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Thema: Sondertarif zum erweiterten Ortsverkehr vom 19.12.1921-28.02.1962
guy69 Am: 27.05.2013 08:45:32 Gelesen: 19091# 1 @  
Wie lange bestand die Möglichkeit zur kostengünstigeren Versendung im Nachbarortsverkehr? Gibt es im Internet die Ortspaare einzusehen?

Habe hier eine Karte von Mainz nach Wiesbaden vom 24.01.1954


 
Rainer HH Am: 27.05.2013 10:10:20 Gelesen: 19075# 2 @  
@ guy69 [#1]

Gibt es im Internet die Ortspaare einzusehen?

Jetzt ja. ;)

Auch im Inlandsverkehr gab es ein paar Regeln, die man als Belegsammler beachten muss.

Nachbarorte

Normalerweise galten die ermäßigten Gebühren für den Ortsverkehr nur innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Bis 31.3.1921 galten sie auch im Nachbarortsverkehr.

Nachbarortsverkehr ist ein Begriff der deutschen Postverwaltungen, der die ermäßigte Gebühr für Briefsendungen im innerörtlichen Verkehr auf bestimmte Nachbarorte ausgedehnte.

Zum Nachbarortsverkehr sollten nicht nur zusammenhängende Postorte, sondern auch solche Postorte zugelassen werden, die, ohne baulich zusammenzuhängen, so nahe bei einander lagen und in so engen wirtschaftlichen Beziehungen standen, dass sie als ein einheitlicher Verkehrsbezirk angesehen werden konnten. (Aus der Begründung des Entwurfs zum genannten Gesetz). Quelle: Wikipedia

Ab 1.1.1922 wurden im Einzelfall Ausnahmeregelungen für gewisse benachbarte Orte getroffen, zwischen denen ab dem gelisteten Datum Ortsgebühren galten.

1.1.1922
Bremen - Hemelingen
Bremerhaven - Geestemünde
Bremerhaven - Lehe
Münster a. Stein - Ebernburg (OPD Coblenz-Speyer)
Bingen (Rhein) - Bingerbrück
Mainz - Biebrich
Hamburg - Altona
Hamburg - Wandsbek
Hamburg - Bramfeld
Hamburg - Kirchsteinbek
Hamburg - Lokstedt
Hamburg - Schiffbek
Hamburg - Stellingen
Hamburg - Wilhelmsburg
Besenhorst - Geesthacht
Harburg - Moorburg
Lübeck - Stockelsdorf
Mannheim - Ludwigshafen
Wertheim - Kreuzwertheim
Bad Süderode - Gernrode
Wilhelmshafen - Schaar
Ulm - Neu-Ulm

8.5.1922
Hamburg - Altenwerder

3.7.1922
Hamburg - Kleinflottbek

Postkarten und Standardbriefe zwischen oben genannten Orten unterlagen bis zum 28.2.1962 dem Ortsporto, danach galt das geringere Porto nur noch innerhalb von Berlin!

Ich habe oben genanntes Verzeichnis komplett aufgezeichnet, viele Orte (insbesondere bei den Hamburg-Verbindungen) wurden im Laufe der Geschichte eingemeindet.
 
guy69 Am: 27.05.2013 10:21:06 Gelesen: 19073# 3 @  
Hübsche Aufstellung. Leider ist die Verbindung Mainz-Wiesbaden nicht aufgeführt. Die Oranienenstrasse liegt in der Innenstadt von Wiesbaden. Biebrich ist ein Vorort von Wiesbaden. Liegt hier ein ermäßigtes Porto für Nachbarortsverkehr (Postkarte Ortstarif) oder um 2 Pfennig unterfrankierte (unbeanstandete) Inlandspostkarte vor?
 
Rainer HH Am: 27.05.2013 11:06:24 Gelesen: 19061# 4 @  
Oben genannte Aufstellung habe ich dem Postbuch von Werner Steven entnommen.

