Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Das Thema hat 78 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2   3   4 oder alle Beiträge zeigen
 
Grohbacher Am: 08.06.2024 12:12:08 Gelesen: 2919# 29 @  
Warum regen sich da manche Leute so auf?

"rotwein1067" hat sich auch im EBAY-Forum beklagt - siehe

https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423

Laut seiner dortigen Nachricht Nr. 7 wird er anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren.

Philatelistische Grüße

Grohbacher
 
alex11 Am: 08.06.2024 12:24:45 Gelesen: 2909# 30 @  
@ bovi11 [#28]

Hast Du dafür lange recherchiert, bis Du irgend etwas (Negatives) über mich ausgraben konntest (von vor fast 10 Jahren)?

Glaubst Du nicht auch, dass so ein Post komplett am Thread-Thema vorbei geht?

Aber jedenfalls zeigt es leider gut, wie Du offensichtlich tickst.

PS: Ich hoffe, der Mod löscht beide Posts wegen Themen-Irrelevanz.
 
Christoph 1 Am: 08.06.2024 12:31:55 Gelesen: 2901# 31 @  
@ bovi11 [#28]

Hallo Dieter,

Auch wenn Du es nicht hören möchtest und hier versuchst, die Diskussion als „sinnfrei“ zu bezeichnen und die Diskutanten durch Verweis auf ein „Nachbarforum“ zu diskreditieren, möchte ich doch mal eine Sache festhalten: Wenn hier für vergleichsweise geringe Fehler in Händlerangeboten Abmahnkosten von über 4.500 € aufgerufen werden, so wie es in Beitrag [#19] berichtet wird, dann ist das für sehr viele Menschen (auch für mich) einfach unverhältnismäßig. Gleiches gilt für den in [#1] benannten Betrag von über 2.500 €.

Welche Fehler werden hier angeprangert:
Es wurden Verkaufsgegenstände fälschlicherweise mit einem „BPP-Attest“ oder einer „BPP-Prüfung“ beworben, obwohl es sich bei diesen Prüfzertifikaten um nicht im BPP organisierte Experten (z.B. Infla-geprüft) handelt.
In anderen Fällen wurden ungebrauchte Briefmarken (ungestempelt mit Falz) zwar als solche gekennzeichnet, es wurde jedoch in der Artikelbeschreibung ein Katalogpreis für postfrische Briefmarken genannt.

In beiden Fällen ist den Anbietern sicherlich ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Allerdings lassen die hierfür als „Strafe“ aufgerufenen Beträge meiner Meinung nach den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vermissen. Das ist jetzt keine juristische Einschätzung (im Gegensatz zu Dir bin ich kein Jurist), sondern eine Empfindung nach meinem gesunden Menschenverstand. Dies sehe ich vor allem auch deshalb so, weil offenbar direkt „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ wurde, ohne den Verkäufern zuvor die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fehler zu korrigieren. Wenn dies, wie oben behauptet, nicht passiert ist, nenne ich das mal zumindest „unanständig“. Warum schreibt der BPP die betroffenen Verkäufer nicht zunächst an (von mir aus mit sehr deutlichen Worten und Androhung weiterer Schritte), bevor direkt mit Geldforderungen in vierstelliger Höhe aufgetrumpft wird?

Meiner Meinung nach nützt ein solches Vorgehen nicht der Philatelie und den Sammlern - im Gegenteil: es wirft m.E. Fragen nach der Glaubwürdigkeit und Seriosität der Beteiligten auf. Profiteure dieser Abmahnungen sind alleine der Prüferverband und vor allem seine Abmahnanwälte, die sich mit einem solchen Vorgehen eine goldene Nase verdienen. Auch wenn dies rechtlich alles im Rahmen des Erlaubten sein mag, hinterlässt das nicht nur bei mir einen sehr fahlen Beigeschmack. Wenn es allerdings „nur“ dieser fahle Beigeschmack wäre, hätte ich mich nicht weiter dazu geäußert, sondern mir meinen Teil gedacht.

