Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 77 TageFrankatur: 3x Mi Nr. 803, 1x 813 und 2x 814Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 74 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 700, 2x 783, 1x 798, 1x 800 und 1x 801Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 38 TageFrankatur: 22x Mi Nr. 859Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 799 und 1x 800Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 16 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 799, 1x 800 und 4x 818Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 15 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 800 und 3x 822Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 43 TageFrankatur: 3x Mi Nr. 700, 1x 743, und 2x 799Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 15 TageFrankatur: 13x Mi Nr. 700Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 31 TageFrankatur: 6x Mi Nr. 795Noch eine Bemerkung zu den bräunlichen Flecken um die Briefmarken auf dem Umschlag: Dies sind die typischen Spuren des verwendeten Leimes zum Anbringen der Marken. Zu der Zeit wurden die meisten Marken Chinas ohne Gummi ausgegeben und die Fixierung der Wertzeichen erfolgte unter Verwendung eines Leimpinsels durch den Postbeamten. Dabei wurde entweder die Markenrückseite oder eben wie in unserem Beispiel, der vorgesehene Platz auf dem Brief mit Leim eingepinselt. Je nach Zusammensetzung des Leimes hinterlässt dieser dann diese unschönen Spuren! Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 49 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 700, 1x 739 und 4x 795Grüsse aus der SchweizJacques
*) Luftpostgebühr bei Beförderung mit British Overseas Airways Corporation nach Europa 01. 07. 1947 – 01.10.1947Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 226 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 698, 2x 700 und Satz 765-770C Grüsse aus der SchweizJacques
*) Luftpostgebühr bei Beförderung mit British Overseas Airways Corporation nach Europa vom 05.12.1946 - 09.03.1947Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 181 TageFrankatur: 3x Mi Nr. 658, 2x 672, 2x 771, 2x 772, 1x 773 und 1x 774Grüsse aus der SchweizJacques
*) Luftpostgebühr bei Beförderung mit British Overseas Airways Corporation nach Europa vom 21.05.1946 – 28.08.1946Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 123 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 599, 1x 607 und 4x 659Grüsse aus der SchweizJacques
*) Luftpostgebühr bei Beförderung mit British Overseas Airways Corporation nach Europa vom 14.01.1946 – 24.04.1946Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 212 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 468 und 4x 657 Mit diesem Beitrag sind nun alle 15 Gebührenverordnungen vom 1. Oktober 1945 bis zum 5. November 1948 dokumentiert (Beiträge [#3] bis [#22]). Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur mit 4’050‘000 CNC$ Marken : 3‘000‘000 entspricht 1.35 G$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 14 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 805, 1x 813, 1x 815 und 1x 867Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur mit 21’000‘000 CNC$ Marken : 3‘000‘000 entspricht 7.00 G$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 22 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 813 und 4x 816Einfacher Brief bis 20g aus der Zeit der Gold$ Gebührenverordnung Nr. 17, jedoch mit reiner G$-Frankatur von Shanghai in die Schweiz, Aufgabe 27.11.1948.Frankatur gemäss Gebührenverordnung Nr. 17 vom 20.11.1948 – 11. 