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Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Das Thema hat 227 Beiträge:
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Werner P. Am: 11.03.2017 14:03:30 Gelesen: 166930# 203 @  
@ filunski [#202]

Das öffentliche, publikumswirksame zur Schau stellen und Anprangern einzelner Fehlbefunde sehe ich da nicht unbedingt als förderlich. Ist aber meine Meinung und muss auch nicht als Maßstab gelten.

Tja, ich sehe das - minimal - anders. Es kommt natürlich drauf an - ob ein Befund jetzt vielleicht ein Streitfall ist. Oder aber ein krasser Fehlbefund, wie die weiter oben gezeigten Befunde. Bei derart krassen "Kloppern" halte ich das Zeigen durchaus für legitim und angebracht. Denn wenn offensichtlich weder der betroffene Prüfer noch dessen Verband etwas unternimmt, kann man diese eigentlich nur durch Öffentlichkeit zwingen, etwas zu verbessern. Dies ist zwar schade und sollte eigentlich anders funktionieren. Wenn es das aber nicht tut - dann zwingen sich nur Vergleiche aus der großen Wirtschaft auf - VW und andere Autobauer lassen beispielsweise grüssen.

Insofern halte ich wenig davon, wenn man krasse Fehlbefunde verschweigt. Ich würde mir ein eindeutiges Statement des Prüfers - und wenn dieser nicht will, seines Verbandes - wünschen. Aber nichts Windelweiches - so wie es auch von den Winterkörnern immer so lange kam, bis gar kein Weg mehr am Zugeben vorbeiging. Offensichtliche Fehler zuzugeben ist Größe, Fehler zu verniedlichen oder zu verschweigen schreckt mich - und viele andere - ab.
 
Carsten Burkhardt Am: 12.03.2017 07:51:03 Gelesen: 166797# 204 @  
@ Werner P. [#203]

Es gibt leider noch eine dritte Variante: Einem anderen einen angeblichen Fehler unterstellen und diesen dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit öffentlich schlecht machen.

Ich habe das leider allzu oft erlebt, wie jemand seinen Kollegen madig gemacht hat, solange er im BPP war. Und in der Öffentlichkeit wirkt das ganz sicher. Die vertrauen ihrem Guru. Der ist ja schließlich der BPP.

Viele Grüße
Carsten
 
Markus Pichl Am: 18.04.2017 21:06:37 Gelesen: 163818# 205 @  
@ Carsten Burkhardt [#198]

Der Ziehvater von Ruscher, Paul, hat vor 2 Jahren ein 43-seitiges Pamphlet über die angeblich unrichtige Prüfpraxis seiner Kollegen Schönherr und König verfasst. Und versucht, sie damit bei den BPP-Oberen in ein schlechtes Licht zu rücken.

Das hat offensichtlich die richtige Wirkung erzielt. Schönherr ist jetzt raus aus dem BPP.


---

Hallo Carsten,

heute wurde mir von einem Teilnehmer der letztjährigen BPP-Hauptversammlung erzählt, wie die verbandsinterne, von Herrn Geigle inszenierte "Hinrichtung" von Herrn Schönherr vollzogen wurde.

Anstatt geheim über einen Verbleib von Herrn Schönherr im BPP abzustimmen, wurde eine offene Abstimmung vorgezogen. Nach meinem Verständnis ist so eine Handhabung ein Unding!

Die Abstimmung erfolgte, wegen einem angeblich unüberwindbarem Zerwürfnis zwischen den Herren Paul und Schönherr.

MfG
Markus
 
18609 Am: 18.04.2017 22:01:18 Gelesen: 163755# 206 @  
Hallo an alle Mitleser,

ich finde es wirklich schade, dass dieses Thema immer wieder ausgenutzt wird, um Vereine und Verbände auszuspielen. Ich bin selbst VPEX Mitglied und kann für mich behaupten, dass wir keiner Gehirnwäsche unterzogen werden, das Gegenteil ist der Fall, wir reden und streiten offen miteinander. Ich selbst komme mit allen Kollegen anderer Vereine / Verbände gut aus, so sollte es auch sein. Ich würde mir wünschen, dass an dieser Stelle das Thema Ruhe findet, wie in anderen Foren auch derzeit. Natürlich ist es wichtig über das Prüfwesen zu sprechen und zu diskutieren, bitte bedenkt aber das wir alle nur das eine wollen und alternative Vereine Lücken schließen die der BPP nicht mehr besetzen möchte.

