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Thema: Recht: Rechnung erhalten für nicht erfolgte Bestellung - was tun ?
weihnachtsammler Am: 22.07.2016 19:13:46 Gelesen: 5835# 1 @  
Primus GmbH - Hilfe gesucht

Hallo,

vor einigen Wochen erhielt ich Zahlungserinnerung für einen Münzkatalog, den ich gar nicht bestellt habe. Das habe ich der Fa. auch per Mail erklärt und auch darauf hingewiesen, dass ich kein Münzsammler bin. Ich hatte auch erklärt, dass ich einen kostenlosen Plattenfehlerkatalog Österreich bestellt hatte, diesen aber nicht erhalten habe. Außerdem habe ich jeglicher weiterer Werbung widersprochen - bekomme aber weiterhin ungewollte Post. Jetzt schickt mir Primus eine 1. Mahnung ohne auch nur im geringsten auf Mails zu reagieren, außer der automatischen Eingangsbestätigung.

Hat jemand eine Idee, wie man sich am besten gegen diese Art von "Geschäftsgebaren" wehren kann?

Danke!

Gruß Wolfram
 
HWS-NRW Am: 22.07.2016 19:22:17 Gelesen: 5829# 2 @  
@ weihnachtsammler [#1]

Hallo,

entweder zu Deiner Verbrauchertzentrale gehen und den Fall schildern oder halt "heftiger" zum Rechtsanwalt, leider !

Alles Gute
Werner
 
klinhopf Am: 22.07.2016 21:31:31 Gelesen: 5744# 3 @  
@ weihnachtsammler [#1]

Hallo Wolfram,

ich kenne PRIMUS auch schon einige Jahr(zehnt)e, nutze die KOSTENLOSEN Angebote, die dann mit Versandkosten-Rechnung kommen, und regele alles immer entweder per eMail oder per Telefon-Flat, die ich habe - Ergebnis: Immer für mich erfolgreich! OHNE Rechtsanwalt bzw. Verbraucherzentrale! Die Schreiben laufen halt automatisch und man muß sich halt selbst melden und ggf. wiederholt, da es manchmal Überschneidungen gibt!

Und Pannen gibt es leider allerorten - bleib cool am Ball - eMails kosten nichts, auch mehrmals

meint mit phil. Gruß
Ingo Pfennig
 
Holzinger Am: 22.07.2016 22:12:46 Gelesen: 5712# 4 @  
@ HWS-NRW [#2]
@ klinhopf [#3]

Ja, KOSTENLOS ist bei dieser Firma nichts, steht aber erst in den mit geschickten AGB, dass IMMER Versandkosten bei jeder Lieferung anfallen! Damit werden bei bestellten Artikeln die VK eigentlich fällig. Sofern man die AGB (nur bei Privatpersonen) nicht vorher kannte, kann man sich auch darauf berufen (und weiter s. unten). :-)

Nicht bestellte Artikel einfach hinlegen und sie per Mail mit "Lesebestätigung !" auffordern, den Artikel bis zum (immer konkretes Datum angeben: xx.xx.xxxx) kostenpflichtig für die Firma ab zu holen. Ansonsten danach die "Entsorgung" an zu kündigen. Da wird dann auf Abholung aus "Kostengründen" darauf verzichtet :-).

Bei Werbung mit "Annahme verweigert" zurück schicken.

Löschung der personenbezogenen ADR-Daten (da hat die Firma ein "dickes Fell" bei der Löschung) und gegebenenfalls kostenpflichtige Abmahnung geht dann leider nur über den juristischen Weg.
 
Richard Am: 24.07.2016 09:23:08 Gelesen: 5535# 5 @  
@ weihnachtsammler [#1]

Hallo Wolfram,

die Firma Primus ist Mitglied Philaseiten, ebenso wie eines unserer gerne im Forum gelesenen Mitglieder.

Ich verfolge die gross angelegten Werbeaktionen in der gesamten philatelistischen Presse, zumindest in den von mir bezogenen 7 Zeitschriften aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Mit Thomas Schantl, ich vermute es ist der Inhaber, habe ich bereits früher wegen ausbleibender Gratiskataloge telefoniert.

Meine Feststellungen, unabhängig von und ergänzend zu Deinem "Fall":

- Primus versucht sehr wahrscheinlich Antworten auf seine Werbung zu erhalten, um diese künftig mit sehr umfangreichen Werbesendungen für Briefmarken, Münzen und Zubehör zu beglücken. Das ist durchaus legitim, wenn dem Versand per Bestellung zugestimmt wurde.

- Ganz zu Beginn waren die beworbenen Plattenfehler Kataloge kostenfrei.

- Seit (geschätzt) einem halben bis ganzen Jahr werden alle Plattenfehler Kataloge nur noch portopflichtig für rund 5 Euro Porto angeboten. Der Text dafür ist auf der Bestellung zu finden, allerdings sehr klein gedruckt. Mit der Lupe kann ich den Text finden und lesen. Ob diese kleine Schrift noch zulässig ist, sollen Juristen oder Wettbewerbsrechtler entscheiden.

- Mein bereits erwähntes Telefonat mit dem Firmenchef und mit unserem Mitglied ergab, dass man, weil der Plattenfehlerkatalog Österreich nicht fertig geworden sein, erst mal den Münzenkatalog verschickt hätte. Wie geschrieben, gegen völlig kostenlos ist nichts einzuwenden.

- Bei dem von Dir erwähnten Münzkatalog, wenn Du ihn NICHT bestellt hast, dürfen selbstverständlich keinerlei Kosten in Rechnung bestellt werden. Lasse den Katalog möglichst verlagsneu zur Abholung liegen oder biete die Rücksendung an, wenn der Verlag dies wünscht. Man wird vermutlich darauf verzichten oder gar nicht antworten. Mehr brauchst Du nicht machen. Wegen der 5 oder 10 Euro wird der Verlag sich hüten, einen Anwalt einzuschalten. Nach spätestens 6 Monaten kannst du den Katalog nutzen, verkaufen oder verschenken, vielleicht freut sich jemand darüber.

Schöne Grüsse, Richard
 
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