Das Ausleseprotokoll bestätigt das. Es zeigt auch, dass hier noch die alte Preisliste Nr. 43 zugrunde liegt und nicht die seit dem 01.01.2020 gültige Liste Nr. 45.Aufgrund der Abrechnungsverfahren wird die Deutsche Post die Differenz vermutlich nachberechnet und nicht aus Kulanz durchgewinkt haben. Dass die Post nicht aktualisierte Software duldet, verwundert allerdings. In der Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ [1] heißt es ausdrücklich: „Aus der Kombination von Produkt, Basisformat und ggf. Zusatzleistungen oder weiteren Briefprodukten sind aus der jeweils aktuellen und von der Deutschen Post zur Verfügung gestellten Produkt- und Preisliste* die Nettopreise und Frankierwerte zu ermitteln.“[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-201907.pdf , Seite 6
Man sieht, dass hier ein Maxibrief ohne Zusatzleistung codiert ist. Der Zustellnachweis spiegelt sich also nicht im Matrixcode wider, bei der maschinellen Auslesung im Briefzentrum ist der Zustellnachweis somit nicht existent.Die Frage stellt sich, ob man hier den Sendungsempfänger bluffen will oder ob hier ein Softwarefehler diesen Widerspruch verursacht. Ich tippe auf das Letztere. Schöne Grüße Franz-Josef
Gruß ThomasAnmerkung: Der Bauer+Kirch Decoder nutzte zur Ansprache des Basisprodukts, der Produkt-EKP und der Zusatzleistung die aktuelle Preis- und Produktliste (PPL) 45 (4.5), nicht eine vom Versandzeitpunkt 2009.