@ EinStein
[#21]Abart: Hiervon ist die ganze Marke davon betroffen, sei es ein Wasserzeichen, die Farbe, falsches Bild, oder ähnliches.
Plattenfehler: Hiervon ist nur ein Teil der Marke betroffen, und oft ist es eine Teilauflage, die angefochten wird. Häufig auf entstandenen Druckplatten Schaden zurück zu führen. Diese werden sofern auffällig repariert oder ausgebessert.
mfG
Nigel
@ EinStein
[#21]@ doktorstamp
[#2]"Abart" ist für mich ein überschreibender Begriff, der nur aussagt, dass gegenüber der ursprünglich geplanten und zur Ausgabe vorgesehenen Ausführung eine unbeabsichtigte Veränderung vorliegt.
Die Beschreibung,
wo die Abweichung auftritt, findet man in den angaben Wasserzeichen, Bild, Zähnung, Farbe usw. Dann haben wir ja auch die Angabe,
wann die Abweichung auftritt, also bereits bei der Plattenherstellung (Plattenfehler), während des Druckvorgangs (Druckzufälligkeit, Passerverschiebungen, Doppeldrucke usw.), bei der Zähnung (Zähnungsabweichung, Ausfall von Zahnlöchern, Verzähnungen usw), oder Korrektur (Retuschen) usw.
Ob man hier die sogenannten "Ausgleichszähnungen" bei der Rollenfertigung als "Abart" sehen kann, bin ich mir nicht sicher. Einerseits ist es eine Abweichung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Ausgabe, andererseits ist es eine produktionstechnische Notwendigkeit, also beabsichtigt. Hier sollte man dann wohl richtigerweise von einer "produktionsbedingten Besonderheit" sprechen.
Da aber wie gesagt, nur unbeabsichtigte Abweichungen unter den Begriff "Abart" fallen, können Fälschungen logischerweise niemals eine Abart sein.
MfG
Henry