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Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 172 Beiträge:
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gestu Am: 05.04.2014 15:04:42 Gelesen: 126250# 1 @  
Zwei Belege mit 500 Cent Blumen (Enzian)

Äüßerer Umschlag für 2 Postzustellungsurkunden, Porto 690 Cent, frankiert mit 500 + 2 x 95 Cent, portogerecht 690 Cent



Äüßerer Umschlag für 3 Postzustellungsurkunden, Porto 1035 Cent, frankiert mit 2 x 500 + 35 Cent, portogerecht 1035 Cent



Leider sind es die nicht so beliebten größeren Umschläge, viele Sammler mögen die nicht, weil sie "nicht ins Album passen". Ansichtssache.

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Bund Dauerserie Sehenswürdigkeiten"]
 
gestu Am: 07.04.2014 16:58:25 Gelesen: 126079# 2 @  
Nach dem die Redaktion von Philaseiten.de die beiden Postzustellungsaufträge aus dem Thema Dauerserie Blumen heraus kopiert hat und dann damit ein neues Thema Postzustellungsurkunden eröffnet hat, möchte ich zu diesem Thema noch einen kleinen „Einführungstext“ nachreichen:

Postzustellungsurkunde / Postzustellungsauftrag

Der Service Postzustellungsauftrag (PZA) wurde vor der Liberalisierung des Postmonopols 1997 nur von der Deutschen Post AG und auch davor von der Deutsche Bundespost angeboten.

Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur und eine entsprechende Entgeltgenehmigung.

Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und wird durch eine vom Zusteller erstellte öffentliche Urkunde beurkundet.

Geschichte: Insinuationsdokument – Behändigungsschein - Zustellungsurkunde

Bereits bei den preußischen Staaten gab es Briefe mit Zustellungsurkunde. Hier hatte der Postbote die „richtige Insinuation“ (Zustellung) zu attestieren.

Beim Norddeutschen Postbezirk nannten sich die Zustellungsbescheinigungen „Behändigungsschein“.

Auch die Deutsche Reichspost sah Briefe mit Behändigungsschein vor, hier konnten die Briefe sogar noch zusätzlich per Einschreiben versandt werden.
Zum 1. Oktober 1879 wurden die „Briefe mit Behändigungsschein“ in „Briefe mit Zustellungsurkunde“ umbenannt.

Für die Deutsche Bundespost handelte es sich beim Postzustellungsauftrag um die förmliche Zustellung von in erster Linie gerichtlichen Urkunden, die ihr durch die Zivilprozessordnung übertragen worden war.

Das förmlich zuzustellende Schriftstück wurde bis zum Inkrafttreten der Postordnung vom 16. Mai 1963 wie eine gewöhnliche Sendung behandelt (Brief mit Zustellungsurkunde) und dem tatsächlichen Empfänger der Zustellungsurkunde, an den der Briefumschlag auch adressiert war, zugestellt.

Postzustellungsauftrag

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, bei dem entschieden wurde, dass die Deutsche Bundespost für Fehler ihrer Bediensteten bei der förmlichen Zustellung haftet, wurde das Verfahren geändert. Hierzu wurde durch die Postordnung vom 16. Mai 1963 die Handhabung neu geregelt. Ab sofort musste ein formeller Antrag an das Zustellpostamt gerichtet werden.

Dieser Antrag wurde der Deutschen Bundespost als gewöhnlicher Brief bis Anfang 2004 in einem graublauen Umschlag nach amtlichem Muster übergeben. Auf dem Umschlag war die Anschrift des Zustellpostamts anzugeben. Dieser Umschlag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellungsempfängers und ein weiteres Formblatt zur Postzustellungsurkunde enthalten. Die amtlichen graublauen Umschläge konnten noch bis Ende des Jahres 2004 weiterverwendet werden. Ab Mai 2004 wurden neue Umschläge nach amtlichem Muster in gelber Farbe eingeführt.

Postzustellungsaufträge sind vom Absender im Voraus freizumachen. Die Auftragsgebühr ist in Postwertzeichen oder durch Freistempelabdruck auf dem Umschlag zu entrichten. Mit der Gebühr ist die gesamte postalische Behandlung (Beförderung zum Bestimmungsort, Zustellung sowie Rücksendung der Zustellungsurkunde) abgegolten.

