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Thema: USA: Steuerbehörde verschickt über britische Royal Mail
Baber Am: 12.11.2016 17:26:16 Gelesen: 3480# 1 @  
Die Steuerbehörde der USA traut offenbar der US Post nicht

In diesem Umschlag erhielt meine Frau heute ein Schreiben der amerikanischen Steuerbehörde. Transportiert wurde es von der Royal Mail. Möglicherweise nach England elektronisch übertragen, dort ausgedruckt und kuvertiert?



Gruß
Baber
 
DL8AAM Am: 12.11.2016 18:20:59 Gelesen: 3448# 2 @  
@ Baber [#1]

Baber,

ich würde eher auf ein internationales Remailing tippen. Die US Behörde hat, aus Gründen der Portoersparnis, die Sendung (wahrscheinlich bereits direkt in den USA) einer Niederlassung (oder einem "Agent") der Royal Mail (oder einer Remailingfirma, die über die Royal Mail versendet) übergeben. Leider ist mir die Lizenznummer HQ1142 der Royal Mail nicht bekannt, so dass ich hier keine weiteren Infos geben kann, wer genau für die Einspeisung über die Royal Mail in das UPU-Netzwerk verantwortlich zeichnet. Im Internet findet sich - bis auf wenige Treffer (z.B. [1]) - auch nichts dazu. Bei [1] handelt es sich ebenfalls um eine Sendung eines Absenders aus den USA ("PIMS, 20 West 36th Street, New York, NY 10018"). Auch finden sich Meldungen über betrügerische "Gewinnbenachrichtungen" aus Kanada, die unter dieser HQ-Permit Number der Royal Mail versendet wurden [2]. Im italienischen TESLA-(Fahrer)-Forum wurde auch über eine Werbesendung über HQ 1142 berichtet [3]. Ich vermute also, dass das eine "Sammel-Kennung" für Royal Mail-Kunden aus Nordamerika (oder von einem Royal Mail-Agent, oder einem sonstigen nordamerikanischen "Konsolidierungs"-Partner bzw. Post-"Zwischenhändlers") ist.

Das Remailing-Geschäft ist sehr vielschichtig, schnell verändernd und für Außenstehende sehr oft nicht einmal ansatzweise durchschaubar. Die Feinheiten der Abwicklungen werden in aller Regel von diesen Unternehmungen nie und nimmer veröffentlicht. Eigentlich ein sehr lohnenswertes Thema für die philatelistische Forschung. Ich habe übrigens gestern über ebay einen Zigarettenanzünder-12V-Dual-USB-Adapter für das Auto für teure 1,00 € bei "kostenfreiem Versand aus China" bestellt, eigentlich nur weil ich den Umschlag haben möchte. 1 € inklusive Versand, wie kann das rund gehen? Internationale Ebay-Remailings chinesischer Onlinehändler sind ein sehr interessantes - und (noch?) kaum bearbeitetes - Spezialgebiet! Häufig (aber nicht immer) steckt da direkt oder indirekt sogar unsere Deutsche Post DHL mit ihren chinesischen Niederlassungen dahinter!

Dein Brief ist auf keinen Fall eine Frage des "Vertrauens", sondern vielmehr einer knallharten Kostenabwägung geschuldet.

Gruß
Thomas

[1] https://forums.warframe.com/topic/165015-founder-belohnung-hat-sie-jemand-schon
[2] http://www.scamshield.com/Sighting.asp?state=none&country=Australia&article=15
[3] http://www.teslaforum.it/showthread.php?tid=784&page=2#.WCdOe8lMenY
 
Baber Am: 12.11.2016 19:55:29 Gelesen: 3410# 3 @  
@ DL8AAM [#2]

Hallo Thomas,

danke für Deine interessante Ausführungen für die Postgeschichte der Gegenwart. Wie immer wird es so sein, dass nur Wenige das so richtig wahrnehmen und in 50 Jahren wird dann mühsam danach geforscht. Es ist aber schon schizophren, dass eine US-Behörde (Tax Dep.) einer anderen US Behörde (US Mail) das Wasser abgräbt. Na ja, Trump wird das schon ändern.