In der Postordnung vom 30.1.1929, die auch im Bereich der Bundespost Gültigkeit hatte, sind folgende Nachbarorte aufgeführt:

* Bad Münster a Stein - Ebernburg
* Bingen (Rhein) - Bingerbrück
* Frankfurt (Main) - Offenbach
* Frankfurt (Main) - Neu-Isenburg
* Wiesbaden - Mainz
* Wiesbaden - Bischofsheim
* Wiebaden - Ginsheim-Gustavsburg
* Hamburg - Garstedt
* Hamburg - Harksheide
* Hamburg - Schenefeld
* Lübeck - Stockelsdorf
* Lübeck - Bad Schwartau
* Mannheim - Ludwigshafen
* Wertheim - Kreuzwertheim
* Bad Siderode - Gernrode
* Ulm - Neu-Ulm

Unter § 6 (Briefe) heisst es dort:

I. Briefe werden im Ortsverkehr gegen ermäßigte Gebühr befördert.
II. Ortsverkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Landzustellbezirks des Aufgabeortes. Liegen mehrere Postanstalten in derselben Gemeinde, so bilden ihre Orts- und Landzustellbereiche einen einheitlichen Ortsverkehrsbezirk. Ortsverkehr kann vom Bundesminister f+r das Post- und Fernmeldewesen zugelassen werden, die baulich zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen.
Soweit im Zuge der Neugliederung des Bundesgebietes in der Zugehörigkeit der Orte zu verschiedenen Ländern Änderungen eintreten, bleibt es bei dem bisher zugelassenen Ortsverkehr.

Anweisung zur Durchführung der AmtsblVf. Nr. 54/1963 (zum 01.03.1963)

5. Wegfall der Ortsgebühr für Briefe und Postkarten
Die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr ist weggefallen.
Wegen der besonderen Verhältnisse in Berlin wird die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten für dieses Gebiet unverändert beibehalten.

Dort findest Du jetzt auch Deine Postkarte im Nachbarortsverkehr Mainz-Wiesbaden!

Gruß Rainer
 
guy69 Am: 27.05.2013 11:09:42 Gelesen: 19059# 5 @  
Vielen Dank. Das ist es.

Superschnelle Infos.

Dankeschön Rainer.
 
bekaerr Am: 27.05.2013 13:27:24 Gelesen: 19035# 6 @  
@ guy69 [#1]
@ Rainer HH [#2]
@ Rainer HH [#4]

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Frage und die Antworten. Sowohl Frage und auch Antworten zeigen die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der jeweiligen Definitionen. Der "Nachbarortsverkehr" galt nur vom 1.4.l900 - 5.5.1920. Die Karte in guy69 [#1] kann demnach kein Beleg aus dem Nachbarortsverkehr sein. Auch die in den Beiträgen Rainer HH [#2] und Rainer HH [#4] aufgeführten Ortspaarungen sind keine Verbindungen des Nachbarortsverkehrs. Dennoch hat Rainer Recht, wenn er schreibt, dass zwischen diesen benachbarten Orten das ermäßigte Ortsporto galt! Die Lösung liegt in der postamtlichen Definition. Das Handwörterbuch des Postwesens (1953) schreibt dazu auf S. 442 unter Nachbarorstverkehr:

... Der Nachbarortsverkehr hat im ganzen Deutschen Reich zu bestehen aufgehört. ... Jetziger Rechtszustand: Vom 1.4.1921 an sind zwar ... ermäßigte Gebühren für Postkarten und Briefe wieder eingeführt worden; der frühere Nachbarortsverkehr ist aber nicht wieder aufgelebt. Der auf Grund des Gesetzes über Postgebühren vom 19.12.1921 seit 1.1.1922 zugelassene Ortsverkehr zwischen Orten, die baulich zusammenhängen, aber durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen, kann nicht als Nachbarortsverkehr gelten. Es handelt sich dabei vielmehr um einen erweiterten Ortsverkehr, worüber der Wortlaut des Gesetzes vom 19.12.1921 § 1 Abs. 2 keinen Zweifel aufkommen läßt.

Für den Postbenutzer machte es zwar keinen Unterschied, ob es "Nachbarortsverkehr" hieß, oder "erweiterter Ortsverkehr", Hauptsache die Kosten waren gering. Für die Post war dies aus rechtlichen Gründen offenbar jedoch immens wichtig, da das Handwörterbuch diesen rechtlichen Unterschied gleich mehrfach betont.

