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Thema: Porto bestimmen: Schweiz
Das Thema hat 40 Beiträge:
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remstal Am: 20.11.2013 09:35:17 Gelesen: 24148# 1 @  
Portoerklärung Wertbrief Schweiz-Deutschland

Bei diesem Wertbrief vom 10.3.1920 Zürich - Berlin habe ich Probleme.

Aus meiner Sicht steht fest:

Briefgebühr 25 Rp (angegebenes Gewicht 19g, also 1.Stufe seit 1899)
Einschreibgebühr 25 Rp Einschreiben war obligatorisch
Werttaxe 10 Rp bis 300 Fr. angegeben sind 50 Fr.
 

Das ergibt eine erforderliche Gesamttaxe von 60 Rp. Verklebt wurden aber 80. Eine Überfrankatur bei Einlieferung am Schalter in dieser Höhe scheint nur schwer vorstellbar. Was bedeutet die 3 neben dem R-Zettel?

Eine Vermutung meinerseits zum Porto, die ich aber nicht belegen kann: Der Wert ist zunächst mit M 700 angegeben worden. Am Schalter wurde die Währung falsch gesehen und eine Werttaxe von 30 Rp. angesetzt (für je 300 Fr = 10Rp). Dann hätten 80 als Gesamtporto gestimmt. Nachträglich (wann? von wem?) wurde dies bemerkt und 50 Fr. Wert notiert. Dafür spricht auch der Umstand, dass die Angabe in Fr. ein anderes Schriftbild zeigt.

Für eine andere bessere Deutung wäre ich dankbar.

mfG remstal


 

Postgeschichte Am: 22.11.2013 02:05:28 Gelesen: 24084# 2 @  
Hallo remstal,

Deine Portoerklärung ist korrekt.

Briefgebühr bis 20 g = 25 Rp (1. Stufe allerdings seit 01.10.1907)
Einschreibgebühr = 25 Rp
Versicherungsgebühr je 300 Fr = 10 Rp
Also insgesamt 60 Rp

Die auf dem Umschlag verklebten 80 Rp (Überfrankatur von 20 Rp) dürften, wie Du vermutest, durch Zugrundelegung eines falschen Wertbetrages (700 Fr an Stelle von 700 Mark) durch den Absender entstanden sein. Über der Marke ist der Vermerk "Aufgeber frankiert oder Aufgeber frankierte", so daß diese Überfankatur vom Absender erfolgte. Die Angabe des Wertbetrages in Franken ist gemäß Postordnung und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen korrekt durch den Postbeamten vorgenommen worden. Der Wert konnte in Fremdwährung vermerkt sein, mußte aber dann auch in Schweizer Franken angegeben werden.

Falls Du weitere Fragen zu dem Beleg hast, bitte per mail.

Gruß
Manfred
 
remstal Am: 22.11.2013 14:17:39 Gelesen: 24050# 3 @  
@ Postgeschichte [#16]

Hallo Manfred,

herzlichen Dank für die Erläuterung des Wertbriefs. Die Bedeutung des Vermerks oben rechts war mir nicht klar. Die Gültigkeit der 1. Stufe bis 20g habe ich aus dem Sonderdruck ZACK Posttarife Schweiz ins Ausland entnommen. Dort steht ab 1899. Zumstein sagt erst ab 1907. Was stimmt?

Gruß remstal
 
remstal Am: 21.02.2014 15:34:18 Gelesen: 23900# 4 @  
Nachnahme aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo zusammen,

zum folgenden Nachnahmebeleg aus dem Jahr 1914 habe ich eine Frage. Der Brief ist frankiert mit 25 Rp. für die Beförderung + 25 Rp. für die obligatorische Einschreibung + 10 Rp. für ?. Ich denke dass es die Vorzeigegebühr ist. Aber: Mir ist bekannt, dass mindestens noch 1902 diese Vorzeigegebühr nicht bei der Aufgabe frankiert wurde, sondern beim Empfänger vom NN Betrag einbehalten wurde. Wann wurde das geändert ? Meine Unterlagen geben da nichts her. Oder liege ich ganz falsch ?

herzlichen Gruß remstal


 
doktorstamp Am: 21.02.2014 18:13:00 Gelesen: 23872# 5 @  
@ remstal [#33]

... sondern beim Empfänger vom NN Betrag einbehalten wurde. Wann wurde das geändert ?

