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Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Das Thema hat 84 Beiträge:
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Richard Am: 23.07.2016 14:57:16 Gelesen: 53346# 1 @  
Abberufung des BDPh-Präsidenten Uwe Decker als Kurator und Vorstand der Stiftung

philatelie-stiftung (Juli 2016) - Als der BDPh-Präsident Uwe Decker bereits im Herbst 2014, also nach nur einem halben Jahr Amtstätigkeit, als Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte nicht mehr wiedergewählt wurde, war für aufmerksame Beobachter schon zu erkennen, dass es erhebliche Spannungen zwischen ihm und den übrigen Kuratoren gab. Spätestens jedoch im Juni dieses Jahres wurden die unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem BDPh-Präsidenten einerseits und sämtlichen anderen Amtsträgern der Stiftung andererseits einem größeren Kreis offenbar. Man sprach davon, dass man das Verhältnis zwischen der Stiftung und dem BDPh-Präsidenten seit einigen Monaten nur noch mit dem Begriff „Eiszeit“ beschreiben könne und Tatsache sei, dass das Verhältnis aller Kuratoren, aber auch des neuen Kuratoriumsvorsitzenden, zu Uwe Decker nachhaltig gestört sei. Die genauen Gründe, die den Kuratoren dazu Anlass boten, bedürfen hier keiner Aufzählung.

Fakt ist, dass die Amtsführung des BDPh-Präsidenten seit Beginn seiner Zugehörigkeit zum Kuratorium bzw. auch als Vorstand der Stiftung seitens der übrigen Amtsträger als stiftungsschädigend empfunden wurde, was im Falle der eigenmächtig vorgenommenen und nicht satzungskonformen Abberufung von drei der vier vom BDPh bestellten Kuratoriumsmitglieder sogar zu einem Eingreifen der Stiftungsaufsicht führte. Bereits in der Frühjahrskuratoriumssitzung 2015 wurde gegenüber Herrn Decker mit den Stimmen aller anderen Kuratoriumsmitglieder (die vom BDPh, der Deutschen Post, der Museumstiftung Post und Telekommunikation und dem Finanzministerium gestellt werden) eine Missbilligungserklärung ausgesprochen, – sozusagen eine „gelbe Karte“ erteilt.

Aufgrund der langjährigen ausgezeichneten Beziehungen der Stiftung zum BDPh wäre die Stiftung sehr an eine Beilegung der Streitigkeiten interessiert gewesen. Dennoch musste das Kuratorium erkennen, dass das weitere Verhalten Herrn Deckers in keiner Weise angetan war, das zerstörte Vertrauen wiederherzustellen und somit alle Voraussetzungen für eine Reintegration von Herrn Decker in das Kuratorium fehlten. Da sein Verhalten einzelnen Kuratoren als auch den anderen Stiftungsorganen gegenüber auch weiterhin als absolut inakzeptabel empfunden wurde, erging in der Herbstkuratoriumssitzung 2015 erneut ein Beschluss – wiederum mit den Stimmen aller Kuratoren gegen die Stimme von Herrn Decker –, mit dem der Kuratoriumsvorsitzende beauftragt wurde, bei der Stiftungsaufsicht die Ablösung von Herrn Decker zu beantragen.

Die Gespräche mit der Stiftungsaufsicht ergaben jedoch, dass die Stiftung zunächst selbst alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen muss. Aus diesem Grund wurden für die erste Kuratoriumssitzung des Jahres 2016 am 7. Juli die Tagesordnungspunkte Abberufung von Herrn Decker aus dem Kuratorium als auch als Vorstandsmitglied aufgenommen und behandelt. Da Herr Decker als Betroffener kein Stimmrecht besaß (kein „Richten in eigener Sache“), wurde seine Abberufung aus beiden Gremien mit einstimmigem Beschluss aller Kuratoren beschlossen und Herr Decker zum Verlassen der Kuratoriumssitzung aufgefordert.

Das bedeutet, dass Herr Decker nicht mehr als Kurator oder als Vorstand der Stiftung auftreten und handeln bzw. Erklärungen abgeben darf. Im Zuge der vom Kuratorium beschlossenen Nachbesetzung dieser beiden Gremienpositionen durch den BDPh erwarten wir uns für die Zukunft wieder eine ebenso konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit wie in den Jahrzehnten zuvor mit allen bisherigen BDPh-Präsidenten, damit auch die Arbeitsfähigkeit der Stiftung künftig wieder uneingeschränkt gewährleistet ist.
 
Richard Am: 23.07.2016 14:59:33 Gelesen: 53345# 2 @  
Stellungnahme des Bundes Deutscher Philatelisten zur Kuratoriumssitzung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte vom 7. Juli 2016

(BDPh) In der letzten Kuratoriumssitzung wurde beschlossen, den BDPh-Präsident Uwe Decker aus dem Kuratorium und dem Amt als Vorstand abzuberufen.

