbeitende Bevölkerung". Ich finde es richtig, dass jemand, der Vermögen hat, dieses verwerten muss, bevor er Leistungen von der Allgemeinheit erhält. Dieses Prinzip darf dann auch gern in beide Richtungen funktionieren, weil nach oben ist da meines Erachtens noch viel Spielraum, wie Du vielleicht in Deinem Zweizeiler versucht hast, es auszudrücken.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
AfriKiwi Am: 27.05.2012 21:14:13 Gelesen: 17390# 19 @  
@ Cantus [#13]

Hallo Ingo,

vielen Dank für Deinen Beitrag, mir ist die Sache auch nun etwas deutlicher.

Also erst die Sammlung verkaufen bevor man Sozialhilfe beantragt, wer es es braucht.

Die meisten auch große Sammlungen, sind ja nicht lebenleistung fähig.

Derjenige der so einige Millionen macht von seiner Sammlung via Auktionhaus braucht wahrscheinlich auch keine Sozialhilfe.

Erich
 
Cantus Am: 27.05.2012 22:46:50 Gelesen: 17365# 20 @  
Hallo Erich,

Deutschland ist ein sehr soziales Land, in anderen Staaten der Erde, so zum Beispiel in Spanien oder den USA, gibt es keine Sozialhilfe oder sozialhilfeähnlichen Leistungen wie hier; da muss jeder selbst sehen, wie er es schafft, ohne öffentliche Unterstützung nicht zu verhungern.

Hier im Land Brandenburg (mein Bundesland) hält der Gesetzgeber einen Monatssatz von gegenwärtig 374 Euro für ausreichend, um damit als Alleinstehender alle Kosten des monatlichen Bedarfes außer den Unterkunftskosten decken zu können; mögliche Haushaltsangehörige erhalten geringere Sätze. Unter Unterkunftskosten ist das zu verstehen, was ich als Mieter an einen Vermieter zu zahlen habe oder als Besitzer eines Eigenheims an fixen Kosten tragen muss, also zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebühren vom Schornsteinfeger usw.

Ich gebe zu, dass sich solche Beträge sehr gering anhören, andererseits kommt man nach der Addition einer Miete von vielleicht 300 Euro schon auf 674 Euro, für die ein Arbeitnehmer der unteren Lohngruppen schon eine ganze Menge Leistung erbringen muss. Und hier in der Gegend ist es nicht selten, dass Menschen dauerhaft über Lohnsteuerkarte für einen Stundenlohn von 5 Euro oder sogar noch weniger arbeiten gehen müssen.

Viele Grüße
Ingo
 
Tabaluga Am: 28.05.2012 08:46:05 Gelesen: 17303# 21 @  
@ germaniafreund [#16]

der Generalfehler des Klägers im ersten Beitrag war, das Vorhandensein der Sammlung gegenüber der Behörde überhaupt angegeben zu haben.

Genau Du hast die Sache auf den Punkt gebracht, andere bringen ihre Kröten auch nach Luxemburg, Schweiz oder ein anderes Steuerparadies.

In Deutschland ist es so: Du machts dich blank (bis auf die Unterhosen) und wenn du nichts mehr hast dann bekommst zu Sozialhilfe und das ist auch so in Ordung. Wer in Deutschland von Sozialhilfe lebt, lebt ziemlich sorgenfrei, zum Beispiel erhält er eine warme Wohnung kostenlos und weitere Vergünstigungen.
Sicher, ein Luxusleben mit Autos Tabak Karibikreisen nein das gerade nicht, aber Hartz IV Empfänger leben oft besser wie Arbeiter die in Deutschland teilweise für Hungerlöhne arbeiten muss.

Also Sammlerfreunde aufgepasst, bevor Ihr zum Amt geht schnell die wertvollen Briefmarkensammlungen ins gesicherte Ausland bringen.

mfg
Jens
 
Lars Boettger Am: 28.05.2012 09:52:50 Gelesen: 17285# 22 @  
@ Tabaluga [#21]

Genau Du hast die Sache auf den Punkt gebracht, andere bringen ihre Kröten auch nach Luxemburg, Schweiz oder ein anderes Steuerparadies.

Hallo Jens,

ich zahle seit fast 20 Jahren Steuern in Luxemburg. Das ist definitiv kein Steuerparadies. Deutschland ist ein Steuerparadies. So viele Möglichkeiten, mit Steuersparmodellen der Steuer zu entgehen, gibt es nur in Deutschland. Also bitte keinen Unsinn in die Welt setzen. Du verwechselst Bankgeheimnis mit Steuerparadies. Und ich würde es an Deiner Stelle vermeiden, öffentlich Tipps zu geben, wie man die Steuer und das Sozialamt betrügt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 28.05.2012 11:13:26 Gelesen: 17255# 23 @  
@ Lars Boettger [#22]

Es wird gar nicht abgestritten, dass Luxemburger ihr Einkommen aus Lohnarbeit wie in allen anderen europäischen Staaten ehrlich versteuern müssen.

