Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Bund Büchersendung
stephan.juergens Am: 14.12.2013 13:20:29 Gelesen: 24139# 1 @  
Büchersendung nicht anerkannt - gibt es neue Regeln?

Hallo Sammlerfreunde,

beiliegenden Beleg habe ich heute am Postschalter abgeholt - wegen Abwesenheit des Empfängers konnte die Sendung am Donnerstag nicht zugestellt werden. Die Dame am Postschalter konnte - auch nach einem Blick in ihre Vorschriften zu Büchersendungen - keinen Grund finden, warum die Büchersendung nicht anerkannt wurde. Der Umschlag war offen, und das Gewicht liegt unter dreihundert Gramm, also weit unter der Gewichtsgrenze.

Inhalt ist eine antiquarisch bei eBay erworbene antiquarische Publikation der Arbeitsgemeinschaft Generalgouvernement. Beiliegende Rechnungen oder ein handschriftliches Anschreiben gibt es nicht. Die Sendung wurde im Bereich des Briefzentrums 83 in einen Briefkasten geworfen.

Irgendjemand eine Idee, warum hier Nachporto gefordert wurde? Jemand eine Idee, wie das Nachporto berechnet wurde?

Ich habe zeitgleich noch eine zweite Büchersendung, ebenfalls mit Nachporto belegt, abgeholt. Hier handelt es sich beim Inhalt um mehrere Beilagen des Altbriefsammlervereins, der Umschlag war mit mit zwei Metallverschlußklammern verschlossen, konnte also geöffnet werden. Hier warte ich allerdings noch auf eine Zustimmung des Absenders, den Umschlag veröffentlichen zu dürfen. Dieser zweite Beleg ist mit 96 ct taxiert, er war allerdings auch "nur" mit einem Euro frankiert. Das Gewicht beträgt 250 gr.

Beste Grüße
Stephan


 
Stephan Sanetra Am: 14.12.2013 13:28:24 Gelesen: 24133# 2 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo,

das sieht doch sehr danach aus, dass jemand meinte, Angaben in DM und Euro wären nun nicht mehr gültig.

Beste Grüße
Stephan
 
22028 Am: 14.12.2013 13:29:56 Gelesen: 24131# 3 @  
Hallo,

Büchersendungen müssen doch so verpackt sein dass sie zu (Post)Prüfzwecken geöffnet werden können, der "Brief" sieht mir da nicht so aus.

Zur Kalkulation des Nachportos kann ich nichts sagen.
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 14:12:43 Gelesen: 24117# 4 @  
@ 22028 [#23]

Ich hatte zwar geschrieben, dass der Umschlag offen war. Hier nochmal eine Klarstellung: Die Verschlußklappe war nicht zugeklebt, sondern nur eingesteckt.

Es kann also nicht geöffnet werden - was offen ist kann man ja nicht mehr öffnen, aber soviel Wortklauberei habe ich noch nie bei einem Postler bemerkt.

Gruß
Stephan
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 14:15:22 Gelesen: 24115# 5 @  
@ Roedsand [#22]

Wären dann nicht die Marken mit Blaustift umrandet, aber nicht entwertet?

Und: Diese Sendung ist mit 1,02 Euro freigemacht - das Nachporto beträgt 94 ct.

Der andere Brief ist mit 1,- € freigemacht und mit 0,96 taxiert. Spricht m.E. dafür, dass die Marken als gültig verrechnet wurden.

Gruß
Stephan
 
Nachtreter Am: 14.12.2013 14:41:22 Gelesen: 24105# 6 @  
@ stephan.juergens [#25]

Sehe ich auch so. Zumal der Zusatz "Büchersendung" durchge-ixt wurde. Und dann stets auf 145 ct. nachtaxiert wurde.

Das Problem sehe ich eher bei der Post AG, die wohl nur noch Anlern-Kräfte bei der Entgeltsicherung hat. Was nicht voll bezahlt wurde, hat Pech (mit Ausnahme der Großkunden oder der direkt am Schalter eingelieferten Sendungen).

Zwischenzeitlich ist es mir schon vorgekommen, daß Sendungen aus dem Ausland mit einem "port Payé"-Vermerk mit 196 ct. Nachporto belegt wurden (also 145 ct "fehlendes Porto" plus 51 ct. Strafporto). Also kompletter Quatsch! Man könnte schmunzeln, nur: Bei einer Agentur kommt man gar nicht mehr an die Sendungen heran - wegen der Abrechnung. Sonst bekommt der Agent seine Probleme. Entweder zahlen oder Retour gehen lassen!

Die Post-Zentrale in Bonn reagiert auf Beschwerden auch nicht (mehr). Da kann man sich seinen eigenen Reim darauf machen!