Es wurde auch zu jener Zeit nicht geändert. Prinzipiell wie Du sagst war der Nachname-Betrag vom Empfänger einzuziehen.

Einschreiben war ab 1892 für Auslands-NN Pflicht. Bei Auslands-NN ist der NN-Betrag vom Empfänger einzuziehen, und nicht mit Marken zu vereinnehmen. Vermutlich hat hier der Postler verfahren nach dem Motto; doppelt genagelt hält besser.

Möglicherweise ist es dem Postler nicht bekannt, bzw. übersehen und in diesem Fall haben Absender und Empfänger beide die Einziehungsgebühr entrichtet. Bei Briefen kommt es nicht so oft vor, jedoch bei der Errechnung von NN-Auslandspaketgebühren geschah es des öfteren.

mfG

Nigel
 
Postgeschichte Am: 21.02.2014 20:29:22 Gelesen: 23838# 6 @  
@ remstal [#33]

Es handelt sich um einen Brief aus der Schweiz nach dem Deutschen Reich und ist mit den Postvorschriften der Schweiz, nicht mit denen des Deutschen Reiches zu erklären. Daher wäre eine Schweiz-Überschrift sicher treffender.

Deine Erklärung der Frankatur ist vollkommen richtig. 25 Rp. für den Brief, 25 Rp. für das Einschreiben und 10 Rp. als Vorzeigegebühr (da Nachnahmebetrag bis 10 Fr.). Die Taxen und Gebühren waren nach Art. 42 des Postgesetzes vom Absender durch Frankomarken auf der Sendung zu entrichten. Wann dies geändert wurde kann ich im Moment nicht genau sagen, wenn dann aber sicher erst nach 1914.

Was Du hinsichtlich der Einbehaltung vom NN Betrag beim Empfänger ansprichst, ist die Postanweisungsgebühr, die von dem eingezogenen Betrag einbehalten wurde. Daß Absender und Empfänger jeweils die Einziehungsgebühr (ist hier die Überweisungsgebühr gemeint?) entrichtet haben, kann ich auf dem Beleg nicht erkennen.

Gruß
Manfred

[Beiträge [#33] bis [#6] redaktionell in das Schweiz Thema verschoben]
 
Heinz 7 Am: 22.02.2014 00:02:01 Gelesen: 23808# 7 @  
@ remstal [#9]

Hallo - Ich sehe deine Anfrage erst jetzt.

Es scheint mir klar zu sein, dass die erste Wertangabe nicht Schweizer Franken waren. Ich lese da ein: "M 700" und habe natürlich an Mark gedacht. Wäre der Brief ca. 2 Jahre später gewesen, hätte das perfekt gepasst: Inflation in Deutschland, da wären 700 Mark = 50 Schweizer Franken schon möglich gewesen.

Der Brief ist aber vom März 1920, also passt diese Erklärung doch nicht. Was die "M 700" bedeuten, ist (mir) unklar. Es scheint aber naheliegend, dass der Postbeamte zuerst diesen Wert zur Berechnung zu Rate zog (als Franken) und so eben auf die Gebühr von CHF 0.80 kam. Nachträglich wurde dann die Wertdeklaration geändert auf CHF 50.

Freundliche Grüsse - Heinz
 
remstal Am: 23.02.2014 07:44:02 Gelesen: 23773# 8 @  
Hallo zusammen,

herzlichen Dank an Euch für die Erläuterungen zu meinem gezeigten Nachname-Beleg. Das hilft mir weiter bei einer zutreffenden Beschreibung.

freundliche Grüße von remstal
 
Mondorff Am: 13.10.2014 10:37:02 Gelesen: 23465# 9 @  
Schweiz: portogerecht ?

Guten Tag allerseits!

Für meine Sammlung incomming mail habe ich das angefügte Ganzsachen-Streifband erhalten. Der rückseitig abgeschlagene Ankunftstempel von Luxembourg-Ville weist in das Jahr 1894. Der Wertstempel selbst wurde nicht entwertet - im Oberrand ist ein winziger Teil eines Stempels zu erkennen.