Gruß
18609
 
Markus Pichl Am: 18.04.2017 22:28:09 Gelesen: 163712# 207 @  
@ 18609 [#206]

Hallo 18609,

besagtes Prüfgebiet ist aber im BPP weiterhin besetzt und wird auch besetzt bleiben.

Daher ist damit zu rechnen, dass der Kampf seitens des BPP weiter gehen wird, dass nur seine Prüfungen korrekt bzw. als solche anzusehen sind. Alle die dies so nicht sehen oder auf Fehler "im Getriebe" hinweisen, werden weiterhin attackiert. Schafft man es nicht in fachlicher Hinsicht, so versucht man zumindest mit Geschrei und Getöse, die "Widerspenstigen" zu übertönen.

MfG
Markus
 
marc123 Am: 01.11.2017 10:18:50 Gelesen: 151803# 208 @  




Hier mal eine Fehlprüfung aus Luxemburg, die meiner Meinung nach sehr heftig ist, weil hier mehrere Aspekte nicht erkannt wurden. Außerdem wird schon im Prifix Katalog vor chemischer Behandlung der Nr. 25 (zum entfernen des Aufdrucks zur Herstellung einer Nr. 22) ausdrücklich gewarnt. Nachfolgend meine Meinung zu der Marke, wie ich sie in der Attest Datenbank ergänzt habe.

Stempeldatum 1880 der Paketpostagentur von Noerdange. Die Marke ist oxidiert und dadurch verdunkelt, entspricht außer an einigen kleinen Stellen nicht mehr der Originalfarbe. Die Marke besaß ursprünglich den Aufdruck "UN FRANC". Reste der schwarzen Farbe sind noch erkennbar (Detailfoto). Des Weiteren erkennt man an der Stelle wo sich ursprünglich der Aufdruck befand, deutlich eine Papieraufrauhung, die von einer Radierung stammt. Es wurde primitiv versucht, eine Michel-Nr. 25 in eine 22 umzuwandeln. Die Paketpostagentur in Noerdange eröffnete im Juli 1880. Die Michel-Nr. 22 wurde bereits Ende 1872 mit dem Aufdruck versehen und wurde demnach nie nach Noerdange geliefert. Dies ist die früheste bekannteste Abstempelung von diesem Ort.

Liebe Grüße
Marc
 
Markus Pichl Am: 27.11.2018 19:14:43 Gelesen: 114856# 209 @  
Hallo,

meine Vorankündigung hatte heute einen regen Austausch von emails zur Folge, als auch Telefonate.

In heute hierzu mit verschiedenen Gesprächs- und Korrespondenz-Partnern geführten Diskussionen, kam immer wieder die Frage auf: Wie geht man mit erkannten Fehlprüfungen um?

So wirklich konnte diese Fragestellung niemand erschöpfend beantworten, auch ich nicht.

Aus einer email ergab sich, dass ein bestimmtes, mir in einem anderem Forum aufgefallenes Attest, diese Tage, wohl nach Forumsbeitrag, vom betreffenden Prüfer zurückgezogen wurde, wie mir der Prüfer selbst heute per email bestätigte. Die in dem anderen Forum zu diesem Attest verfassten Beiträge, gehen hierauf aber (noch) nicht ein. Diesen Fall möchte ich im Moment zurückstellen, werde aber gewiss wieder auf die Sache zu sprechen kommen.