Ein schönes Wochenende

Nachtreter
 
Henry Am: 14.12.2013 14:45:42 Gelesen: 24105# 7 @  
@ stephan.juergens [#21]

In den Bestimmungen für BÜCHERSENDUNG heißt es: " ... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Hier dürfte der springende Punkt sein. Für EBAY als Absender ist es ein geschäftlicher Zweck. Folglich würde der Tarif für Briefe anzurechnen sein. Dafür würde das nacherhobene Entgelt sprechen, das aus dem fehlenden Entgelt des Briefportos + 51 Cent Einziehungentgelt besteht.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
gründi Am: 14.12.2013 15:25:40 Gelesen: 24080# 8 @  
@ Henry [#27]

Hallo Henry,

ich erwerbe sehr oft Bücher etc. über Ebay (von Privatanbietern und von gewerblichen Händlern) und bei mir wurde noch keine einzige Büchersendung bemängelt.

" ... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Diese Aussage der Deutschen Post ist widersinnig, denn sogar große Buchversandhäuser wie z.B. Weltbild, Thalia etc versenden allesamt ihre Bücher (sehr wohl zu geschäftlichen Zwecken) als Büchersendung.

Meine Vermutung ist eine eventuelle persönliche Bereicherungsabsicht des austragenden Postboten. Wird Nachporto gezahlt, ist die Zigarettenschachtel für den Tag umsonst.

Mein Tipp: Immer diskutieren und das Nachporto nicht zahlen, wenn die Postboten nicht schlüssig erklären können, warum es denn fällig wird. Heutzutage gehen unzureichend frankierte Postsendungen meist an den Absender zurück, mit einem gelben Aufkleber "Leider fehlen ... Cent/ Euro zur ausreichenden Frankatur".

Wenn dies nicht geschehen ist, wurde die Sendung auch richtig frankiert bzw. vom Briefzentrum als eine solche eingestuft. Manche Postboten meinen wohl, der Postkunde weiß das nicht und wollen Dumme finden, die dann zahlen.

Schönen dritten Advent wünscht

gründi
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 16:33:11 Gelesen: 24035# 9 @  
@ gründi [#28],@ Henry [#27]

"... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Bezieht sich m.W. auf den Inhalt der Sendung, nicht auf den Handel mit dem Objekt. D.h. Auktions- und Warenhauskataloge fallen nicht unter Büchersendung.

"... Bereicherungsabsicht des austragenden Postboten ..."

Sehr unwahrscheinlich. Zum einen kenne ich den Postboten. Zum anderen hätte er dann nicht benachrichtigt. Weil so ist das Geld ja am Schalter bezahlt und im Computer gebucht. Selbst wenn die Dame am Schalter mitspielt - nein, da müsste das gesamte Personal der Filiale zusammenarbeiten.
 
Hausfreund Am: 14.12.2013 16:56:41 Gelesen: 24023# 10 @  
@ stephan.juergens [#21]

War die Publikation gebunden, Heftform oder nur Blätter mit einer Klammer? Letzteres wäre nach meiner Kenntnis unzulässig.
 
Holzinger Am: 14.12.2013 18:00:59 Gelesen: 23993# 11 @  
@ stephan.juergens [#21]

Nachgefragt: War wirklich nur die Klappe eingesteckt?

Wenn ich genau hin schaue, sehen mir die 2 kleinen schwarzen Punkte in der linken oberen Ecke wie 2 Löcher von einer entfernten Heftklammer aus.

Wäre dies der Fall, war er "verschlossen". Akzeptiert werden nur die aufspreizbaren Verschlußnägel (oder wie sie heißen?).
 
Nachtreter Am: 14.12.2013 20:29:51 Gelesen: 23940# 12 @  
@ gründi [#28]

Als ob der Briefträger Nachporto festsetzt (der heute ganz sicherlich noch Zeit hat, überall zu klingeln). Das hat selbst zu Zeiten der "Deutschen Bundespost" die Zustellkasse getan. Und von der Schachtel Zigaretten des Zustellers kann man wohl auch nur Schmunzeln! Die Beträge werden auch beim Zusteller eingefordert. Vielleicht sollte man sich kundig machen, bevor man so was in der Öffentlichkeit verzapft.

Die gelben Kleber kommen zwar in 90% der Fälle vor und gehen dann an den Absender zurück, das ist aber nicht immer so!

Das beste ist tatsächlich, einfach so lange nachhaken bis man eine Antwort bekommt. Oft heißt es nur "nicht AGB-konform", aber wenn man nachfragt, dann kann einem niemand sagen, woran es hapert! Wenn die Filiale nicht helfen kann, dann zum Zustellstützpunkt. Wenn das nicht hilft, dann zum Briefzentrum und ganz zum Schluß zur Postzentrale. Schikanieren lassen muß man sich nicht!