Die Briefumschläge der Deutschen Bundespost gibt es die Zustellurkunden in zwei verschiedenen Arten: Einmal die Postzustellungsurkunde (bis 1963) mit der Empfängeranschrift auf dem Umschlag und einmal der äußere Umschlag Postzustellungsauftrag (ab 1963), die an die Zustellpostämter und später an die Zustellstützpunkte adressiert sind. In diesen Fällen ist es durch die Adressierung an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte möglich, auch mehrere Postzustellungsurkunden in einem äußeren Umschlag an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte zu senden. Für diese Umschläge ist dann die entsprechend der Anzahl der enthaltenen Postzustellungsurkunden die Gebühr mehrfach zu entrichten. Der tatsächliche Empfänger der Postzustellungsurkunde ist auf den äußeren Umschlägen des Postzustellungsauftrages nicht mehr ersichtlich.

Für die Deutsche Post in der DDR gab es bis zum 02.10.1990 die Zustellungsurkunde als Zusatzleistung zum Briefversand, ab dem 03.10.1990 die Postzustellungsurkunde nach den Vorschriften der Deutschen Bundespost (hier gesondertes Thema zu VGO-Tarifen [1]).

Für den Briefe-Sammler der BRD-Ausgaben der Deutschen Bundespost ist der interessanteste Zeitraum im Bereich der Jahre 1963 bis 1964. In 1963 erfolgte die Umstellung des Verfahrens von Zustellungsurkunde auf Postzustellungsauftrag! Zustellungsurkunden sieht man häufig mit Posthorn- oder Heuß-Marken. Postzustellungsaufträge sieht man sehr häufig mit Industrie + Technik-, Sehenswürdigkeiten- und Frauen-Marken. Das ist nichts Besonderes, obwohl es schöne Mehrfachfrankaturen zu sehen gibt. Andere Dauerserien mit kürzerer Gültigkeit sind dann entsprechend seltener. Aber richtig interessant ist die Übergangszeit, in der noch verschiedene Dauerserien sowohl für die Zustellungsurkunden als auch die die Postzustellungsaufträge möglich waren.

Gerade Briefumschläge aus der Zeit der Umstellungen sind am interessantesten:

Wer hat einen Postzustellungsauftrag mit Heuß-Marken? Die Marken Heuß I und II wurden am 31. Dezember 1964 ungültig. Somit waren diese Dauerserien ca. 18 Monate für Frankaturen auf Postzustellungsaufträgen möglich! Aber es waren zu der Zeit auch noch die Dauerserien Heuß III und auch schon die Bedeutenden Deutschen auf dem Markt…..

Wer hat die alten Postzustellungsurkunden mit den Marken aus der Serie Bedeutende Deutsche? Hier bestand die Möglichkeit ab Erstausgabetag bis Mai 1963 und somit auch weniger als zwei Jahre…..

Wer hat Postzustellungsaufträge aus 2005 mit den graublauen Umschlägen, die es eigentlich nicht geben dürfte? Hat jemand gelbe Umschläge vom Mai 2004 (frühester Termin)?

Wer hat Postzustellungsurkunden der privaten Postdienste? Vor allem aus der Anfangszeit 1997/1998, gab es überhaupt schon Postzustellungsurkunden der privaten Anbieter noch in 1997?

Man kann dieses scheinbar „langweilige“ Thema mit sehr interessanten Belegen dokumentieren! Philatelie ist nie langweilig!

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6546&CP=0&F=1
 
gestu Am: 07.04.2014 17:05:48 Gelesen: 126075# 3 @  
Beispiele der "alten" Zustellungsurkunden:






 
gestu Am: 07.04.2014 17:08:46 Gelesen: 126073# 4 @  
Beispiele der "neuen" Postzustellungsaufträge auf gelben Umschlägen:




 
wajdz Am: 08.04.2014 23:14:03 Gelesen: 125991# 5 @  


Postzustellungsauftrag mit graublauem Umschlag, frankiert mit 3x MiNr 1956 (300) und 2x 1756 (100)= 11000, BRIEFREGION 54 ae vom 10.-2.99
 
rostigeschiene (RIP) Am: 11.04.2014 15:27:31 Gelesen: 125927# 6 @  
Für die Zustellung hat man nicht immer Umschläge benutzt.