Könnte die "Frankatur" portogerecht sein?

Mit vorauseilendem Dank
und freundlichem Gruß
DiDi
 
remstal Am: 13.10.2014 14:14:34 Gelesen: 23430# 10 @  
@ Mondorff [#9]

Hallo DiDi,

nachdem das Jahr 1894 relevant ist, müsste die Frankatur eines Streifbands aus der Schweiz ins Ausland 5 Rappen betragen. Evtl. lag ursprünglich ein Doppelstreifband vor, das später zerrissen wurde und auf dem eine Zusatzfrankatur war für ein höheres Gewicht. Dafür spricht auch der von Dir erwähnte Stempelrest. 2 Rappen sind aus meiner Sicht sicher nicht portogerecht.

Gruß remstal
 
Mondorff Am: 13.10.2014 17:47:39 Gelesen: 23408# 11 @  
@ remstal [#10]

Herzlichen Dank für die schlüssige Darstellung. Dafür spricht auch, dass der rückseitig abgeschlagene Ankunftstempel nur zum Teil lesbar ist. In meiner Beschreibung zu diesem Streifband kann ich nun darauf eingehen.

Von Doppelstreifbändern konnte ich bei der Nr. S 11 im MICHEL-Ganzsachenkatalog (2003/04) nichts lesen.

Freundlichen Gruß
DiDi
 
remstal Am: 13.10.2014 19:22:27 Gelesen: 23383# 12 @  
@ Mondorff [#11]

Hallo DiDi,

Streifbänder wurden generell in Bogen gedruckt und je nach Bedarf zerschnitten. Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel, wo 2 Stück gebraucht wurden. Hier noch mit einer Zusatzfrankatur. Deutlich sieht man die für die Trennung vorgesehene rote Linie.

Herzlichen Gruß remstal


 
stampmix Am: 04.06.2015 22:07:05 Gelesen: 23059# 13 @  
Hallo zusammen,

ich versuchs mal hier, vielleicht kann mir ein Schweiz-Kenner weiterhelfen:

Auf einem Auslandsbrief per Eilbote von Berlin nach Zürich am 3.5.1932 befindet sich der Gebührenzettel:

= nachtbestellgebuehr 60 cts =

Zu diesem Zettel kann ich keine Informationen finden. Ist er vom Postamt angebracht und mussten die 60 Rappen vom Empfänger entrichtet werden?

Ausweislich des Züricher Stempel "ZÜRICH / * EILZUSTELLUNG * / VIII / 4.5.32-24" erfolgte die Zustellung in tiefer Nacht. Leider umsonst, da der Empfänger nach Lugano abgereist war. Die Nachsendung erfolgte dann mit normaler Post, da die "Eilzustellung in Zürich erfolgt " ist.



mit bestem Gruß
stampmix
 
stampmix Am: 04.07.2015 14:08:23 Gelesen: 22810# 14 @  
@ stampmix [#13]

Hallo zusammen,

hat hier keiner eine Idee oder Vermutung? Vielleicht sogar Infos, ob amtlich oder privat verwendet?

= nachtbestellgebuehr 60 cts =

mit bestem Gruß
stampmix
 
sammler-ralph Am: 22.10.2015 20:25:32 Gelesen: 22430# 15 @  
Schweiz Einzugsmandat [1]

Ich habe das abgebildete Einzugsmandat am vergangenen Wochenende auf der Berliner Briefmarkenmesse für meine thematische Sammlung "Rhätische Bahn" erworben, um die 60 Rappen-Marke auch als Einzelfrankatur zeigen zu können.



Dazu habe ich noch 2 Fragen:

1. Ist meine Annahme richtig, dass der Betrag nicht bezahlt wurde und der Einzugsauftrag deshalb mit dem Stempel UNGÜLTIG versehen wurde?

2. Wie setzt sich das Porto zusammen?

Danke und Gruß
Ralph

[1] [Redaktionelle Suche: Mit Einzugsmandat ist wohl eine Nachnahme gemeint]
 

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