Was mich jetzt aber letztlich dazu bewogen hat, diesen Beitrag zu verfassen, sind Deine Verweise oben in [#28] sowie in einem weiteren Beitrag, der inzwischen in ein anderes Thema verschoben wurde [1]. Dort wird mit einem „Nachbarforum“ argumentiert und es wurde - in dem verschobenen Beitrag - ein entsprechender Screenshot gezeigt. Damit wird ein Bezug hergestellt, zu der andernorts seit vielen Jahren betriebenen systematischen „Jagd“ auf vermeintlich missliebige Verkäufer. Ein Vorgehen in diesem „Nachbarforum“, was mir zutiefst zuwider ist. Wenn die dortigen Machenschaften jetzt hier bei den philaseiten als Argumentationshilfe herangezogen werden, um kritische Mitglieder mundtot zu machen, dann verurteile ich dies vehement.

Meine Bitte geht auch an Richard, solche Methoden hier nicht einreißen zu lassen.

Viele Grüße
Christoph

[1] https://www.philaseiten.de/beitrag/343559
 
bovi11 Am: 08.06.2024 13:41:37 Gelesen: 2847# 32 @  
@ Christoph 1 [#31]

Nur ganz kurz zu der Behauptung, die Diskussion hier sei sinnfrei.

Das habe ich nicht behauptet.

Sinnfrei ist es aber von alex11, eindeutige Sachen immer und immer wieder in Frage zu stellen.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen übrigens nicht 4.500,00 Euro.

Die Hinweise zu wettbewerbsrechtlichen Fehltritten von rotwein1057 haben auch nichts mit der markenrechtlichen Abmahnung zu tun. Darauf habe ich rotwein1057 nur hingewiesen, damit er nicht wieder jammert, wenn er wegen solcher Sachen gegen die Pumpe läuft.

Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 13:53:48 Gelesen: 2831# 33 @  
@ Grohbacher [#29]

Oh Gott, schmeiß Hirn vom Himmel.

Hoffentlich befolgt niemand die Stammtischtips, die im eBay-Forum verbreitet werden.
 
rotwein1057 Am: 08.06.2024 15:06:34 Gelesen: 2778# 34 @  
@bovi11

was ist das denn für eine schofelige Art, solche Behauptungen aufzustellen "Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden". Wie schon geschrieben, bin ich niemals zu diesem Thema angesprochen worden. Vielleicht kramst du gerade zwei alte Fälle heraus, in denen ich von Herrn Böttger auf eine Fälschung und eine falsche Erhaltung aufmerksam gemacht wurde. In beiden Fällen wurden die Angebote sofort heraus genommen bzw. korrigiert. Echt ne ganz linke und fiese Nummer.
Und auch nochmal: bei meinen Angeboten mit Falz habe ich eindeutig geschrieben, dass das der Wert für postfrisch gilt, kann sich jeder anschauen. Wenn das bei jemandem zu Mißverständnissen führt, bitte sagen. Ich schreibe das ausschließlich für den Interessent hin, damit er den Preis nicht im Katalog suchen muß.
Und wo steht das nun, dass dies unzulässig ist, wie du behauptest - dann lasse ich das sofort, wie schon gesagt.

Ja, ich werde/muß die Abmahnung auf Anraten meines Anwaltes akzeptieren. Mir geht es hier auch weniger um die Summe, die ist schlimm genug, aber die Art und Weise finde ich so übel, so unnötig. Klar, wenn dann jemand um die Ecke kommt mit solchen Sprüchen von wegen "immer wieder auffällig", oder "mindestens 19 Angebote wurden gemeldet", oder "wettbewerbsrechtlichen Fehltritten", kann man gut Stimmung machen - vielleicht mit entsprechenden Hintergedanken.

Ich bin sicher, Herr Böttger hätte mich sofort angeschrieben, wenn sich jemand beim Entdecken des ersten Falls bei ihm gemeldet hätte. Aber jemand hat erstmal richtig gesammel, um entsprechende Stimmung zu erzeugen.

