Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 12 TageFrankatur: 5x Mi Nr. Nr. 968 und 3x 1009 Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 12 TageFrankatur: 602x Mi Nr. Nr. 958 und 4x 1003Grüsse aus der SchweizJacques
Frankaturen in Gold$-Marken oder Mischfrankaturen aus Gold$-Marken und Silber$-Marken waren bis zum 31.8.1949 im Verhältnis 1 : 4‘000‘000 (in gewissen Gebieten auch 1 : 8‘000‘000 ) zugelassen und waren somit in der Zeit der Gebührenverordnungen 28 und 29 möglich. Hier ein Beispiel einer solchen Frankatur aus der Zeit der Gebührenverordnung Nr. 28 mit angewendetem Umtausch 1 : 8‘000‘000 :Einfacher Brief bis 40g von Ningpo/ Provinz Zhejiang nach Indien, Aufgabe am 14.05.1949 mit Ankunftsstempel von Indien 24. Mai 1949Frankatur gemäss Gebührenverordnung Nr. 28 vom 29.04.1949 – 04.07.1949 (siehe Tabelle)
Frankatur mit 1’200‘000 G$ : 8‘000‘000 entspricht 0.15 S$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 66 TageFrankatur: 12x Mi Nr. 942 Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur mit 1’600‘000 G$ : 4‘000‘000 entspricht 0.40 S$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 66 TageFrankatur: 16x Mi Nr. 972 Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur: 1x Mi Nr. Nr. 1033, 5x 1034 und 1x 1043 Grüsse aus der SchweizJacques
Somit betrug der Schalterpreis dieser Dienstleistungen am 10.08.49 total 0.42 S$Frankatur: je 1x Mi Nr. Nr. 1027A, 1028A, 1029A und 1x 1030A Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur: 1x Mi Nr. Nr. 1073 und 1x 1074 Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 185 x 1 G$ Mi Nr. 916 = 185 G$ plus 200 x ½ G$ Mi Nr. 994 = 100 G$ ergibt 285 G$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 948, 40x 965 und 12x 999Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 10x Mi Nr. 939, 6x 948, 5x 965, 10x 967 und 8x 992. Dies ergibt 582‘000 G$.Frankatur mit 582‘000 G$ : 1‘450‘000 entspricht 0.40 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 4x Mi Nr. 1017, und 12x 1018. Dies ergibt 6‘400‘000 G$.Frankatur mit 6‘400‘000G$ : 16‘000‘000 entspricht 0.40 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 1018, 7x 1019 und 2x 1020. Dies ergibt 25‘000‘000 G$.Frankatur mit 25‘000‘000G$ : 62‘500‘000 entspricht 0.40 S$Mit diesem Beitrag liegen uns nun schon 5 unterschiedliche Umrechnungsverhältnisse von Gold$ in Silber$ vor:
Da alle vorliegenden Belege wirklich reinen Bedarf ausweisen, müssen in dieser Zeit nicht nur in den Provinzen, sondern selbst in Städten innerhalb der gleichen Provinz verschiedene Umrechnungsfaktoren angewendet worden sein!Dies wird dadurch belegt, dass 2 Belege fast zeitgleich in der Provinz Hubei aufgegeben (10.5.49 / 12.5.49), markante Unterschiede in der Umrechnung ausweisen (1 : 62‘500‘000 gegenüber 1 : 16‘000‘000)!Vielleicht findet sich ein Forum-Mitglied der für diesen Umstand etwas Licht ins Dunkle bringen kann!Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 4x Mi Nr. 972. Dies ergibt 400‘000 G$.Frankatur mit 400‘000G$ : 4‘000‘000 entspricht 0.10 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 77 TageScheinbar waren keine der am 23. Juli / 11. September ausgegebenen 1 Mio und 5 Mio CNC$-Wertstufen (Mi Nr. (813 / 816) verfügbar, sodass man sich mit 22x 0.5 Mio Wertstufen behelfen musste!Frankatur: 1x Mi Nr. 803 und 22 x 804Grüsse aus der SchweizJacques