Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
germaniafreund Am: 09.01.2013 10:55:36 Gelesen: 5931# 1 @  
Bei der Suche auf der elektronischen Bucht, stosse ich immer mal wieder auf Angebote, bei denen die Artikelbeschreibung und die Artikelabbildung nicht übereinstimmen.

Beispiel: Es wird eine Deutsches Reich 96AII (650 € Michel) in der Beschreibung angeboten mit der Bemerkung - echt -, in der Abbildung wird eine 96BII (6,00€ Michel) gezeigt (Zähnungslöcherunterschied). Deren Beispiele könnte ich beinahe wöchentlich hier vorstellen. Welches Detail der Artikelbeschreibung - Bild oder Text -, sind nun rechtlich verbindlich, und gegebenenfalls einklagbar?

Kennt jemand Urteile oder andere Einigungen zu dieser Problematik? Falls dieses Thema schon besprochen wurde bitte ich um entsprechende Verschiebung.

liebe Grüße Klaus
 
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 11:19:58 Gelesen: 5918# 2 @  
@ germaniafreund [#1]

Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, es kommt auf das jeweilige Angebot und den jeweiligen Einzelfall an. Ich würde aber davon ausgehen, wenn im Text steht "Sie erhalten genau die abgebildete Marke", dass der Kaufvertrag nur mit dieser Marke erfüllt werden kann.

Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn zum Bild der Zusatz "Beispielsabbildung" gesetzt ist. Hier reicht die Lieferung einer Marke, die mit der Qualität der abgebildeten Marke vergleichbar ist.

Wird eine "echte" Marke angeboten, muss auch eine echte Marke geliefert werden.

Ist das Angebot insgesamt total widersprüchlich, wird mangels Einigungswillen über den Kaufgegenstand kein Kaufvertrag zustande kommen können (Beispiel: Sachsen-Dreier abgebildet und im Text ist von einem Bayern-Einser die Rede).

Als Bieter kann man natürlich vom Anbieter zusätzliche Informationen über das ebay-Mitteilungssystem anfordern und erhalten, die bei erfolgreichem Zuschlag für beide Seiten bindend sind.

Meine Erfahrung sagt, wer nicht ordentlich beschreibt, hat etwas zu verstecken. Solche Käufe können sich zu einer nervenaufreibenden Geschichte entwickeln, wenn es sich nicht nur um ein paar Euros handelt. Dann sind es Glückskäufe.
 
germaniafreund Am: 09.01.2013 11:34:30 Gelesen: 5903# 3 @  
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 12:00:55 Gelesen: 5894# 4 @  
@ germaniafreund [#3]

Passt die Beschreibung "DT. REICH 1919 - Mi.Nr. 96 AII gestempelt - RAR! 650€" prinzipiell zum Bild (Wertstufe, Motiv - ich habe gerade keinen Katalog zur Hand)?

Wie heisst das so schön, "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Mit der abgebildeten Marke kann der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen. Fraglich ist, ob der Käufer das angesichts der Abbildung hätte merken müssen. Wenn die Antwort nein ist, muss der Verkäufer eine "DT. REICH 1919 - Mi.Nr. 96 AII" in etwa der gleichen Qualität der abgebildeten Marke liefern, bzw. Schadensersatz leisten (Differenzbetrag zwischen dem Handelswert der richtigen Marke und dem Kaufpreis).

Mir wäre das alles zu ungewiss und zu nervenaufreibend. Eine "Frage an den Verkäufer" schafft Klarheit, die Auktion läuft ja schliesslich noch. Ausserdem befürchte ich - ohne Experte auf diesem Gebiet zu sein - dass der Stempel nicht prüfbar ist, ausserdem hat die Marke einen kurzen Zahn links und ist schlecht zentriert. Das ist auf dem Bild eindeutig zu erkennen, eine "Ersatzmarke" muss keine bessere Qualität haben.

Letztlich besteht aber bei einem gewerblichen Anbieter immer die Möglichkeit, sich die Ware kommen zu lassen und innerhalb der Widerrufsfrist (in der Regel 2 Wochen) ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken. In diesem Fall muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten, sowie bei einem Kaufpreis über 40 EUR auch die Portokosten.

Dieser Verkäufer ist grosszügig und verzichtet auf die "40-EUR-Klausel" und gibt einen Monat Zeit zur Entscheidung.
 
germaniafreund Am: 09.01.2013 12:17:36 Gelesen: 5881# 5 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

Hallo,

die abgebildete Marke ist eine 96IIb - die Unterscheidung zwischen 96BIIa und 96BIIb sei mal außen vor gelassen. Die Marke ist eindeutig, an Hand der Zähnungslöcher 25x17 zu identifizieren. Eine 96AII welche in der Artikelbeschreibung angeboten wird, hat 26x17 Zähnungslöcher. Der kurze Zahn links ist der schlechten Papierqualität der damaligen Zeit geschuldet. Die Änderung des Zähnungsmaßes ist ja den Beschwerden der Schalterbeamten, welche die schlechte Trennbarkeit der Marken vom Bogen beanstandeten geschuldet. Man hat die Perforierung verfeinert, um diesem Umstand abzuhelfen.

