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Thema: Androhung des erhöhten Einziehungsentgelts 50 Euro schon mal angefordert ?
Journalist Am: 20.02.2023 20:11:59 Gelesen: 368# 1 @  
@ drmoeller_neuss

Hallo drmoeller_neuss und an alle:

"Hat jemand schon einmal einen Beleg gesehen, wo neben dem Nachporto noch das angedrohte "Erhöhte Einziehungsentgelt" in Höhe von 50 Euro eingefordert wurde ?"

Ja ich besitze so einen Brief, nachdem ich hier einen speziellen Testbrief verschickt hatte, bei dem dieser Vorgang tatsächlich ausgelöst wurde. Aus Datenschutzgründen kann ich den aber in der nächsten Zeit noch nicht zeigen. Ich kann hier aber das Verfahren allgemein beschreiben, dann wird dem einen oder anderen vielleicht klar, weshalb ich hier noch nichts zeigen will und kann.

Wenn ein AGB-Prüfer in einem Briefzentrum der Meinung ist, das bestimmte Kriterien erfüllt sind, wird der verdächtige Beleg nach Darmstadt an eine spezielle Stelle zur abschließenden Beurteilung weiter geleitet und im Falle einer positiven Entscheidung datentechnisch und gerichtstechnisch erfasst und dokumentiert.

Nun wird die Sendung nach Marburg zur amtlichen Briefermittlung weitergeleitet und dort wird von einer speziellen Unterstelle der weitere Prozeß gesteuert. Als erstes erhält der Empfänger oder Absender eine entsprechende Postsendung mit Auszügen aus den AGB und dem Vorwurf, weshalb hier ein erhöhtes Einziehungsentgelt fällig wäre. Man kann dazu eine Gegenantwort bzw. Stellungnahme zurück senden oder einfach mitteilen, das man bereit wäre die Sendung mittels Nachnahme in Höhe von 50 Euro + fehlendes Porto auszulösen.

Wenn man das macht, erhält man aus Marburg eine Nachnahmesendung in Höhe der 50 Euro sowie des fehlenden Portos. Inhalt der Sendung ist dann die beanstandete Sendung, die vorher oft als Farbkopie zur Dokumentation beigelegt wurde.

Weigert man sich als Empfänger der beanstandeten Sendung dieses Entgelt zu zahlen, wird der Brief amtlich geöffnet, um eventuell den Absender zur Zahlung zu finden. Wenn ein Absender vorhanden ist und dieser sich weigert, muss er damit rechnen, das dann ein Strafverfahren eröffnet wird.

Diese Daten werden bei der Post natürlich intern dokumentiert, falls es sich eventuell um Wiederholungstäter handeln sollte.

Ich kann daher hier nichts zeigen, da dann die Post, falls sie hier mitliest, Rückschlüsse auf den entsprechenden Vorgang ziehen könnte, bzw. wer in dem Fall meines Testbriefes der Absender dieser Aktion war.

Viele Grüße Jürgen

[Beitrag (mit der Frage zu Beginn) redaktionell verschoben aus dem Thema "Datamatrixcode auf alle Briefmarken ab 2021 - Digitalisierungsoffensive"]
 
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