Viele Grüße

Nachtreter
 
Henry Am: 15.12.2013 09:30:36 Gelesen: 23879# 13 @  
@ gründi [#28]
@ stephan.juergens [#9]

Dass mein Erklärungsversuch auf wackligen Beinen steht, war mir schon bewusst, weil auch ich schon reichlich BÜCHERSENDUNGEN von Handelsware erhalten habe. Aber - wenn man Bestimmungen plötzlich genauer liest, fallen auf einmal Formulierungen auf, die man vorher wohl noch nicht ausreichend durchdacht hat. Die Formulierung "... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient." verbietet nach den eingetroffenen Antworten wohl die Anbahnung von Geschäften, nicht aber die Abwicklung.

Vielleicht muss man zu dieser Formulierung wirklich mal eine Erklärung der Postzentrale einfordern, damit das zweifelsfrei verstanden werden kann.

Mit philatelistischem gruß
Henry
 
jahlert Am: 15.12.2013 11:52:59 Gelesen: 23846# 14 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo Stephan,

ich kenne die versandte 'Publikation der Arbeitsgemeinschaft Generalgouvernement' nicht. Aus meiner Erfahrung mit 'Büchersendungen' kann ich berichten:

a) enthält der Hauptversandgegenstand auch nur eine einzige Preisnotierung, dann dient er geschäftlichen Zwecken.
b) fragt bitte nicht, was hier schon alles unbeanstandet als 'Büchersendung' gelandet ist!

Ansonsten gilt die freundliche Einladung der Post: "Haben Sie Fragen zur Büchersendung? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.":

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015399_893

Schönen 3. Advent
Jürgen
 
uli Am: 15.12.2013 13:05:56 Gelesen: 23825# 15 @  
"Geschäftlich" bedeutet, dass es um Sendungen zwischen zwei Firmen geht (sog. B2B), nicht um Sendungen an Endkunden / Verbraucher.

Ich habe in solchen Fällen immer per email bei der DPAG reklamiert und ein Entschuldigungsschreiben mit ein paar postfrischen Marken erhalten.

Gruß
Uli
 
Heinz 1 Am: 15.12.2013 18:00:04 Gelesen: 23774# 16 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo,

kann es sein, dass die Publikation nicht gebunden sondern nur geheftet war? Dies wäre z.B. nicht zulässig. Bei antiquarischen Rundbriefe ist dies früher oft gemacht worden. Zudem darf auch kein Anschreiben dabei sein wie z.B. vielen Dank für die Überweisung, nur eine Rechnung.

@ gründi [#28]

Für Dich scheint jeder Postbote ein Dieb und Betrüger zu sein. Du solltest solche Unterstellungen ohne Beweis und Kenntnis unterlassen. Und woher weiß Du das er raucht, kennst Du ihn persönlich?

Schöne Adventstage

Heinz
 
gründi Am: 15.12.2013 18:09:04 Gelesen: 23770# 17 @  
@ Heinz 1 [#16]

Hallo Heinz,

zunächst einmal wünsche ich dir einen schönen dritten Advent. Ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass es sich nicht um Unterstellungen, sondern viel mehr um Mutmaßungen meinerseits handelt. Diese möchte ich auch so verstanden wissen.

Desweiteren ja, ich kenne einige Postboten, die anstatt schnell zu arbeiten mit der Kippe im Mund eine nette Rauscherpause nehmen, anstatt Post auszutragen.

Die Raucherpause - eine zusätzliche Pause, die anderen (Nichtrauchern) nicht zusteht? Na gut, das ist ein anderes Thema. Hier geht es ausdrücklich um Büchersendungen und die rätselhaften, weil noch unbekannten Gründe der Nachportoerhebung. Anstatt uns zu duellieren, sollten wir eine Lösung der Problemfrage finden.

Die Idee, die Post schriftlich zu kontaktieren, halte ich für durchaus sinnvoll. Ich habe per Mail immer sehr gute Erfahrungen gemacht und hilfreiche Antworten auf meine Fragen erhalten.

Schönen dritten Advent wünscht

gründi
 
Henry Am: 15.12.2013 19:16:50 Gelesen: 23739# 18 @  
Ich habe folgende Anfrage an die DPAG gerichtet:

"Anfragegrund: Diskussion in Forum. Anlass: Büchersendung wurde mit Nachporto belegt, Grund hierfür nicht eindeutig ersichtlich, nach Angabe auch bei Filiale nicht erkannt. Vermutung: Bedingung für BÜCHERSENDUNG nicht erfüllt.

