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Thema: (?) (49) Fälschungsflut bei Ebay und Co. - ein irrer Kampf gegen Windmühlen
Das Thema hat 54 Beiträge:
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Konrad Krämer Am: 08.06.2016 19:59:39 Gelesen: 30066# 30 @  
Sehr geehrte Sammlerfreunde,

ich möchte mich hier nur kurz zu Wort melden und die Mailaderesse für Fälschungsmeldungen bekanntgeben:

ebay.watchdog@gmail.com

Bitte denken Sie bei der Meldung auch an eine kurze Begründung, was daran falsch ist.

Beste Grüße in die Runde
Konrad Krämer
 
halbmeil Am: 13.06.2016 10:37:46 Gelesen: 29685# 31 @  
Sehr geehrte Sammlerfreunde!

Bin noch nicht lange bei Philaseiten, aber sehr zufrieden. Ist alles sehr solide. Bin auch noch bei Ebay. Bin Rentner und löse Gebiete auf, die ich nicht mehr sammle. Verkaufe kleine Lose meist zu 1.00 € höchstens 10.00 €. Also keine teuren Marken. Ebay ist für mich die einzige Möglichkeit, einfache Marken weg zu bekommen. Da ich keine Nachfolge habe, kann ich mich so noch mit dem Hobby beschäftigen. Es geht mir nicht ums Geld, sondern, dass meine Marken nicht auf dem Müll landen.

Gruß in die Runde
Heinz Dieterle
 
Richard Am: 13.11.2016 09:30:41 Gelesen: 28303# 32 @  
Fast 6.000 ebay Bewertungen und eine Zufriedenheitsquote von 100 % hat der gewerbliche Händler Herbert Westerholt aus Edebrecht mit seinem Grosshandel von Reproduktionen aller Art, wie zum Beispiel

Eisbärblocks eBay 201713301067

Nachkriegsprobedrucke von Hitlermarken eBay 201708253412

oder Feldpostfälschungen "auf altem Papier" eBay 192022455126

Die aktuellen Käufe / Bewertungen sind vielleicht derjenigen, die solche Ware demnächst auf Tauschtagen oder im Einzelverkauf als "Lückenfüller" anbieten werden ?

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=briefmarkenherbert&&_trksid=p2047675.l2560&rt=nc&iid=192022455126&sspagename=VIP%3Afeedback&ftab=FeedbackAsSeller

Schöne Grüsse, Richard
 
bignell Am: 13.11.2016 11:24:21 Gelesen: 28236# 33 @  
@ Richard [#32]

Hallo Richard,

habe mir die AT-WIPA-Block-Fälschungen angesehen, zumindest am Scan vom Original nicht zu unterscheiden, sogar inklusive der Fast-Original-Mappe, da werden wohl Schnäppchenjäger bluten müssen. :(

Lg, harald
 
alemannia Am: 13.11.2016 11:40:44 Gelesen: 28215# 34 @  
@ Richard [#32]
@ bignell [#33]

Hallo,

die Überdruckprovisorien der Bizone werden ebenfalls massenweise als Fälschungen angeboten.

Mit "Bizone falsch" als Suchbegriff wird man fündig.

Gruß

Guntram
 
Meinhard Am: 13.11.2016 11:48:19 Gelesen: 28203# 35 @  
@ bignell [#33]

Hallo Harald,

kannst Du mal bitte einen Link zu den WIPA Fälschungen hier einstellen, finde nichts.

Schöne Grüße, Meinhard
 
bignell Am: 13.11.2016 12:04:25 Gelesen: 28190# 36 @  
@ Meinhard [#35]

Hallo Meinhard,

http://www.ebay.de/itm/Osterreich-1-Stueck-Faelschungen-Block-1-ungebraucht-Ausstellungsmappe-/192022003493
http://www.ebay.de/itm/Osterreich-1-Stueck-Faelschungen-Block-1-gestempelt-Ausstellungsmappe-/201692016072
http://www.ebay.de/itm/Osterreich-7-Stueck-Faelschung-Block-1-ungebraucht-/191989795175



Lg, harald

[Redaktionelle Ergänzung: Das Angebot wird wie folgt beschrieben: "Österreich, 7 Stück Bl. 1, Fälschung Block 1 ungebraucht, angeblich auf Originalpapier im Stichtiefdruck, vom Original schwer zu unterscheiden, Papier minimal dünner !
!!!!!!! SONDERPREIS !!!!!!!"]
 