Hier hat man einfach die Ladung zum Gerichtstermin gefaltet, die Adresse und Aktenzeichen notiert und den Faltbrief der Post übergeben.

Gruß Werner
 
gestu Am: 20.04.2014 15:22:07 Gelesen: 125835# 7 @  
Postzustellungsauftrag für vier Postzustellungsurkunden, Porto 4 x 345 ergibt 1380 Cent, frankiert mit 23 x 60 Cent. Genau portogerecht.


 
gestu Am: 20.04.2014 19:42:53 Gelesen: 125819# 8 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 100 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
gestu Am: 20.04.2014 19:46:18 Gelesen: 125817# 9 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 160

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)


 
gestu Am: 20.04.2014 19:50:03 Gelesen: 125814# 10 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 180 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)






 
gestu Am: 20.04.2014 19:52:49 Gelesen: 125812# 11 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 200 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
gestu Am: 20.04.2014 19:56:54 Gelesen: 125809# 12 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 220 Cent, 260 Cent und 410 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
volkimal Am: 11.09.2014 21:05:17 Gelesen: 125302# 13 @  
Hallo zusammen,

wenn ich mich nicht irre, wurden im Zusammenhang mit einer Zustellungsurkunde z.B. von einem Gericht immer zwei Dinge gleichzeitig versandt:

1) Die Zustellungsurkunde selbst
2) Der von Briefträger auszufüllende Beleg über die Bestätigung der Zustellung, der anschließend an das Gericht zurück geschickt wurde.

Dementsprechend setzte sich das Porto für eine Zustellungsurkunde aus dem Porto für die Förmliche Zustellung und der Gebühr für die Rücksendung zusammen.



Hier eine Zustellungsurkunde, die zurückging, da der Empfänger unbekannt verzogen war.

Der Arbeiter Erwin Wulff hatte "durch lautes Singen ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm erregt". Die verhängte Strafe waren 3 RM oder 1 Tag Haft. Insofern hat sich der Empfänger bestimmt gefreut, dass ihn die Zustellungsurkunde nicht erreicht hat.

Es heißt oberhalb der Marken "Vereinfachte Zustellung". Bei Wikipedia steht unter dem Stichwort Zustellungsurkunde dazu: "Bei der gewöhnlichen Zustellung erhält der Empfänger eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, bei der vereinfachten wird nur der Tag der Zustellung auf dem Brief vermerkt." Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr. Ich habe zumindest nichts anderes dazu gefunden. Ab dem 1.8.1927 waren dieses 0,30 RM + die Gebühr für die Rücksendung von 0,15 RM (Fernbrief) => zusammen also 0,45 RM.



Dieser Beleg über die Bestätigung der Zustellung wurde an das Königliche Landgericht in Plauen zurückgeschickt. Diese Briefe wurden üblicherweise nicht frankiert, da das Porto schon mit der Zustellungsurkunde bezahlt worden ist.
In diesem Fall hat der Postbote den Kühjungen Arthur Pietzsch beim Gutsbesitzer Müller nicht angetroffen. Er hat die Zustellungsurkunde daher der im selben Hause wohnenden Dienstherrin Emilie Müller übergeben.

Wer weiß, wie die Beförderung 1) einer Zustellungsurkunde und 2) des auszufüllenden Bestätigungsschreibens praktisch abliefen? Waren die beiden Briefe aneinandergeheftet, in einem zusätzlichen Umschlag oder wurden sie anders zusammen befördert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beiden Briefe unabhängig voneinander befördert wurden.

Viele Grüße
Volkmar
 
Erdinger Am: 12.09.2014 10:21:07 Gelesen: 125266# 14 @  
Hallo volkimal [#13],

Waren die beiden Briefe aneinandergeheftet, in einem zusätzlichen Umschlag oder wurden sie anders zusammen befördert?

Ein Sammler hat mir einmal die beiden angeblich einzigen bekannten, vollständig erhaltenen Kombinationen von Zustellungsurkunden mit Brief aus der bayerischen Pfennigzeit gezeigt. Sie konnten nicht zugestellt werden, deshalb traten sie den Rückweg an und blieben sie so erhalten, wie sie abgeschickt wurden.

