Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
Das Thema hat 36 Beiträge:
Gehe zu Seite:  1   2 oder alle Beiträge zeigen
 
Cantus Am: 25.10.2021 22:19:24 Gelesen: 8221# 1 @  
Ob mein Verkäufer gewerblich war oder nicht, das kann ich nicht feststellen, denn er wohnt in Süditalien; angegeben hatte er aber, dass er ein privater Verkäufer sei.

Ich habe bei ihm einen Beleg gekauft, dessen Abbildung bei Delcampe sich im Nachhinein als Manipulation herausgestellt hat. Gezahlt hatte ich über Paypal. Paypal erwartet, dass ich die Kommunikation mit dem Verkäufer dokumentiere, bevor ich über Paypal eine Rücküberweisung des gezahlten Betrages beantragen kann. Also habe ich dem Verkäufer soeben ein Schreiben in italienischer Sprache zugeschickt und werde sehen, ob und wie er antwortet.

Grundsätzlich stellt sich mir hierbei die Frage, wie mit dem Problem überhaupt umzugehen ist. Wer sich mein Thema "Österreich Privatganzsachen Umschläge bis 1938" und dabei Beitrag #46 angeschaut hat, der wird bemerkt haben, dass ich schon vier Variationen der Umschläge von Gartenberg & Schreier besitze. In dem Zusammenhang bin ich bei Delcampe auf folgendes Angebot gestoßen (Ausruf = Zuschlag):



Das hätte eine schöne Ergänzung sein können, geliefert wurde aber folgender Umschlag:



Wie man im Vergleich unschwer erkennen kann, handelt es sich bei beiden Bildern um den gleichen Umschlag, nur eben bei der Lieferung ohne den Zudruck. Das bedeutet, dass die Abbildung bei Delcampe zu Zwecken der Verkaufsförfderung extra manipuliert worden ist, denn der Umschlag war viele Monate im Angebot und eigentlich viel zu teuer, bis ich mich dann entschlossen habe, ihn als Ergänzung doch noch zu erwerben.

Hier liegt also keine Fälschung des Umschlages vor, sondern "nur" eine Fälschung des Bildes im Angebot. Sollte so etwas auch bei Delcampe gemeldet werden und wenn ja, wie?

Viele Grüße
Ingo
 
pritt Am: 25.10.2021 22:31:07 Gelesen: 8204# 2 @  
Hallo Ingo,

Es gibt Zwei Möglichkeiten Delcampe ist zu erreichen:

Auf dem Postweg am Firmensitz:

Delcampe International SRL
Rue de la Filature, 25
1480 Tubize
Belgien

Per E-Mail an die Adresse: de@delcampe-support.com

Natürlich den Verkäufer + Artikelnummer nicht vergessen

viel Erfolg

Gruß pritt
 
drmoeller_neuss Am: 25.10.2021 23:13:18 Gelesen: 8168# 3 @  
@ Cantus [#1]

Ich sehe hier ein Mißverständnis. Der Verkauf hat den Pfeil in die Grafik montiert, um auf das Wort "Petroleum" zu zeigen, und Du hast diesen Pfeil als separaten Zudruck auf dem Umschlag interpretiert.

Eigentlich ein klassischer "Inhaltsirrtum" aus dem juristischen Lehrbuch.

Du hast bislang alles richtig gemacht und den Kaufvertrag unverzüglich wegen Inhaltsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) angefochten. Du musst aber den "Vertrauensschaden" ersetzen, d.h. die Porto- und Verpackungskosten selbst tragen.
 
Cantus Am: 25.10.2021 23:22:46 Gelesen: 8160# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#3]

Welche Porto- und Verpackungskosten meinst du denn? Seine oder meine bei der Rücksendung oder beide?

Viele Grüße
Ingo
 
drmoeller_neuss Am: 25.10.2021 23:51:59 Gelesen: 8142# 5 @  
@ Cantus [#4]

Beide. Der Verkäufer kann nichts für Deinen Inhaltsirrtum und konnte davon ausgehen, dass Du den Kaufvertrag erfüllst.

Du kannst auch die Strategie fahren, dass der Verkäufer anhand der Anzahl der Bewertungen und des Auftritts gewerblich handelt. Dann steht Dir das Widerrufsrecht aus einem Fernabsatzvertrag zu. Den Widerruf musst Du im Gegensatz zum Inhaltsirrtum nicht begründen.