Ich persönlich halte mich an die Sichtweise der Post, da es sich in der Tat um zwei völlig verschiedene Dinge handelt. Der wichtigste Unterschied ist der, das beim späteren "erweiterten Ortsverkehr" nur Ortspaarungen zugelassen werden konnte, die in jeweils verschieden Gliedstaaten (zuerst des Deutschen Reichs, später der Bunderepublik) lagen und sich deshalb politisch nicht zusammenschließen konnten. Das zeigt sich allein schon an der Anzahl der zugelassenen Verbindungen. Die von Rainer genannte Aufstellung nennt schon die meisten davon. Im Vergleich dazu gab es im vorherigen "Nachbarortsverkehr" über 2.600 (!) Verbindungen.

Eine Übersicht über die Verbindungen des "erweiterten Ortsverkehrs" wurde von ein paar Jahren in der Rundschau der Arbeitsgemeinschaft Forschung Deutsche Bundespost abgedruckt.

Zwischenfrage: Gibt es die Möglichkeit, Excel-Tabellen in die Beiträge einzubauen? Dann könnte ich den aktuellen Forschungsstand veröffentlichen. Ansonsten für alle Interessierten: Ich sende Euch gerne die Tabelle mit den EOV-Daten per E-Mail.

Es gibt übrigens eine ganze Reihe von Ortspaarungen, die erst in den Genuß des "Nachbarortsverkehrs" kamen und später vom "erweiterten Ortsverkehr" profitierten, z. B. Mannheim-Ludwigshafen (siehe bekaerr ) und:



Zwischen Mainz und Wiesbaden dagegen existierte kein Nachbarortsverkehr zwischen 1.4.1900 und 5.5.1920.

Mit Abschaffung des ermäßigten Ortsverkehrs im Bereich der DBP zum 28.2.1963 wurde gleichzeitig auch der EOV abgeschafft.

Beste Grüße,
Bernd
 
guy69 Am: 27.05.2013 13:32:00 Gelesen: 19034# 7 @  
Also ist die Karte als Sondertarif im erweiterten Ortsverkehr zu bezeichnen.
 
Rainer HH Am: 27.05.2013 14:07:43 Gelesen: 19015# 8 @  
@ bekaerr [#6]

Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag. Zur Erklärung meiner Ausführungen muss ich gestehen, das ich zwar postgeschichtlich interessiert bin, allerdings lediglich in dem Zeitraum ab Beginn der Bundespost. Ich hatte mich anfangs sogar gewundert, das die Postordnung vom 30.01.1929 zu diesem Zeitpunkt (50er Jahre) gültig war.

Die von Rainer genannte Aufstellung nennt schon die meisten davon.

Für weitere Kombinationen des "erweiterten Ortsverkehrs" wäre ich dankbar.

Gruß Rainer
 
bekaerr Am: 27.05.2013 16:33:50 Gelesen: 18985# 9 @  
@ guy69 [#7]

" Sondertarif im erweiterten Ortsverkehr" ist viel besser als Nachbarortsverkehr, ich selber lasse den " Sondertarif" weg, die Besonderheit steckt ja schon im " erweiterten", das ist aber Geschmackssache.

@ Rainer HH [#8]

Die gewünschten weiteren Kombinationen mußte ich erst forumtauglich machen. Excel-Tabelle einfügen ging nicht, auch nicht als PDF. Also alles ausdrucken und als Bild einscannen. Hat leider etwas gedauert. Vielleicht kennt ja ein Mitleser einen Trick, wie man Excel-Tabellen hier einfügen kann?






Wer sich die Tabelle ansieht, wird merken, dass beim EOV noch längst nicht alle Daten geklärt werden konnten, es bleibt also noch spannend.

