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Thema: Gewerbliche Nutzung von Michel Katalogen auf USB-Stick und Strafandrohung
Francysk Skaryna Am: 11.02.2015 17:49:04 Gelesen: 4963# 1 @  
@ Richard

Moin,

Die Mehrzahl der genannten Kataloge sind ... auch ... auf USB-Stick [erhältlich]...

Die derzeit noch fehlende Suchfunktion wird sicher noch einige Käufer der USB - Sticks enttäuschen, soll aber in absehbarer Zeit [Michel] zur Verfügung stehen.

Bei dem Steganogramm ist es laut Michel so, dass keine Kundendaten verarbeitet oder gespeichert werden. Das kann sich aber nur auf den Stick ansich beziehen, denn es ist ein interner Abgleich zwischen Steganogramm und der Bestellung möglich, so dass der Käufer jederzeit identifiziert werden kann. Auch wenn der Schwaneberger Verlag das so nicht schreibt werden in diesem Sinne also sehr wohl personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem nett als persönliche Widmung umschriebenen digitalentten Wasserzeichen verarbeitet.

Etwas stutzig macht mich die Formulierung:

Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.

Was ist denn bitte unter einer gewerblichen Nutzung zu verstehen? Sicher zielt dies in erster Hinsicht auf eine unerlaubte Vervielfältigung ab. Das ist selbstverständlich mehr als berechtigt!

Je nach Lesart kann man das aber auch so verstehen, dass man den (Weiter)Verkauf und / oder die Weitergabe des alten Kataloges unterbinden möchte. Oder - um es deutlicher zu sagen - man stört sich an Händlern wie Biener, die gebrauchte / alte Kataloge verbilligt anbieten. Und an der Sitte, alte Kataloge an Einsteiger in das Hobby / junge Sammler abzugeben. Da der ausschließliche Vertieb des Sticks über den Online-Shop eine zum einen eine durch den Workflow bedingte und zum anderen eine strategische Entscheidung des Verlags ist, liegt es wohl im Bereich des wahrscheinlichen, dass sich jemand mit der Abgabe seines alten Sicks an einen jungen Sammler (so, wie man es sonst vielleicht mit einen gedruckten Katalog getan hätte) eine blutige Nase holt.
Warten wir es ab.

Gruss
 
Richard Am: 02.03.2015 09:56:20 Gelesen: 4777# 2 @  
@ Francysk Skaryna [#1]

Etwas stutzig macht mich die Formulierung:

Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.

Was ist denn bitte unter einer gewerblichen Nutzung zu verstehen? Sicher zielt dies in erster Hinsicht auf eine unerlaubte Vervielfältigung ab. Das ist selbstverständlich mehr als berechtigt!

Je nach Lesart kann man das aber auch so verstehen, dass man den (Weiter)Verkauf und / oder die Weitergabe des alten Kataloges unterbinden möchte. Oder - um es deutlicher zu sagen - man stört sich an Händlern wie Biener, die gebrauchte / alte Kataloge verbilligt anbieten. Und an der Sitte, alte Kataloge an Einsteiger in das Hobby / junge Sammler abzugeben. Da der ausschließliche Vertieb des Sticks über den Online-Shop eine zum einen eine durch den Workflow bedingte und zum anderen eine strategische Entscheidung des Verlags ist, liegt es wohl im Bereich des wahrscheinlichen, dass sich jemand mit der Abgabe seines alten Sicks an einen jungen Sammler (so, wie man es sonst vielleicht mit einen gedruckten Katalog getan hätte) eine blutige Nase holt.


Hallo,

die billigen Kataloge wie von Biener angeboten sind kein Problem. Ich gehe davon aus, dass zu grosse Druckauflagen auf diesem Weg zu Kosten deckenden Preisen abgesetzt werden und die originalverpackte Ware direkt vom Schwanebergerger Verlag kommt.

Die von Dir zitierten Auszüge, andere kenne ich noch nicht, lassen tatsächlich alle Varianten von erlaubt bis verboten offen. Was soll der Satz Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten ? Klar und einfach wäre: Jegliche Weitergabe, auch als Geschenk an die eigenen Kinder, ist verboten und es wird umgehend bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt.

Am besten ist, Du stellt klare Fragen im Michel Forum mit der Bitte um eine exakte Antwort.

Schöne Grüsse, Richard
 
Markdo Am: 02.03.2015 10:55:43 Gelesen: 4748# 3 @  
Exkurs @ Richard

Von einem Freund, der einen Briefmarkenhandel hatte, weiß ich, daß jeder Händler berechtigt ist auch 2. Wahl Kataloge zu beziehen. Vorraussetzung ist/war, dass man eine bestimmte Menge normaler Kataloge abgenommen hatte.