Problem: 1. In Preisübersicht steht u.a.: "...soweit dies nicht geschäftlichen Zielen dient" 2. Gewerbliche Verkäufer versenden unbeanstandet Bücher als BÜCHERSENDUNG, 3. Ein TN des Forums meinte, "geschäftlicher Zweck" liegen nur im B2B-Verkehr vor. Erbetene Auskunft: Wie ist der ausschließende Begriff "geschäftlicher Zweck" zu verstehen? Wann liegt ein solcher vor? Danke für die Aufklärung. Antwort bitte wegen häufiger Abwesenheit per Mail. Auch dafür Danke"


Vielleicht unnötig, vielleicht hilft's auch bei der Diskussion.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Heinz 1 Am: 16.12.2013 16:46:08 Gelesen: 23674# 19 @  
@ Henry [#18]

Hallo Henry,

Du wirst von der DPAG nur auf die Frage soweit dies nicht geschäftlichen Zielen dient eine Antwort erhalten.

Warum die Sendung nicht als Büchersendung anerkannt wurde, könnte nur dann beantwortet werden, wenn diese vollständig der DPAG (Empfänger der E-Mail) vorgelegt würde.

Gründe für eine nicht anerkannte Büchersendung gibt es einige. Aus meiner Erfahrung sind dies meist Werbung zwischen dem Inhalt. Denn nur auf den ersten und letzten 4 Seiten darf Werbung stehen. Ebenso beigefügte Verkaufs- oder Angebotslisten sind nicht zulässig. Was zugelassenen und nicht zugelassenen ist bei Büchersendungen findet man auf der Seite der DPAG:

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/w/warensendung/broschuere_spezialloesungen_012013.pdf

Viele Grüße Heinz
 
Henry Am: 17.12.2013 10:48:12 Gelesen: 23602# 20 @  
@ Heinz 1 [#19]

Das war mir schon auch klar, dass zum Grund der Ablehnung ohne Belegvorlage nichts gesagt werden kann. Mir ging es auch um die Erläuterung des "geschäftlichen Zwecks".

Und die Antwort ist auch schon da. Ich gebe sie hier mit den wichtigsten Passagen wieder:

"Ihre BÜCHERSENDUNG darf folgende Beilagen enthalten:

- die Rechnung für den Inhalt der Sendung samt Widerspruchsbelehrung
- einen Zahlungsverkehrsvordruck
- einen Rückantwortumschlag
- eine Leihkarte und/oder eine Buchlaufkarte

Die Druckwerke können Sie auch mit einer Widmung versehen. Diese kann aus einer kurzen Floskel, wie beispielsweise "In treuem Gedenken, der Verfasser", bestehen. Die Widmung dürfen Sie auch auf ein lose beiliegendes Blatt oder eine Karte schreiben. Zusätzlich können Sie die Bücher auch mit kurzen Zitaten oder Ähnlichem ergänzen.

Beachten Sie bitte, dass briefliche Mitteilungen einer Büchersendung nicht beigefügt werden dürfen.

Um geschäftliche Zwecke handelt es sich zum Beispiel, wenn

- das Druckwerk von einem gewerblichen Unternehmen herausgegeben wird, dessen Hauptzweck nicht die Verlegertätigkeit ist,
- eine Firmenbezeichnung als Titel geführt wird,
- im Inhalt des Druckwerks nur oder fast ausschließlich Erzeugnisse einer bestimmten Firma (Firmengruppe) erläutert oder deren Verwendung empfohlen wird,
- das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr abgegeben wird,
- es sich um Geschäftsberichte gewerblicher Unternehmen handelt oder
- es sich um Veröffentlichungen nicht gewerblicher Einrichtungen handelt, in denen für angeschlossene gewerbliche Unternehmen geworben wird. "


Ich denke, dass hier schon etwas Klarstellendes erfahren werden konnte. Dass der Versand offen sein muss, steht in der Antwort nicht drin. Das wurde aber schon festgestellt und lässt sich am Beleg auch nachprüfen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Michael Mallien Am: 07.12.2018 12:46:41 Gelesen: 19740# 21 @  
Büchersendung 2018 für 1,- Euro

Ich möchte einen Beleg vorstellen, der in mehrere bestehende Themen passt (Moderne Privatpost, Frankit u.a.). Ich eröffne jedoch ein neues Thema, um mehr Aufmerksamkeit zu Fragen und damit eher Antworten zu erhalten.

Der Beleg ist so groß, dass er nicht auf meine Scanner passt. Daher zunächst ein Foto zur Gesamtansicht



Bearbeitet wurde er bei der Main-PostLogistik mit dem XL-Label vom 9.6.2018. Am 11.6.2018 erhielt er den Frankit-Aufdruck BÜCHERSENDUNG mit einem Entgelt von 1,00 Euro!



Die Entgelthöhe passt nicht zur normalen Tarifstruktur der Deutschen Post. Mir fallen zwei mögliche Erklärungen ein:

1. Main-PostLogistik arbeitet ja auch als Konsolidierer mit der Kennung K 2093 und hat einen Vertrag mit der DPAG, welche einen solchen Tarif möglich macht.