Da Du Verbraucher bist und die Ware nach Deutschland verschickt wurde, kannst auf deutschem Recht bestehen. Die Feststellung, ob ein Anbieter gewerblich ist oder nicht, kann aber nur ein Gericht entscheiden. Es gibt dafür keine starren Regeln oder Obergrenzen.

Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen (§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB), die Kosten für die Rücksendung aber nicht, wenn er den Verbraucher vor dem Vertragsabschluss entsprechend unterrichtet hat (§ 357 Abs. 6 BGB). Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, muss der Verkäufer damit auch die Rücksendekosten tragen.

Angesichts des geringen Streitwertes würde ich mich mit dem Verkäufer gütlich einigen.
 
rosteins69 Am: 26.10.2021 03:55:11 Gelesen: 8107# 6 @  
@ Cantus [#1]

Da sieht man wieder, wie unterschiedlich Dinge gesehen werden können. Aufgrund der Farbsättigung und des Schärfenunterschiedes zum Rest des Briefes, hätte ich das sofort als „Hinweispfeil“ des Verkäufers interpretiert. Ich vermute hier keinerlei böse Absicht.

Gibt es denn überhaupt andere belegte Ausgaben aus diesem Sammelgebiet mit derart großen, unzeitgemäß modern anmutenden und zusätzlich auch noch unmotiviert aufgebracht erscheinenden Pfeil-Aufdrucken? Wenn nicht, sollte man doch doppelt prüfen, bevor man etwas kauft.
 
Delcampe-Silvia Am: 26.10.2021 08:00:59 Gelesen: 8059# 7 @  
Hallo Ingo,

Falls es im Rahmen einer Transaktion zu einem Konflikt - oder wie wir hier vermuten, Missverständnis - mit einem Verkäufer kommen sollte, empfehlen wir unseren Mitgliedern, unsere Schnittstelle zur Vermittlung im Falle eines Streitfalls zu nutzen, die du unter "Mein Delcampe > Konto > Meine Vermittlungsschnittstelle: Vermittlungsversuch öffnen" findest. (Hier bitte als Grund „Artikel entspricht nicht der Beschreibung“ wählen).

Dieses Hilfsmittel gibt sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer die Gelegenheit, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und seinen jeweiligen Standpunkt zu äußern. Falls es auf diese Art und Weise nicht zu einer Einigung kommt, besteht die Möglichkeit, Delcampe als Vermittler einzuschalten, indem hier die "Bearbeitung eines Konflikts " beantragt wird. (Dies ist bis zu 90 Tage nach Verkaufsabschluss möglich).

Ein Vermittler des Delcampe-Kundendiensts wird dann versuchen dabei zu helfen den Konflikt beizulegen. Auf diese Art und Weise ist es für uns leichter, Ihren Austausch zu verfolgen.

Unsere Online-Hilfe steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um gängige Fragen zu beantworten: https://www.delcampe.net/de/help-center. (Hier in diesem Fall trifft der Artikel https://www.delcampe.net/de/help-center/article/360000716660-einen-vermittlungsversuch-mit-meinem-verkaeufer-eroeffnen zu)

Der direkteste Weg, unseren deutschsprachigen Kundendienst zu erreichen, ist unser Kontaktformular (https://www.delcampe.net/de/contact, bitte „Kundendienst“ wählen) oder die folgende Adresse: de@delcampe-support.com

Wir sind uns sicher und hoffen natürlich sehr, dass für dieses Missverständnis eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia, Delcampe.
 
bovi11 Am: 26.10.2021 08:03:49 Gelesen: 8055# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#5]
@ Cantus

"Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen (§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB), die Kosten für die Rücksendung aber nicht, wenn er den Verbraucher vor dem Vertragsabschluss entsprechend unterrichtet hat (§ 357 Abs. 6 BGB). Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, muss der Verkäufer damit auch die Rücksendekosten tragen."

Die Rücksendekosten muß der Verbraucher aber nur dann tragen, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Hier ist also folgender Weg denkbar:

1. Feststellung, ob der Verkäufer tatsächlich gewerblich unterwegs ist.
2. Feststellung, ob ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
3. Widerruf an den Verkäufer senden.

Gerichtsstand ist - unterstellt der Verkäufer ist gewerblich - in Deutschland.

[Redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Delcampe geht gegen skrupellose Verkäufer vor / neue AGB für gewerbl. Händler" - weder geht Delcampe in diesem Beispiel gegen "skrupellose Verkäufer" vor noch kann wegen des Hinweispfeils der Anbieter als skrupellos bezeichnet werden]
 
drmoeller_neuss Am: 26.10.2021 15:33:02 Gelesen: 7914# 9 @  
@ bovi11 [#8]

Die Rücksendekosten muß der Verbraucher aber nur dann tragen, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Das ist nur die halbe Wahrheit.

Der Verbraucher, d.h. der Käufer muss die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren nur dann tragen, wenn der Unternehmer, d.h. der Verkäufer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichtet hat (§ 357 Absatz 6 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).

Der Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des EGBGB sieht vor, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den Verbraucher darüber zu informieren, " dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können . . ."

Schweigen ist Gold, jedenfalls für den Verbraucher. Der Verkäufer kann dem Käufer die Rücksendekosten auferlegen, er muss es nur vor dem Kauf eindeutig verlautbaren.

Hier ergibt sich die Spielwiese für die Juristen: Was heisst "Postweg"? Hört der "Postweg" beim Maxibrief Plus (2 kg) oder beim Hermes XLL Paket bis 32 kg auf? Wenn ich als ebay-Händler Möbel, die nicht in ein Paket passen, in alle EU-Staaten verkaufe, muss ich vorher den Käufer informieren, was der Rückversand aus Estland kostet, falls der Verkäufer dort lebt. Ein Spanier muss die gleiche Information für Spanien bekommen. Viel Spass! :)

Richtig kompliziert wird es, wenn von einer Sammelbestellung nur ein Artikel widerrufen wird. Darüber lässt sich der Gesetzgeber gar nicht aus, wie dann die Versandkosten zu verteilen sind.

FAZIT: netter Stoff für eine juristische Hausarbeit anhand eines Beispieles aus der Wirklichkeit .

Für die Praxis eignet sich der Fall wegen seines geringen Streitwertes weniger. Und hier liegt der Hund begraben: die ganzen Käuferschutzprogramme von ebay, delcampe und paypal greifen hier nicht, da der Artikel ja wie beschrieben und ohne Sachmangel geliefert wurde, bloss dass der Käufer die Beschreibung missverstanden hat.

Im übrigen muss der Käufer dem Geld hinterherrennen. Im schlimmsten Fall sind Brief und Geld weg.

Mein persönlicher Tip: sich mit dem Verkäufer einigen. Vielleicht springt ein Gutschein für eine der nächsten Auktionen dabei heraus. Und wenn nicht: kein totes Pferd reiten, sondern sich der Zukunft zuwenden.
 
bovi11 Am: 26.10.2021 16:15:42 Gelesen: 7887# 10 @  
@ drmoeller_neuss [#9]

Es war mir natürlich klar, dass die Sache jetzt richtig kompliziert zerlegt werden würde. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Der Ausgangspunkt ist der, dass der Anbieter dem Vernehmen nach in gewerblichem Umfang handelt, aber als privater Anbieter auftritt. Insofern ist zu unterstellen, dass eine Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist. Daraus ergeben sich alle Folgerungen, die ich bereits aufgelistet habe.

Die Definition "Postweg" ist im vorliegenden Fall reines Aufblähen eines Beitrags und - mit Verlaub - unsinnig. Wir reden hier nicht über ein Sofa, sondern über einen Brief. Ich will den vorigen Beitrag nicht weiter zerpflücken, weil es niemandem weiterhilft.

Der in meinen Augen einzig sinnvolle Satz aus dem vorherigen Beitrag:

"Mein persönlicher Tipp: sich mit dem Verkäufer einigen. Vielleicht springt ein Gutschein für eine der nächsten Auktionen dabei heraus. Und wenn nicht: kein totes Pferd reiten, sondern sich der Zukunft zuwenden."
 
Cantus Am: 27.10.2021 04:29:44 Gelesen: 7783# 11 @  
@ Delcampe-Silvia [#7]

Vielen Dank für die weitergehenden Informationen. Ich habe heute wenig Zeit (Hochzeitstag und Gärtner im Haus), werde mich aber morgen mit Delcampe in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Ingo
 

Das Thema hat 36 Beiträge:
Gehe zu Seite:  1   2 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.