Nach seinem Amtsantritt als Vorstand und Kurator der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte stellte er sich nach einer gewissen Einarbeitungszeit als unbequemer Stiftungsvorstand für die übrigen Organverwalter dar, weil er Missstände innerhalb der Stiftung aktiv ansprach und diese nicht verschwieg. Die Aufbereitung dieser Vergangenheit birgt die Gefahr, dass unangenehme Fragen zu beantworten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde versucht, das aktive Vorgehen von ihm auf unterschiedliche Weise zu blockieren und zu hemmen.

Bereits in der Kuratoriumssitzung vom 9. Dezember 2015 wurde beschlossen, seine Abberufung bei der Stiftungsaufsicht zu veranlassen. Eine Abberufung ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Die Stiftungsaufsicht hat nach der Eingabe am 28. Juni 2016 schriftlich mitgeteilt, dass keine Anhaltpunkte für ein stiftungsrechtliches Einschreiten vorliegen.

Spannungen zwischen den übrigen Kuratoren oder das bloße Empfinden eines stiftungsschädigen Verhaltens sind keine wichtigen Gründe im Sinne des Stiftungsrechts. Wichtige Gründe wären strafbare Handlungen, Bilanzfälschung oder ähnliche Tatbestände, die nicht einmal im Ansatz behauptet werden.

Nach dem Scheitern bei der Stiftungsaufsicht stand die Abberufung in der Sitzung vom 7. Juli 2016 erneut, mit den bereits von der Stiftungsaufsicht zurückgewiesenen Behauptungen, auf der Tagesordnung. Sämtliche Kuratoren, auch die BDPh-Vertreter Dr. Eckhard Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jaeger und Franz-Karl Lindner waren im Vorfeld informiert, dass dieser Beschluss unwirksam sein wird. Ungeachtet der Tatsache, dass kein wichtiger Grund für eine Abberufung vorliegt liegt, hat das Kuratorium gemäß Satzung keine Kompetenz für die Abberufung eines sogenannten „geborenen“ Mitglieds. Der BDPh-Präsident ist nach der Stiftungsverfassung das einzige „geborene Mitglied“, da er kraft Amtes sowohl dem Kuratorium als auch dem Stiftungsvorstand angehört, während alle anderen Mitglieder von Verbänden oder Institutionen benannt werden. Dadurch wurde dem BDPh als Vertreter der Sammler, die die Stiftung finanzieren, durch die Verfassung eine besondere Stellung eingeräumt. Ein Beschluss eines Stiftungsorgans über einen Gegenstand, der nicht der Kompetenz des beschließenden Organs unterfällt, ist nichtig.

Die Kuratoriumssitzung vom 7. Juli 2016 ist im Ergebnis ein Versuch, gegen den BDPh-Präsidenten, der als konsequenter Interessenvertreter der Sammlerschaft unbequem wurde, Stimmung zu machen. Die anschließenden Veröffentlichungen unzutreffender Tatsachendarstellungen wurden in unzulässiger Weise für eine persönliche Fehde einzelner Personen missbraucht.
 
22028 Am: 23.07.2016 17:20:16 Gelesen: 53247# 3 @  
Der Titel suggeriert, dass Uwe Decker abgerufen wird, wenn ich mir den Text durchlese, ist das nur der Versuch ihn abzuberufen, wie es aber auch heisst gibt aber keine Handhabe ihn wegen der Missstände innerhalb der Stiftung, die er aktiv ansprach, abzuberufen.
 
Hobbyphilatelist Am: 23.07.2016 22:21:18 Gelesen: 53062# 4 @  
Dilettanten am Werk

Auch wenn man Uwe Decker nicht mag, so kann er nicht abberufen werden.

Laut § 5 Abs. 2 der Stiftungsverfassung ist er Mitglied des Kuratoriums kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit nicht abberufen werden.

Hier der § 5 Abs. 2
Mitglieder des Kuratoriums sind:
a) drei vom Vorstand der Deutschen Post AG benannte Personen,
b) eine vom Bundesministerium der Finanzen benannte Person,
c) eine von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation benannte Person,
d) der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V.,
e) vier vom Bund Deutscher Philatelisten e.V. benannte Personen.

Laut § 10 Abs 1. besteht der Vorstand der Stiftung mindestens aus
a) einer vom Vorstand der Deutschen Post AG benannten Person,
b) dem Präsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e.V.

Auch hier ist Uwe Decker Vorstandsmitglied kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit auch nicht abberufen werden.

Die Abwahl aus beiden Ämtern ist nicht möglich. Es zeigt sich, daß hier Dilettanten am Werk waren. Da muß man sich wundern, wie langjährige Kuratoriumsmitglieder derart dilettantisch vorgehen und anscheinend die Vorschriften der Stiftungsverfassung nicht kennen.
 