Aber nochmal: keine Frage, ich hätte ordentlicher arbeiten müssen, aber keinem ist ein Schaden entstanden duch meine Schlurerei und ich hätte es sofort beheben können.
 
alex11 Am: 08.06.2024 15:14:39 Gelesen: 2760# 35 @  
@ bovi11 [#32]

Dass eine markenrechtliche Abmahnung im vorliegenden Fall nicht (rechtlich) korrekt ist, habe ich nie behauptet - überhaupt keiner hat das gemacht, in diesem Forum.

Ich habe mich nur zu deren Durchführung und Höhe geäußert, und da bin ich wohl nicht der Einzige, der das kritisch sieht.

"Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden."

Ohne Näheres zu wissen, ist das eine wertlose Information.

Wenn es nur darum geht, dass ihm der gleiche Fehler mit dem falschen Artikelmerkmal auch bei anderen Auktionen passiert ist, dann ändert das nichts wesentliches.

Lies' einmal aufmerksam einen Auktionskatalog durch, und dann kannst Du berichten, ob dort niemals ein **-Preis für *-Marken angegeben war.

PS: Ich warte noch auf Deinen Fund einer Verurteilung wegen dieser Thematik.
Du bist doch so gut im Recherchieren...
 
Grohbacher Am: 08.06.2024 15:18:32 Gelesen: 2753# 36 @  
"Oh Gott, schmeiß Hirn vom Himmel."

Was soll das? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass "rotwein1057" in jenem Forum angekündigt hatte, er werde anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren. Das hat er ja auch hier nun bestätigt.
Zu den "Ratschlägen" habe ich mich nicht geäußert.
 
LK Am: 08.06.2024 15:21:10 Gelesen: 2746# 37 @  
@ rotwein1057 [#34]

Und auch nochmal: bei meinen Angeboten mit Falz habe ich eindeutig geschrieben, dass das der Wert für postfrisch gilt, kann sich jeder anschauen. Wenn das bei jemandem zu Mißverständnissen führt, bitte sagen. Ich schreibe das ausschließlich für den Interessent hin, damit er den Preis nicht im Katalog suchen muß .

Das könnte man auch anders auslegen " damit er nicht erst nach ungebraucht sucht "

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Beispiele gibt es bei Ihnen genug, Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 15:25:02 Gelesen: 2736# 38 @  
@ bovi11 [#33]

Sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man als Laie ungeprüft einen Vertrag (Unterlassungserklärung) unterschreibt, ist ein Stammtischtip? Interessant. Nichts anders wurde dort [#29] empfohlen.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen übrigens nicht 4.500,00 Euro.

Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können.

So wie es sich hier darstellt - ohne Betrachtung der (mir unbekannten) Vorgeschichte (die ich hier ausdrücklich nicht kommentieren möchte) - kann man schon sehr gut verstehen, dass es inzwischen eine erhebliche Diskrepanz zwischen der "Normalbevölkerung" bzw. dem sogenannten "gesunden" Menschenverstand und der Juristerei "im Allgemeinen" entstanden ist, was dann auch immer wieder gerne von "interessierten" Kreisen zur stammtisch-politischen Polemisierung und zur Förderung der Spaltung der Gesellschaft missbraucht wird. Actio und Reactio, und zwar "egal", ob das zu 100,1% gerechtfertigt oder zu 99,9% falsch ist oder nicht. Das Bauchgefühl wird so tröpfchenweise - gesteuert und ungesteuert - umerzogen. Und im Prinzip sind "wir" selbst Schuld dran, auch wenn wir im rein rechtlichtlich betrachtet im "Recht" sind...

Ja, ich weiss, rechtlich betrachtet spielt der Faktor (sogar eines nachweislichen) "Nur-Fehlers" keine Rolle. Böser Vorsatz wird hier mit einem leicht fahrlässigen Fehler auf eine gleiche Ebene gestellt. Es gibt hier nur Ja oder Nein, keine entschuldigenden Irrtum, keine Grauwerte. Das ist ja eigentlich auch ein Vorteil unseres Rechtssystems, nämlich Rechtssicherheit. Man (Jeder) kann theoretisch sachlich-trocken, emotionslos alle relevanten Punkte abarbeiten und theoretisch wissen, ob man richtig handelt oder nicht. Der Prof' sagte uns "am ersten Tag", wenn Du Gerechtigkeit suchst, bist Du hier falsch, da studiere Theologie, hier gehts nur um Rechtssicherheit. Ich bin am Ende dann aber in der Geologie gelandet. Die ist wissenschaftlich-sachlich und sehr interpretativ-diskutabel, eine Theologie mit Beweisen ;-)

