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Thema: BDPh Hauptversammlung am 29.09.23 in Bautzen: Anträge der Mitglieder
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Richard Am: 14.05.2023 09:26:26 Gelesen: 4973# 1 @  
Am 29. September 2023 findet in Bautzen die nächste Hauptversammlung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) statt. Laut Satzung können Einzelmitglieder Anträge stellen. Diese müssen von mindestens 19 weiteren Einzelmitgliedern unterstützt werden, um zur Abstimmung zugelassen zu werden (Paragraf 7, Absatz 3). Zu den Anträgen heißt es dort:

„Anträge an die Hauptversammlung können nur von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 20 Einzelmitgliedern gestellt werden und müssen bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung eingegangen sein.“

Die Einzelmitglieder sind somit gebeten, sich bis 4. August 2023 schriftlich gegenüber der BDPh-Geschäftsstelle, Mildred-Scheel-Str. 2, 53175 Bonn, info@bdph.de, zu erklären, ob sie den bereits vorliegenden Antrag eines Einzelmitglieds unterstützen.

Alle Anträge zur Hauptversammlung in Bautzen werden nach Eingang auch auf der BDPh-Homepage im Bereich der Downloads veröffentlicht: https://www.bdph.de/index.php?id=40

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Antrag zur Hauptversammlung des BDPh am 29. September 2023 in Bautzen

Hier: Antrag auf Satzungsänderung


Antragsteller: Einzelmitglied Dirk Nagel (Illingen), Mitgliedsnummer 25.001.04861

Hiermit wird folgender Antrag gestellt:

In der Satzung sollen nach § 15 und vor dem bisherigen § 16 nachfolgende §§ eingefügt werden:

§ 16 Gendergerechte Sprache und damit verbundene besser Lesbarkeit

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Satzung wird darauf verzichtet, jeweils die weibliche oder männliche Bezeichnung zu verwenden. Sofern männliche oder neutrale Bezeichnungen verwendet werden, sind darunter Personen jeden Geschlechts zu verstehen.

§ 17 Frauenquote im Vorstand

Im Sinne der allgemein gültigen Quotenregelung der Gleichberechtigung wird der Bundesvorstand gleichermaßen mit Frauen und Männern besetzt. Die Anzahl der Frauen im Bundesvorstand wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sollte die Anzahl von mindestens drei Frauen betragen. Damit kommt der BDPh der allgemeinen Tendenz der Gleichberechtigung nach.

§ 18 Gerichtstand und Vertretung

1) Als Gerichtstand für Streitigkeiten gilt der jeweilige Sitz des Vereins und ist derzeit Bonn.

2) Der BDPH wird gerichtlich und außergerichtlich vom Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister vertreten.

Aus dem jetzigen § 16 wird § 19

Begründung des Antrages:

Die neuen §§ 16 und 17 ergeben sich schon aus dem zu ergänzenden Satzungstext und dienen der Aktualisierung der Satzung vom 29. September 2019, welche in Bensheim beschlossen wurde.

§ 18 fasst die in unterschiedlichen §§ aufgeführten Vertretungen auf und regelt, neben dem Gerichtstand für Streitigkeiten, dies eindeutig, um eventuelle Gerichtstandsprobleme im Vorfeld zu vermeiden.
 

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