Zu den Geldübermittlungssendungen bei der Deutschen Post der DDR gehörten Postanweisungen, Zahlkarten, Einzahlungsaufträge und Zahlungsanweisungen. Ich stelle die Postanweisung vor. Hier führte die Deutsche Post die Übermittlung von Geldsendungen von Postkunden an Postkunden durch.
Mit der Postanweisung konnten Geldbeträge bis zum Höchstbetrag von 1000,- Mark am Schalter zur Bar-Auszahlung an den Empfänger eingezahlt werden.
Bis 1969 konnten Geldbeträge in die Wohnungen bzw. Geschäftsräume der Empfänger von Postanweisungen zugestellt werden. Danach wurden die Vordrucke zur Postanweisung (Stammteil und Empfängerabschnitt) dem Empfänger wie eine gewöhnliche Postsendung ausgehändigt. Gegen Vorlage der Postanweisung konnten dem Empfänger bei jedem Postamt oder Geldinstitut (Sparkassen, Banken usw.) die Beträge ausgezahlt werden.
Zur Sicherung gegen Betragsfälschungen wurde auf der Zahlungsleiste das entsprechende Feld mit einem Prüfstempel versehen, auch am Anfang und Ende des geschriebenen Betrages.
Festgelegt wurde: bis 250,99 M = Feld I
251 bis 500,99 M = Feld II
501 bis 750,99 M = Feld III
ab 751 Mark = Feld IV
Die gezeigte Postanweisung über 538,97 Mark erhielt richtig den Prüfstempel III.
Eine weitere Sicherheit war der Bezirksstempel unten im Stammteil. Auf der Rückseite wurde der Empfang mit Unterschrift, sowie Poststempel und Signum des Kreditinstituts bestätigt.
Gruß Dieter
@ Fips002
[#1]Hallo,
sehr interessant finde ich, dass man bei der Post Geld einbezahlen und dann den Betrag bei jedem x-beliebigen Kreditinstitut erhalten konnte! Gab es so etwas auch in umgekehrter Richtung (also bei der Bank einzahlen und bei der Post abholen)?
Viele Grüße
Uwe Seif