2. Die Entgelthöhe ist schlicht falsch.

Die Sendung wurde als Großbrief über mailworxs weiter bearbeitet. Vielleicht hat auch das noch einen Einfluss auf die Entgelthöhe?



Ich freue mich auf eure Einschätzung des Beleges.

Viele Grüße
Michael
 
Nachtreter Am: 07.12.2018 13:08:59 Gelesen: 19722# 22 @  
@ Michael Mallien [#21]

Nach meiner Meinung stimmt das Porto (zumindest bis zum 30.06.2018):

---

Deutsche Post erhöht Gebühren

(wm) Die Tagespresse berichtete bereits von der zum 1. Juli 2018 anstehenden Erhöhung der Gebühren für Bücher- und Warensendungen. Die Büchersendung Groß (bis 500 Gramm) wird um 20 (!) Prozent verteuert und das Porto steigt dafür von 1 auf 1,20 Euro. Bei der Warensendung Kompakt (bis 50 g) fällt die Steigerung sogar noch höher aus, denn künftig wird das anfallende Porto auf 1,30 Euro (statt bisher 90 Cent) erhöht, also um glatte 44 Prozent. In geringerem Umfang betroffen sind die größeren Varianten der Bücher- und Warensendungen (Büchersendung Maxi: Steigerung von 1,65 auf 1,70 Euro; Warensendung Groß von 1,90 auf 2,20 Euro).

Natürlich werden die enormen Preissteigerungen wie üblich mit gestiegenen Betriebskosten begründet und darauf hingewiesen, dass diese im internationalen Vergleich noch im Mittelfeld lägen. Postkunden, zumal Vereine, die ihre Zeitschrift per Büchersendung verschicken, wird dies wenig trösten, selbst wenn seit 2013 diese Gebühren keine Anpassung erfahren hatten. Die früher aus staatlich gewollten Kulturförderungsgründen begünstigte Büchersendung passt sich zunehmend mehr den normalen Portotarifen an.

Am 27. Mai 2018 meldete die „Bild am Sonntag“, dass die Deutsche Post auch die Erhöhung des Standard-Inlandbriefportos von 70 auf 80 Cent ab 2019 plane und diese voraussichtlich im Herbst 2018 bei der Bundesnetzagentur beantragen werde. Ob es dazu kommt oder ob eher eine Portoanpassung auf 75 Cent zur Debatte steht, wird sich noch zeigen.

---

Viele Grüße

Nachtreter
 
Seku Am: 07.12.2018 15:47:18 Gelesen: 19664# 23 @  
In diesem Zusammenhang folgendes: Von Deutschland aus ins Ausland gibt es keine Büchersendungen mehr.

Anders aus Luxemburg nur 0,70 € und Frankreich nur 0,90 €. Jeweils aktuell mit Zeitschrift in C 4 - Größe.

Mit Gruß

Günther
 
Michael Mallien Am: 07.12.2018 16:50:20 Gelesen: 19632# 24 @  
@ Nachtreter [#22]

Stimmt ja! Da kann man mal sehen, wie schnell etwas aus dem Gedächtnis verschwinden kann. Danke!

@ Seku [#23]

Es gibt die Versendungsarten "Presse & Buch" entweder Economy oder Priority. Die Kosten für die Priority-Sendungen entsprechen denen der normalen Briefsendung. Economy-Sendungen sind etwas günstiger.



Aber Du hast insofern recht, dass dies keine vergleichbaren Preise sind.

Viele Grüße
Michael
 
skribent Am: 07.12.2018 17:31:29 Gelesen: 19603# 25 @  
@ Michael Mallien [#24]

Man kann seine Buchsendungen ins Ausland aber auch als PRESSE/BUCH INTERNATIONAL verschicken.

Der Preis ist eine Addition aus Einzelpreis und Gewicht bei KG/Entgelt.

Beispiel: Das Mitteilungsheft unserer MG Eisenbahnwesen wiegt 100 Gramm und kostet als Priority in ein EU-Land
€ 0,80 + € 0,60 + 19% USt. 0,27 = € 1,67

Als Economy-Sendung sind es nur € 0,60 + € 0,50 + 19% € 0,21 = € 1,31

Bei Sendungen in nicht EU-Länder wie Schweiz, Russland entfällt auch noch die USt.

Nachteil ist, dass man das 3-teilige Formular mittels PC ausfüllen muss. Und ob sich das für vielleicht 1 Buch lohnt, bleibt dahingestellt.

MfG >Franz<
 
Journalist Am: 07.12.2018 19:07:16 Gelesen: 19569# 26 @  
@ skribent [#25]

Hallo Franz,

zum Versand Presse Buch International müsst ihr ja auch einen Vertrag mit der Post haben, um den Kilotarif zu nutzen. Wie groß sind den hier die Mindestmengen je Monat oder im Jahr oder ..., damit ihr diese Entgelte nutzen könnt ?