Anderer Fall:

Am 23.November. 2017, nun knapp über ein Jahr her, machte ich die Geschäftsstelle des BPP's auf einen Falschstempel aufmerksam, welcher von einem der BPP-Gebietsprüfer aktuell als "echt" attestiert wird (drei Atteste aus dem Jahre 2017). Die email war recht umfangreich, eine Kopie hiervon erhielt Herr Straub BPP, in seiner Eigenschaft als Leiter der Verbandsprüfstelle für Marken ab 1945, da es sich um solche nach 1945 handelt. Bis heute habe ich aber hierzu vom BPP noch keine Stellungnahme erhalten. Es handelt sich um drei gleichartige Sätze, mit gleichartigem Falschstempel, für die drei Atteste ausgestellt wurden und eines der Atteste, gegen die ich interveniert hatte, fand ich gestern auf Philasearch wieder.

Vor ein paar Tagen traf bei mir, über Umwege, per email ein Foto der Stempelplatte ein, mit welcher die falschen Stempelabdrucke angebracht wurden. Ein jedes Detail der Abdrucke, ist an diesem Klischee genau nachvollziehbar.

Jetzt trifft die ganze Sache einen Prüfer, wo ich dem BPP schon im Dezember 2016 geschrieben hatte, dass ich größte Bedenken habe, diesen Prüfer weiter im BPP halten zu können. Daraufhin schrieb mir Herr Geigle damals: "Der Vorstand des BPP hat die Probleme, die es zumindest in der Vergangenheit gab, schon länger erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen, um Wiederholungen für die Zukunft auszuschließen."

Leider führten die Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, was ich auch befürchtet hatte und auf meine email vom 23.11.2017, scheint nichts weiter geschehen zu sein. Was nun, alles billigend in Kauf nehmen?

Beste Grüße
Markus
 
Mondorff Am: 27.11.2018 20:51:14 Gelesen: 114776# 210 @  
@ marc123 [#208]

Salue Marc,

eine überaus exakte Beschreibung des "Tatbestandes".

Leider gibt es auch nach über einem Jahr vom Prüfer keinerlei Erklärung oder irgendeine Reaktion.

Freundlichen Gruß und Respekt für Deine Arbeit.

DiDi
 
Ron Alexander Am: 28.11.2018 08:23:32 Gelesen: 114590# 211 @  
@ Markus Pichl [#209]

Morgen Markus,

also ich kenne Herrn Straub persönlich, daher wundert mich das jetzt etwas. Die Aussage zum Thema Prüfungen bin ich mir nicht sicher, er prüft nicht alles ab 1945 sondern:

Französische Zone - Allgemeine Ausgaben
Französische Zone - Baden Mi.-Nr. 1 - 57
Französische Zone - Barfrankaturen, Notentwertungen, Ganzsachen
Französische Zone - Rheinland-Pfalz Mi.-Nr. 1 - 52
Französische Zone - Württemberg Mi.-Nr. 1 - 52
Französische Zone - Württemberg-Wohnungsbau

Liegt hier eine Falschprüfung vor? Wenn ja, mich würden die Falschstempel interessieren! Schließlich mein Sammelgebiet. :-) Ich würde mich hierzu über einen Scan per Mail freuen.

Danke und Gruß,
Ron
 
Markus Pichl Am: 28.11.2018 09:34:27 Gelesen: 114541# 212 @  
@ Ron Alexander [#211]

Die Funktion, als "Leiter der Verbandsprüfstelle, für Marken ab 1945", hat nach meinen Informationen Herr Straub inne und "Leiter der Verbandsprüfstelle, für Marken bis 1945" ist Herr Berger.

Dies ist eine mir gegenüber mehrfach genannte Unterteilung, ggf. interne Unterteilung.

Beste Grüße
Markus
 
Richard Am: 30.11.2018 23:57:36 Gelesen: 113296# 213 @  
12 Beiträge redaktionell verschoben in das Thema "Alliierte Besetzung SBZ Westsachsen: Fehlprüfungen, Falschstempel"] [1]

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=12252&CP=0&F=1
 
Markus Pichl Am: 02.12.2018 09:47:57 Gelesen: 113075# 214 @  
@ Richard [#213]

Hallo,

ergänzen möchte ich noch, damit man den Zusammenhang besser verstehen kann, dass die 12 redaktionell verschobenen Beiträge den fachlichen Teil zu meinem Beitrag [#209] darstellen.

