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Thema: (?) (9) [----] Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?
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Richard Am: 05.03.2022 09:47:40 Gelesen: 4639# 1 @  
Liebe Mitglieder,

unser Mitglied Klaus hat im Philaforum den nachfolgenden Beitrag veröffentlicht und ich frage mich und Euch, ob er Rechtssicherheit bringt oder geistige Verwirrung erzeugt. Die entfernten Beiträge wurden in einem Astronomie-Forum veröffentlicht.


Hallo,

Ich habe vor einiger Zeit in einem Astronomie-Forum einen Thread mit Briefmarken von Astronomiemotiven erstellt und zeigte meine eigenen Briefmarken.

Heute wurde dieser Thread von der Forenführung mit folgenden Beitrag geschlossen:

Liebe Teilnehmer,

leider müssen wir diesen Thread schließen und die Bilder entfernen, weil ohne Genehmigung keine Bilder deutscher Briefmarken veröffentlicht werden dürfen. Da uns die rechtliche Situation in anderen Ländern nicht bekannt ist, werden auch diese Bilder entfernt.

Hier die Aussage des Bundesfinanzministeriums zu den Veröffentlichungen:

In der Tat ist für die Abbildung von Sonderpostwertzeichen eine Abbildungsgenehmigung erforderlich. Entsprechende Anfragen zu konkreten Sonderpostwertzeichen können Sie gerne an das Referat L B 5 im Bundesministerium der Finanzen richten, Email-Adresse: LB5@bmf.bund.de

Neben einer Abbildungsgenehmigung des Bundesministerium der Finanzen ist auch eine Abbildungsgenehmigung der Grafikerin bzw. des Grafikers erforderlich, die/der das Sonderpostwertzeichen gestaltet hat.

Sofern der Ersttagsstempel abgebildet werden soll, wäre schließlich hierfür noch eine Abbildungsgenehmigung bei der Deutsche Post AG einzuholen, die für die Ersttagsstempel zuständig ist.

Euer Moderatorenteam


Klaus schreibt weiter:

Meine Frage: Ist das so richtig?

Hier werden doch auch Briefmarken gezeigt. Wo liegt der Unterschied, das hier Briefmarken gezeigt werden und in einem anderen Forum wird alles gelöscht?

Könnt ihr mir das erklären?

Gruß, Klaus
 
Richard Am: 05.03.2022 09:53:38 Gelesen: 4628# 2 @  
Eine Antwort erhielten wir von unserem Mitglied Wolfgang Lang, Präsident des Händlerverbandes APHV:


Ich bin auf folgendes gestossen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Benutzerhinweise/benutzerhinweise.html

Briefmarken

Briefmarken sind Spiegel der Zeit, können kleine Wohltäter sein – und schmücken unsere Post. Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr rund 50 dieser kleinen Kunstwerke heraus.

Aus urheberrechtlichen Gründen ist bei der Wiedergabe der Marke insbesondere Folgendes zu beachten:

Die Abbildungserlaubnis erstreckt sich auf einen Zeitraum zwischen 6 Wochen vor und 6 Wochen nach dem Tag der Erstveröffentlichung der Marke und nur für Fälle, in denen kommerzielle Interessen nicht im Vordergrund stehen. In weiteren Fällen oder bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an: LB5@bmf.bund.de Es sind Urheberangaben erforderlich. Zur Missbrauchsvermeidung muss das Postwertzeichen entweder verkleinert (< 90 %) oder vergrößert (> 125 %) abgebildet werden.


Allerdings hält sich keiner hieran und eine Sanktion fände nur statt, wenn der Grafiker davon Wind bekäme. Bei einem Astronomie-Forum passiert überhaupt nichts.

Liebe Grüsse, Wolfgang


Vielen Dank, Wolfgang. Bleibt nur noch zu erwähnen, dass wir alleine im Hauptforum 283.392 Bilder veröffentlicht haben, dazu grob geschätzt mindestens 400.000 Bilder aus der Auktion, 445.000 aus der Stempel Datenbank, dazu kommen viele andere Bereiche, insgesamt 1.128.000 Bilder.

Allerdings unterliegen nicht alle Briefmarken-Bilder den gesetzlichen Vorgaben. In 15 Jahren Forum haben wir für Abbildungen von Briefmarken noch nie etwas zu zahlen gehabt.

Schöne Grüsse, Richard
 
bovi11 Am: 05.03.2022 10:27:14 Gelesen: 4592# 3 @  
Wie in so vielen Fällen passt auch hier der Spruch:

Jede Woche wird eine neue Sau durch´s Dorf getrieben.

In derartigen Foren dürfte eine Veröffentlichtung nahezu immer vom Zitatrecht gedeckt sein.

Das erinnert irgendwie an die Überreaktion einer Immobilienverwaltung in Wien, die an riesien Wohnblocks die Namen an den Klingelschildern und Briefkästen entfernen ließ, weil man ansonsten Probleme mit der DSGVO für möglich hielt.

Wie schrieb Prof. Hoeren von der Uni Münster (der Rechtspapst für solche Sachen) kurz vor Inkrafttreten der DSGVO sinngemäß: "Leute regt euch nicht auf, am 25.5.2018 wird nichts passieren."

Entgegen zahlreicher Panikmeldungen ist genau das passiert - nichts.

Ich habe exakt zwei Abmahnungen zur DSGVO auf dem Tisch gehabt; beide vom bekannten Abmahnclown Sandhage. Da musste man nicht einmal antworten und konnte Papier sparen.

Ähnlich sehe ich die Sache hinsichtlich der jetzt aufgeworfenen Frage.
 

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