Die Dezentrierung des Markenbildes ist auch durchaus "zeitgemäß" da das Personal in der Druckerei nicht das qualifizierteste war (Wehrdienst). Auch eine Stempelfälschung macht keinen Sinn, da beide Marken, sowohl die 96AII, wie auch eine 96BII postfrisch höher bewertet werden.

liebe Grüße Klaus
 
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 15:06:50 Gelesen: 5846# 6 @  
@ germaniafreund [#5]

Persönlich bin ich der Meinung, dass niemand verpflichtet ist, die Zähnungslöcher zu zählen (ausser dem Händler, der die Marke schliesslich als teuere Variante anbietet). Wie bereits gesagt, meine Meinung ist nur die Auffassung eines unbedeutenden Menschen im unendlichen Universum, ein Richter kann anderer Meinung sein.

Rechtlich gesehen, kann man das als Falschlieferung (aliud) auffassen, was aber nach deutschem Recht einem Sachmangel gleich gestellt ist.

Für Dich stellt sich die Lage anders da. Wenn Du bewusst diese falsch beschriebene Marke kaufst, kann man Dir die Kenntnis darüber zum Vorwurf machen. (siehe Kenntnis des Käufers, § 442 BGB) (link: http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html)

Als Erziehungsmassnahme kann man notorische Fälschungsverkäufer auch einmal vor dem Kadi auflaufen lassen. Im Normalfall sollte aber ein Hinweis an den Verkäufer genügen, auch Dir als Sammler und gelegentlicher Verkäufer können Fehler passieren, und Du bist auch froh, nicht gleich mit einer deftigen Anwaltsforderung konfrontiert zu werden. :-)

Zur Qualität der Marke: Meine Feststellung ist objektiv. Auch postfrisch höherwertige Marken können im Lauf der Jahrzehnte durch irgendwelche Missgeschicke ihren Gummi verlieren und werden dann gerne nachgestempelt. Insofern lässt sich eine Stempel(ver-)fälschung fast nie ausschliessen. Nach meinem Kenntnisstand waren damals alle Marken durch Vollstempel zu entwerten, grossformatige, höherwertige Marken sogar mit zwei Stempelabdrücken. Auch die übrigen Qualitätsmerkmale sind eine objektive Feststellung. Ob eine Marke sammelwürdig ist, ist auch eine Frage, in welcher Menge und in welcher Qualität sie auf dem Markt zur Verfügung steht. So schliesse ich mich Deiner Argumentation an, dass diese Marke vollwertig ist (mit der Einschränkung beim Stempel). Eine moderne USA-Marke wäre es definitiv nicht.
 
Holzinger Am: 09.01.2013 16:29:31 Gelesen: 5813# 7 @  
Nicht immer ist es Absicht, wenn Bild und Text nicht übereinstimmen.

Vor Jahren bin ich zufällig bei einem bekannten Händler auf auf ein Ebay-Angebot gestoßen, in dem er eine Steckalbumseite mit einfachen schwedischen Marken zeigte und im Angebotskopftext auch so beschrieben hatte.

Im weiteren Text stand dann aber:

Das Angebot enthält eine (fast) komplette Sammlung Dänemark mit vielen Besonderheiten ... usw.

Was wäre gewesen, wenn ich gekauft hätte? Was gilt bei Ebay, Bild/Kopftext oder beschreibender Text in der Folge? Obigem Text nach hätte es ja zusätzlich (nicht abgebildet) im Angebot sein können.

Ich habe den Händler angeschrieben, ob er wirklich das liefert, was er beschreibt (zu dem niedrigen Zuschlag). Natürlich mit reichlich "Schmunzel-Icons".

Er hat sofort reagiert, geändert und mir den Grund mit geteilt:

Altes/anderes Angebot als Vorlage genutzt und nur die Kopfdaten - nicht den Gesamttext - geändert.

Man muß nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen :-). Wenn er hätte liefern müssen, wäre dies ein echtes Schnäppchen gewesen.
 
germaniafreund Am: 10.01.2013 17:03:58 Gelesen: 5725# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#6]
@ Holzinger [#7]

Der Verkäufer hat das Angebot beendet.

http://www.ebay.de/itm/DT-REICH-1919-Mi-Nr-96-AII-gestempelt-RAR-650-/200874117392?_trksid=p2047675.l2557&ssPageName=STR

liebe Grüße Klaus
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.