Während des Aufenthaltes in ausländischen Häfen, in denen ein geordnetes Landespostwesen bestand (d.h. in allen Anlaufhäfen der Reichspostdampfer, mit Ausnahme von Shanghai/China) durfte ein Verkauf von Postwertzeichen zum Zwecke der Freimachung von Briefsendungen weder an die Reisenden noch an sonstige Personen erfolgen. Auch war die Benutzung des Schiffsbriefkastens während des Aufenthaltes verboten. In den Häfen aufgegebene Postsendungen erhielten den Poststempel des jeweiligen Hafens, wurden in geschlossenen Postsäcke an Bord gebracht und erhielten somit keinen Seepoststempel.Weiterer Verbleib der "Prinz Eitel Friedrich" 1914 als Hilfskreuzer ausgerüstet, auf Kaperfahrten im Stillen und Atlantischen Ozean. 1915 Newsport News in USA angelaufen und dort interniert. 1917 von USA beschlagnahmt, als BARON DE KALB, später als MOUNT CLAY gefahren.Fips002