Aber wenn Du auf diesem Gebiet bewandert bist, hätte ich noch eine andere Frage an Dich:

Der Paketdienst GLS hat mit der Royal Mail eine Vereinbarung, dass Einschreibesendungen von GB in Deutschland durch GLS zugestellt werden. GLS kennt aber den Begriff "Einschreiben" nicht. Für GLS ist das ein ganz normales Paket, denn sie sind ja ein Paketdienst und wenn es in den Briefkasten passt, wird es dort eingeworfen ohne eine Unterschrift zu verlangen.

Was nutzt dann die Versendungsform "Einschreiben" der britischen Post? Meiner Ansicht ist das ein Verstoß gegen die Regeln des Weltpostvereines. Wo könnte man dagegen vorgehen? Leider ist es mir bisher nicht gelungen, einen deutschen Vertreter bei der UPU ausfindig zu machen und einfach nur an die UPU zu schreiben, nützt nach meiner bisherigen Erfahrung wenig.

Gruß
Bernd
 
drmoeller_neuss Am: 12.11.2016 20:49:02 Gelesen: 3380# 4 @  
Es ist aber schon schizophren, dass eine US-Behörde (Tax Dep.) einer anderen US Behörde (US Mail) das Wasser abgräbt. Na ja, Trump wird das schon ändern.

Das ist nicht schizophren, sondern einfach das Ergebnis einer Ausschreibung, mit dem Ziel, den günstigsten Anbieter zu wählen.

Das läuft in Deutschland genauso. Viele Behörden versenden ihre Post über Privatpostanstalten, und Kommunen und Länder geben Verkehrsleistungen an Private, die auch von de-facto-Staatsunternehmen (Deutsche Bahn) angeboten werden.

Der Paketdienst GLS hat mit der Royal Mail eine Vereinbarung, dass Einschreibesendungen von GB in Deutschland durch GLS zugestellt werden. GLS kennt aber den Begriff "Einschreiben" nicht. Für GLS ist das ein ganz normales Paket, denn sie sind ja ein Paketdienst und wenn es in den Briefkasten passt, wird es dort eingeworfen ohne eine Unterschrift zu verlangen.
Was nutzt dann die Versendungsform "Einschreiben" der britischen Post? Meiner Ansicht ist das ein Verstoß gegen die Regeln des Weltpostvereines.


Wo steht es, dass ein Einschreiben persönlich an den Empfänger zugestellt werden muss? Ein normales Einschreiben darf an jede Person ausgehändigt werden, die nach dem Klingeln aufmacht und sich in der Wohnung befindet.
Ich gehe bei GLS davon aus, dass der Paketbote unterschreibt, dass er den Brief in den Briefkasten eingelegt hat. Für eventuelle Fristsachen reicht das vollkommen aus. Und wenn der Empfänger behauptet, den Brief nie gesehen zu haben, bekommt der Absender eben den pauschalen Schadenersatz für verlorene Einschreiben.

Wem das nicht past, kann gegen eine Zusatzgebühr "eigenhändig" verschicken.
 
DL8AAM Am: 12.11.2016 21:15:37 Gelesen: 3369# 5 @  
@ Baber [#3]

Nur ganz kurz hierzu. GLS hat nicht nur eine Vereinbarung mit der Royal Mail. GLS ist die deutsche Tochter der Royal Mail, GLS = Royal Mail; siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/General_Logistics_Systems