Meinhard Am: 13.11.2016 18:12:49 Gelesen: 28069# 37 @  
@ bignell [#36]

Danke Harald. Nicht schlecht diese Fälschungen, sogar auf Faserpapier!

Sind aber doch sehr markante Abweichungen zu einem Original. Nachstehend zum Vergleichen ein echter Block mit Mappe.

LG, Meinhard


 
philapit Am: 14.11.2016 09:45:59 Gelesen: 27911# 38 @  
Hallo Sammlerfreunde,

zu diesem Thema ist schon viel geschrieben wurden. Aber der Händler von Reproduktionen ist doch seriös. Er gibt bei allen Angeboten an, dass es sich um Fälschungen oder Reproduktionen handelt. Der Verkauf ist nicht verboten. Erst einmal müsste dann der Nachdruck z.T. ohne Kennzeichnung von Ausstellungsvignetten, die bei Börsen und Ausstellungen verschenkt oder verkauft werden, eingestellt werden. Diese gibt es zu hunderten. Von der Blauen Mauritius bis zum Sachsendreier. Diese sind doch auch leicht zu erkennen. Verwechslungsgefahr nur für Blinde, die es in unserem Hobby wohl nicht gibt. Anders verhält es sich bei professionellen Fäschungen inkl. Stempelfälschungen, die nur vom Fachmann zu erkennen sind. Der Verkauf ohne Hinweise ist kriminell und sollte auch sanktioniert werden. Es gibt nunmal nicht nur Gutmenschen. Das wollte ich mal gesagt oder geschrieben haben!

Philapit
 
Journalist Am: 18.07.2018 12:50:37 Gelesen: 20995# 39 @  
Hallo an alle,

ich vermute zu diesem Thema passt das folgende am besten:

Ich hatte dieser Tage bei Ebay unter der Rubrik "Gültige Frankaturware" mal wieder einen Testkauf gemacht - 100 x 1,45 Euro - abgebildet wurde die Marke "Fregatte aus Elfenbein".

Diese wurde auch in der selbstklebenden Variante so wie beschrieben per 100 Stück geliefert, allerdings in 5er Streifen was so ja noch auch ok wäre.

Geliefert wurden nun allerdings keine echte Briefmarken, sondern Fälschungen der 1,45 Euro Marke mit dem Motiv "Fregatte aus Elfenbein" - die mittels UV-Lampe leicht erkennbar sind, da diese nicht grün gelb leuchten.

Soweit zur Vorgeschichte - bei den Bewertungen meiner Vorgänger war auch ein negativer Kommentar, der allerdings von Ebay gelöscht wurde.

Nun hatte ich mit Ebay telefoniert und wollte auch einen negativen Kommentar abgeben, damit andere Käufer gewarnt werden können - allerdings wollte ich dazu wissen, was ich zu beachten habe, damit dieser negative Eintrag nicht gelöscht wird und man nicht erkennen kann, was hier passiert ist.

Das entsprechende Telefonat war sehr interessant und für mich auch etwas erschreckend, denn wenn ich meinen negativen Kommentar nur minimal falsch formuliere, kann dies zu einer Löschung durch Ebay führen und die weiteren Verkäufer können so nicht gewarnt werden.

Dies ist auch bei dem oben erwähnten Kommentar eines Vorkäufers passiert, wie mir zumindest mündlich angedeutet wurde.

Die Aussage "Achtung dies ist eine Fälschung!" oder "Vorsicht der Verkäufer liefert gefälschte Postwertzeichen" würden dazu führen, das Ebay dies löscht obwohl es den Tatsachen entspricht.

Einzig eine neutrale Aussage "Ich habe eine Fälschung erhalten" ohne Ausrufezeichen oder ohne Achtung ec. würde als negativer Kommentar nicht gelöscht werden.

