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Thema: Recht: Replica Stamps - Neudruck als Gewerbe - erstes Urteil
0nickyet Am: 22.08.2015 16:37:54 Gelesen: 10284# 1 @  
Kurioses zum Wochenende: Neudruck als Gewerbe

Hallo,

wer kostengünstig seine Sammlung vervollständigen will, kann es einmal bei dem Neudruck-Shop Replikastamps24.de mit umfangreichem Angebot versuchen. Wobei - was heißt "kostengünstig", wenn man für absolut wertloses und nicht einmal sehr echt dreinschauendes Papier in Brief(marken)form teilweise über 5 Euro bezahlen soll?

Angesichts der langen Debatte, ob es die letzten Ausgaben des Dritten Reichs gestempelt überhaupt geben kann, finde ich dieses Angebot aber ausgesprochen witzig:



Man ist fast versucht, ein Dutzend zu erwerben, es bei Ebay einzustellen und vom Erlös in Urlaub zu fahren. ;-)

Amüsiert ins Wochenende,
Jürgen
 
Vernian Am: 23.08.2015 00:01:27 Gelesen: 10185# 2 @  
Unglaublich. Ich vermute ja nun mal das rein rechtlich bei der entsprechend deutlichen Benennung dem nichts entgegen spricht - stellt sich mir u.a. aber die Frage: Sind die "Produkte" selbst auch deutlich gekennzeichnet, z.B. durch rückseitigen Aufdruck, oder kann damit jeder Unerfahrene nun leicht übers Ohr gehauen werden?

V.
 
filunski Am: 23.08.2015 00:35:29 Gelesen: 10176# 3 @  
Hallo zusammen,

hier eine interessante Diskussion dazu aus Kanada:

http://community.ebay.ca/t5/Seller-Central/replica-stamps/td-p/264323

Beste (echte) Grüße ;-)
Peter
 
Briefmarken-Museum Am: 23.08.2015 06:12:07 Gelesen: 10153# 4 @  
@ filunski [#3]

Moin an alle und natürlich an Peter, danke für den gesetzten Link.

In deutsch zusammengefasst bringt es ein Satz auf den Nenner:

"Geiz frißt Hirn" - also schade um die genannten 5 € für den bunten Dreck.

Schönen Sonntag an alle
JoWa
 
DERMZ Am: 23.08.2015 08:20:41 Gelesen: 10130# 5 @  
@ 0nickyet [#1]
@ Vernian [#2]
@ filunski [#3]
@ Briefmarken-Museum [#4]

Guten Morgen allerseits,

wenn man auf der rechten Seite der Homepage schaut, da steht es doch unterhalb des Warenkorbs:

VERKAUF SHITS

Ich mag das zweite Wortteil nicht übersetzen, aber das sagt es doch klipp und klar, was es ist.

Ich geh dann mal spülen.

Olaf
 
wuerttemberger Am: 23.08.2015 09:15:22 Gelesen: 10106# 6 @  
@ 0nickyet [#1]

Soso, SS-Runen und Hakenkreuze frisch produziert. Wenn es einem Staatsanwalt langweilig ist, könnte er auf die Idee kommen den § 86 anzuwenden. Dann ist Schluß mit lustig.

Gruß

wuerttemberger
 
eswareinmal Am: 23.08.2015 10:26:49 Gelesen: 10058# 7 @  
@ wuerttemberger [#6]

http://www.replicastamps24.de/de/content/2-rechtliche-hinweise

Rechtlich ist da wohl wirklich kaum etwas zu machen (siehe Link 1 ).

http://www.replicastamps24.de/de/148-lokalausgabe-fredersdorf-sondermarken-mi-f-844-849-postfrisch-or-und-ur.html

Aber wie in diesem Link zu sehen:

MARKE ECHT, AUFDRUCK FALSCH halte ich nun wirklich für die Sammelwelt echt gefährlich.

So etwas müsste eigentlich verboten werden. Will nicht wissen, wie viel Geld für Prüfungen verschleudert werden durch diese Angebote.

nette Grüße
 
Richard Am: 27.08.2015 09:40:08 Gelesen: 9921# 8 @  
@ wuerttemberger [#6]

Werfen wir einen Blick ins Strafgesetzbuch:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html
 
bovi11 Am: 26.07.2020 19:45:17 Gelesen: 5845# 9 @  
@ eswareinmal [#7]

"Rechtlich ist da wohl wirklich kaum etwas zu machen"

Das trifft nicht zu; man muß solche Mißstände einfach einmal angehen.