Wenn Du bei der deutschen Wikipedia den Begriff "Steuerparadies" eingibst, wirst Du auf "Steueroase" weitergeleitet. In diesem Artikel wird auch Luxemburg genannt. Luxemburg hat in der Vergangenheit unter dem Deckmäntelchen des Bankgeheimnisses deutschen Steuerflüchtlingen geholfen, ihr Geld dem deutschen Fiskus zu entziehen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum man Ausländern das Bankgeheimnis gewähren sollte (eine Ausnahme gestehe ich bei politischen Flüchtlingen zu, was aber nicht auf Anleger aus der BRD zutrifft). Wer sein Einkommen im Inland ehrlich versteuert hat, braucht auch eine Kontrollmitteilung aus Luxemburg nicht zu befürchten.

Dank dem beharrlichen Druck unserer Finanzminister sind Luxemburg, Schweiz und andere Staaten wieder zur Zusammenarbeit bereit und nicht mehr wie andere Bananenrepubliken auf der OECD-Liste der "unkooperativen Staaten".
 
Lars Boettger Am: 28.05.2012 12:43:56 Gelesen: 17231# 24 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Für mich gehört ein funktionierendes Bankgeheimnis zur politischen Grundausstattung. Der Staat soll dem Bürger einen möglichst großen Raum zur freien Entfaltung geben. Umgekehrt hat der Bürger die Pflicht seine Steuern zu zahlen. Wo er das Geld anlegt ist dabei zweitrangig. Die Sprüche des deutschen Finanzministers haben hier Assoziationen an 1914 und 1940 geweckt. Leider wird Luxemburg immer mit "Schwarzgeldparadies" gleichgesetzt, wobei das selbst in den Hochzeiten Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre zwar ein wichtiges Geschäftsfeld war, aber die Gesamtbedeutung für die wirtschaftliche Leistung vor allem in Deutschland hemmungslos überschätzt wurde.

Machen wir uns nichts vor, wer in Deutschland unversteuertes Geld hat, den umwerben Schweizer Briefmarkenauktionshäuser mit Sprüchen wie "Diskretion gewährleistet". Ich möchte nicht wissen, wie es in der sehr viel größeren Kunstszene läuft...

Ich will keine Grundsatzdiskussion anfangen, aber mich stören die holzschnittartigen gut/böse Aussagen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Tabaluga Am: 29.05.2012 11:08:45 Gelesen: 17150# 25 @  
@ Lars Boettger [#22]

Hallo Lars !

Du mußt das nicht falsch verstehen, sicherlich bezahlt jeder Luxemburger ehrlich seine Steuern, doch nach wie vor sammeln der Deutsche Zoll an den Ausfallstraßen hohe Eurobeträge ein, alle Beträge in der Höhe von mehr als 10,000,00 Euro werden wenn nicht nachweisbar ist aus welcher Quelle die Gelder stammen, beschlagnahmt.

In der Regel erwartet der Person eine staatsanwaltschaftliche Ermittung wegen Steuerhinterziehung.

Und ich würde es an Deiner Stelle vermeiden, öffentlich Tipps zu geben, wie man die Steuer und das Sozialamt betrügt.

Bitte nimm das doch nicht immer gleich so bierernst, der kleine Sammler was hat der schon an wertvollen Briefmarken !

Und wenn es dann wirklich Kapitalkräftige Sammlungen besitzt dann muss es sich meiner Meinung nach davon trennen gegebenennfalls muss dann halt die Kapitalkräftigen Sammlungen verkauft werden. Das ist nicht mehr wie recht und billig.

Mit besten Sammlergrüßen
Jens
 
Nachtreter Am: 29.05.2012 12:03:15 Gelesen: 17137# 26 @  
@ Tabaluga [#25]

"Man" kann ja Beträge über 10.000 Euro auch bei der Einreise deklarieren, wenn sie nicht aus dunklen Kanälen stammen. Die Möglichkeit gibt es tatsächlich auch!

Bei der Ausreise aus Deutschland bzw. bei der Einreise in andere EU-Staaten ist es genauso!

Das hat nicht nur mit Steuerhinterziehung sondern auch mit Geldwäsche zu tun.

Viele Grüße

Nachtreter
 
Richard Am: 04.06.2012 08:28:36 Gelesen: 16896# 27 @  
@ Tabaluga [#25]

Du sprichst in Deinen Beiträgen immer wieder Sachverhalte an, die mit dem Thema in der Überschrift nichts zu tun haben. In diesem Thema geht es ausschliesslich darum, dass sich Sammler von ihren Marken trennen müssen, wenn bestimmte Sachverhalte zutreffen.

Auch die Aufforderung, seine Sammlung noch schnell ins Ausland zu bringen [#21] und damit beim Antrag auf Hartz 4 den Staat und damit mich und jedes andere Steuern zahlende Mitglied dieses Forums zu betrügen, passt nicht in ein Briefmarkensammler-Forum.

Ich werde künftig Deine Beiträge oder Teile daraus, wenn sie nicht zum Thema passen, sofort löschen.

Ansonsten hoffe ich für Dich, dass Du niemals in den Genuss von staatlicher Hilfe kommen musst. Ich kenne zu viele dieser Fälle und auch mein eigenes Schicksal aus der Zeit, als ich mit über 550.000 DM überschuldet war.

Schöne Grüsse, Richard
 

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