Thema: (?) (34) Sendung unzulässig zurück
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dietbeck
Am: 11.06.2015 20:37:17
Gelesen: 13082
# 1
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Warum unzulässig
Hallo,
kann mir jemand sagen, warum diese Postkarte unzulässig war ? Vorderseitig ist lediglich ein Bild der Dresdner Innenstadt. Die Karte ist von 1925 und innerhalb Deutschlands gelaufen, Krieg war ja vorbei, also kann es auch nicht die Ansicht der Karte gewesen sein ?
Danke für Aufklärung.
dietbeck
alemannia
Am: 11.06.2015 20:44:05
Gelesen: 13068
# 2
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Hallo,
das Anschriftenfeld durfte nur mit der Anschrift und nicht weiter beschrieben werden, deshalb unzulässig.
Gruß
Guntram
drmoeller_neuss
Am: 12.06.2015 07:48:18
Gelesen: 12976
# 3
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@ alemannia
[#2]
Diese Regelung bestand im Jahre 1925 nicht mehr. Und selbst wenn, wäre eben Nachporto für einen Standardbrief eingehoben worden.
Oder war die Briefmarke manipuliert worden? Oder ist der Aufkleber nachträglich plaziert worden, um bei ebay für eine ansonsten unverkäufliche Allerweltskarte doch noch ein paar Euros herauszuholen?
alemannia
Am: 12.06.2015 10:26:29
Gelesen: 12932
# 4
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@ drmoeller_neuss
[#3]
Nach meinem Kenntnisstand wurde ab 1905 bei Ansichtspostkarten die Vorderseite geteilt.
Die linke Seite war für Mitteilungstext vorgesehen, die rechte Seite durfte nicht mit Mitteilungen beschrieben werden, wie hier oberhalb des Aufklebers.
Klar, es hätte Nachporto erhoben werden müssen, ein Vermerk ist aber auf der Karte nicht vorhanden.
Insofern erklärt sich mir der Beleg auch nicht.
alemannia
Am: 12.06.2015 11:08:16
Gelesen: 12907
# 5
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Ergänzend hierzu hätte ich noch eine Frage:
Was wäre gewesen, wenn der Empfänger ein gefordertes Nachporto nicht gezahlt hätte?
Ein Absender ist ja nicht bekannt.
drmoeller_neuss
Am: 12.06.2015 11:14:50
Gelesen: 12903
# 6
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@ alemannia
[#5]
Dann kann die Sendung auch nicht zurück gehen.
inflamicha
Am: 12.06.2015 11:24:35
Gelesen: 12892
# 7
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@ drmoeller_neuss
[#6]
Wie kommst Du darauf? Die Absenderadresse steht doch oben links neben der Marke! Das ist keine Mitteilung.
Einfach mal das Bild auf den eigenen Rechner kopieren und vergrößern/drehen, das hilft weiter. ;-) Allerdings kommt man wegen der geringen Bildgröße bzw. Auflösung schnell an seine Grenzen. Man meint eventuell eine geteilte Marke zu erkennen, aber ein besseres Bild würde sicher Klarheit bringen.
Gruß Michael
inflamicha
Am: 12.06.2015 11:27:52
Gelesen: 12886
# 8
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@ dietbeck
[#1]
Ein Scan der Bildseite wäre ebenfalls hilfreich, vielleicht liegt darin der Stein des Anstoßes.
Gruß Michael
wuerttemberger
Am: 12.06.2015 11:48:26
Gelesen: 12878
# 9
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@ drmoeller_neuss
[#3]
Wie kommst Du auf diese Aussage?
In der ADA V,1 - Postordnung mit Ausführungsbestimmungen vom 30. Januar 1929 steht im §2 Absatz II folgendes zu lesen:
Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.
Im §7, Absatz V wird bestimmt:
Postkarten, die den Bestimmungen (I bisIV) nicht entsprechen, unterliegen der Briefgebühr
Dies wird in den Ausführungebestimmungen relativiert:
Die Bestimmung in Abs. V bezieht sich n i c h t auf Postkarten, die gegen die Vorschriften der §2, 3 oder 4 verstoßen und deshalb u n z u l ä s s i g sind.
Ich denke, dass diese Vorschrift von einem kleinlichen Postbeamten mal Gassi geführt wurde.
Gruß
wuerttemberger
dietbeck
Am: 12.06.2015 16:03:18
Gelesen: 12815
# 10
@
Hi,
hier mal in grösser.
dietbeck
inflamicha
Am: 12.06.2015 16:44:29
Gelesen: 12804
# 11
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@ dietbeck
[#10]
Hallo,
mit der Marke scheint alles in Ordnung zu sein. Zeigst Du bitte noch die Bildseite der Karte?
Gruß Michael
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