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Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Das Thema hat 84 Beiträge:
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Richard Am: 30.04.2015 09:14:54 Gelesen: 42782# 60 @  
@ viking22 [#57]

Hallo Viking,

vorab: Ich finde es gut, wenn der BPP zu solchen Seminaren einlädt und ebenfalls, wenn vom Auktionshaus Köhler ein Teil der Kosten übernommen wird, sei es für die Räume oder mit mittagliche Verpflegung.

Damit keine Fragen aufkommen, hier der Text der Einladung:

---

BPP-KOLLEGEN GESUCHT

Sind Sie Spezialsammler?
Kennen Sie Portostufen?
Suchen Sie die Stempel Ihres Sammelgebietes?
Haben Sie sich bereits mit Fälschungen beschäftigt?
Sind Sie finanziell unabhängig?
Haben Sie Interesse, im weltweit größten Prüferverband tätig zu sein?

Sofern Sie einige dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie vielleicht genau der richtige Kandidat für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Prüfer im BPP. Wir sind ein Zusammenschluss von über 100 Experten aus allen Bereichen der Philatelie, die ihr breites Fachwissen zur Unterstützung der Sammler und für eine saubere Philatelie einsetzen.

Sofern Sie interessiert sind, bieten wir ein erstes „Schnupper-Seminar“ am 17.10.2015 in Wiesbaden an. Die Teilnahme ist kostenlos, ein Betrag von 20,- dient zur Abdeckung der Verpflegungskosten am Seminartag (10 – 17 Uhr). Ihre Anmeldung sollte bis Ende Juni erfolgen.

Da wir uns viel Zeit für Sie nehmen wollen, ist der Teilnehmerkreis beschränkt. Nach Ihrer Anmeldung geht Ihnen eine schriftliche Teilnahme-Bestätigung zu – erst danach ist der genannte Betrag zu überweisen. Rückfragen beantworten wir gern telefonisch (0951 – 4 26 20), per Email peter@petersem.de oder über die Geschäftsstelle des BPP, Gunnar Gruber (0 77 32 – 5 24 12), Email
GunnarGruber@t-online.de

Anmeldung zum BPP-Seminar am 17.10.2015 in den Räumen des Auktionshauses Heinrich Köhler, Wilhelmstr. 48, 65183 Wiesbaden (genügend Parkplätze im Parkhaus schräg gegenüber).

Hiermit melde ich mich verbindlich für das vorstehende kostenlose Seminar an (für Verpflegung Kostenanteil 20,-). Beginn der Veranstaltung um 10 Uhr, Ende gegen 17 Uhr. Geplante Themen:

10.00 Begrüßung durch BPP-Präsident Christian Geigle, Grünwald.
10.15 „Geschichte des BPP“ (Dr. Hans-Karl Penning, Bornheim)
10.45 „Erwartungen und Voraussetzungen an Interessenten“ (Peter Sem, Gundelsheim)
11.30 „Rechtliche Fragen“ (Carsten Brekenfeld, Berlin)
12.30 Mittagspause (Fa. Köhler bewirtet Sie mit Buffet und Getränken).
13.30 „Technische Hilfsmittel, Vorstellung aktueller Geräte“ (Rolf Tworek, Soest)
14.30 Fragerunde. Dazwischen Kaffeepause.

Sofern Sie übernachten wollen, bietet Wiesbaden mehrere Hotels ab ca. 60,- (EZ) in der Nähe. Bitte buchen Sie direkt (auf Ihre Kosten) über die Tourist-Info, Tel. 0611 – 1 72 99 30.

Nach Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahme-Bestätigung. Im Falle einer Überbuchung melden wir uns.

Name:
Anschrift:
Ev. Prüfgebiet:
Telefon:

Bitte einsenden an: Peter Sem, Kellerstr. 3, 96163 Gundelsheim, FAX 0951 – 4 30 48.

---

Soweit die Einladung für diese empfehlenswerte Veranstaltung.

Eine Antwort auf die Frage von Reinhard Hat sich der BPP denn nun Compliance-Regeln gegeben ? würde mich auch interessieren, sie muss ja nicht von Lars kommen.

Und: Gibt es Complience-Regeln bei grossen Auktionsfirmen ?