Zwischenzeitlich gibt es unter dem Aktenzeichen 18 O 10/20 ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund, wonach es die Anbieterin bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen hat,

"1. Nachbildungen von Briefmarken, Briefen, Postkarten Produkte unter falschen bzw. dafür nicht vorgesehenen Produktkategorien anzubieten."

und

"2. Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit dem Begriff „Neudruck“ zu bewerben, wenn es sich tatsächlich nicht um Neudrucke im philatelistischen Sinne handelt" *

Wegen eines Punktes ist das Klageverfahren noch nicht abgeschlossen, nämlich es zu unterlassen,

"Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit MICHEL-Katalognummern oder Nummern aus anderen Briefmarkenkatalogen zu bewerben".

*
Die Bezeichnung „Neudruck“ nach philatelistischem Verständnis ist hierbei wie folgt begründet und gilt für Postwertzeichen

„welche von einer staatlichen Postverwaltung mit unveränderten (Original-) Druckstöcken oder Druckplatten hergestellt wurden, nachdem die Frankaturgültigkeit solcher Marken beendet war.

[…]

Die Bezeichnung „Neudruck“ ist für Fälschungen, Phantasiedrucke, Nachdrucke oder dergleichen nicht zu verwenden.“

 
JohannesM Am: 26.07.2020 21:23:01 Gelesen: 5798# 10 @  
@ bovi11 [#9]

Wo steht denn "Neudruck", ich lese "privater Nachdruck"?

Beste Grüße
Eckhard
 
bovi11 Am: 26.07.2020 21:38:44 Gelesen: 5784# 11 @  
@ JohannesM [#10]

Bislang wurde u.a. mit "Neudruck" geworben. Beispiel:



Nachdrucke im philatelistischen Sinne sind die Phantasieprodukte natürlich auch nicht.

"Nachdrucke sind in staatlichem Auftrag hergestellte Drucke, zu deren Herstellung ein mehr oder weniger abgeänderter bzw- erneuerter Originaldruckstock verwendet wurde und zwar nachdem die Frankaturgültigkeit gleichwertiger Postwertzeichen beendet war. Nachdrucke, die nicht in staatlichem Auftrag hergestellt wurden, werden Fälschungen gleichgestellt."
(MICHEL)

Diese Anforderungen erfüllen die Machwerke der Anbieterin natürlich ebenfalls nicht - eins nach dem anderen.
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2020 12:34:57 Gelesen: 5671# 12 @  
Hier wird über das Ziel hinausgeschossen. Man muss zwischen Betrügern unterscheiden, die von Auktionskatalogen eingescannte Briefmarken auf ihrem eigenen Farbdrucker mehr schlecht als recht ausdrucken und als "Neudruck" an ahnungslose Opfer verhökern. So etwas sammelt heute niemand mehr ersthaft.

Ich habe bewusst das Wort "heute" eingesetzt, bis in die neunziger Jahre des letzten Jahrhundert war es üblich, zu philatelistischen Ausstellungen die Besucher mit Nachdrucken zu beglücken. Ich habe entsprechende Stücke von allen Größen der Philatelie, angefangen von Borek über Sieger bis hin zu den Verbänden wie BDPh und APHV. Die Eintrittskarte zum "Salon der Philatelie zum XIX. Weltpostkongress Hamburg 1984" hatte einen abtrennbaren "Block" mit zwei Nachdrucken in Originalfarben und -zähnung der Berliner Marken 40 und 41. Das ganze auf Wasserzeichenpapier und die Kennzeichnung "Reproduktion 1984" so klein angebracht, dass sie leicht mit einem Skalpell entfernt werden konnte. Das ist schon grenzwertig.

Die blaue Mauritus gab es offiziell von der tschechischen Staatsdruckerei.

Bei klassischen Postkarten gibt es einen Markt für Nachdrucke. Teilweise kann man solche Postkarten auch in Andenkenläden kaufen. In der Beschreibung steht zusätzlich "Fälschung, Reproduktion". Hier sollte jeder wissen, was gemeint ist. Der Preis mit 3,15 EUR ist natürlich ordentlich und sicher an der oberen, noch vertretbaren Grenze. Aber hier kommmt es auch darauf an, was geliefert wird. Ist es ein billiger Laserausdruck auf einem Pappkarton, oder kommt eine hochwertige Reproduktion, die das Geld wert ist? Im übrigen kann eine Weihnachts- oder Glückwunschkarte im gleichen Preisrahmen liegen.

Im übrigen gibt es Nachdrucke auch ganz offiziell von längst vergriffenen Büchern. Ich war froh, einen solchen zu bekommen, alternativ hätte ich mehrere hundert Kilometer zu einer Bibliothek fahren müssen, in der Hoffnung, eine Magazinausleihe zu bekommen und hätte die Seiten wohl abfotografieren müssen.