---

Der gesunde, eher fair-denkende, aber rechtlich unwissende Menschenverstand hätte hier aber zum Beispiel erwarten können, dass man - womöglich mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung (10-20 € "Minutenlohn" und Portoersatz) - "im Erstfall" auch erst einen kleinen Hinweis hätte geben können. Die Grundidee sollte in unserem "Hobbybusiness-Sektor" ja erst einmal "Schutz des Sammlers" sein. So kann man, als außenstehender Betrachter, den Eindruck gewinnen können, dass es hier eher darum gehen könnte, dass die "Großen", die "kleinen" (dummen) gewerbliche Nebenbei-Nischen-Privathändler vom Markt verdrängen wollen. Unabhängig davon, dass die ehrlichen (aber dadurch kostenträchtigeren) Händler vor den "echten" versätzlichen Schwarzen Schafen geschützt werden müssen! Ansonsten käme es zu einer Verdrändung der Guten durch die Bösen.

Die Welt ist immer grau.

Mit nachdenklichen Grüßen
Thomas

Nochmals: Diesen speziellen Fall oder Händler will und kann ich nicht beurteilen und/oder kommentieren!
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:35:58 Gelesen: 2716# 39 @  
@ Grohbacher [#36]

Das Hirn vom Himmel schmeißen, bezog sich natürlich nicht auf dich, sondern auf den Blödsinn, der im eBay-Forum geschrieben wurde.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:38:46 Gelesen: 2708# 40 @  
@ DL8AAM [#38]

"Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können."

Auch das stimmt nicht.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen 2.171,50 Euro netto.

Im konkreten Fall waren 2 Personen zur Unterlassung verpflichtet, deshalb verdoppelte sich der Streitwert und die Kosten der Abmahnung betrugen 2.904,70 Euro netto.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 16:27:24 Gelesen: 2663# 41 @  
@ bovi11 [#40]

Deshalb schrieb ich ja auch "wenn ... sollte, dann ..." geschrieben, denn diesen speziellen Fall kann (und will) ich Mangels "Akteneinsicht" nicht sachlich beurteilen.

Ich gehe aber erst einmal davon aus, dass die Aussage "ich hatte mir einen Anwalt für Abmahnungen genommen. Konnte den Preis von knapp 5000 auf 4500 runter drücken, mehr nicht. Und mehr wäre auch nicht drin meint mein Anwalt." [1] zutreffend ist. Aber vielleicht hat der BPP hier dem "Preis" für eine "markenrechtlichen Abmahnung in Höhe 2.171,50 Euro netto" aus der Abgabenordnung (?) noch weitere Kosten aufgeschlagen. Für den "Kunden" ist es aber vollkommen unerheblich, wie die einzelnen Positionen namentlich bezeichnet werden, für den sind das "die Abmahnkosten", der Preis der Abmahnung.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423
 
bovi11 Am: 08.06.2024 16:41:17 Gelesen: 2641# 42 @  
@ DL8AAM [#41]

Der Testkauf einer Deutsches Reich Dienstmarke Nr. 65 mit (falschen) Prüfzeichen Infla Berlin und natürlich falschem Stempel kommt natürlich dazu.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 17:00:50 Gelesen: 2609# 43 @  
Sowas hatte rotwein1057 auch schon im Angebot:



Mit weggekratztem "Prüfzeichen" FAUX

Das ist zwar kein Markenrechtverstoß, aber es zeigt, mit wem man es zu tun hat.

Und in dem Angebot stand bis zum 15.5.2024 auch "BPP-geprüft":

https://www.ebay.de/itm/226030518122

Also mit dem einmaligen Fehltritt das ist nichts.

Bei briefmarken.click sind 19 Fälschungsangebote dokumentiert.
 
drmoeller_neuss Am: 08.06.2024 23:44:36 Gelesen: 2406# 44 @  
Ich halte den Tip, sich im Falle einer Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen, nicht für eine "Stammtischparole". Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterzeichner lebenslang, die Vertragsstrafe bei erneut begangenen Rechtsverletzungen zu bezahlen.