Beste Grüße
Markus
 
TeeKay Am: 17.11.2019 18:23:10 Gelesen: 98293# 215 @  
Der Thread ist schon alt. Ich hole ihn dennoch hervor, da ich ihn vor einigen Tagen las und dazu passend heute eine Passage im Buch "50 Jahre Bund Philatelistischer Prüfer (1958-2008) fand.

@ Markus Pichl [#151]

"Im Michel-Katalog findet sich zu MiNr. 90/91 kein spezifischer Hinweis, dass Zahnverkürzungen oder sogar Fehlzähne der übliche Zustand sind bzw. sich herstellungsbedingt begründen.

Nun haben wir aber auch gesehen, dass es diese Marken, auf sogen. Zigarettenpapier, auch mit einwandfreier Zähnung gibt. Solche sind dann halt doppelt einwandfrei oder einwandfreier als einwandfrei.

Selbst wenn die hinterfragte, unter BPP-Prüfern als "einwandfrei" gesehene Marke als solche gelten sollte, so ist der Umstand, welcher trotz der mangelhaften Zähnung zur Beurteilung "einwandfrei" führt, im Attest aufzuführen. Da sich sonst der objektive Empfängerhorizont fragt, warum diese mit Zahnmängeln behaftete Marke als "einwandfrei" beurteilt wird?

Ferner gebe ich zu bedenken, wenn in objektiver Hinsicht eine Argumentation auf "einwandfrei" lautend nicht standhalten sollte, sich der Prüfer, der eine solche Marke als "einwandfrei" beurteilt, gegenüber anderen Prüfern, die eine solche als mangelhaft beurteilen, einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Kunden senden in der Regel zu den Prüfern, die eine solche Marke als "einwandfrei" attestieren.

Es bedarf also der Klärung, ob die hinterfragte in objektiver Hinsicht "einwandfrei" ist?"


Schade, dass der BPP kein Social Media Monitoring betreibt und darauf nicht schon 2016 antwortete, so dass die Mutmaßungen und Anschuldigungen bis heute unwidersprochen hier stehen.

In den philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP wird zu "einwandfrei" vermerkt: " Der Prüfgegenstand hat keinen Mangel, wobei ausgabespezifische Besonderheiten bei der Beurteilung der Qualität des Prüfgegenstandes zu berücksichtigen sind (z. B. bezüglich Trennung, Gummierung, Zentrierung, Farbfrische; bei Ganzstücken auch Beförderungs-und Alterungsspuren)."

Näher ausgeführt wird das in oben genannten Buch auf den Seiten 153-155, auf denen Helmut Oechser beschreibt, was der BPP unter ausgabespezifischen Besonderheiten versteht.

Zitat: "Die Beurteilung muss sich also an einem Qualitätsstandard orientieren, der sich auf ein bestimmtes Gebiet bezieht. Dabei ist derjenige Zustand als Standard zu wählen, in dem sich die weit überwiegende Mehrzahl der Prüfgegenstände befindet. Dieser Zustand ist das Normalmaß, das für dieses Sammelgebiet charakteristisch ist und der als "einwandfrei" bezeichnet wird. [...] Stücke, die einen Zustand aufweisen, der über diesem Niveau liegt, sind besonders hervorzuheben."

Nun kann man darüber streiten, ob diese Definition von "einwandfrei" richtig ist. Ich selbst sähe es lieber, wenn das Wort einwandfrei im Wortsinne verwendet werden würde, also nur, wenn etwas frei von Einwänden ist. Wenn dadurch 99,9% der Marken mangelbehaftet sind, ist das eben so. Solange der BPP seine Definition von "einwandfrei" so verwendet wie beschrieben, sind Atteste wie das in [#143] gezeigte für eine Marke mit Zahnfehlern aus einem Gebiet mit sehr häufigen Zahnfehlern aber korrekt. Da das der Normalzustand ist, muss der Prüfer auch nicht beschreiben, warum das Stück trotz Zahnfehlern einwandfrei ist. Vielmehr muss der Prüfer ein einwandfreies Stück ohne Zahnfehler genauer konkretisieren und z.B. dazu erwähnen, dass Stücke in solch fehlerfreier Zähnung bei dieser Ausgabe ausgesprochen selten sind.