Beispiel: 10 x Europa Band 1, dafür Anrecht auf 1 mal 2. Wahl Exemplar.

Ob es immer noch so ist, mag ich nicht zu sagen.

Die Weitergabe der Sticks wird jedoch mit Sicherheit nicht zu unterbinden sein.
 
Hobbyphilatelist Am: 02.03.2015 12:23:30 Gelesen: 4709# 4 @  
@ Richard [#2]

„Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.”

Hallo Richard,

das ist doch eine ganz klare Aussage, in die man nichts hinein interpretieren oder hinzufügen soll. Wie Du schon richtig geschrieben hast, dürfen von dem Stick keine PDF-Dateien vervielfältigt und verkauft werden.

„Was soll der Satz Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten ? „Klar und einfach wäre: Jegliche Weitergabe, auch als Geschenk an die eigenen Kinder, ist verboten und es wird umgehend bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt.”

Letzter Satz geht gar nicht, da eine Weitergabe (Verschenken) nicht ausgeschlossen werden kann. Es soll nur vermieden werden, daß PDF-Dateien für Dritte erstellt werden. Beispiel: Der Stick wird an eine Person weitergegeben, von der bekannt ist, daß sie Raubkopien erstellt oder von der bekannt ist, daß sie PDF-Dateien weiter verkauft.

So ist es ja auch nicht erlaubt, von Katalogen Kopien zu erstellen und diese weiter zu geben. Gebrauchte Kataloge können aber ohne weiteres verkauft werden, da sie Eigentum des Käufers sind.

Gruß
Helmut
 
Francysk Skaryna Am: 02.03.2015 16:48:29 Gelesen: 4631# 5 @  
Moin,

@ Hobbyphilatelist [#4]

Letzter Satz geht gar nicht, da eine Weitergabe (Verschenken) nicht ausgeschlossen werden kann.

Dazu gibt es ja auch einschlägige Urteile [1]. Dennoch ist man in Unterschleissheim in diesem Punkt gewohnt konservativ:

Grundsätzlich sind der Weiterverkauf und die Vervielfältigung unserer Sticks nicht erlaubt.

Der zweite Punkt - die unauthorisierte Vervielältigung - ist klar und auch berechtigt. Der erste Punkt ist aber nicht einfach nur platt formuliert sondern tatsächlich wohl Programm. Der ausschließliche Vertrieb über den eigenen Online - Shop ist [Zitat Michel] ... zum einen eine Workflow bedingte und zum anderen eine strategische Entscheidung des Verlags.[Zitat Ende]

Beim Verschenken möchte man sehr gerne wissen, wer der begünstigte ist.
Michel formuliert das so:

Wenn der USB-Stick verschenkt wird, geben Sie bitte in der Bestellung die abweichende Individualisierung an. Für gestohlene oder verlorene PDF können wir leider keine Haftung übernehmen. Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.

Und der zweite Satz ist für mich der eigendliche Knackpunkt:
Der Verlust von sagen wir zwanzig oder dreißig Euro für den Stick samt Katalogdatei[en] ist zwar ärgerlich aber verschmerzbar. Wenn ich so trottelig bin und den Stick verlege, ist das eben eigene Doofheit, die der Verlag natürlich nicht zu verteten (und somit auch nicht zu haften) hat. Der Punkt ist doch der Kopierschutz. Ich kann nicht verhindern, dass irgendjemand auf einem Tauschtag oder sonst wo mal eben so nebenbei einen USB - Stick in `s Notebook steckt und sich den Katalog von der Platte klaut. Die soundsovielte Kopie der Kopie läßt sich aber auf den ursprünglichen und tatsächlichen Käufer zurückführen. Eine einfache Aktivierung oder eine Verdongelung würde genau dieses Problemfeld schon mal deutlich eingrenzen. Nun hat jemand so eine geklemmte Kopie, die er gerne nutzen will. Jo, mei - verkauft ihm doch einen Lizenzschlüssel dafür. Und die Keule wird bei all jenen geschwungen, die mit entsprechender Energie kopieren ...
Michel sagt hier durchaus, gegen wen man sich wendet:

Allerdings können wir natürlich nicht verhindern, dass Privatpersonen ihre Sticks an andere „weiterverschenken“. Unser Augenmerk liegt auf unrechtmäßigen Versuchen der Vervielfältigung im großen Stil.

Dass der Verlag sein Geld verdienen muß ist klar und dass ein Hab` ich verschenkt / verloren ganz bestimmt kein Persilschein für eine illegale Kopie sein kann versteht sich ebenfalls von selbst. Wie man das Prozedere in der Praxis handhabt, wird sich zeigen. Die strategische Vertrieb über den Online - Shop läßt vermuten, dass man doch ganz gerne ein Auge auf seinen Produkten hat [oder aus wirtschaflichen Überlegungen den Handel ausschließen will).