Die Zustellungsurkunde wurde schmal gefaltet unter der rückseitigen Briefklappe eingelegt und von dieser gehalten, etwa so:



Viele Grüße aus Erding!
 
volkimal Am: 13.09.2014 08:27:19 Gelesen: 125196# 15 @  
@ Erdinger [#14]

Hallo Erdinger,

eine interessante Lösung. Gleichzeitig erklärt diese Methode die Knicke bei dem Formular "vollzogen zurück".

Herzlichen Dank
Volkmar
 
volkimal Am: 14.09.2014 21:38:18 Gelesen: 125151# 16 @  
Hallo zusammen,

bei diesem „Postbehändigungsschein zurück“ an das Königliche Kreisgericht zu Lüdinghausen sind mir noch einige Dinge unklar:



Beschreibung Vorderseite:

Links oben: GBA = Grundbuchamt
Zunächst: Blauer Taxvermerk 20 = 20 Pfg. und Stempel Herbern (das Datum ist beim Durchleuchten leider nicht zu erkennen).
Der blaue Taxvermerk wird wieder durchgestrichen und stattdessen eine 2 Groschen-Brustschildmarke (dieses entspricht 20 Pfennig) über den ursprünglichen Stempel geklebt. Diese wird am 5.6. mit dem Stempel von Herbern entwertet.

Rückseite:

1) Ausgabe-Stempel aus Hebern vom 25.5.
2) Ausgabe-Stempel aus Lüdinghausen vom 6.6.

Text beim Auffalten:



Porto und Insinuationsgebühren ad 20 Pfennige
ist der Adressat Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff in
Nordick Kspl. Herbern zu zahlen verpflichtet
indem die Vorladung vom 19. Mai curr. an
denselben unfrankiert abgegangen ist.
/: Causes, ad II der Instruktion des General-
postamts vom 1. December 1869 :/
Lüdinghausen, den 29. Mai 1875
Königliches Grundbuchamt
Unterschriften

ad = zu
Kspl. = Kirchspiel
curr. = currentis = des laufenden (Monats, Jahres)
Causes = Grund, Ursache


Inhalt des Postbehändigungsscheines zurück:



Bureau GA Aktenzeichen: 389 Herbern
Post=Behändigungs=Schein zur Nro. 389
über die Zustellung der Vorladung vom 19. Mai 1875
in der ad terminum den 16. Juni ?? 10 Uhr
Grundakten Reckmann
Das obige Schriftstück des Königl. Kreisgerichts zu Lüdinghausen
adressirt an
den Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff
zu Nordick Kspls. Herbern
habe ich empfangen
an den 24. Mai 1875
Gerhard Lenkenhoff
Nachdem ich mich in die * Wohnung des
Adressaten begeben, habe ich die oben bezeichnete Vorladung
daselbst, da ich den Adressaten **
persönlich angetroffen *** den Adressaten selbst

am 24. Mai 1875 um 11 Uhr
vormittags richtig insinuirt, welches ich bescheinige.
**** Der vereidete Landbriefträger Möllmann

Laut Michel-Postgebührenhandbuch betrug die Gebühr für eine förmliche Zustellung:
20 Pfg. und zusätzlich die Briefgebühr zur Rücksendung der Urkunde (= 10 Pfg.)
also zusammen 30 Pfennig.
Das Insinuationsdokument war nicht frankiert und der Adressat musste entsprechend dem Text beim Auffalten das Porto und Insinuationsgebühren von 20 Pfg. bezahlen.

1) Wer kann diese Gebühr, die nicht mit dem Michel-Postgebührenhandbuch übereinstimmt, erklären.
2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?
3) Wer hat die 2 Groschen bezahlt?
4) Der Text beim Auffalten ist datiert mit Lüdinghausen, den 29. Mai.1875. Zu diesem Zeitpunkt muss der Brief aber in Herbern gewesen sein. Wie ist das möglich?


Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 18.09.2014 17:05:28 Gelesen: 125076# 17 @  
@ volkimal [#16]

Hallo zusammen,

manchmal ist man doch mit Blindheit beschlagen! Nur weil alles so wie sonst aussieht, habe ich nicht bemerkt, dass es bei diesem Beleg nicht so ist!

Auch wenn es einige Tage gedauert hat, bin ich mir sehr sicher, dass ich Antwort zu den Fragen 3 und 4 jetzt kenne. Bei der Beschreibung der verschiedenen Stempel habe ich einen gravierenden Fehler gemacht. Dadurch sind natürlich auch einige Schlussfolgerungen zum Beleg verkehrt. Vergleicht einmal alle Daten des Beleges. Seht Ihr, was ich falsch gemacht habe?