Es kommt durchaus vor, dass die Unterlassungserklärung zu weit geht oder eine zu hohe Vertragsstrafe gefordert wird. Das kann der juristische Laie schwer einschätzen. Genauso wie der Ratschlag, dass man zum Arzt geht, wenn man sich gesundheitlich nicht wohl fühlt (und nicht Google oder dem Stammtisch die Diagnose überlässt), halte ich hier eine anwaltliche Einschätzung für sinnvoll. Ein guter Anwalt wird eine ehrliche Antwort geben.

Der Anbieter sollte einfach schreiben "echt" und "geprüft". Die Sachkenntnis des Prüfer ist entscheidend, nicht der Verband, dem er angehört. Es gibt im BPP als auch im VP gute und weniger gute Prüfer.

Allgemein: leider ist die Fälschungsbekämpfung ein stumpfes Schwert. Viele Briefmarkensammler wollen davon nichts wissen und schlagen alle Empfehlungen in den Wind. Viele Sammler haben außer dem Katalog keine Literatur (kostet ja Geld, und dann kann man weniger Briefmarken kaufen), und selbst der Katalog wird nicht sorgfältig gelesen (z.B. das Einführungskapitel in jedem Michel-Katalog).
In den meisten Fällen kann man rechtlich nichts gegen Fälschungsanbeiter machen. Der Betrugsverdacht scheitert meistens daran, dass der Vorsatz nicht nachzuweisen ist. Bleibt also nur die wettbewerbsrechtliche und die markenrechtliche Schiene.

Das ist von unserer Politik so gewollt. Die allerschlimmsten Auswüchse des Abmahnwesens wurden in den letzten Jahren gestoppt, zum Teil durch Gesetze oder unter Auslegung von Rechtsmissbrauch. Trotzdem kann man sich fragen, warum unsere Nachbarstaaten wie die Niederlanden ohne dieses Instrument auskommen, ohne gleich zu Unrechtsstaaten zu mutieren.

Um das zu ändern, muss man in die Politik gehen. Der erste Schritt ist aber, an Wahlen teilzunehmen. Heute haben wir wieder einmal die Möglichkeit, das Europaparlament zu wählen. Das Europaparlament ist zum Beispiel für Verbraucherrechte eine wichtige Instanz und legt die Richtlinien fest, die in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Das macht den gemeinsamen Handel in Europa erst möglich. Und viele Briefmarkensammler sind auf Kauf und Verkauf im europäischen Ausland angewiesen.

Natürlich sollte der BPP den Bogen nicht überspannen. Es wäre der Fälschungsbekämpfung einen Bärendienst erwiesen, wenn Verkäufer aus Angst vor Abmahnungen nicht mehr die Rückseiten der Marken mit den Prüfzeichen zeigen.
 
spain01 Am: 09.06.2024 01:30:46 Gelesen: 2377# 45 @  
Wenn ich mir das alles so durchlese kommt bei mir der Verdacht auf, dass auch ich als privater Verkäufer abgemahnt werden könnte, wenn ich Briefmarken einstelle, die das BPP Prüfzeichen tragen, welches aber gefälscht ist, ohne das ich das erkennen kann. Wer kennt schon die "geheimen" Unterschiede bei den Prüfstempeln, die es ja gibt?

Bei Marken mit Prüfzeichen (BPP, Infla oder auch Altprüfung etc) gebe ich das persönlich an, aber sichert mich das ab? Diese "Abmahnanwälte" scheinen ja omnipräsent zu sein und nur darauf zu lauern, weitere Umsätze durch wie auch immer gerechtfertigte Abmahnungen zu erzielen. Eine Ethik durch vorhergehenden Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten scheint es da ja nicht zu geben, da der (anwaltliche) Profit zählt.

Es ist wirklich traurig, dass der Profit mehr Wert ist, als ein sinnvoller (und kostenfreier) Hinweis auf ein Fehlverhalten. Bei Wiederholungstätern darf das gerne anders sein, sofern die Wiederholungstat beabsichtigt bzw. offentsichlich ist.