@ Hobbyphilatelist [#4]

Gebrauchte Kataloge können aber ohne weiteres verkauft werden, da sie Eigentum des Käufers sind.

Und jetzt kommen die Feinheiten:
Eine Lizenz ist rechtlich etwas anderes als als ein Eigentum. Sie beinhaltet nur ein Nutzungsrecht, das aber wiederum kein Eigentum begründet.

Gruss

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
 
Schwämmchen² Am: 02.03.2015 16:55:33 Gelesen: 4625# 6 @  
Solche restriktiven und für den Kunden nachteiligen Produktindividualisierungen haben noch nie irgendwo funktioniert (man denke nur an das DRM / Wasserzeichen Desaster der Musikindustrie usw.). Warum Michel glaubt, die können das besser, keine Ahnung.

Ich würde raten, den gedruckten Katalog zu kaufen oder halt auch den Online-Katalog zu nutzen.
 
Francysk Skaryna Am: 02.03.2015 17:07:54 Gelesen: 4613# 7 @  
Moin,

@ Schwämmchen² [#6]

Ich würde raten, den gedruckten Katalog zu kaufen oder halt auch den Online-Katalog zu nutzen.

Mehrere Kataloge auf Veranstaltungen mitzuschleppen kann weit unpraktischer sein, als alles gesammelt im Laptop zur Hand zu haben. Der Haken beim Online - Katalog ist, dass der Empfang von Surfsticks in Messe- oder sonstigen Veranstaltunghallen zuweilen mau bis nicht gegeben ist.

Gruss
 
Briefmarken-Museum Am: 02.03.2015 17:51:49 Gelesen: 4578# 8 @  
Moin Moin @all,

hinter diesem Link nach ebay.com nach Suche mit "Scott pdf" http://www.ebay.com/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2060778.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.Xscott+pdf.TRS0&_nkw=scott+pdf&ghostText=&_sacat=0
werden weltweite also alle sechs Scottkataloge anno 2009 zu einem Preis unter 5 USD angeboten.

Für den Michel Weltkatalog verteilt auf 31 Bänden ist mit 21 USD etwas teurer http://www.ebay.com/itm/Michel-catalog-all-world-in-31-band-on-3-dvd-2008-2014-/221702833140?pt=LH_DefaultDomain_0&hash=item339e84c3f4
und wird aus der Ukraine geliefert.

Die gedruckten Kataloge sind m.E. mit Preisen um 80€ ein Auslaufmodell, da die Nummern im Klassik- und Semiklassik-Bereich nicht ändern. Und die Preise bestimmt der Markt über z.B die Auktionen bei ebay oder gewerblichen Handel und nicht ein Verlag.

Durch das Wegsterben der jetztigen Altsammler mit Ihren Hortungsposten wird ein rasanter Preisverfall im realen Bereich eintreten.

BRD aus der DM Zeit wird teilweise bei Hood.de für 5% vom berühmten Standardwerk für die Abnahme von ganzen Jahrgängen angeboten, da desinteressierte Erben es m.E. verschleudern. Traurig, aber so ist die Realität für die Millionenauflagen - ich freue mich da nicht drüber, damit da kein falscher Zungenschlag und Eindruck entsteht.
 
muemmel Am: 02.03.2015 22:19:29 Gelesen: 4501# 9 @  
Sorry, aber nun muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Wundern tut mich ja fast nichts mehr, aber es ist immer wieder erstaunlich, wie manche Leute ein Thema verwässern. Hier geht es doch einzig und allein um die gewerbliche Nutzung des Michel-Kataloges auf USB-Stick. Was sollen dann die Beiträge zu gedruckten Katalogen, die damit nun wirklich nichts gemein haben?

Das musste jetzt einfach mal raus, bevor der Druck im Kessel zu hoch wird.

Grüßle
Mümmel
 
Briefmarken-Museum Am: 03.03.2015 08:19:00 Gelesen: 4447# 10 @  
Moin mümmel, deinen Druck im Kessel wollte ich nicht erhöhen.

Die Autoren am Thread Eingang haben sich über das Vertragskonstrukt um den Stick herum ausgelassen.

Die Informationen stehen aber auf 3 DVD bereits im internationalen Markt ohne solche Vertragskonstrukte zur Verfügung, damit kann man sich diese peronalisierten Vertragsprobleme "ersparen".

Du oder man/frau kann USB Stick Alternativen im Markt verfolgen, that's all.

Es führen viele Wege zum Ziel und die Digitalisierung der Briefmarken-Literatur und sonstiger Bücher habe ich nicht erfunden, die restriktiven Verträge auch nicht.
Mit Glückauf @all
 
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