Es war für mich erschreckend, das man hier ja fast schon einen Profi bei der Formulierung eines negativen Kommentars benötigt oder erst ein längeres Telefonat mit Ebay führen muss, um bei einer negativen Bewertung so zu formulieren, das es nicht von Ebay gelöscht wird.

Haben andere auch solche Erfahrungen bezüglich negativer Kommentare bei Ebay gemacht ?

Viele Grüße Jürgen
 
bovi11 Am: 18.07.2018 13:29:11 Gelesen: 20964# 40 @  
@ Journalist [#39]

Hier ist eine Strafanzeige das einzige sinnvolle Mittel.

Wer in einem solchen Fall mit eBay korrespondiert, kann auch gleich eine Grußkarte schicken.

Neben der Strafanzeige sollte die DPAG unter Vorlage der entsprechenden Daten informiert werden.

Und: Auf keinen Fall die erhaltenen Fälschungen an den Verkäufer zurücksenden.
 
Frankenjogger Am: 18.07.2018 16:57:42 Gelesen: 20884# 41 @  
@ Journalist [#39]

Wahrscheinlich darfst du noch nicht einmal schreiben, dass du eine Fälschung erhalten hast, höchstens, dass die Marken unter UV anders leuchten, als Original-Marken.

Dann ist die Frage aber, ob das überhaupt eine negative Bewertung rechtfertigt? Also würde wohl auch das gelöscht werden.

VG, Klemens
 
Journalist Am: 18.07.2018 17:23:46 Gelesen: 20863# 42 @  
@ bovi11 [#40]

Hallo bovi11,

ja eine Strafanzeige ist ein interessantes Mittel - ich habe dies in einen ähnlichen Fall vor einigen Tagen erstmals selbst praktiziert. Ob das Ergebnis aber befriedigend sein wird, ist nicht sicher. In diesem Fall war alleine der Aufwand für die Anzeige wegen Betrugs mit Besuch und Erfassung der Daten der Anzeige 1 Stunde Zeitaufwand.

Die Polizei wird nun den angezeigten Beschuldigten befragen. Wenn dieser angibt, das er nicht wusste, das es sich bei den verkauften Briefmarken um Fälschungen gehandelt hat, dürfte dies zu einem Fall minderschweren Betrugs führen. Aufgrund der Überlastung der Justiz in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass dieses Verfahrens bei einer Schadenssumme von 125 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Diese Erfahrung hat mir auch ein Frankaturwarehändler bei seinen Fällen mündlich bestätigt.

Selbstverständlich wurde in beiden Fällen die DPAG informiert.

Das Ebay sich aber mehr oder weniger aus der Verantwortung stielt, statt beispielsweise die anderen Käufer über diesen Verdacht bei obigen Fall zu informieren ist bzw. eine zur Zeit laufende Auktion, in der mit großer Wahrscheinlichkeit wieder gefälschte Marken angeboten werden, zu blocken ist nicht gerade ein Ruhmesblatt für Ebay!

Noch eine Anmerkung zu Klemens, ich werde natürlich den Fall weiter beobachten und hier berichten, ob Ebay nun diese Bewertung stehen lässt oder doch noch löscht, da der Verkäufer sich bei Ebay beschweren dürfte.

Soweit der aktuelle Zwischenstand viele Grüße

Jürgen
 
DL8AAM Am: 18.07.2018 18:42:23 Gelesen: 20823# 43 @  
Das Problem hierbei ist, dass Ebay dadurch versucht nicht selbst "als Plattform" von üblen Nachreden "Ärger zu bekommen" bzw. die wollen sicherstellen, dass hier nicht irgendwelche "Verkäuferkämpfe" (Konkurrenzkämpfe) geführt werden.