12.1948 (siehe Tabelle [#26])Gebühr für Brief Ausland bis 20g = 2.00 G$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 22 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 918Grüsse aus der Schweiz und zugleich Abmeldung in die OsterferienJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 20 TageFrankatur: Mi Nr. 914a, 923 und 927Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 22 TageFrankatur: 3x Mi Nr. 929 und 1x 933Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 22 TageFrankatur: 4x Mi Nr. 936 und 3 x 951Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 956 und 10 x 988Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 954, 956, 958 und 1 x 1005Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 11 TageFrankatur: 6x Mi Nr. 956 und 2x 1005Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 947, 5x 949, 1x 656 und 1x 1004Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 12 TageFrankatur: 5x Mi Nr. Nr. 968 und 3x 1009 Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 12 TageFrankatur: 602x Mi Nr. Nr. 958 und 4x 1003Grüsse aus der SchweizJacques
Frankaturen in Gold$-Marken oder Mischfrankaturen aus Gold$-Marken und Silber$-Marken waren bis zum 31.8.1949 im Verhältnis 1 : 4‘000‘000 (in gewissen Gebieten auch 1 : 8‘000‘000 ) zugelassen und waren somit in der Zeit der Gebührenverordnungen 28 und 29 möglich. Hier ein Beispiel einer solchen Frankatur aus der Zeit der Gebührenverordnung Nr. 28 mit angewendetem Umtausch 1 : 8‘000‘000 :Einfacher Brief bis 40g von Ningpo/ Provinz Zhejiang nach Indien, Aufgabe am 14.05.1949 mit Ankunftsstempel von Indien 24. Mai 1949Frankatur gemäss Gebührenverordnung Nr. 28 vom 29.04.1949 – 04.07.1949 (siehe Tabelle)
Frankatur mit 1’200‘000 G$ : 8‘000‘000 entspricht 0.15 S$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 66 TageFrankatur: 12x Mi Nr. 942 Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur mit 1’600‘000 G$ : 4‘000‘000 entspricht 0.40 S$Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 66 TageFrankatur: 16x Mi Nr. 972 Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur: 1x Mi Nr. Nr. 1033, 5x 1034 und 1x 1043 Grüsse aus der SchweizJacques
Somit betrug der Schalterpreis dieser Dienstleistungen am 10.08.49 total 0.42 S$Frankatur: je 1x Mi Nr. Nr. 1027A, 1028A, 1029A und 1x 1030A Grüsse aus der SchweizJacques
Frankatur: 1x Mi Nr. Nr. 1073 und 1x 1074 Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 185 x 1 G$ Mi Nr. 916 = 185 G$ plus 200 x ½ G$ Mi Nr. 994 = 100 G$ ergibt 285 G$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 10 TageFrankatur: 1x Mi Nr. 948, 40x 965 und 12x 999Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 10x Mi Nr. 939, 6x 948, 5x 965, 10x 967 und 8x 992. Dies ergibt 582‘000 G$.Frankatur mit 582‘000 G$ : 1‘450‘000 entspricht 0.40 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 4x Mi Nr. 1017, und 12x 1018. Dies ergibt 6‘400‘000 G$.Frankatur mit 6‘400‘000G$ : 16‘000‘000 entspricht 0.40 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 2x Mi Nr. 1018, 7x 1019 und 2x 1020. Dies ergibt 25‘000‘000 G$.Frankatur mit 25‘000‘000G$ : 62‘500‘000 entspricht 0.40 S$Mit diesem Beitrag liegen uns nun schon 5 unterschiedliche Umrechnungsverhältnisse von Gold$ in Silber$ vor:
Da alle vorliegenden Belege wirklich reinen Bedarf ausweisen, müssen in dieser Zeit nicht nur in den Provinzen, sondern selbst in Städten innerhalb der gleichen Provinz verschiedene Umrechnungsfaktoren angewendet worden sein!Dies wird dadurch belegt, dass 2 Belege fast zeitgleich in der Provinz Hubei aufgegeben (10.5.49 / 12.5.49), markante Unterschiede in der Umrechnung ausweisen (1 : 62‘500‘000 gegenüber 1 : 16‘000‘000)!Vielleicht findet sich ein Forum-Mitglied der für diesen Umstand etwas Licht ins Dunkle bringen kann!Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 67 TageFrankatur: 4x Mi Nr. 972. Dies ergibt 400‘000 G$.Frankatur mit 400‘000G$ : 4‘000‘000 entspricht 0.10 S$Grüsse aus der SchweizJacques
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 77 TageScheinbar waren keine der am 23. Juli / 11. September ausgegebenen 1 Mio und 5 Mio CNC$-Wertstufen (Mi Nr. (813 / 816) verfügbar, sodass man sich mit 22x 0.5 Mio Wertstufen behelfen musste!Frankatur: 1x Mi Nr. 803 und 22 x 804Grüsse aus der SchweizJacques