Viele Grüße Jürgen
 
skribent Am: 07.12.2018 19:35:29 Gelesen: 19559# 27 @  
@ Journalist [#26]

Hallo Jürgen,

Mindestmengen werden nicht berücksichtigt bzw. sind nicht vorgegeben. Ich bin auch noch nie daraufhin angesprochen worden!

Einen Vertrag benötigst Du, wenn Du mit Karte bzw. unbar bezahlen willst. Ich stemple die Briefe mit Frankierwelle und bezahle bar.

Unseren Gesamtversand habe ich aufgeteilt. Beispielsweise schicke ich in die Schweiz 33 Exemplare, nach Norwegen, Türkei, Israel und China schicke ich zusammen 6 Exemplare. Die Liefermengen nach Österreich, Niederlande und Rest-Europa sind natürlich größer.

Gegenüber früheren Zeiten ist heute alles einfacher. Ich fülle das Formular aus (Verein, Adresse, Stückzahl, Gewicht), das Postprogramm rechnet mir die Einzelpositionen und das Gewicht aus und trägt die Gesamtsumme ins Formular und ich gehe mit dem kompletten Satz zur Agentur. Die Dame dort hält den Rüssel auf den Code und die Bezahlt-Bestätigung wird auf das Formular gedruckt - fertig!

Und die Kundennummer, die man eintragen muss, habe ich bekommen, als ich früher noch große Mengen Postwertzeichen gekauft habe. Seitdem sind 13-14 Jahre vergangen - 6x pro Jahr - und es hat noch nie Probleme gegeben.

MfG >Franz<
 
Heinz 1 Am: 08.12.2018 11:10:05 Gelesen: 19502# 28 @  
@ Journalist [#26]

Hallo Jürgen,

richtig ist was Franz sagt. Mindestmengen sind nicht erforderlich und einen Vertrag brauchst Du auch nicht. Zumindest wenn Du Bar zahlst. In der Regel habe ich 7 bis 10 Vereinshefte für das Ausland. Dazu eine Aufstellung aus meiner letzten Einlieferung.

Versand wurden 9 Stück nach Belgien und Holland. Hätte ich diese als Presse/Buch International (Economy)versandt hätten diese 28,80 € gekostet als Priority sogar 33,30 €. Vorteil wäre, dass ich diese mit Briefmarken frankieren könnte.

Als Presse/Buch International Priority EU Länder mit einem Gewicht von 0,617 Gramm pro Stück 0,80 € = 7,20 € plus 3,70 € für das Gesamtgewicht macht 10,90 €, zusätzlich noch 19 % Mehrwertsteuer macht zusammen 12,97 € aus. Ersparnis 15,97 €. Pro Stück also 1,44 €. Nachteil ist, dass ich keine Briefmarken verkleben kann. Aber das können unsere Mitglieder verschmerzen.

Eingeben muss ich alles auf der ersten Seite der pdf. Die Berechnung erfolgt automatisch zur Endsumme und die beiden weiteren Seiten sind auch automatisch ausgefüllt.

Ich kann zumindest alles per Computer eingeben wenn ich die pdf. Datei vorhei speichere und dann öffne kann ich alles in den vorgegebenen Feldern schreiben. Also recht einfach, zumindest wenn dies öfter gemacht wird.

Gruß Heinz
 
Porsche-Sammler Am: 27.01.2019 08:34:02 Gelesen: 19211# 29 @  
Hallo !

Wie schon von Nachtreter erwähnt wurde das Porto für Bücher- und Warensendungen im Juli 2018 erhöht. Diese Büchersendung, Stempel: 01.07 wurde noch mit dem alten Porto frankiert.

Deshalb die Frage:

- Galt an 01.07. noch das alte Porto?
- Der 01.07 war ein Sonntag, wird am Sonntag Post gestempelt ?

Beste Grüße Porsche-Sammler


 
Journalist Am: 27.01.2019 09:12:36 Gelesen: 19197# 30 @  
@ Porsche-Sammler [#29]

Hallo Porsche-Sammler,

Deine gezeigte Büchersendung wurde am 1.7. gestempelt, sie muss also am 30.6 in den Briefkasten geworfen worden sein - insofern ist das ok - oft gibt es hier auch entsprechende Übergangsregelungen / Kulanzregelungen, die aber nicht groß kommuniziert werden, die man aber indirekt aufgrund der Handhabung erkennen kann.

Viele Grüße Jürgen
 
Porsche-Sammler Am: 27.01.2019 09:17:34 Gelesen: 19194# 31 @  
@ Journalist [#30]

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Noch ein schönes Wochenende,
Porsche-Sammler
 
Porsche-Sammler Am: 27.01.2019 09:32:46 Gelesen: 19190# 32 @  
Hier noch die Maxi-Büchersendung.

