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Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
Das Thema hat 35 Beiträge:
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Blättchensammler Am: 31.01.2010 13:08:58 Gelesen: 28133# 1 @  
Hallo !

Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: Wer haftet für den Verlust einer angeblich verloren gegangenen Sendung ?

Anbieter tritt als Privatperson auf. Sendung war nicht zusätzlich versichert !

Soweit mir bekannt haften gewerbliche Anbieter grundsätzlich, wie sieht es juristisch bei Privat Anbietern aus ?

Stefan M.
 
Harald Zierock Am: 31.01.2010 13:21:21 Gelesen: 28130# 2 @  
Hallo Stefan,

Mir ist das mit einem Mitglied von Philaseiten passiert. Ich habe das Richard gemeldet, aber anscheinend interessiert das niemanden.

Die Person hatte mir angeblich ein Paket geschickt, und als ich über einen Monat danach fragte, sagte mir die immer noch auf Philaseiten angemeldete Person, es sei ein Fehler der Post! Diese hätte das nicht versichert geschickt, und hätte ihn falsch verstanden.

300 Euro sind bei mir weg. Was soll ich denn machen, da diese Person in Österreich wohnt, und mir bis heute keine Antwort mehr gibt.

So etwas sollte es nicht geben, aber Betrüger wird man immer wieder finden!

Viele Grüße,

Harald Zierock
 
Kalmimaxiss Am: 31.01.2010 13:56:46 Gelesen: 28125# 3 @  
@ Harald Zierock [#2]

ein Paket von Österreich ist bei Verlust maximal bis 510.- Euro versichert - siehe hier Punkt 4.1.3:

http://www.post.at/files/AGB_Paket_International_20100101.pdf


Der Absender in Österreich sollte ja noch den Einlieferungsschein für das Paket haben, und bei entsprechender Reklamation bei der Post müsste er als Einlieferer zumindest die 300.- Euro erstattet bekommen!

Besitzt der Absender keinen Einlieferungsschein mehr, ist er eigentlich für den Verlust verantwortlich bzw. es kämen mir Zweifel, ob er die Sendung überhaupt abgeschickt hat!
 
Harald Zierock Am: 31.01.2010 16:41:18 Gelesen: 28105# 4 @  
@ Kalmimaxiss [#3]

Die Person hat überhaupt nichts! Sie gibt auch keine Antwort.

Ich bin geprellt worden, das ist alles. Die Person ist aber immer noch auf Philaseiten angemeldet.

Ich hatte Richard darauf aufmerksam gemacht, das er anderen Käufern Bescheid sagt.

Schönen Abend,

Harald
 
Lars Boettger Am: 31.01.2010 17:31:26 Gelesen: 28092# 5 @  
@ Harald Zierock [#4]

Hallo Harald,

bitte editiere Deinen Text. Das "B-Wort" hat strafrechtliche Relevanz (auch für den Forenbetreiber!), sofern die so bezeichnete Person nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Wenn Du Dich geprellt fühlst, dann leite zivilrechtliche Schritte ein.

@ Blättchensammler [#1]

Hallo Stefan,

auf der Messe Essen werde ich einen Vortrag zum sicheren Briefmarkenkauf im Internet halten. Da behandele ich das Thema "Versand" und - viel wichtiger - Zahlung.

Wer bei (vorgeblichen) Privatpersonen kauft, hat erst einmal den schwarzen Peter. Da empfiehlt sich die Zahlung per PayPal, da kann man den Kaufpreis wieder stornieren. Ansonsten bleibst Du auf dem Versandrisiko sitzen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
heide1 Am: 31.01.2010 19:22:56 Gelesen: 28068# 6 @  
@ Blättchensammler [#1]

Die Frage ist doch, was vereinbart wurde. An diese Vereinbarungen hat sich jeder zu halten. Das musst Du erstmal klären.

Wenn diese Bedingungen nicht klar sind, kann man dazu auch nichts sagen - oder man tappt im Dunkeln.

