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Thema: Namensnennung von Firmeninhabern oder Prüfern in Beiträgen über falsche Auktionslose
22028 Am: 05.11.2023 17:08:10 Gelesen: 497# 1 @  
@ Martin de Matin

Der Link zu den Beiträgen bis wurde am 04.11.2023 um 20:58 Uhr sowohl der classicphil als auch dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer, einem Prüfer und Mitglied in einem Prüferverband, gemailt

Ich denke man darf schon schreiben dass der Geschäftsführer und Gesellschafter, Herr Fukac Matthias, Mitglied im Prüferverband "Verband Philatelistischer Experten - Verbandsprüfer für Briefmarken und postalische Belege (Kurzbezeichnung VPEX - Die Verbandsprüfer)" mit Sitz in Wien ist.

https://www.vpex.info/SidePruflist.htm
 
bovi11 Am: 05.11.2023 17:33:33 Gelesen: 474# 2 @  
@ 22028 [#1]

"Ich denke man darf schon schreiben dass der Geschäftsführer und Gesellschafter, Herr Fukac Matthias, Mitglied im Prüferverband "Verband Philatelistischer Experten - Verbandsprüfer für Briefmarken und postalische Belege (Kurzbezeichnung VPEX - Die Verbandsprüfer)" mit Sitz in Wien ist."

Natürlich darf man das schreiben.
 
Richard Am: 05.11.2023 19:01:37 Gelesen: 421# 3 @  
@ 22028 [#1]

Das sehr wichtige Thema Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen soll nicht durch Nebensächlichkeiten auseinandergerissen werden, daher wurden 2 Beiträge ausgelagert.

Natürlich sind Inhaber und Geschäftsführer rechtliche Ansprechpartner. Die teilweise 10.000 Lose und mehr pro Auktion werden sie jedoch fast immer nicht (a) geprüft, (b) Atteste und Befunde ausgestellt und (c) die Auktionsbeschreibungen erstellt haben.

Aus diesem Grund gibt es keinerlei Bedarf zur Namensnennung von Personen, es sei denn es ist im Einzelfall bekannt, dass er/sie für (a), (b) oder (c) verantwortlich war.

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 05.11.2023 20:11:37 Gelesen: 360# 4 @  
@ Richard [#3]

Aus diesem Grund gibt es keinerlei Bedarf zur Namensnennung von Personen, es sei denn es ist im Einzelfall bekannt, dass er/sie für (a), (b) oder (c) verantwortlich war.

Der Fisch fängt immer vom Kopf an zu stinken und rechtlich ist immer der Inhaber und Geschäftsführer verantwortlich.
 
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