Generell kann man sagen, dass es gar nicht so leicht ist, jede Verbindung wenigstens einmal zu belegen. Am bekanntesten sind noch:

* Frankfurt - Offenbach
* Frankfurt - Neu-Isenburg
* Wiesbaden - Mainz
* Lübeck - Bad Schwartau
* Lübeck - Stockelsdorf

Alle anderen Verbindungen sind selten bis sehr selten. Das liegt z. T. auch daran, dass sie nicht als EOV-Belege erkannt werden. Wie z.B.:



Postkarte vom Postort Harksheide nach Hamburg, zum Ortsporto (8 Pf) mit Eilzustellung (+ 60 Pf) vom 1.11.1958 (Tarif 1.7.1954 - 28.2.1963)
t Eilzustellung) hervorgehoben. Der EOV wurde nicht erkannt.

Vom Verkäufer wurde als verkaufsförderndes Argument vor allem die Portostufe hervorgehoben, der EOV wurde nicht erkannt.

Das schleswig-holsteinische Harksheide erhielt offenbar erst 1954/1955 eine eigene Postanstalt. Friedrichsgabe hatte im gesamten in Frage kommenden Zeitraum keine eigene Postanstalt. Die Postkarte wurde also in Harksheide aufgegeben und zum Ortstarif nach Hamburg versandt. Die Zulassung Hamburg - Harksheide erscheint erstmals in der ADA V, 1, und zwar als Berichtigung im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 1955.

Hier noch der Auszug aus dem Hamburger Strassenverzeichnis von 1951:



Es war also schon vor der Einrichtung einer Postanstalt in Harksheide möglich, Briefe und Postkarten zwischen HH und Harksheide, bzw. Friedrichsgabe zu versenden. Offenbar gehörten diese beiden Orte zum Landzustellbezirk von Garstedt, mit dem der EOV schon seit 1.8.1931 zugelassen war.

So, das war`s für heute. :-)
 
bekaerr Am: 31.05.2013 18:27:19 Gelesen: 18879# 10 @  
Hallo zusammen,

habe etwas suchen müssen. Hier ist der Scan der Originalverfügung aus dem Jahr 1921.


 
guy69 Am: 25.06.2013 11:39:58 Gelesen: 18785# 11 @  
Einschreiben im erweiterten Ortsverkehr von Bad Schwartau nach Lübeck vom 19.12.1960. Ortsbriefporto (10 Pf) mit Einschreiben (+50 Pf) (Tarif 1.7.1954 - 28.2.1963)


 
bekaerr Am: 25.06.2013 16:24:19 Gelesen: 18754# 12 @  
@ guy69 [#11]

Vielen Dank für`s Zeigen. Belege von Bad Schwartau nach Lübeck sind gar nicht so einfach zu finden, jedenfalls seltener als Frankfurt-Offenbach oder Ludwigshafen-Mannheim.

Außerdem gibt es hier noch ein ungeklärtes Rätsel:

Eigentlich dürfte diese erweiterte Ortsverbindung gar nicht existieren! Es fehlt nämlich eine eine zwingende Voraussetzung: Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern. Zum Zeitpunkt der Zulassung 1947 lagen beide Orte im Bundesland Schleswig-Holstein (Gründung 1946). Die Hintergründe, die zu dieser Zulassung geführt haben, sind bisher noch völlig ungeklärt.

Vielleicht kann jemand von Euch zur Lösung des Rätsels beitragen?

Beste Grüße,
Bernd
 
westfale1953 Am: 10.02.2014 13:23:24 Gelesen: 18063# 13 @  
Brief im Ortsverkehr (BERLIN NW 40 nach KREUZBERG) vom 28.1.52 frankiert mit senkrechtem Paar der MiNr. 44:



Müsste auch in diesen Thread passen.

Bernhard
 
ginonadgolm Am: 10.02.2014 16:01:57 Gelesen: 18041# 14 @  
@ bekaerr [#9]

Bei dem Ortspaar Lübeck - Bad Schwartau (Oldenburg) hat sich ein Fehler eingeschlichen!

Hier ist das Oldenburg in Holstein gemeint, in der Erläuterung wird aber Oldenburg in Oldenburg genannt.