Auch von 01.07.18, mit dem alten Porto. Leider doppelt gestempelt.

Noch ein schönes Wochenende,
Porsche-Sammler


 
Michael Mallien Am: 17.05.2019 10:27:11 Gelesen: 18319# 33 @  
Büchersendung vom 23.11.1983, Gewichtsstufe 101 bis 250 g, portorichtig zu 70 Pfennig.



Viele Grüße
Michael
 
Altmerker Am: 01.10.2019 15:22:05 Gelesen: 17664# 34 @  
Noch unbeanstandet mit Galgenfrist, die 1,20 Euro als Büchersendung. Schöner Beleg, finde ich. Damit versenden wir ganz altmodisch mit Marken unsere Mitgliederzeitschrift. Interessant, ein Absender im BZ-Bereich 38 Braunschweig, der Stempel BZ 65 Mainz.

Gruß
Uwe


 
juju Am: 01.10.2019 16:56:02 Gelesen: 17627# 35 @  
@ Altmerker [#34]

Hallo Uwe,

das Briefzentrum 65 befindet sich in Mainz-Kastel, einem Stadtteil von Wiesbaden, also als ganzer Name Wiesbaden-Mainz-Kastel. Ist sehr irreführend.

Das Briefzentrum Mainz wäre übrigens das BZ 55.

Gruß
Justus
 
Göttinger Am: 02.10.2019 10:30:40 Gelesen: 17539# 36 @  
@ Altmerker [#34]

Die "Galgenfrist" ist nicht etwa Kulanz, sondern es gelten momentan parallel 2 verschiedene Tarife. Wenn man mit einer Sendung in eine Filiale (oder was auch immer) kommt und sie aufgeben möchte, zahlt man den neuen Tarif mit 1,90 für eine Büchersendung bis 500 g. Hat man die Sendung aber bereits zu Hause frankiert und gibt sie nur noch ab, kommt man mit dem "alten" Tarif von 1,20 davon. Dasselbe gilt für in den Briefkasten eingeworfene Sendungen. Werden anstandslos befördert. Es gelten aber auch die alten Beförderungsbestimmungen, d.h. die Sendung muss zu Prüfzwecken zu öffnen sein. Mit dem neuen Tarif dürfen die Sendungen auch verschlossen sein (ich weiss nicht, ob auch müssen). Die Übergangsfrist soll bis zum 31.12.19 gelten.

Näheres auch in einer anderen Rubrik:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=11665&CP=0&F=1#newmsg

Gruß Göttinger
 
DL8AAM Am: 24.02.2021 19:53:25 Gelesen: 13576# 37 @  
Leider nur ein Briefausschnitt (mit DM 1,50) einer Büchersendung, den ich hier eigentlich nur wegen dem zusätzlichen, postalischen Nebenstempel zeigen will:

Entgelt nachentrichtet / AGB-Prüfung NL Kiel



Handrollstempel BRIEFZENTRUM 24 rj vom 05.11.1998

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 10.02.2022 22:03:54 Gelesen: 9575# 38 @  
@ Michael Mallien [#21]

Und nur damit die aktuelle FRANKIT-Form hier auch mal gezeigt wird, in diesem Fall von einem TeleFrank-Gerät (Typ: Basic Light).



6D0403015D - elcon electronic GmbH, 37081 Göttingen; 01.02.2022.

Mit Zusatztext BÜWA über der Frankier-ID, hier für die Sendungsart "Bücher- und Warensendung". Portosatz zu 1,95 €, d.h. es handelt sich um das Produkt Bücher- und Warensendung 500 (Länge: bis 35,3 cm - Breite: bis 25 cm - Höhe: bis 5 cm - Gewicht: bis 500 g).

Beste Grüße
Thomas
 
epem7081 Am: 25.02.2023 20:40:55 Gelesen: 4631# 39 @  
Hallo zusammen,

um hier wieder etwas in Bewegung zu setzen bringe ich eine Büchersendung, bei der wohl der Päckchenaufkleber hilfsweise Verwendung fand. Leider ist auf dem gepolsterten Versandumschlag der Stempel nicht sonderlich gut gelandet.



Er lässt sich aber identifizieren mit ZIRNDORF / zz / 90513 vom 14.12.2005. Portogerecht freigemacht mit MiNr 2485 (Leberblümchen) und MiNr 2305 (Marie Juchacz) = 1,40 EUR (reicht bis 1.000 g).