Hans-Dieter Schlegel konkretisiert von "einwandfrei" im Wortsinne abweichende, aber der BPP-Definition entsprechende Marken übrigens in seinen Attesten gern, z.B. " Die Qualität ist einwandfrei, in der für diese Ausgabe normalen Zähnung". Dieser kleine Nachsatz würde bereits für mehr Klarheit beim Prüfkunden und kritischen Forenusern sorgen.

Schön wäre es natürlich auch, wenn der BPP sich mal zu Dirk Schulz' anderen seltsamen, hier vorgestellten Attesten geäußert hätte.
 
RobbyFeil Am: 29.10.2021 15:31:42 Gelesen: 59826# 216 @  
Hallo,

ich hätte eine allgemeine Frage zu Fehlprüfungen bzw. ihrer Definition. Sind in einem Attest oder Kurzbefund nicht beschriebene Mängel eine Art Fehlprüfung ?

Sammlergrüße

Robby
 
bovi11 Am: 29.10.2021 15:35:18 Gelesen: 59818# 217 @  
@ RobbyFeil [#216]

Wer will denn feststellen, ob ein Mangel (Fingerabdruck auf der Gummierung, Zähnungsfehler oder eine sonstige Beschädigung) bereits vorhanden war, als die Marke zur Prüfung vorgelegt wurde?
 
RobbyFeil Am: 29.10.2021 15:37:04 Gelesen: 59816# 218 @  
@ bovi11 [#217]

Wenn sie auf der Abbildung auch zu erkennen sind?
 
bayern klassisch Am: 29.10.2021 15:37:56 Gelesen: 59816# 219 @  
@ RobbyFeil [#216]

Wenn sie nachweislich zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden waren, z.B. schon in einem Altattest oder einer Auktionsbeschreibung als Mangel erwähnt wurden, dann ja.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
RobbyFeil Am: 29.10.2021 15:40:10 Gelesen: 59809# 220 @  
@ bayern klassisch [#219]

Also bezieht sich die Prüfung nicht nur auf die Echtheit, sondern auch auf die Qualität. Wenn in beiden Fällen ein Fehler dem Prüfer unterläuft, ist es eine Fehlprüfung?
 
bayern klassisch Am: 29.10.2021 16:13:47 Gelesen: 59783# 221 @  
@ RobbyFeil [#220]

So ist es - und war es schon immer.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Richard Am: 29.10.2021 19:44:06 Gelesen: 59655# 222 @  
@ RobbyFeil [#220]

Wenn Du ein Beispiel des Prüfgegenstanden (mit Rückseite) und des falschen Attestes hast, kannst Du das gerne zeigen.

Schöne Grüsse, Richard
 
RobbyFeil Am: 04.12.2021 13:19:00 Gelesen: 56890# 223 @  
Hallo,

sollen immer alle Mängel im Attest aufgeführt sein oder gibt es da einen Spielraum?

Sammlergüße

Robby
 
bayern klassisch Am: 04.12.2021 14:28:59 Gelesen: 56844# 224 @  
@ RobbyFeil [#223]

Wenn ein Prüfstück einen Mangel aufweist, muss dieser im Attest genannt werden.

Wenn es 5 Mängel aufweist, müssen diese alle genannt sein.

Wobei es eine Definitionssache ist, was ein Mangel darstellt.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Martin de Matin Am: 04.12.2021 18:22:12 Gelesen: 56755# 225 @  
Im Herbst wurde eine Saargebiet MiNr. 83 mit Plattenfehler I mit Befund Ney auf einer Auktion angeboten und nicht verkauft.



Der Plattenfehler ist ein Fehler, der auf der ursprünglichen Marke ohne Aufdruck (MiNr.69) vorkommt. Die Beschreibung des Plattenfehlers gemäß Michelkatalogs lautet: Rauch direkt über dem rechten Kaminausgang weiß Feld 14.