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 10:00:53 Gelesen: 42751# 61 @  
@ Richard

Auch ich finde es gut, wenn der BPP zu Einsteigerseminaren einlädt. Ich habe auch im Prinzip nichts dagegen, wenn diese Versammlungen in den Räumlichkeiten und mit Unterstützung einer Auktionsfirma stattfinden.

Man muss aber aufpassen: Wenn die Gefahr besteht, dass Verbände wie der BDPh oder BPP, Arbeitsgemeinschaften usw., gewissermaßen von kommerziellen Firmen "vereinnahmt" werden, dann ist das überhaupt nicht gut! Arbeitsgemeinschaften, Verbände usw. sollten sich genau so wie Auktions- und Versandfirmen, Zubehörhersteller usw. an heute allgemein übliche Compliance-Regeln halten. Im Philateliebereich gibt es derartige Verhaltensregeln bis heute nicht.

Ich nenne hier ein Beispiel im Zusammenhang mit den Wiesbadener Kollegen: Seit vielen, vielen Jahren belegt das Auktionshaus Köhler die Titelseite der DASV-Rundbriefe mit einer Zwei-Drittel-Anzeige. Der DASV ist m.W. die einzige ArGe bzw. der einzige Verein, der Reklame auf der Titelseite der Rundbriefe zulässt. Seit Jahren bemühe ich mich im Sinne einer Gleichbehandlung aller Rundbrief-Inserenten darum, dass entweder wieder, wie früher und bei anderen Arbeitsgemeinschaften üblich, Briefe oder Postscheine auf die Titelseiten kommen, oder aber die anderen regelmäßig in den Rundbriefen inserierenden Firmen abwechselnd zusammen mit dem Haus Köhler die Titelseiten gestalten. Eine Reaktion erfolgte nicht.

Im letzten Jahr habe ich nach einem Hinweis des Schriftleiters beim Vorstand interveniert. Dieser hat meine Anregung auf der diesjährigen Hauptversammlung vorgetragen. Die Hauptversammlung fand auf Einladung des Auktionshauses Köhler (siehe oben) in Wiesbaden statt. Meine Anregung wurde mit Mehrheit der Anwesenden abgewiesen. Die Rundbrief-Titelseiten werden wie bisher mit den Anzeigen des Auktionshauses Köhler belegt. Irgendein Zusammenhang mit den seit vielen Jahren üblichen gegenseitigen Einladungen besteht natürlich nicht.

Bemerkenswert, sehr peinlich und völlig unverständlich finde ich auch die Abweisung des Antrages, der DASV möge sich zu einer Mitgliedschaft bei der notleidenden Hamburger Bibliothek entschließen. Es wird wohl an den rund 50 Euro Jahresbeitrag gelegen haben, die die anwesenden DASV-Mitglieder zugunsten der Vereinskasse sparen wollten. Ganz sicher wird es nicht an dem Umstand gelegen haben, dass das Auktionshaus Köhler lobenswerterweise die Frankfurter Bibliothek großzügig sponsort.

Peter Feuser
 
drmoeller_neuss Am: 30.04.2015 10:35:14 Gelesen: 42725# 62 @  
@ viking22 [#61]

Für jede Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Frage, ob man sich die Rundbriefe durch Werbung finanzieren lässt, und damit den Jahresbeitrag entsprechen günstiger gestaltet, oder ob man lieber unabhängig bleibt, und ohne Werbung auskommt. Dann müssen eben die Mitglieder tiefer in die Tasche greifen.

Für den konkreten Fall des DASV fehlen mir die Fakten; zahlt Köhler einen entsprechenden Zuschlag für die Werbung auf Titelseite? Dann geht das für mich in Ordnung, wenn der Verein entschieden hat, auf der Titelseite Werbung anzubieten. Für eine kommerzielle Zeitschrift ist die Titelseite ein Blickfänger, wenn die Zeitschrift im Kiosk oder in der Bahnhofsbuchhandlung angeboten wird. Aber bei einem Rundbrief? Da dürfte einer Anzeige im redaktionellen Teil neben einem passenden Fachartikel wahrscheinlich eine grössere Aufmerksamkeit zukommen.

Viel interessanter ist es, ob der DASV auch kritisch über Auktionshäuser berichtet, oder ob man auf diese unangenehmen Themen im Interesse der Anzeigenkunden verzichtet.