Hier schwirren immer viele Ratschläge rum, ohne den Hintergrund zu wissen. Deshalb: Kläre erstmal Eure Vereinbarungen genau, dann sehen wir weiter.

Und: Nicht beweisbare Verdächtigungen und Behauptungen im Forum können für Dich teuer werden - es warten genug Anwälte.

Gruß Jürgen
 
petzlaff Am: 31.01.2010 19:41:12 Gelesen: 28054# 7 @  
@ heide1 [#6]

Es gibt auch professionelle Surfer, die derartige Verstöße tracken und ihre Informationen gegen Bares an die mit dem "B-Wort" Geschädigten verkaufen. Meist handelt es sich dabei um private Kleinunternehmen, die auch systematisch nach Urheberrechtsverletzungen (z.B. unberechtigte Verwendung von geschützten Marken und Markenzeichen) suchen und den eigentlichen Besitzern entsprechende Hinweise liefern. Das ist nicht anderes als Detektivarbeit im Internet und vollkommen legal. Die "Detektei" kassiert dann z.B. 5% von der Schadensersatzsumme und kann gut damit leben - die Menge macht's.

Eigentlich eine geniale Geschäftsidee.

LG, Stefan
 
heide1 Am: 31.01.2010 19:52:34 Gelesen: 28048# 8 @  
@ petzlaff [#7]

Moin,

genau das wollte ich eigentlich sagen - Danke für die Ergänzung.

Gruß Jürgen
 
Blättchensammler Am: 31.01.2010 20:03:10 Gelesen: 28043# 9 @  
@ heide1 [#6]

Nicht beweisbare Verdächtigungen und Behauptungen im Forum können für Dich teuer werden

Habe ich hier eine Person, Firma, Unternehmen, genannt ? Ich werde mich hüten, die Abmahnungen sind mir bekannt. Es ging mir nur die Frage: Wer haftet für den Verlust einer angeblich verloren gegangenen Sendung ?

Das ich die nicht erhaltene Ware abschreiben kann, ist mir bewusst da unversicherter Versand, anderseits ist mir auch bekannt, das Postsendungen verloren gehen können. Stutzig wurde ich nur auf Grund meiner Nachfrage, wo die Sendung den bliebe, es wurde mir per Mails zwei von einander abweichende Versandtage genannt. Einmal angeblich Montag dann jedoch Freitag.

Und nun passiert das gleiche wie von Harald Zierock beschriebene, Anbieter spielt TOTER MANN !

@ Kalmimaxiss [#3]

300,00 Euro sind schon schmerzlich, da muss ich ja von Glück reden, bei mir was es nur ein kleiner Betrag von gut 35,00 Euro Es ist auch nicht das schmerzlichste an der Geschichte, der Verlust von 35,00 Euro, schmerzlich ist das tolle Schäppchenangebot, diese Marken suchte ich schon lange.

Fazit meinerseits: Es war kein Schnapp, ging voll in die Hose !

Stefan M.
 
drmoeller_neuss Am: 31.01.2010 21:38:23 Gelesen: 28014# 10 @  
Das komplizierte an diesem Fall ist, dass der Verkäufer in der Republik Österreich und der Käufer in der BRD sitzen. Welches Recht ist hier anzuwenden? (und vor allem, wie kommt man zu seinem Recht?)

Nach deutschem Recht haftet ein privater Verkäufer nicht bei Postverlust. (Gefahrübergang beim Versendungskauf: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html) Natürlich muß auch ein Privatverkäufer die notwendige Umsicht walten lassen, und den Artikel z.B. angemessen verpacken. Wenn ich Haralds Beitrag richtig verstanden wurde, hat Harald einen versicherten Versand mit dem Verkäufer vereinbart. Wenn der Verkäufer dann aus Versehen unversichert verschickt, ist das sein Problem.