Du schreibst zum Beispiel öffentlich in einer Bewertung, dass der Verkäufer A Fälschungen verkauft. Das ist erst einmal eine unbewiesene "Unterstellung". Selbst wenn Du sicher sein solltest, dass es wirklich echte Fälschungen sind, hast Du keine echte Expertise. Du behauptest das erst einmal einfach. Du kannst auch der Ebay Hotline viel erzählen. Ob das eine wirklich eine Fälschung ist, wird sich im Zweifelsfall erst im Rahmen eines amtlichen Gutachtens oder eines Ermittlungsverfahrens entscheiden, womöglich erst mit einem rechtskräftigen Urteil. Jemanden in der Öffentlichkeit als Fälscher oder als Verkäufer, als Händler von Fälschungen zu bezeichnen ist rechtlich gesehen immer etwas "krisselig". Egal, wie sicher Du Dir meinst zu sein. Vorsicht, wenn man das öffentlich behaupten will.

Woher soll denn Ebay auch "rechtssicher" wissen, dass die "abschliessende" Aussage irgendeines des Käufers (von dem sie nicht einmal zu 100% die korrekte Identität kennen) auch richtig ist. Im Idealfall stimmt das zwar, im Zweifelsfall ist das u.U. ein ungewollter Fehler. Oder gar, dass hier nur ein Konkurrenzverkäufer als "Scheinkäufer" unter einer Scheinidentität auftritt, um den Verkäufer A mit einer negativen Aussage zu diskreditieren. Wenn Ebay sowas mit sehenden Auge zulassen würde, kämen die als Portalbetreiber womöglich sogar in den Bereich einer eventuellen Haftung, dem in seinem Ruf (und Umsatz) geschädigten Verkäufers A. Und Ebay wird sicherlich nicht auf eigene Kosten einen amtlich bestellten Gutachter beauftragen, um zu klären "was stimmt". Das ist nicht möglich bzw. praktikabel.

Also will sich Ebay auf sicheren Boden begeben und untersagt erst einmal grundsätzlich "solche" negativen Äußerungen. Vollkommen verständlich.

Gehe Du mal zu Deiner örtlichen Zeitung und versuche eine Anzeige aufzugeben, in der Du schreibst, dass der Laden ABC bewusst Fälschungen verkauft. Die werden die ganz sicher nicht annehmen und drucken.

Im Prinzip könnten die sich die Bewertungmöglichkeit gleich komplett schenken. Ist so sinnlos, wie "gute" Arbeitszeugnisse.

Gruß
Thomas
 
Journalist Am: 18.07.2018 18:52:32 Gelesen: 20808# 44 @  
Hallo an alle zur Info,

obwohl laut Telefonat mit Ebay der Kommentar ok wäre, wurde er, wie ich gerade festgestellt haben von Ebay gelöscht. Der Verkäufer wird wohl in einer knappen Stunde weitere 100 gefälschte Briefmarken verkaufen können, da dieser Kommentar nicht mehr zu sehen ist.

Morgen werde ich bei Ebay nochmals anrufen und mich nach dem Grund erkundigen, weshalb man seine Meinung trotz telefonischer Zusage, das dieser Kommentar ok wäre, gelöscht hat.

Soweit eine aktuelle Zwischennachricht zu diesem Fall.

Viele Grüße Jürgen
 
Holzinger Am: 18.07.2018 21:18:43 Gelesen: 20736# 45 @  
@ Journalist [#44]

Deine Bemühungen in Ehren - ist aber zu 99% aussichtslos. Ob falsch oder echt bei bestimmten Produkten (z.B. Briefmarken) spielt für ebay keine Rolle ("wir sind nur eine VK-Plattform") - spült aber immer die 10% VK-Provison in die Kassen.

Anders sieht es bei den "Markenprodukt-Fälschungen" aus. Da steht die Macht/die Rechtsabteilungen der Hersteller auf der Matte. So schnell wie da gelöscht und abgemahnt wird, kannst Du gar nicht lesen. :-) :-)

Und: Thomas hatte in seinem Beitrag [#43] schon den Finger drauf.
 
bovi11 Am: 19.07.2018 08:10:48 Gelesen: 20644# 46 @  
@ Journalist [#44]

Nochmal: eBay ist der falsche Ansprechpartner. Da sitzen vorwiegend Vollpfosten vor einer Kiste mit Textbausteinen.