Ich habe auch keine Probleme, wenn der BPP einen Auktionssaal für eine Werbeveranstaltung in eigener Sache nutzt. Der einzelne Prüfer hat dadurch keinen Vorteil, das Auktionshaus aber auch keinen Nachteil, wenn an diesem Tag der Auktionssaal nicht andersweitig gebraucht wird.
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 14:22:18 Gelesen: 42640# 63 @  
@ drmoeller_neuss [#62]

Nach meinem Kenntnisstand berichtet der DASV grundsätzlich nicht über das Auktionsgeschehen.

Ich kann mir vorstellen, dass die Seite des DASV nicht unbegehrt bei den Anzeigenkunden ist. Ganz ehrlich - ich würde auch die Seite (ArGe BELUX) für Köhler (oder ein anderes Auktionshaus) freiräumen, wenn es mir Geld einbringen würde und ich damit keine Verpflichtung eingehe.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 15:30:35 Gelesen: 42603# 64 @  
@ Lars Boettger [#63]

Das Problem in dem Fall ist wohl nicht die Anzeige, sondern dass sie nur von der Firma Köhler geschaltet werden kann und alle Mitbewerber außen vor bleiben.

Aber jetzt nochmal die Frage: Hat man auf der BPP-Jahreshauptversammlung wenigstens einmal über Compliance-Regeln gesprochen oder ist das im Sinne der Wiesbadener Gastronomie unterblieben (man verzeihe mir die kleine Polemik :) ) ?

Gruß

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 17:17:57 Gelesen: 42552# 65 @  
@ Reinhard Fischer [#64]

Hallo Reinhard,

gibt es für diese exclusive Schaltung der Anzeige einen Beschluss des DASV? Ich bin nur "lesendes" Mitglied im DASV und kenne mich mit den Internas nicht aus.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 18:19:41 Gelesen: 42504# 66 @  
@ Lars, Reinhard

Der DASV-Präsident hat mir nach der letzten DASV-Hauptversammlung in den Räumen der Fa. Köhler zu meinen Anregungen betr. der vieljährigen Dauerreklame einer einzigen Auktionsfirma auf der Titelseite der Rundbriefe folgendes mitgeteilt:

"Das Thema habe ich wie avisiert bei der MV in Wiesbaden angesprochen. Aus der MV heraus (nicht vom Vorstand) wurde der Antrag gestellt, unter der Berücksichtigung der bereits dargelegten Aspekte die Titelseite des DASV-Rundbriefes bis auf Weiteres an das Auktionshaus KÖHLER zu vergeben. Dieser Antrag erfuhr eine überwältigende Mehrheit. Insofern wird vorläufig alles beim Alten bleiben."


Wäre ich anwesend gewesen, hätte sogar ich unter dem Eindruck der großzügigen Einladung und Bewirtung des Auktionshauses aus Dankbarkeit für den Antrag aus der MV heraus gestimmt!
 
Michael D Am: 30.04.2015 18:55:16 Gelesen: 42470# 67 @  
@ Peter Feuser [#66]

Hallo,

klar, für die Mitglieder des DASV sind ein paar Schnittchen und Kaffee die ultimativen Beweggründe für eine solche Entscheidung ...

Nebenbei bemerkt, die vorjährige Mitgliederversammlung des DASV fand in Hamburg in den Räumen des Auktionshauses Schwanke statt. Nächstes Jahr trifft man sich in Hildesheim.

Mir ist jetzt nicht so klar, was diese Bemerkungen mit dem Thema BPP/VP zu tun haben.

Gruß
Michael
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 19:29:29 Gelesen: 42435# 68 @  
@ michael

Zu viele Einladungen und zuviel Sponsoring können wie beim DASV zu einseitiger Bevorzugung der jeweiligen Gönner und zu allerlei Missmut anderswo führen. Dies sollte nicht sein bei mitglieder- bzw. teilweise stiftungsfinanzierten Verbänden wie beispielsweise dem BDPh, dem BPP oder eben dem DASV. Diese Verbände und Vereine haben sich im Interesse aller Mitglieder in kommerziellen Fragen möglichst neutral zu verhalten. Das exzessive Verhalten des DASV habe ich nur als Beispiel gebracht, dass zeitgemäße Compliance-Regeln sowohl für die Verbände wie für Firmen notwendig sind.