Was aber, wenn ich gutgläubig erneut eine gefälschte BPP geprüfte Marke zum Verkauf anbiete? Es kann doch nicht wirklich erwartet werden, dass jede Marke mit Prüfzeichen, die nicht direkt vom Anbieter nachweislich zur Prüfung vorgelegt wurde, als "nicht nachweisbar echt geprüft" deklariert wird/werden muss.

Führt das nicht letztlich dazu, dass selbst BPP geprüfte Marken grundsätzlich angezweifelt werden müssen, wenn der Anbieter nicht nachweisen kann, dass er selbst die Prüfung in Auftrag gegeben hat?

Mit nachdenklichem Gruß
Michael
 
alex11 Am: 09.06.2024 07:13:35 Gelesen: 2308# 46 @  
@ spain01 [#45]

Da gebe ich Dir vollkommen recht.

Briefmarken mit (BPP-)Prüfzeichen, aber ohne Attest, sind ein potentielles Minenfeld, weil nicht wenige gefälschte (und schwer als solche erkennbare) Prüfzeichen im Umlauf sind.

Viele Grüße
Alexander
 
bovi11 Am: 09.06.2024 07:56:09 Gelesen: 2277# 47 @  
@ alex11 [#46]

In fast allen Fällen, so auch bei rotwein1057, ist in diesen Fällen auch die Marke gefälscht oder verfälscht (hier falscher Stempel bei Infla).
 
alex11 Am: 09.06.2024 08:44:43 Gelesen: 2248# 48 @  
@ bovi11 [#47]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Vorsätzlich eine Fälschung als Original anzubieten (egal ob mit oder ohne Prüfzeichen), ist natürlich eine ganz andere Hausnummer...
 
Stefan Am: 09.06.2024 09:00:28 Gelesen: 2233# 49 @  
@ alex11 [#48]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Deswegen auch der jahrelang in verschiedenen Internetforen und in Vorträgen auf Veranstaltungen gebetsmühlenartig wiederholende Rat von Lars Böttger (BDPh-Fälschungsbekämpfung, ebay-Watchdog), sich bei Marken und Belegen usw. nicht allein auf eine vorhandene Prüfzeichensignatur zu verlassen sondern sich ZUERST das betreffende Prüfstück selbst anzuschauen um einen Eidnruck zu bekommen, ob es denn echt sein könnte. Bei signierten Stücken hat eigentlich nur der Auftraggeber der Prüfung die Sicherheit, ein echtes Stück vorliegen zu haben. Der nächste Eigentümer hat es dann u.U. schon etwas schwieriger.

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Gruß
Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2024 11:26:50 Gelesen: 2142# 50 @  
@ Stefan [#49]

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Das stimmt für den privaten Sammler, der nicht vom Verkauf von Briefmarken leben muss. Bei vielem Material lohnt sich eine Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Eine Marke zweiter Wahl wird auch mit einem Kurzbefund nicht zu einer Marke erster Wahl.

Leider ist auch der BPP mit seiner Marke in der Vergangenheit nicht immer sorgfältig umgegangen. Da sind Prüfstempel in unbefugten Privatbesitz gelangt bzw. waren ohne Aufsicht zugänglich. Einige Prüfer haben "grosszügig" geprüft. Offensichtliche Markenverletzungen wurden nicht verfolgt.

Zum Glück gibt es seit Jahren Kurzbefunde. Kurzbefunde sind viel schwieriger zu fälschen und liefern eindeutige Informationen.

Und nochmals: Der BPP muss aufpassen, den Bogen nicht zu überspannen. Der Übergang ist fliessend.

Folgendes Angebot lässt sich bei strenger Auslegung wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich beanstanden. Geworben wird mit einem 40 Jahren alten Attest. Der neuste Forschungsstand ist dem Anbieter wohl bekannt. Dieses Los [1] wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?

