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Thema: Recht: Dürfen Delcampe Nutzer nicht mehr nach Deutschland verkaufen ?
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Seku Am: 06.06.2022 19:23:54 Gelesen: 6402# 1 @  
Hallo in die Runde,

kürzlich wollte ich bei delcampe was aus den Niederlanden bestellen. Die Verkäuferin aber lässt wissen, dass sie nicht nach Deutschland liefern wird. Ich habe nachgefragt und diese Antworten erhalten (auszugsweise):

"Gesetzlich darf ich nicht mehr nach Deutschland verkaufen, da der Deutsche Bund hier ein Anspruch macht. Aber wenn Sie was kaufen wollen bitte schicken Sie mir eine Nachricht. Ich schicke gerne nach Deutschland."

Danach fragte ich nach konkreten Informationen, z.B. wer ist der Bund ?

"Es ist nicht der Gesetzgeber der einen Anspruch macht, es tut der Deutsche Briefmarkenverein. Ein Belgischer Verkäufer auf Delcampe hat von den Bund eine Abmahnung bekommen von € 35.000 weil er ja kein registrierter Händler ist und ich bin das auch nicht. Der Belgische Verkäufer hat gezahlt und ist jetzt weg von Delcampe und Ebay. Voriges Jahr ist das passiert und seitdem verkaufe ich nicht mehr nach Deutschland. Mein Bekannter musste € 3.000 bezahlen, er war auch geschnappt vom Bund mit einer Abmahnung. Es sind aber immer interessierte Sammler aus Deutschland die mich ansprechen, wie Sie."

Unter Bund versteht sie wohl den Bund Deutscher Philatelisten. Oder ?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Mit Gruß

Günther
 
bovi11 Am: 06.06.2022 19:46:07 Gelesen: 6381# 2 @  
@ Seku [#33]

Es gibt einige unseriöse niederländische, belgische, französische und österreichische Anbieter, die in Deutschland wegen gravierender Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln verurteilt sind.

Sie meinen, sie könnten sich damit aus der Affäre ziehen, dass sie Deutschland als Lieferland sperren, verkennen aber, dass alle wesentlichen Wettbewerbsregeln gleichermaßen auch in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Österreich gelten.
 
ChristianSperber Am: 06.06.2022 19:56:57 Gelesen: 6369# 3 @  
@ Seku [#33]

Nach meinem Verständnis könnte nur der Händlerverband (APHV) abmahnen.
 
bovi11 Am: 06.06.2022 19:59:24 Gelesen: 6363# 4 @  
@ ChristianSperber [#35]

So ist es vorliegend.

Verstöße gegen Lauterkeitsregeln können allerdings durchaus auch von Mitbewerbern durchgesetzt werden.
 

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