BDPh und DASV sind im Moment Beispiele, wie man es nicht machen sollte. Oder anders ausgedrückt: Der BDPh ist in Geldnot und die Gestaltung der Titelbilder der "philatelie" ist Gegenstand häufiger Kritik. Die Marketingfachleute eines bekannten süddeutschen Global-Players könnten das sicher besser machen. Was spricht also dagegen, dessen Anzeigen gegen entsprechendes Cash für die nächsten Jahre auf der Titelseite der "philatelie" zu platzieren?
 
Michael D Am: 30.04.2015 19:33:45 Gelesen: 42431# 69 @  
@ Peter Feuser [#68]

BdPh und DASV sind wohl nur recht begrenzt miteinander vergleichbar.

Und Transparenz bezüglich der Gründe für die Anzeigenvergabe an Köhler dürften durch das Votum der Mitgliederversammlung (!) für die betroffenen Mitglieder gegeben sein.

gruß
Michael
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 19:49:58 Gelesen: 42415# 70 @  
@ michael

Ich akzeptiere doch das Votum der Mitgliederversammlung, auch wenn nur ein kleiner Teil der DASV-Mitglieder neben dem Vorstand anwesend war. Ich selbst teile deren Meinung aber nicht. Ich bin, völlig unabhängig von den hier diskutierten Fällen, aus Prinzip gegen die einseitige Bevorzugung kommerzieller Unternehmen in nichtkommerziellen bzw. gemeinnützigen Verbänden und Vereinen. Auch die Annahme von Vorteilen bestimmter Art seitens der Verbände ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Dabei ist es gleichgültig, ob der BDPh, der DASV oder der BPP derartige Vorteile annehmen. Ich habe weder etwas gegen Anzeigen noch gegen bestimmte Einladungen. Ich habe etwas dagegen, wenn derartiges beispielsweise zu einer unangemessenen und einseitigen Berichterstattung in der "Philatelie" oder etwa zur in meinen Augen völlig irrationalen dauerhaften Vergabe von Anzeigen auf einem Vorzugsplatz der DASV-Rundbriefe zu Lasten anderer regelmäßiger Inserenten führt.

Schriftleitung und Vorstand haben deshalb auch sicher meine Entscheidung akzeptiert, bis auf Weiteres nicht mehr in den DASV-Rundbriefen zu inserieren.
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 20:59:01 Gelesen: 42363# 71 @  
Das sehe ich genauso.

Aber noch ein anderer Aspekt: Man sollte doch nicht meinen, dass so ein Auktionshaus nichts davon hat, wenn es seine Räume für eine Jahreshauptversammlung o.ä. zur Verfügung stellt. So hat z.B. auch die Jahreshauptversammlung des APHV schon zwei mal in Räumen des besagten Wiesbadener Auktionshauses stattgefunden. Es hat auch damals einiges an bösem Blut gegeben. Zeitlich lag das nämlich kurz vor einer Auktion dieses Hauses und die angereisten Händler werden die Möglichkeit der Besichtigung sicher ausgiebig genutzt haben.

Auch die Mitglieder des DASV sind als Zielgruppe für Einlieferungsgespräche sicher sehr interessant. Dem Vorstand ist sicher gar nicht so richtig klar, wie billig - ein paar Getränke, Kekse und nachher die Putzfrau - das Auktionshaus an eine nahezu geniale Werbemaßnahme kommt.

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 20:59:46 Gelesen: 42362# 72 @  
@ Peter Feuser [#70]

Hallo Peter,

bitte lege doch Deinen Gedanken offen, der jetzt den BPP mit Köhler in eine zu enge Verbindung bringt.

Letztes Jahr wurde ein internes BPP-Seminar bei der Auktionsfirma Schlegel abgehalten. Davor wurde ein BPP-Einsteigerseminar beim BDPh in Bonn veranstaltet. Da viele BPP-Prüfer im Auktionsgeschäft tätig sind (sei es als Mitarbeiter oder Inhaber [Andreas Schlegel oder Peter Sem - der dort auch vorträgt]), sehe ich das unter Compliance-Gesichtspunkten unkritisch.

Beste Grüsse!

Lars
 
Michael D Am: 30.04.2015 21:17:32 Gelesen: 42347# 73 @  
@ Peter Feuser [#70]
@ Reinhard Fischer [#71]

Noch mal zur Erinnerung: Letztes Jahr fand die Mitgliederversammlung in Hamburg bei Schwanke statt, dieses Jahr in Wiesbaden bei Köhler, nächstes Jahr in Hildesheim bei ...