Es fehlen jetzt nur noch die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Könnt Ihr etwas dazu sagen?

Viele Grüße
Volkmar
 
Erdinger Am: 20.09.2014 10:09:01 Gelesen: 125034# 18 @  
@ volkimal [#15]

Noch ein kleiner Nachtrag: Auch mit der klassischen Faltbriefmethode funktionierte der Versand von Zustellungsurkunden:

http://www.philasearch.com/de/i_9189_148/Altdeutschland_Bayern/9189-A11-148.html?breadcrumbId=1411200311.2171

Normalerweise verlinke ich nicht auf laufende Auktionen, aber in diesem Fall sei es mir gestattet.

Viele Grüße aus Erding!

----------

Redaktionelle Ergänzung:

Beschreibung

"WÜRZBURG", K1 auf extrem seltener Retour-Postzustellungsurkunde 1884 "UNTER BUND", Attest Vogel "Portofreier Dienstbrief gegen Postzustellungsurkunde, wegen Unbestellbarkeit retour. Die postgeschichtliche Bedeutsamkeit dieses außergewöhnlichen Stückes erklärt sich aus der Tatsache auf welche Art und Weise die Zustellurkunden bei Dienstbriefen befestigt wurden. Ein hervorragendes Stück zur Dokumentation des Postdienstes. Als besondere Seltenheit kommt der Briefträgerstempel von Würzburg hinzu, welcher aus dieser Zeit noch nicht belegt war"

Erhaltung:

Anbieter: Fischer Thomas Auktionshaus Saalauktion

Ausruf: 200.00 EUR

Letzter Zeitpunkt der Gebotsabgabe 15.10.2014 18:00 MET





 
volkimal Am: 20.09.2014 16:06:35 Gelesen: 125010# 19 @  
@ Erdinger [#18]

Hallo Erdinger,

ein wirklich interessanter Beleg. Danke für den Hinweis.

Volkmar

Hallo zusammen,

so, jetzt komme ich in Ruhe dazu, zu erklären, was für einen Fehler ich im Beitrag [#16] gemacht habe. Der Beleg ging vom Königlichen Kreisgericht in Lüdinghausen nach Herbern und von dort aus zurück nach Lüdinghausen. So ging ich selbstverständlich davon aus, dass der erste Ausgabestempel aus Herbern, der zweite aus Lüdinghausen ist. Und das war der Fehler! Der Stempel vom 25.5.1875 kann gar nicht der Eingangsstempel von Herbern sein, denn die Zustellung der Vorladung wird ja schon einen Tag vorher, also am 24.5.1875, bescheinigt und unterschrieben!

Inzwischen gehe ich von folgendem Ablauf aus:

1) Der Postbehändigungsschein Nr. 389 wird am 19.5.1875 in Lüdinghausen ausgestellt zusammen mit meinem „Postbehändigungsschein-Zurück“ nach Herbern geschickt.

2) Der Postbehändigungsschein wird am 24.5.1875 in Herbern zugestellt. Der Postbehändigungsschein-Zurück bekommt den blauen Taxvermerk „20“ und wird unfrankiert nach Lüdinghausen geschickt.

3) Entsprechend des Ausgabestempels kommt er dort am 25.5.1875 an.

4) Das Gericht will die 20 Pfennig nicht zahlen. Auf die Rückseite des Scheines wird deshalb am 29.5.1875 die ausführliche Erklärung geschrieben. Im Beitrag [#16] habe ich sie „Text beim Auffalten“ genannt.

5) Der Brief wird ein zweites Mal nach Herbern geschickt. Allerdings weist der Brief keinerlei Merkmale dazu auf. Er muss also z.B. in einem anderen Umschlag evtl. als Postsache nach Herbern gelangt sein.

6) Die 20 Pfennige werden beim Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff abkassiert und in Form der 2 Groschen-Marke aufgeklebt.

7) Der Brief wird am 5.6.1875 in Herbern abgestempelt und ein zweites Mal nach Lüdinghausen transportiert. Dort kommt er am 6.6.1875 an.