Einschreibesendungen werden, selbst wenn sie aus dem Ausland kommend und über die DPAG zugestellt werden, in der Regel oder "oft" als Einwurfeinschreiben behandelt. Ich habe in den letzten Jahren selbst zumindest für keine Einschreibesendung in den letzten Jahren mehr unterschreiben müssen, sie lagen alle so im Briefkasten. Der Zusteller unterschreibt für den Einwurf. GLS macht das nicht anders. Nicht nur die Royal Mail lässt Ihre Post (Express und Einschreiben) über die GLS zustellen, z.B. so auch die Singapore Post [1] oder auch die China Post [1b]. Auch andere nationale, hoheitliche Posten lassen in Deutschland über private Postdienst- und Kurierleister 'nachweispflichtige' bzw. 'nachvollziehbare' Sendungen zustellen. Das ist inzwischen nicht unüblich. So kommt es vor, dass Express-Sendungen der staatlichen CHINA POST über die französische LA POSTE-Tochter GeoPost abgeleitet und in Deutschland über die La Poste-Tochter DPD zugestellt werden [2]. Gerade hinsichtlich des immer stärker wachsenden, grenzüberschreitenden eCommerce-Geschäftsmodells, können hier inzwischen die 'komischten' Kombinationen zwischen staatlichen UPU- und Privatposten beobachtet werden.

Gruß
Thomas

[1] http://www.philaseiten.de/thema/3895
[1b] http://www.philaseiten.de/beitrag/36967
[2] http://www.philaseiten.de/beitrag/132494
 
Arge Italien Am: 12.11.2016 22:41:50 Gelesen: 3348# 6 @  
Hallo Thomas,

Einschreiben aus dem Ausland dürfen in Deutschland nicht als EINWURF-Einschreiben behandelt werden. In Münster hatte ich eine Vereinbarung mit unserem STAMM-Zusteller, dass er die einwarf und dass er die Regelverletzung auf seine Kappe nimmt. Je nachdem wie die Einarbeitung von Aushilfen gelaufen war, funktionierte das oder auch nicht - so ab und man musste man dann halt quer durch die Stadt um eine Einschreiben abzuholen.

Hier in Bietigheim hat sich die Zustellerin geweigert - dass würde gegen die Vorschriften verstoßen. Glücklicherweise ist der Weg zum Postamt nicht so weit wie in Münster.

Vermutlich hast Du einen Zusteller, der Dir die Wege ersparen will oder sich das Schreiben der Benachrichtigung ...

Gruß
Stephan
 
Baber Am: 13.11.2016 09:50:47 Gelesen: 3288# 7 @  
@ Arge Italien [#6]

Hallo Stephan,

Einschreiben aus dem Ausland dürfen in Deutschland nicht als EINWURF-Einschreiben behandelt werden.

Dieser Meinung bin ich auch. Ich würde dazu gerne den deutschen Vertreter beim Weltpostverein kontaktieren, aber bisher ist es mir nicht gelungen, diesen Ansprechpartner herauszufinden.

In meinem Fall ist die Sache zwar gut ausgegangen, hätte aber schlimm enden können. Es war eine ziemlich wertvolle versicherte Einschreibesendung von einem englischen Händler. Das A4 Kuvert steckte im Briefkasten zwischen einer Zeitung und wurde von meiner Frau ungesehen in den Zeitungskorb gelegt. Nach 2 Wochen fragte ich beim Händler nach, wo meine Sendung bleibt. Er schickte mir zur Sendungsverfolgung die Einschreibenummer der Royal Mail.

Mit der konnte ich aber bei unserer Postfiliale nichts ausrichten. Außerdem kann nur immer der Absender Nachforschungen anstellen. Also wieder eine Email an den Händler mit der Bitte um Nachforschung. Daraufhin bekam ich die Anwort, dass die Sendung von GLS am Tag x um 13:30 Uhr zugestellt wurde und ein Nachbar den Empfang bestätigt hätte. Nichts Böses ahnend ging ich zu diesem Nachbarn und fragte, ob er für mich eine Sendung von GLS entgegengenommen hat. Er fiel aus allen Wolken, denn er war an dem betreffenden Tag um 13:30 Uhr gar nicht zu Hause und wollte nun GLS seinerseits wegen Unterschriftenfälschung verklagen.

Zufällig blätterte ich einen Tag später im Zeitungskorb und fand meine lang vermisste Sendung. Für mich war die Welt wieder in Ordnung, aber der Nachbar ist seit dem verstimmt.

Gruß
Bernd
 
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