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
wajdz Am: 26.02.2023 22:45:24 Gelesen: 4585# 40 @  
Schon eine Weile her, vom 12.8.2017, eine Büchersendung mit über TAUSCHTICKET ausgedrucktem Adressfeld und einer Internetmarke auf dem üblichen Polsterumschlag innerhalb Berlins (Adressen abgedeckt)



Seit 2022 gibt es neue, natürlich erhöhte Tarife mit begrenzten Format- und Gewichtsangaben.



Der ursprüngliche Anspruch, den Versand von Büchern als preiswerte kulturelle Dienstleistung für jedermann möglich zu machen, scheint aufgegeben worden zu sein.

MfG Jürgen -wajdz
 
Araneus Am: 26.02.2023 23:51:36 Gelesen: 4578# 41 @  
Seit 2022 gibt es neue, natürlich erhöhte Tarife mit begrenzten Format- und Gewichtsangaben.

Hallo Jürgen,

die Tabelle, die du zeigst, gibt die Entgelte für Büchersendungen an, wie sie vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2019 galten.

Seit dem 01.01.2020 gibt es die Büchersendung als eigenständige Sendungsform gar nicht mehr, sondern nur noch die beiden Produkte „Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm“ (BÜWA 500) und „Bücher- und Warensendung bis 1000 Gramm“ (BÜWA 1000). Am 01.01.2022 wurden die Preise für beide Produkte um jeweils 5 Cent erhöht.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
wajdz Am: 27.02.2023 01:49:16 Gelesen: 4569# 42 @  
@ Araneus [#41]

Danke für den Hinweis. Tut mir leid, da war ich mir zu schnell zu sicher.

Nach einer erneuten Suche im Netz bin ich nun auf die aktuelle Regelung gestoßen [1]

Damit die Post Ihre Sendung als Bücher- und Warensendungen anerkennt, müssen Sie deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Umschlags „BÜWA“ schreiben. Für den Vermerk gibt es sogar eine besondere Stelle: Unmittelbar über der Anschrift des Empfängers bringen Sie die Kennzeichnung an.

Bezüglich Absender- und Empfängerangaben gelten die üblichen Regeln: Der Empfänger steht samt Name und Adresse unten rechts, der Absender oben links.
Für Bücher- und Warensendungen bietet die Post zwei Formate an: "Bücher- und Warensendung 500" sowie "Bücher- und Warensendung 1000". Für beide Formate gelten die gleichen Maße, die Sie nicht überschreiten dürfen : 35,3 x 25 x 5 cm (LxBxH).

Was die beiden Formate unterscheidet, sind das zulässige Gewicht und der Preis für die Bücher- und Warensendungen. Die Bücher- und Warensendungen 500 darf das Gewicht von 500 Gramm nicht überschreiten. Die Bücher- und Warensendungen 1.000 darf höchstens 1.000 Gramm wiegen. Bedenken Sie beim Wiegen, dass Sie die Verpackung ebenfalls berücksichtigen müssen.

Der Preis für die Bücher- und Warensendungen 500 beträgt 1,95 Euro; für die Bücher- und Warensendungen 1.000 müssen Sie 2,25 Euro bezahlen.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, das auf die Art auch preiswerte gebrauchte Bücher teuer werden. So eine Thrillerschwarte von z.B. Clive Cussler mit 475 Seiten für einen € bringt 600 g auf die Waage und schon sind 2,25 fällig. Selbst wenn man nur tauschen will, wird das ein teures Vergnügen.

Neben den äußeren Formalien gibt es noch einige Details zu beachten:

Als Bücher- und Warensendungen dürfen Sie neben Büchern, Notenblättern, Broschüren oder Landkarten auch Waren oder Muster versenden. Der Sendung dürfen Sie nichts weiter beifügen, vor allem keine persönlichen Nachrichten. Lediglich Vordrucke wie eine Rechnung, einen Lieferschein oder ein Rücksendeaufkleber akzeptiert die Post.

Im Gegensatz zu vorher darf die Bücher- und Warensendungen nun fest verschlossen werden. Allerdings behält sich die Post nach wie vor das Recht vor, die Sendung jederzeit zu Prüfzwecken öffnen zu dürfen.

Schöne neue Welt meint -wajdz-

[1] https://praxistipps.focus.de/buechersendung-beschriften-so-gehts-richtig_107377
 
bedaposablu Am: 27.03.2023 17:22:45 Gelesen: 4151# 43 @  
Hallo miteinander!

Habe hier eine Büchersendung vom September 2005, die wohl schon etwas verblast ist.



Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Altmerker Am: 30.03.2023 19:06:37 Gelesen: 4114# 44 @  
Hallo,

ich zeige mal wieder etwas, was ein Klassiker der Büchersendung ist. Zwar saß der Bundestag bzw. seine Gazette noch nicht in Berlin, aber "Das Parlament" wurde aus Trier für Bonn in die weite Welt versandt. So entstanden solche schönen Belege.

Gruß
Uwe


 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.