Der DASV ist ein überregionaler Verein und richtet seine Jahresversammlungen in wechselnden Städten aus. Ich denke es ist finanziell vernünftig, dann nicht Tagungsräume anzumieten, wenn ein Auktionshaus seine Räume anbietet.

Zwischen APHV und DASV sehe ich ebenso wie zwischen BPP und DASV noch immer sehr große Unterschiede. Die weit überwiegende Zahl an DASV-Mitgliedern sind weder Auktionatoren noch Händler oder Prüfer. Man kann natürlich Regeln um der Regeln willen fordern. Sollte dann nicht auch die Philatelistische Bibliothek in Frankfurt die Unterstützung durch Köhler dankend ablehnen?

Gruß
Michael
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 21:38:26 Gelesen: 42324# 74 @  
@ Lars Boettger [#72]

Nein, das ist überhaupt nicht unkritisch. Die Prüfer sind so ziemlich die interessante Zielgruppe als Käufer, Einlieferer, Vermittler usw., die man sich überhaupt vorstellen kann. Da ist es extrem problematisch, irgendeine Firma zu bevorzugen.

Richtig, das letzte BPP-Einsteigerseminar fand in Bonn statt - aber nicht bei mir, sondern 3 km weiter weg im Haus der Philatelie (man bekam aber auch ein von der Firma Köhler gesponsortes Geschenk). Jedenfalls eignet sich das Haus der Philatelie für solche Veranstaltungen sehr gut und man fragt sich doch, warum es nicht wieder da statt findet.

Grüße

Reinhard
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 21:56:24 Gelesen: 42310# 75 @  
@ Lars

Die langjährige enge Verbindung des Wiesbadener Auktionshauses zum BPP ist bekannt und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es gibt einen Köhler-Preis für Prüfer, ein Mitarbeiter des Hauses ist BPP-Prüfer, es finden Seminare dort statt und natürlich sind viele Prüfer regelmäßig Gäste auf den Festabenden usw. Solange das alles nicht zu den von mir kritisierten Fehlentwicklungen wie beim DASV bzw. bei der "philatelie"-Redaktion führt, will ich das nicht beanstanden. Schließlich dürfte das Auktionshaus auch einer der besten Kunden der BPP-Prüfer sein. Der BPP hat andererseits eine besondere Neutralitätspflicht, deshalb sollte er eine zu große Nähe zu kommerziellen Firmen vermeiden.

@ Michael

Nochmals: Wir reden offenbar aneinander vorbei. Nicht Sponsoring, Einladungen, Anzeigen usw. sind verwerflich, sondern die darauf folgende einseitige Begünstigung, Schleichwerbung der (gemeinnützigen) Verbände und Vereine auch für Firmen mit teils durchaus diskussionsfähigen Geschäftsmodellen (das Wiesbadener Auktionshaus ist hier natürlich nicht gemeint). Ich habe mir als jahrzehntelanges DASV-Mitglied erlaubt, auf gewisse Fehlentwicklungen auch beim DASV aufmerksam zu machen. Wenn jemand anderer Meinung ist als ich, und Du musst das selbstverständlich als Vorstandsmitglied, nehme ich das gerne zur Kenntnis, aber sonst berührt mich das nicht.
 
Michael D Am: 01.05.2015 13:08:25 Gelesen: 42204# 76 @  
@ Peter Feuser [#75]

Hallo,

"Nicht Sponsoring, Einladungen, Anzeigen usw. sind verwerflich,"

Schön, dann sind wir ja noch mal um eine "Schnittchen-Affäre" herum gekommen. ;-)

(Wenngleich Reinhard Fischer dies bezüglich BPP anscheinend anders einordnet, vgl. [#74])

"sondern die darauf folgende einseitige Begünstigung, Schleichwerbung der (gemeinnützigen) Verbände und Vereine auch für Firmen mit teils durchaus diskussionsfähigen Geschäftsmodellen (das Wiesbadener Auktionshaus ist hier natürlich nicht gemeint)."

Damit kann ich in dem hier diskutierten Kontext nichts anfangen. Hinsichtlich des DASV und der vermeintlichen Fehlentwicklungen dort, geht es um die Platzierung von Inseraten. Auf der Mitgliederversammlung wurden die Situation hinsichtlich Kostenlage und Inserate diskutiert und das Vorgehen von den Mitgliedern mit breiter Mehrheit verabschiedet. Meiner Meinung nach ist hier eine größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten geschaffen worden. Die (negative) Bewertung dieser Beschlußlage durch Konkurrenten mag jeder für sich selber einordnen.

