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Thema: Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen
Hobbyphilatelist Am: 06.11.2014 08:18:55 Gelesen: 4141# 1 @  
@ jmh67

Warum wird eigentlich für bestimmte Leistungen Mehrwertsteuer gesondert erhoben?

Das ist noch ein Privileg aus der Zeit der Deutschen Bundespost. Diese war eine staatliche Behörde und somit von Steuern befreit.

Die Steuerfreiheit wird schrittweise abgeschafft. In ein paar Jahren werden alle Produkte mit der Mehrwertsteuer belegt sein.
 
Stefan Am: 06.11.2014 18:02:56 Gelesen: 4080# 2 @  
@ jmh67

Warum wird eigentlich für bestimmte Leistungen Mehrwertsteuer gesondert erhoben?

Das Thema hat die Mitbewerber der Deutschen Post AG in Deutschland jahrelang beschäftigt. Grundsätzlich bestand jahrelang, seit Beginn der Liberalisierung des deutschen Postmarktes (1998) die Situation, dass Postmitbewerber (Brief und Paket) auf ihre Leistungen die Mehrwertsteuer zu berechnen hatten, während gleiche bzw. ähnliche Dienstleistungen der DPAG mehrwertsteuerfrei blieben. Die Preise der Postmitbewerber mussten so kalkuliert werden, dass diese brutto höchstens dem zu zahlenden Betrag für eine vergleichbare Leistung bei der DPAG entsprachen. Für Gewerbetreibende ist die Mehrwertsteuer i.d.R. ein durchlaufender Posten, anders bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Marktteilnehmer, hier vor allem die Privatkunden. Im Briefgeschäft spielen Privatkunden eine eher untergeordnete Rolle, im Paketgeschäft ist der Anteil bspw. durch den Onlinehandel höher.

Im Jahr 2010 wurde beschlossen, dass bestimmte Leistungen der Deutschen Post AG zukünftig der Mehrwertsteuerberechnung unterliegen (1). Zeitgleich wurden Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin wurde beschlossen, dass Mitbewerber, wenn diese in der Lage sind, bundesweit den sog. Universaldienst (analog) der DPAG) anzubieten, ebenfalls von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit werden können.

Gruß
Pete

(1) http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62P08X20100326
 
jmh67 Am: 07.11.2014 09:55:25 Gelesen: 4025# 3 @  
Pete, danke für die Erläuterungen. Mich wundert aber, dass man anscheinend die Steuer nicht auch in Briefmarken begleichen kann, denn seit der Privatisierung sind diese doch eigentlich nur noch Quittungen dafür, dass man der Post etwas bezahlt hat?

Jan-Martin
 
DL8AAM Am: 07.11.2014 13:20:52 Gelesen: 3993# 4 @  
@ jmh67 [#3]

Jan-Marten,

das würde nur funktionieren, falls sämtliche Postdienstleistungen der DPAG umsatzsteuerpflichtig wären. Aber solange die Basis-/Grund- bzw. Universalleistungen der Gelben Post weiterhin steuerfrei sind geht das ja nicht. Wie soll denn die verklebte Briefmarke wissen, ob sie einen Teil von sich, dem Finanzamt abtreten muss ;-) Mit Briefmarken können also derzeit nur die umsatzsteuerfreien Dienste bzw. der Nettobetrag einer steuerpflichtigen Leistung (z.B. INFOPOST) bezahlt werden. Eine etwaig so fällige Steuer muss vom Kunden oben drauf bzw. "nachgezahlt" werden. Zum Beispiel bei INFOPOST-Sendungen (die auch mit Briefmarken bzw. per Absenderfreistempel nettofrankiert werden können) über die Einlieferungslisten.

Aber selbst, wenn alle Postsendungen voll umsatzsteuerpflichtig wären, gäbe es ein Problem bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes, d.h. Briefmarken zum alten Steuersatz würden dann ja "ungülig" werden. Der Kunde würde eine Art von Steuerverkürzung begehen, es sei denn der Kunde könnte zusätzliche "Steuermarken" hinzukleben. Eine Leistung ist erst dann steuerbar, wenn die Leistung auch effektiv in Anspruch genommen wird (analog zu Prepaid-Telefon-/Handykarten, auch hier ist der Verkauf des "Gutscheins" umsatzsteuerfrei, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird erst beim Abtelefonieren zusammen mit den Gespächsgebühren abgebucht).

Gruß
Thomas
 
ginonadgolm Am: 07.11.2014 16:34:20 Gelesen: 3965# 5 @  
@ DL8AAM [#4]

Aber selbst, wenn alle Postsendungen voll umsatzsteuerpflichtig wären, gäbe es ein Problem bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes, d.h. Briefmarken zum alten Steuersatz würden dann ja "ungültig" werden.

Hallo Thomas,

die gängige Praxis zeigt, daß das doch funktioniert. Die "privaten" verkaufen schon Briefmarken zu brutto Beträgen (also incl. Mehrwertsteuer). Steuerschuldner ist nicht der Endverbraucher, sondern der Verkäufer. Das schließt natürlich nicht aus, daß die Marken ausgebende Postverwaltung alle bisherigen Briefmarken für ungültig erklärt.

Beste Grüße
Ingo aus dem Norden
 
jmh67 Am: 09.11.2014 14:29:24 Gelesen: 3879# 6 @  
@ DL8AAM [#4]

Was der Verkäufer mit dem Geld in seiner Kasse macht, geht doch die Kunden nichts mehr an? Ob im Preis de vorausbezahlten Leistungen eine Steuer inbegriffen ist oder nicht und wenn ja, wie viel, ist nicht deren Problem. man könnte auch argumentieren, die Steuern seien letztlich Teil der Ausgaben, die der Dienstleister für die Erbringung seiner Dienste hat und sich vom Kunden bezahlen läßt. Das einzige Problem wäre in meinen Augen, daß der Anteil von steuerfreien und steuerpflichtigen Dienstleistungen schwanken kann, so dass die Vorauskalkulation schwieriger wird.

Jan-Martin

[Beiträge [#1] bis [#6] redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Bund: Briefporto steigt ab 2015 erneut um 2 auf 62 Cent"]
 
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