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
bekaerr Am: 15.02.2014 10:08:21 Gelesen: 17985# 15 @  
@ ginonadgolm [#14]

Hallo Ingo aus dem Norden,

ich verstehe Deinen Beitrag leider nicht. In der Tabelle von mir habe ich hinter die jeweiligen Orte in Klammer jeweils die Länder genannt. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern war ja zwingende Voraussetzungen für den "erweiterten Ortsverkehr". Meines Wissen gehörte Bad Schwartau früher zum LAND Oldenburg. Die Stadt, bzw. die Städte mit gleichem Namen haben damit nichts zu tun. Oder habe ich das etwas nicht verstanden?

Allerdings gibt es tatsächlich etwas Seltsames an dieser Verbindung: Sie hätte nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen werden dürfen, da nach meinem Kenntnisstand (BITTE KORRIGIEREN, WENN MÖGLICH) beide Orte in dem damals schon neu gegründeten Schleswig-Holstein lagen. Ich kann mir das im Moment nur durch die Situation kurz nach Endes des Krieges erklären. Wer weiß mehr?

Beste Grüße von Bernd aus dem Süden!
 
ginonadgolm Am: 16.02.2014 23:14:18 Gelesen: 17950# 16 @  
@ bekaerr [#15]

Hallo Bernd,

Bad Schwartau gehörte bereits seit 1937 zur Provinz Schleswig-Holstein und hatte ab da nichts mehr mit dem Land Oldenburg zu tun. Also ist deine Angabe in () vermutlich nicht zutreffend. Augenscheinlich war nach 1945 eine Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ländern nicht mehr ausschlaggebend (siehe auch in Hessen).

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
bekaerr Am: 17.02.2014 12:51:14 Gelesen: 17928# 17 @  
@ ginonadgolm [#16]

Hallo Ingo,

vielen Dank für die Klarstellung. Nur der Vollständigkeit halber: Zu welchem Land (Gliedstaat) gehörte die Provinz Schleswig-Holstein?

Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern als Voraussetzung wurde in der Postordnung nie abgeschafft. Die Postordnung von 1929 galt noch bis 1963. Dagegen gibt es eine Amtsblatt-Verfügung aus den 1930er Jahren, die besagt, dass einmal zugelassene Verbindungen auch dann Bestand haben sollten, auch wenn sich die Länderzugehörigkeiten änderten, sprich, wenn zwei Orte, die vormals in verschiedenen Ländern lagen nun zum gleichen Land gehörten. Sozusagen eine Art Bestandsschutz. Hintergrund war möglicherweise die geplante Abschaffung der Länder als eigenständige Einheiten.

Beste Grüße in den Norden.
Bernd
 
ginonadgolm Am: 17.02.2014 15:03:51 Gelesen: 17915# 18 @  
@ bekaerr [#17]

Hallo Bernd,

die Provinz Schleswig-Holstein gehörte zum Freistaat Preußen. Durch Verordnung der Britischen Militärregierung entstand mit Wirkung vom 23. August 1946 das Land Schleswig-Holstein, das ab 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland wurde.

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
westfale1953 Am: 22.08.2014 15:49:40 Gelesen: 18266# 19 @  
Dann will ich doch gleich meine Neuerwerbung zeigen:

2 x LÜBECK - TRAVEMÜNDE 5.7.55 und 4.7.56



Bernhard

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900-5.5.1920"]
 
Bautenfünfer Am: 20.01.2016 20:34:58 Gelesen: 16133# 20 @  
Hier mal zwei 5 Pf Bautenmarken. Nachbarortsverkehr Lübeck nach Stockelsdorf. Die Marken haben das Waserzeichen X und die Zähnung F.



2 mal 5 Pf mit Wasserzeichen X als Nachbarortsverkehr sind in unserem Katalog noch nicht gelistet...freu!
 
Baber Am: 25.12.2019 09:31:01 Gelesen: 8013# 21 @  
Hier ein Beleg vom 22.5.1962 von Offenbach nach Frankfurt

Der erweiterte Ortverkehr galt übrigens lt. Michel bis 28.2.1963 und nicht wie im Titel angegeben bis 28.2.1962.



Gruß
Bernd
 
westfale1953 Am: 05.06.2020 18:22:53 Gelesen: 6959# 22 @  
Heute mal eine Postkarte von Hamburg-Bergedorf nach Hamburg-Lokstedt vom 17.4.54



Bernhard
 
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