Gruß
Michael
 
Reinhard Fischer Am: 01.05.2015 15:09:02 Gelesen: 42153# 77 @  
Das ist wohl eine etwas andere Baustelle. Wenn etwas transparent ist, muss es noch nicht richtig sein.

Hier geht es wohl eher darum, wie ein Verein mit seinen Mitgliedern umgeht. Wenn eine Anzeigenplazierung begehrt ist, dann sollte man sie versteigern oder reihum gehen lassen.

Ich habe vor ein paar Jahren eine ähnliche Geschichte mit einer großen ARGE erlebt. Da kam der neue Stempelkatalog heraus und erstmalig fanden sich dort auf den inneren Umschlagseiten Anzeigen von zwei bekannten Auktionshäusern. Vorab waren diese Anzeigen niemandem sonst angeboten worden, es ging wohl alles unter der Hand. Nun sind in dieser ARGE 10 oder 15 Auktionatoren Mitglied und entsprechend groß war das Geschrei.

Nur hat man bei dieser ARGE daraus gelernt. Inzwischen werden die Anzeigen regelmäßig den relevanten Firmen angeboten. Letztlich hat die ARGE so auch höhere Einnahmen, weil man für 5 Anzeigen ja auch mehr bekommt als für zwei. Und alle vertragen sich wieder. :)

Gruß

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 01.05.2015 20:10:51 Gelesen: 42075# 78 @  
Der BPP hat auf seiner Internetseite eine Reihe von Verhaltensgrundsätzen veröffentlicht:

https://www.bpp.de/de/Verhaltensgrundsaetze.html

Das ist nur ein Auszug. Diese Grundsätze sind seit ca. 15 Jahren für jeden BPP-Prüfer verbindlich.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Peter Feuser Am: 01.05.2015 20:46:00 Gelesen: 42047# 79 @  
@ lars

Es fehlt der in vergleichbaren anderen Compliance-Regeln übliche Passus:

"Die BPP-Mitglieder dürfen unmittelbar oder mittelbar keine persönlichen Vorteile oder Vergünstigungen irgendwelcher Art im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit annehmen oder sich für die Zeit nach ihrem Ausscheiden versprechen oder gewähren lassen."
 
Peter Stastny Am: 01.05.2015 20:47:38 Gelesen: 42046# 80 @  
@ Lars Boettger [#78]

"Diese Grundsätze sind seit ca. 15 Jahren für jeden BPP-Prüfer verbindlich."

Ja, so steht es geschrieben.

Peter Stastny
 
Peter Feuser Am: 01.05.2015 20:56:53 Gelesen: 42033# 81 @  
@ lars

Besteht die Möglichkeit, die BPP-Verhaltensregeln vollständig zu posten?
 
Lars Boettger Am: 02.05.2015 00:00:34 Gelesen: 41975# 82 @  
@ Peter Feuser [#81]

Hallo Peter,

nein, die internen Regeln sind für die Mitglieder des BPP bestimmt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Carsten Burkhardt Am: 02.05.2015 10:37:01 Gelesen: 41902# 83 @  
Lieber Lars,

es wäre interessant für Außenstehende zu erfahren, wo die Grenzen liegen. Scheinbar können sich einige BPP-Prüfer alles erlauben und werden von ihrem Verband jederzeit gedeckt. Ich muss nur an einen DDR-Prüfer aus Berlin erinnern, der mich kürzlich vor Gericht bringen wollte, weil ich das Wort "..mahnung" aus dem Munde des BPP-Geschäftsführers zitiert hatte und keiner aus dem Vorstand dazu außergerichtlich Stellung beziehen wollte.

Viele Grüße

Dr. Carsten Burkhardt
 
Reinhard Fischer Am: 03.05.2015 13:17:17 Gelesen: 41709# 84 @  
@ Lars Boettger [#78]

Die veröffentlichen Grundsätze geben wenig her, das meiste sind Selbstverständlichkeiten. Was nicht veröffentlicht ist, nützt dem Prüfkunden nichts, weil er sich nicht darauf berufen kann.

Gruß

Reinhard
 

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