Thema: (?) (12) Slowenien: Stempel bestimmen
jmh67
Am: 26.01.2019 19:50:40
Gelesen: 2541
# 1
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Wer kann Slowenisch und kann den Text in der Werbefahne dieses Maschinenstempels ergänzen? Leider sind einige Buchstaben nicht abgeschlagen worden.
-jmh
volkimal
Am: 26.01.2019 20:25:47
Gelesen: 2533
# 2
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@ jmh67
[#5]
Hallo jmh,
bei Delcampe bzw. Ebay bin ich fündig geworden:
Nach etwas googlen bin ich mir sehr sicher, dass im Stempel steht:
"Kupujte srečke loterije / kurirjev in vezistov NOV / Slovenije"
Jetzt folgt das Problem der Übersetzung. Google liefert je nachdem wie ich es eingebe:
"Kaufen Sie Lottoscheine für Kuriere und Binder/Bonds/Förderer bei NOV Slowenien"
Vielleicht kann da jemand von Euch die richtige Übersetzung liefern.
Viele Grüße
Volkmar
jmh67
Am: 26.01.2019 21:20:17
Gelesen: 2527
# 3
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Ja da schau her - vielleicht sollte ich Auktionsseiten doch nicht so geflissentlich ignorieren wie bisher. Obwohl ich immer noch nichts per Auktion kaufen will.
Danke!
-jmh
volkimal
Am: 26.01.2019 21:58:32
Gelesen: 2517
# 4
@
@ jmh67
[#7]
Hallo jmh,
Du brauchst ja nichts bei den Internetauktionen zu kaufen. Sie sind aber eine sehr gute Informationsquelle für alle möglichen philatelistischen Fragen.
Viele Grüße
Volkmar
suchedg
Am: 06.09.2023 22:06:22
Gelesen: 623
# 5
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Slowenien
Was bedeutet der Handstempel nadomestna vrdeltev dopustna auf einem Gerichtsbrief aus 1939 ?
Google gibt als Antwort "alternativ Rücksendung erlaubt", hilft mir aber auch nichts!
Richard
Am: 06.09.2023 22:20:30
Gelesen: 621
# 6
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@ suchedg
[#5]
DeepL übersetzt aus dem slowenischen:
Ersatzgärtnern erlaubt
Wie wäre es, wenn Du uns den Beleg oder Stempel zeigen würdest ?
Grüsse, Richard
DL8AAM
Am: 07.09.2023 07:08:19
Gelesen: 596
# 7
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@ suchedg
[#5]
Unabhängig vom Wunsch unseres Admins
[#6]
, dass - soweit möglich - man hier
grundsätzlich
sinnvollerweise (man will ja auch zur "Dokumentation" etwas bieten) entsprechende Bildnachweise einstellen sollte ... in
100 Jahren
stolpert vielleicht der nächste Fragesteller über diesen Stempel ;-)
Also grundsätzlich "immer" Belege (mit zusätzlicher "textlicher Bildbeschreibung", für spätere
Google
-Textsuchen) zeigen, zumal wir ja eher ein eher physisch greifbareres, "optischeres" Hobby betreiben, als nur ein digitales "Byts im Netz" ... ;-)
Wenn man die Worte einzeln bzw. in Doppelkombination übersetzten lässt, würde ich darauf tippen, dass das bedeutet, dass im Falle, dass die Empfängeradresse nicht (mehr) korrekt sein sollte, die Sendung an eine bekannte "Umzugsadresse" weitergeleitet werden darf. Oftmals dürfen nämlich "Gerichtsbriefe" o.ä. (trotz vorliegenden Nachsendeantrag bzw. bekannter Nachfolgeadresse "beim Nachbarn") nicht weiter-, sondern grundsätzlich immer zurückgesendet werden müssen.
Aber wirklich helfen können wir Dir nur, wenn Du uns den Beleg zeigst. Und selbst wenn Dir meine Erklärung reichen sollte, zeige uns hier den Beleg, aber zumindest mal den Stempel "zur Dokumentation".
Beste Grüße
Thomas
Angelika
Am: 07.09.2023 07:26:58
Gelesen: 592
# 8
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Guten Morgen,
mein Übersetzungsprogramm sagt "Ersatz zulässig".
Viele Grüße
Angelika
suchedg
Am: 08.09.2023 17:13:30
Gelesen: 532
# 9
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Wenn Sie alle wüßten was nach einem Rechnertausch nach ca. 20 Jahren alles passiert.
Hier ist der gewünschte Scan des Orginalbriefes meiner Anfrage!
[Fünf Beiträge redaktionell in das themengleiche Hauptthema verschoben]