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Thema: Anschriftenprüfkarte zum Schaden der Post gelaufen?
philapit Am: 30.09.2012 12:22:28 Gelesen: 5056# 1 @  
Wie kann so was bei der Post durchgehen? Gelaufen 27.7.1994. Eindeutig gelaufen! Die Stempel besagen es. Würdet Ihr sagen Müll oder doch ein interessanter Beleg ? Habe für 0,50 cent in einer Wühlkiste trotzdem zugegriffen.


 
Postgeschichte Am: 30.09.2012 14:32:55 Gelesen: 5022# 2 @  
@ philapit [#1]

Wie kommst Du darauf, daß die Anschriftenprüfkarte zum Schaden der Post gelaufen ist? Es handelt sich um eine Anschriftenprüfung, die nach erfolgter Feststellung durch das Postamt Remscheid zurück gesandt wurde. Wie sowas bei der Post durchgehen kann? Die Postsache ist gebührenfrei und daher von der Post auch nicht frankaturmäßig zu prüfen. Ein Schaden ist der Post auch nicht entstanden. Außerdem wurde die Karte durch eine Maschine abgestempelt. Soll diese irgendwelche Zuklebungen prüfen, die für die Post uninteressant sind? Daß der Absender eine ungültige Berlin-Marke (als Bildchen zu betrachten) aufgeklebt hat, wertet den Beleg eher ab als auf. Bei 50 Cent ist aber kein großer Schaden entstanden.

Gruß
Manfred
 
Rainer HH Am: 30.09.2012 15:35:35 Gelesen: 5004# 3 @  
@ Postgeschichte [#2]

Eine Einzel-Anschriftenprüfung kostete im angegebenen Zeitraum 1,20 DM, welche im Normalfall frankiert wurden. Mir ist bisher nicht bekannt, ob die Vordrucke zu diesem Preis eventuell auch von der Post verkauft wurden, das würde jedenfalls den Vermerk "Postsache" erklären. Ahnlich wie der Rückschein, hier wurde die Gebühr ja auf der ursprünglichen Sendung verklebt. Die zugeklebte Berlin 140 wertet den Beleg ab, da bin ich derselben Meinung.

Gruß Rainer
 
Postgeschichte Am: 30.09.2012 16:49:17 Gelesen: 4984# 4 @  
@ Rainer HH [#3]

Private Anschriftenprüfungen kosteten Geld. Korrekt, auch in der von Dir genannten Höhe. Die Anschriftenprüfung erfolgte im Normalfall mittels dem amtlichen Vordruck, konnte aber laut Postordnung auch privat nach den darin genannten Vorgaben selbst hergestellt werden. Die als Postkarten vorgesehenen zur Anschriftenprüfungen mußten in der Regel frankiert werden.

Bei der unter [#1] gezeigten Karte handelt es sich um eine von der Post für eigene Anschriftenprüfungen (Postsache) aufgelegten Postkarte. Ob diese an Stelle des amtlichen Vordruckes mit der Maßgabe verwendet wurde, die fällige Anschriftenprüfungsgebühr nach erfolgter Anschriftenprüfung vom Absender einziehen zu wollen, kann ich nicht sagen und aus Zeitgründen auch nicht nachschauen. Auch kann ich nicht sagen, ob der Vordruck mit dem Freivermerk "Postsache" bei einigen Postämtern und Postfilialen an das Publikum verkauft wurde. Aus Zeitgründen kann ich die Angelegenheit im Moment nicht weiter verfolgen. Aber vielleicht kannst Du dies ja mal erfoschen. Nach meiner Kenntnis, haben einige Postfilialen solche Postsachenkarten dem Publikum zur Verfügung gestellt, was eine Richtigstellung der Geschäftsleitung nach sich zog. Eine Nacherhebung der Gebühren für die Anschriftenprüfung bei der Rückgabe der vollzogenen Prüfung an den Postkunden unterblieb nach meinen Feststellungen. Hier ein ungebrauchter Vordruck (Postsache) mit Druckdatum 1/95.



Gruß
Manfred
 
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