(bitte nicht falsch verstehen und off-topic: es gibt Fälschungen, die eine gewisse historische Bedeutung haben und gehandelt werden, wie z.B. SA/SS-Briefe, Potschta in Westsachsen, Sperati-Fälschungen. Bloss, es sind Fälschungen und sie müssen eindeutig als solche beschrieben werden)

[1] https://www.philasearch.com/de/i_9385_112158/1100111_Deutsches_Reich_1933_45_Drittes_Reich/9385-0003233955.html?set_sprache=de&suchtext=SA%2FSS&row_nr=5&breadcrumbId=1716989752.5527
 
filunski Am: 10.06.2024 00:29:48 Gelesen: 1954# 51 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

"Dieses Los wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?"


Hallo Uli,

da hast du ja ein sehr schönes Beispiel raus gesucht und wahrscheinlich kapiert noch nicht gleich jeder unbedarfte Mitleser wie brisant das ist.

Die ganze blumige Umschreibung, genauso gut könnte man es auch Irreführung nennen (um bei bovis hohen Ansprüchen zu bleiben "Der Gesetzgeber verlangt eine Eindeutigkeit der Werbeaussagen" - die kann zumindest ich nicht erkennen - aber das ist meine persönliche und wahrscheinlich unbedeutende Meinung), ändert nichts daran, dass der Beleg natürlich eine Fälschung ist. Der Anbieter weiß das auch ganz genau und ist auch nicht irgendein BPP-Prüfer, sondern viel besser, der oberste Hüter der ja so strengen Regeln des BPP und hohen Ansprüche an die Echtheit, nämlich der Präsident desselben. Aber vielleicht gelten für den ja andere Regeln und eine Abmahnung durch den BPP oder von anderer Seite muss er wohl auch nicht befürchten. In was für ein Licht solche Angebote den BPP und die vielen darin organisierten, durchaus ehrenwerten Prüfer, rückt, mag jeder Mitleser für sich entscheiden.

Irgendwie fällt mir dazu noch der alte Spruch "Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen" ein.

Gruß,
Peter
 
spain01 Am: 10.06.2024 00:32:53 Gelesen: 1950# 52 @  
@ filunski [#51]

Tolle Meinungsäußerung!
 
drmoeller_neuss Am: 10.06.2024 09:22:47 Gelesen: 1825# 53 @  
@ filunski [#51]

Ich habe bewusst nicht den Namen des Verkäufers genannt, da dies kein Einzelfall in der Branche ist. Natürlich erwartet man vom Papst mehr als vom einfachen Volk.

Die Beschreibung entspricht auch nicht den APHV-Richtlinien und einer der Abgemahnten kann hier zum Gegenschlag ausholen. Markenrechtlich ist das natürlich nicht zu beanstanden, denn das 40 Jahre alte und heute von der philatelistischen Forschung überholte Attest stammt ja wirklich aus der Feder eines BPP-Prüfers.

off-topic: Ich würde schreiben: "Bei diesen Briefumschlägen handelt es sich um zeitgenössische Fälschungen. Das Prüfungsattest aus dem Jahre 1993 hält nicht mehr den heutigen Forschungsergebnissen stand. Es wird alleine aus philatelie-historischen Gesichtspunkten mitgegeben."

Zurück zum Thema Markenrechtsverstösse: Als Anbieter von Marken mit gefälschten Prüfzeichen begeht man auch eine Markenrechtsverletzung, wenn sich die beanstandeten Marken in einem Lot oder in einer Sammlung befinden.

Viele Auktionshäuser gehen diesen Weg, nach dem Motto, "es genügt, wenn die Einzellose sauber sind". In vielen Fällen wissen die Auktionshäuser genau, was sie verkaufen. Da steht dann im Auktionskatalog, "unterschiedlich, bitte besichtigen", "der Ausruf berücksichtigt alle Eventualitäten, "ohne Obligo" und andere blumige Umschreibungen. Hier kauft der unwissende Sammler ein, oder Kleinkriminelle, je nach Sichtweise.

Da mussten schon Anbieter von gefälschten Louis-Vuitton-Handtaschen unangenehme Erfahrungen machen, die dachten, sie seien klever und hatten die Plagiate in einem Sortiment "verschiedenet Handtaschen aus Nachlass" verkauft.
 

Das Thema hat 78 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2   3   4 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.