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Thema: Ebay verschickt Abmahnungen und schliesst Verkäufer aus
Richard Am: 27.02.2008 23:31:24 Gelesen: 3233# 1 @  
Neu: Nun verschickt auch eBay Abmahnungen

Eine der größten Belastungen für den eBay-Handel sind die tausenden von Abmahnungen, die vor allem eBay-Verkäufer jederzeit treffen können. Nun geht auch noch eBay selbst unter die Abmahner!

Der Fall: Eine als privat gemeldete eBay-Verkäuferin hatte ein Markenprodukt verkauft und damit den Unwillen des Markeninhabers erregt. Auf dessen Veranlassung hin schloß eBay die Verkäuferin vom Handel aus und mahnte sie selbst ab - aber nicht etwa wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, sondern weil sie sich nicht an fernabsatzrechtliche Vorschriften gehalten habe.

eBays Abmahnung:

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, mussten wir Sie gemaess §4 Abs.1 der eBay-AGB vorlaeufig vom Handel auf eBay ausschliessen, da Sie Ihren Pflichten nach dem Fernabsatzrecht nicht nachgekommen sind.

Bitte informieren Sie sich hierzu auf dem eBay-Rechtsportal unter:

http://pages.ebay.de/rechtsportal

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen, wann Sie als gewerblicher Verkaeufer auf dem eBay-Marktplatz handeln:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html

Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay zulassen koennen, drucken Sie bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unterschrieben an folgende Faxnummer zurueck:

+49 (0) 30 ...

eBay-Mitgliedsname:

E-Mail Adresse:

1. "Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der XXXXX GmbH, ….xxx Mainz, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachte. Dazu gehoeren insbesondere Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift sowie Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht.

2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher Vorschriften durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten gewerblichen Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von mir nicht zu vertreten ist."

3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter 1. genannte Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro faellig, welche sowohl von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der xxxx GmbH eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag an:

SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit
Geldinstitut: Berliner Sparkasse
Kto-Nummer: 240 026 667
BLZ: 100 500 00

Ort, Datum

Unterschrift

Nachdem wir Ihre Bestaetigung erhalten haben, werden wir Sie wieder fuer den Handel auf eBay zulassen.

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Immerhin wollte man bei eBay den Eindruck vermeiden, selbst von Abmahnungen zu profitieren: Die Abmahnung war nicht mit Kosten verbunden und die Vertragsstrafe soll an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.

Aber der Knackpunkt ist diese Bestimmung, die so allgemein gefasst ist, dass die Vertragsstrafe bei jedem künftigem Angebot fällig werden würde:

Hiermit erklaere ich [...], dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachte.

Das ist völlig unmöglich, niemand kann das bei der völlig uneinheitlichen Rechtsprechung in Deutschland schaffen! Anders ausgedrückt: Wer diese Unterlassungserklärung unterschreibt, muss künftig für jedes einzelne eBay-Angebot 1.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. Sollte die eBay-Verkäuferin unterschreiben und z.B. 30 neue Angebote bei eBay einstellen, dann darf sich SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit über 30.000 Euro Einnahmen freuen, denn es wird immer einen Anwalt oder Richter geben, der fernabsatzrechtliche Mängel in den Angeboten findet.

Wie absurd das Ganze ist, kann man wunderbar bei eBays Muster-Widerrufsbelehrung sehen: Die weist mehrere Mängel auf. Würde die Abgemahnte die Unterlassungserklärung unterschreiben und dann eBays Muster verwenden, dann wäre wohl sofort die Vertragsstrafe fällig.

Fazit

Hier hat eBay mal wieder einen unüberlegten Schnellschuss getan.

Wenn Sie auch so eine Abmahnung mit einer derart weit gefassten Unterlassungserklärung bekommen: Unterschreiben Sie die keinesfalls!

Weitere Infos finden Sie in diesem Beitrag bei Internetrecht-Rostock.de.

---

(Quelle auch für viele weitere Tipps: http://www.wortfilter.de/news.html)
 
EinStein Am: 28.02.2008 21:05:01 Gelesen: 3196# 2 @  
Vielen Dank für die Vorwarnung. Ich habe KEINE Abmahnung von Ebay, aber solche Tipps sind wirklich richtig gut. Bin ja selber bei Ebay registriert.

EinStein
 
- Am: 29.02.2008 09:08:26 Gelesen: 3186# 3 @  
@ EinStein [#2]

Hallo Einstein !

Registriert sind bei Ebay Hunderttausende, das Problem das Richard da so ausführlich beschrieben hat ist nicht neu. Die Abmahnzocke nach dem fernabsatzrechtliche Vorschriften ist nicht neu und ganze Scharen von Anwälten werden hier mit beschäftig, die Gerichte sind mit diesen Strafanzeigen überfüllt. Es könnte somit auch Mich und Dich oder einen anderen Sammler unseres schönen Hobbys treffen.

Wir alle sammeln Briefmarken und mehr und daraus geht nun mal auch hervor das wir Sammler mehrer Marken in postfrischer Erhaltung in unseren Alben haben. Wenn man dazu übergeht und meldet sich als privater Verkäufer bei Ebay oder einer anderen Internetplattform an und bietet nun seine postfrischen Überbestände an, verstößt man gegen das Fernabsatzrecht bei gewerblichen Angeboten. Da wir ja nicht Hersteller der Briefmarken waren dürfen wir demnach auch keine postfrischen Briefmarken als privater Verkäufer anbieten. Bei gestempelten Marken trifft dies nicht zu. Also aufgepasst bevor die dicke Abmahnung kommt.

Onkel-Otto
 
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