Staatsanwaltschaft Bochum angehen!
 
drmoeller_neuss Am: 19.07.2018 10:40:28 Gelesen: 20584# 47 @  
@ Journalist [#42]

Warum fährt Dein Arbeitgeber nicht einfach die Schiene "Markenrecht / Urheberrecht"? Im Gegensatz zu Betrug kommt es hier nicht auf Vorsatz an. Und es geht schneller, weil die Post lediglich durch einen Testkauf beweisen muss, dass es sich um Fälschungen handelt.

Außerdem klingeln da bei ebay sehr schnell die Alarmglocken, weil in der Vergangenheit von Fälschungen betroffene Hersteller auch ebay in Regress genommen haben.

Bewertungen bringen nichts. So manchem "Postkunden" ist es egal, ob er Fälschungen verklebt, Hauptsache die Post merkt nichts und das Risiko, selbst wenn man erwischt wird, bleibt gering. Und wenn doch die negativen Bewertungen überhand nehmen, wird einfach ein neues ebay-Konto aufgemacht.
 
Journalist Am: 19.07.2018 12:19:57 Gelesen: 20527# 48 @  
Hallo an alle,

es folgt der aktualisierte Stand mit Uhrzeit 12 Uhr:

Zuerst zu bovi11 - Beitrag [#46]

Die Staatsanwaltschaft Bochum ist dafür nicht zuständig - es gilt bei Betrug immer erst einmal das Tatortprinzip. Dort wo der Täter sitzt, ist die zuständige Polizei mit den Ermittlungen beschäftigt oder auch nicht und der dafür zuständige Staatsanwalt müsste dann nach entsprechenden Vorgaben der ermittelnden Polizei tätig werden - man kann sich leicht denken, was dabei heraus kommt.

Nun zu Holzinger,

mir ist schon klar, das dabei nicht viel herauskommt, ich halte es aber mal für sehr interessant, anhand dieses Beispiels zu zeigen, wie das eine oder andere bei Ebay funktioniert oder nicht funktioniert.

Nun zu drmoeller_neuss:

Ja das mit dem Markenrecht / Urheberrecht ist eine interessante Idee, wenn den die Deutsche Post dies wollte oder überhaupt will oder sich traut ?

Nun zum Telefonat von Ebay vorhin:

Ich bin bezüglich meiner telefonischen Anfrage erneut bei der Fachabteilung "Einsprüche" bei Ebay gelandet. Der zuständige Mitarbeiter hat bestätigt, das die von seinem Kollegen genannte Formulierung "Ich habe eine Fälschung erhalten" normalerweise ok wäre.

Ein anderer Kollege, der die Kompetenz hatte, dies zu löschen, hat dies aber gelöscht und entgegen den scheinbar internen Richtlinien, dies auch mit einer entsprechenden Kommentierung, weshalb, dies gemacht wurde, zu versehen nur gelöscht.

Dieser Kollege soll eine entsprechenden Rüffel erhalten.

Aber, eine einmal gelöschte negative Bewertung, auch wenn Sie korrekt formuliert war, kann nicht erneut wieder eingestellt werden - da dies die Software nicht hergibt !


Der Verkäufer wird erneut von Ebay kontaktiert - soweit der aktuelle Zwischenstand zur Info, wie so etwas laufen kann für alle.

Der Verkäufer hat also bei Ebay viele "Freiheiten" und muss wenig befürchten, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Erst wenn massiv mehrmals von verschiedenen Käufern entsprechende Beschwerden kommen, sieht es so aus, als ob Ebay sich etwas bewegt (aber wohl eher im Schneckentempo) - so ist zumindest mein persönlicher Eindruck dazu.