"Nachdruck" dürfte kein geschützter Begriff sein, der hier missbräuchlich verwendet wird. Der "Michel" hat garantiert nicht die Deutungshohheit über den Begriff.
 
bovi11 Am: 27.07.2020 12:41:03 Gelesen: 5665# 13 @  
@ drmoeller_neuss [#12]

Was sollen hier Hinweise auf Bücher und Ansichtskarten?

Die Einwendungen gehen mal wieder völlig am Thema vorbei und sollen offenbar nur den eigentlichen Sachverhalt mal wieder verwässern.
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2020 13:33:44 Gelesen: 5627# 14 @  
@ bovi11 [#13]

Im Beitrag vom 26.07.2020 21:38:44 wird eine Postkarte gezeigt, die für 3,15 EUR angeboten wird. Warum darf man so etwas nicht anbieten?
 
bovi11 Am: 27.07.2020 14:06:13 Gelesen: 5608# 15 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Ganz einfach - es ist eben keine Postkarte, sondern eine Nachahmung einer solchen.
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2020 16:53:29 Gelesen: 5527# 16 @  
Natürlich ergibt der Nachdruck einer Postkarte wieder eine Postkarte, solange sie mit der Post als Postkarte verschickt werden kann. Ich hatte zum Beispiel einem Sammlerfreund einen Nachdruck einer Jahrhundertkarte geschickt, mit damals 45 Cent als Postkarte frankiert. War das etwa keine Postkarte mehr und ich habe die Post betrogen?

Und zum Angebot: Rechne ich einmal die im Preis enthaltenen Versandspesen ab, bleibt für die Karte ein Preis von 2 Euro. Das halte ich für vollkommen akzeptabel. Wenn der Käufer mit dem Artikel nicht einverstanden ist, zum Beispiel weil die Druckqualität zu schlecht ist, kann er die Karte portofrei innerhalb von vier Wochen zurückgeben. Damit geht der Anbieter weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Auch ansonsten ist nichts anstössig und ich halte das Motiv nicht für rassistisch. Urheberrechte und sonstige Rechte dürften nicht mehr bestehen, auch wenn ich das für diesen Einzelfall nicht beurteilen kann.

Für mich ein ehrliches Angebot, im Gegensatz zu vielen anderen "Kopieverkäufern", die mit unscharfen Photos, aus "Opas Sammlung und Dachbodenfund" und mit "Ich-habe-von-Briefmarken-leider-keine-Ahnung" und natürlich als Privatverkäufer "ohne EU-Recht und Rückgabe" unbedarfte Käufer über das Ohr hauen.

Einige andere Artikel des Anbieters sehe ich wesentlich kritischer, zum Beispiel bestimmte Nazi-Devotionalien.

Fazit: bei diesen Kolonial-Postkarten wird mit juristischen Wortklaubereien über das Ziel der Fälschungsbekämpfung hinausgeschossen. Diese Nachahmungen stellen keine ernsthafte Gefahr für die Philatelie dar.

Und wenn wirklich so ein Problem mit den ehrlichen (!!!) Kopieverkäufern besteht, solltest man sich auch die Prominenz vornehmen:

Unter der Kategorie "Briefmarken" bietet Thomas Schantl Reproduktionen an, die mit Michel-Katalognummern und Katalogwert beworben werden, z.B. der Nothilfe-Block und das Vineta-Provisorium.





Und Borek bietet unter "Briefmarken" sogenannte "Silberbriefmarken" an, das Stück für 29,20. Für mich grenzt das an Verbrauchertäuschung, da sich nirgendswo im Angebotstext eine Information über das tatsächliche Gewicht dieser "Silberbriefmarke" findet.

https://www.borek.de/silberbriefmarke-mauritius-1847


 
Meinhard Am: 27.07.2020 18:41:17 Gelesen: 5460# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#16]

Das können aber die Ösis besser. Numiphilum Kollektion 1 mit Silbermarke "gezähnt" vom 1.9.2010. Ausgabe Österreichische Post. ANK Nr. 1 (Beim Kauf war Auflage 2000 Stück - jetzt im Katalog 3000 Stück! Katalogwert 45,00 Euro - ANK 2014).

Beste Grüße,
Meinhard


 
christel Am: 27.07.2020 18:53:25 Gelesen: 5443# 18 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Es geht ja hierbei auch nicht nur um die Postkarte, sondern auch um die 'Nachahmung' oder die plumpe Fälschung von Marken.


 
Koban Am: 27.07.2020 19:23:22 Gelesen: 5423# 19 @  
Die Fälschung-Signaturen sind lediglich digitaler Natur. Die Artikel des Anbieters genügen damit noch nicht mal den ebay-Grundsätzen.

Koban
 
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