Der Beleg wird damit für mich noch interessanter als ich bisher dachte. Es bleiben die beiden Fragen:

1) Wer kann diese Gebühr von 20 Pfennig erklären?

2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?


Viele Grüße
Volkmar
 
BD Am: 20.09.2014 17:00:43 Gelesen: 125000# 20 @  
Hallo Volkmar,

die Instruktion sagt u.a. dies. Nur 10 Pf. Gebühr für eine Insinuation mit förmliche Zustellung bei Behördenpost
§. IX. Schreiben mit Behändigungsschein.

Für die bei anderen Postanstalten eingelieferten Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg des Schreibens,
2) eine Insinuations-Gebühr,
a) von l Sgr. bz. 4 Kr., wenn die Absendung von einer Staats- oder Communalbehörde, oder von einem Notar erfolgt,
b) von 2 Sgr. bz. 7 Kr., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,
3) das tarifmäßige Porto für die Rücksendung des Behändigungsscheins.
und
Wird die Annahme des Schreibens aus dem Grunde verwei­gert, weil der Adressat die etwa zum Ansatz gekommenen Be­träge an Porto, Insinuations-Gebühr etc. nicht zahlen will, so hin­dert dieser Umstand allein die Aushändigung an den Adressaten nicht. Wird die Annahme dagegen aus einem anderen Grunde verweigert, oder tritt der Fall ein, daß Niemand von den unter Nr. 2 zu a bis d bezeichneten Personen angetroffen wird: so sind die von Behörden oder Notaren ausgehenden Schreiben an die Stuben- oder Hausthür des Adressaten zu befestigen, die von Privat-Personen ausgehenden Schreiben aber als unbestellbar zu erachten und zurückzusenden. Bevor der bestellende Bote die Befestigung an die Thür bewirkt, muß er sich davon überzeugen, daß die Wohnung, an deren Thür die Befestigung erfolgen soll, dem Adressaten wirklich (als Miether, Nutznießer oder Eigenthü­mer etc.) gehört.

II In Betreff der Bestellung von gerichtlichen Schreiben mit Behändigungsschein bewendet es bei den hierüber bestehenden besonderen Bestimmungen.

III Die Porto- bz. sonstigen Beträge für ein Schreiben mit Behändigungsschein müssen sämmtlich entweder von dem Absender oder von dem Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Be­stimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund des vollzo­gen zurückkommenden Behändigungsscheins von dem Absender ein­gezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte zum Ansatz.

Das unter III stehende ist mit deinem Rückschein nicht in Einklang zu bringen, den es würde bedeuten, das der Tagelöhner nur die Zahlung der Insinuations-Gebühr und der Gebühr für den Rückschein verweigert hätte und das Hinporto des Briefes mit Zustellurkunde gezahlt hätte. Eine Zahlung des Gerichtes für das Porto des Briefes mit Zustellurkunde und eine Zahlung der Tagelöhners Lenkenhoff für die Insinuation und das Rückporto der Urkunde ist eigentlich nicht möglich.

Beste Grüße Bernd
 
BD Am: 20.09.2014 17:05:30 Gelesen: 124995# 21 @  
Nachtrag,

ab 1.1.1875 Pfennigwährung

I Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so muß dem Briefe ein gehörig ausgefüllter Behändigungs­schein äußerlich beigefügt und auf der Adresse vermerkt werden: "Mit Behändigungsschein". Auf die Außen­seite des zusammengefalteten Behändigungsscheins ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen. Im Betreff der Bestellung etc. der Briefe mit Behändigungsschein siehe § 35.

II Für Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das gewöhnliche Briefporto,

2) eine Behändigungsgebühr,

a) von 10 Pf., wenn die Absendung von einer Staats- oder Gemeindebehörde, oder von einem Notar erfolgt,

b) von 20 Pf., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,

3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung des Behändigungsscheins.

Wird die Einschreibung verlangt, so tritt dem Porto zu l die Einschreibgebühr von 20 Pf. hinzu.
 
Magdeburger Am: 20.09.2014 17:24:58 Gelesen: 124983# 22 @  
Ab und zu wird auch von den Privatpost-Unternehmen so etwas aktuell zugestellt. Hin und wieder sind diese PZU (Postzustellungsurkunde) in einem separaten Umschlag. Einen solchen möchte hier zeigen:



und die Rückseite



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 

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