Hier eine normale MiNr. 69 aktuell beim Württembergisches Auktionshaus 139. Versteigerung Los 7750.



http://www.philasearch.com/de/i_9228_149964/350_Saar/9228-A139-7750.html?set_sprache=de&treeparent=COSUBGRP-10350&postype=PH-all&indexTableId=0&katalog=22&katnr=69&row_nr=5&breadcrumbId=1638637101.4308

Jetzt ein Stück vom Shop von Christian E. Geigle der MiNr 69 mit Plattenfehler I und Befund Geigle.



http://www.philasearch.com/de/i_9385_100881/350_Saar/9385-0002023236.html?set_sprache=de&treeparent=COSUBGRP-10350&postype=PH-all&indexTableId=0&katalog=22&katnr=69&row_nr=0&breadcrumbId=1638637523.1026

Wie man bei dem Stück von Geigle sieht, ist der Plattenfehler ein deutlich runder weisser Kreis im roten Rauch über dem Kaminausgang, und hat nicht das Aussehen wie bei dem Stück mit Befund Ney. Dieses Stück mit Befund Ney ist nur eine Verschiebung der Farbe rot nach rechts und somit auch kein Plattenfehler.

Ich schätze jedes dritte oder vierte Stück mit dem Plattenfehler I, das dieses Jahr in Deutschland auf Auktionen angeboten wurde, ist nur eine simple Verschiebung der Farbe rot.

Von einem Anfänger erwarte ich vielleicht, das er eine falsche Beschreibung bezüglich eines so deutlichen Plattenfehlers macht, aber nicht von einem Prüfer.

Übrigens gratuliere ich dem Käufer Los 3871 der 183. Auktion Dr. Reinhard Fischer.



Beschreibung: Los 3871 Saar Michel 69I

25 Mark Burbacher Hütte, Plattenfehler I "Rauch direkt über rechtem Kaminausgang weiß", tadellos gestempelt auf Briefstück, gepr. Hoffmann BPP, Mi. 400.-
Auktion Verkauft
Zuschlag (ohne Gewähr) 80,00 EUR

Die normale MiNr.69 hat gestempelt einen Katalogwert von 100 Euro.

Gruss
Martin
 
Martin de Matin Am: 24.09.2023 20:32:06 Gelesen: 8498# 226 @  
Bei der 194. Auktion von Dr. Reinhard Fischer wird ein Brief aus dem Saargebiet angeboten.

Beschreibung: Los 3397 Saar Michel78B
50 Cent auf 1,25 Mark Landschaften, B-Zähnung, Einzelfrankatur auf um 5 Cent überfrankiertem R-Brief von Merzig 16.6.22 nach Hagen mit Ank.-Stempel vom 18.6.22, tadellos, Fotoattest Ney BPP und Fotobefund Geigle BPP
Ausruf: 100 EUR
Ende der Gebotsabgabe: Freitag 29.09.2023



https://www.philasearch.com/de/i_9225_443372/350_Saar/9225-A194-3397.html?set_sprache=de&set_gesetz_bestaetigt_jn=J&gesetz_bestaetigt_neu=J&treeparent=COSUBGRP-10350%2CCD-6&set_auktionnr=-1&set_anbieter=0&postype=PH&indexTableId=0&breadcrumbId=1695578083.7907&katalog=22&katnr=78&row_nr=0

Ein auf Brief nicht häufige Marke, aber leider überfrankiert und somit nicht als Brief zu bewerten. Dies drückt sich auch im Ausruf aus. Das interessante ist, das dem Los ein Attest von Christine Ney aus dem Jahr 1997 und ein Befund von Christian Geigle aus dem Jahr 2015 beigefügt sind.

- im Attest von Frau Ney steht portogerecht
- im Befund von Herrn Geigle steht um 5c überfrankiert



Da frage ich mich lohnt es sich etwas prüfen zu lassen, wenn ein Prüfer nicht erkennen kann, das ein Brief überfrankiert ist und dafür noch ein teures teilweise nutzloses Attest erstellt?

Gruss
Martin
 
TeeKay Am: 25.09.2023 08:10:58 Gelesen: 8374# 227 @  
@ Martin de Matin [#226]

Es hat ja einen Grund, dass Frau Ney nicht mehr beim BPP, sondern jetzt bei einer Prüfer-Organisation zweifelhaften Rufs prüft.
 

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