Viele Grüße Jürgen
 
umdhlebe Am: 19.07.2018 15:48:13 Gelesen: 20449# 49 @  
@ Journalist [#39]

Hallo,

was ist denn ein "Testkauf"? Wie viel hast Du für den Frankaturwert von 145 EUR bezahlt? Warum hast Du das Rückgaberecht nicht genutzt?

umdhlebe
 
bovi11 Am: 19.07.2018 18:32:26 Gelesen: 20366# 50 @  
@ Journalist [#48]

Grundsätzlich ist jede Staatsanwaltschaft für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die im Bezirk des zuständigen Gerichts begangen wurden (§ 143 GVG). Die Angebote des Verkäufers richten sich an Käufer im gesamten Bundesgebiet. Somit wäre (auch) Gerichtsstand Bochum möglich. Da Bochum relativ aktuell mit der Thematik zu tun hatte, ist es sehr gut vorstellbar, daß man die Sache an sich zieht.

Wenn nicht, verweist die Staatsanwaltschaft Bochum den Vorgang schlicht weiter.
 
DL8AAM Am: 19.07.2018 20:55:07 Gelesen: 20312# 51 @  
@ bovi11 [#50]

Im Zweifelsfall, wenn ich den Verdacht einer Straftat habe, würde ich erst einmal zu meiner nächsten Polizeidienststelle gehen und eine Anzeige aufnehmen lassen. Die Polizei wird dann den Vorgang an ihre "nächste" Staatanwaltschaft abgeben, die sollte dann ihre Zuständigkeit prüfen und den Vorgang im Zweifelsfall an die wirklich zuständige weiterreichen. Der Gerichtsstand unter Gewerblichen, wenn es denn dann doch eher ein Markenrechtsverfahren werden sollte, ist eine andere Frage. Aber ich will hier doch keine Unterlassung erwirken, oder den Zoll auf einen Produktpiraten hetzten, sondern einen Straftäter verpetzen und aus dem Verkehr ziehen. Wenn man dann einfach zur Polizei geht, kann man erst einmal nicht viel falsch machen. Der Stein ist im Rollen, wie weit und wohin? Nächste Frage. Wenn aber die DPAG den Stein ins Rollen bringt, wiegt das in der Praxis sicherlich bestimmt etwas schwerer, als wenn irgend-so-ein-daher-gelaufener Ebaykäufer Polizei ruft.

Gruß
Thomas
 
bovi11 Am: 19.07.2018 21:02:27 Gelesen: 20304# 52 @  
@ DL8AAM [#51]

Hier bietet sich etwas Taktik an.

Da Bochum mit einer identischen Sache befaßt war, liegt es nahe, darauf aufzubauen. Die Bochumer Gerichtsbarkeit hat gerade in Wirtschaftsstrafsachen einen hervorragenden Ruf.

Wie gesagt: Man kann damit nichts verkehrt machen, den im schlimmsten Fall wird die Sache weitergegeben.
 
Markus Pichl Am: 29.12.2018 20:33:15 Gelesen: 18396# 53 @  
Hallo,

wenn ich die aktuelle Diskussion, über das Anbieten von Fälschungen im Einklang mit dem ebay-Artikelmerkmal "Echtheit nicht bestimmt", in einem anderen Forum durchlese, dann wird mir schlecht.

Nur selten habe ich innerhalb von Angeboten eines Anbieters so viele Fälschungen in Sammlungen, Lots und einzeln angebotenen Marken gesehen, wie sie derzeit in den Angeboten von dem ebay-Anbieter "svenny_foto" zu finden sind.

Jahrelang habe ich gegen das ebay-Artikelmerkmal "Echtheit nicht bestimmt" argumentiert und damit verbundenen Schindluder aufgezeigt. Mir fliegt das Hirn weg, wenn ich mir die Angebote von besagtem Anbieter ansehe und die Argumente von anderen lese, warum dessen Handeln einwandfrei ist.

Es gibt keinerlei guten Grund, warum ein Anbieter von Briefmarken ein Angebot zu Lasten des Risikos des Käufers ausrichten muß, außer er wittert damit verbundenen Geldsegen.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 29.12.2018 22:18:30 Gelesen: 18332# 54 @  
Hallo,

in Bezug des Anbieters "svenny_foto" bitte meine ersten drei Beiträge beachten.

Falsche Sachsendreier https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=194096

Falsche Finnland MiNr. 1 https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=194093

Falsche Brasilien MiNr. 1 https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=194090

Beste Grüße
Markus
 

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