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Thema: Anzeigen von Missständen
Henry Am: 22.12.2013 12:04:51 Gelesen: 2001# 1 @  
Liebe Forumler,

in der letzten Zeit liest man wieder öfter von "schwarzen Schafen" in den Philaseiten. Und immer ist es damit verbunden, nur ja keine Namen zu benennen, das könnte teuer zu stehen kommen --> kann es auch - und das zu recht, wenn es um falsche Anschuldigungen geht. Deshalb sollte man vorsichtig sein, so lange keine Nachweise oder sichere Tatbestände vorliegen.

Aber: Macht euch nicht in jedem Falle in die Hose. Es gibt durchaus Möglichkeiten, den schwarzen Schafen den Kampf anzusagen und zwar unter dem hier eröffneten Thema.

Äußerst wichtig ist allerdings - haltet euch nur an tatsächliche Tatbestände und lasst Vermutungen oder Ahnungen völlig bei Seite. Dann könnten Meldungen, auch mit Benennung des Angeschuldigten z.B. so aussehen:

a) Ich habe von .... (Forumname) in der PPA 169 Marken erhalten, die m.E. falsch sind. Prüfung ist im Gange (die sollte dann aber auch tatsächlich erfolgen und das Ergebnis dann auch mitgeteilt werden!)

b) Hat jemand Tauscherfahrungen mit ....? Bitte um Kontakt.

c) In der Rundsendung, die ich von .... erhalten habe, sollte .... (Gegenstand benennen) enthalten sein, den ich leider nicht gesehen habe. --> Diese Formulierung kann nur angewendet werden, wenn tatsächlich Kenntnis über das Vorhandensein des Gegenstandes vorliegt. --> Die Formulierung müsste darüber hinaus von jedem folgenden Rundsendung Empfänger weitergeführt werden, um die Kette sichtbar zu machen.

Also: Die Formulierung immer als eigene Meinung treffen! Diese sind, so weit ich im Recht bewandert bin, nicht sanktionierbar. Falls kundigere Meinungen vorhanden sind, bin ich für Belehrung mit Beispiel dankbar.

Für Richard dürfte bei dieser Handhabung auch keine Gefahr als Server-Inhaber bestehen.

@ Richard

Falls du das so nicht akzeptieren willst, lösche diesen Beitrag einfach wieder.

Mit besorgtem Gruß
Henry
 
uli Am: 22.12.2013 12:57:38 Gelesen: 1970# 2 @  
@ Henry [#1]

Die Formulierung immer als eigene Meinung treffen! Diese sind, so weit ich im Recht bewandert bin, nicht sanktionierbar

Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Auch in einer Meinungsäusserung kann man nicht sagen was man will. Ganz grob: Wenn dich jemand fragt, was du von ihm hältst, kannst du unverblümt deine Meinung äussern ("Ich finde, du bist ein xxx!"). Eine entsprechende Äusserung ohne Aufforderung und/oder Beleg (Gerichtsurteil) ist auch als persönliche Meinungsäusserung ehrabschneidend und deshalb sanktionierbar.

Gruß
Uli
 
Cantus Am: 22.12.2013 22:36:12 Gelesen: 1849# 3 @  
Es ist doch viel einfacher. Wenn ihr wirkliche Probleme mit einzelnen Sammlern oder Forenmitgliedern oder Auktionsanbietern bzw. -käufern habt, wendet euch direkt an Richard, um das weitere Procedere abzuklären. Auch ein Meinungsaustausch mit den vier Rundsendeleitern (Tauschforum) per Mailverkehr kann nicht schaden.

Viele Grüße
Ingo
 
Henry Am: 23.12.2013 08:48:07 Gelesen: 1802# 4 @  
@ uli [#2]

Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht die Meinung zu einer Person, sondern die Meinung zu einer Sache oder Sachlage!. Und da bleibe ich bei meiner Sichtweise.

Soweit es die Meinung zu einer Person betrifft, hast du sicher recht, da bin ich auch sehr vorsichtig. Viele Rechtssprechungen verursachen da bei mir schon starkes Kopfwiegen. Manchmal ist schon frappierend, wie dünnhäutig die Menschen reagieren, die anderen dicke Bretter zumuten.

Trotzdem wünsche ich allen ein friedliches Weihnachtsfest.
Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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