Gewerbliche Verkäufer können eine Haftung nicht ausschliessen (Verbrauchsgüterkauf: http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html). Die Frage, ob ein Verkäufer als privat oder gewerblich anzurechnen ist, haben schon viele Gerichte beschäftigt. Leider gibt es keine eindeutigen Grenzen.

Auch gewerbliche Verkäufer können unversichert verschicken. Bei einem Postverlust können sie sich dann auf "zufälligen Untergang" berufen und den Kaufvertrag rückabwickeln, d.h. dem Käufer ist der bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten.

Bei einem versicherten Versand umfasst die Haftung des Verkäufers dagegen den tatsächlichen Warenwert. Bei Auktionen kann das ja unter Umständen ein vielfaches des Zuschlages sein.

Ich würde den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein anschreiben, und ihn aufgrund seiner widersprüchlichen Angaben freundlich bitten, Beweise für den Versand seiner Sendung beizubringen (z.B. der Aufgabeschein oder Zeugenaussagen). Vielleicht lebt der Verkäufer wirklich nicht mehr. (lacht bitte nicht darüber, ist makaber, kann beim Altersdurchschnitt unseres Hobbys aber passieren: ich habe auch schon zwei Tauschsendungen als "Annahme verweigert" zurückbekommen, da der Adressat in der Zwischenzeit verstorben war). In dem Fall darfst Du die Erben ausfinden machen, und dort Deine Ansprüche geltend machen. (spätestens hier würde ich das Geld abschreiben).

Ob Du einen Anwalt einschaltest, mußt Du entscheiden. Manche Verkäufer lassen sich schon von einem Briefkopf eines Anwaltes beeindrucken und finden dann doch plötzlich wieder den Aufgabeschein. Es kann aber auch sein, dass sich der Verkäufer überhaupt nicht von einem Anwalt aus "Piefkeland" beeindrucken lässt. Dann kannst Du das Anwaltshonorar auch noch abschreiben.

Und PayPal: Die Zahlungsmethode ändert nichts an der rechtlichen Stellung. Beruft sich ein Privatverkäufer auf ehrlichen Postverlust, muss der Käufer leider zahlen. Allerdings schafft PayPal Waffengleichheit: ohne rechtliche Hilfe kommt der Verkäufer nicht mehr an sein Geld heran.

Übrigens kann Richard nichts dafür. Er stellt nur die Plattform zur Verfügung, muss aber auf richterliche Anordnung die ihm zur Verfügung stehenden Daten herausrücken. Aber die Adresse des Verkäufers ist doch bekannt (und richtig ??).

P.s. ich hatte bislang keinen Postverlust bei Ebay gehabt, allerdings auch schon Ärger mit Ösis (wegen der Portokosten, die plötzlich das dreifache betragen sollten. Ein kleiner Hinweis auf die Rechtslage hat aber genügt. Der Händler hat mich dann aber gesperrt, soll er doch, ich werde sowieso nichts bei ihm kaufen).

Auslandsein- und verkäufe haben ihren Reiz und ihre Risiken. Das sollte man sich bewusst sein, wenn man z.B. in Indien oder Argentinien kauft. Die rechtliche Schiene kann man vergessen. Man bekommt aber Material günstig, was hier hoch gehandelt oder gar nicht erhältlich ist (z.B. eine Paketkarte BRD mit 242,20 DM Frankatur aus Argentinien, ich habe noch keinen Beleg aus der BRD mit einer höheren Frankatur gesehen). Auf der anderen Seite waren die Versandumschläge vom feinsten und mit Blocks und Sondermarken frankiert. Bei deutschen Verkäufern freue ich mich inzwischen, wenn wenigstens eine echte Briefmarke auf dem Kuvert klebt.

P.s. p.s. Vorsicht mit dem Betrugsverdacht. Betrug setzt Vorsatz voraus (wenn der Verkäufer z.B. den verkauften Artikel niemals besessen hat). Schusseligkeit wie ein verlorener Aufgabeschein reicht nicht aus.
 

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