Peter Feuser Am: 24.07.2016 10:38:20 Gelesen: 52854# 5 @  
Uwe Decker hat mehrfach als ihr Vorsitzender gegen die Stiftungssatzung verstoßen. Er hat versucht, sich durch sein Amt persönliche Vorteile zu verschaffen, indem er Stiftungsvermögen auf seinen Arbeitgeber [...] übertragen wollte. Ein derartiges Vorgehen verstößt eklatant gegen die Stiftungsverfassung und ist mehr als anrüchig. Er macht mich fassungslos, dass nach den Schriftsätzen der Star-Advokaten von Uwe Decker in einem juristischen Verfahren gegen mich vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine derartige, gegen die Stiftungsverfassung verstoßende Aquisition von Stiftungsvermögen durch die Complianceregeln de [Bank] gedeckt sein soll.

Wohl fast jeder Andere wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe und dem völligen Zerwürfnis mit den anderen Kuratoriumsmitgliedern (inclusive der vier BDPh-Mitglieder, die jetzt und bereits im letzten Jahr mit guten Gründen gegen Uwe Decker gestimmt haben) zurückgetreten. Die jetzige Absetzung des Stiftungsvorsitzenden durch das Kuratorium, auch wenn sie formaljuristisch klärungsbedürftig erscheint, ist längst überfällig.
 
Hobbyphilatelist Am: 24.07.2016 16:08:36 Gelesen: 52694# 6 @  
@ Peter Feuser [#5]

Uwe Decker hat mehrfach als ihr Vorsitzender gegen die Stiftungssatzung verstoßen. Er hat versucht, sich durch sein Amt persönliche Vorteile zu verschaffen, indem er Stiftungsvermögen auf seinen Arbeitgeber [...] übertragen wollte. Ein derartiges Vorgehen verstößt eklatant gegen die Stiftungsverfassung und ist mehr als anrüchig. Er macht mich fassungslos, dass nach den Schriftsätzen der Star-Advokaten von Uwe Decker in einem juristischen Verfahren gegen mich vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine derartige, gegen die Stiftungsverfassung verstoßende Aquisition von Stiftungsvermögen durch die Complianceregeln der [Bank] gedeckt sein soll.

Ist es gesichert, daß sich UD persönliche Vorteile verschaffen wollte?

Selbst wenn die Vermögensverwaltung auf seinen Arbeitgeber übertragen worden wäre, er dafür eine Provision erhalten hätte, [...] für das Stiftungskapital aber eine höhere Rendite erwirtschaften würde als der bisherige Vermögensverwalter,

Wohl fast jeder Andere wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe und dem völligen Zerwürfnis mit den anderen Kuratoriumsmitgliedern (inclusive der vier BDPh-Mitglieder, die jetzt und bereits im letzten Jahr mit guten Gründen gegen Uwe Decker gestimmt haben) zurückgetreten. Die jetzige Absetzung des Stiftungsvorsitzenden durch das Kuratorium, auch wenn sie formaljuristisch klärungsbedürftig erscheint, ist längst überfällig.

Da dürften eher persönliche Animositäten eine große Rolle spielen. So gehörten z. B. zwei der BDPh-Mitglieder zu dem unterlegenen Team bei der Neuwahl des BDPh-Vorstands.

Die Stiftungsverfassung schreibt nun mal die Mitgliedschaft des BDPh-Präsidenten vor. Eine Absetzung ist nicht möglich. Ebenso fraglich ist ein Rücktritt. Bei einem solchen könnte es sogar sein, daß sämtliche Beschlüsse des Kuratoriums und des Vorstands nichtig sein könnten.

[Name der Bank in den letzten Beiträgen redaktionell entfernt, wir wollen mit dieser nicht noch Probleme bekommen]
 
Peter Feuser Am: 24.07.2016 17:40:59 Gelesen: 52628# 7 @  
@ hobbyphilatelist

"Ist es gesichert, daß sich UD persönliche Vorteile verschaffen wollte? "

Diese Aussage ist lt. Urteil des Land- bzw. Oberlandesgerichts Hamburg zulässig, während die Wertung, Uwe Decker hätte sich dadurch persönlich bereichern wollen, für unzulässig erklärt wurde. Für letztere Wertung habe ich mich entschuldigt. Die wesentlichen Teile der Beschlüsse können unter den Schlagworten "Decker, Oberlandesgericht, Entschuldigung" ergoogelt werden.

Die Stiftungsverfassung ist in diesem Punkt unter "Pflichten der Mitglieder des Kuratoriums" eindeutig:

3) Die Mitglieder dürfen unmittelbar oder mittelbar keine persönlichen Vorteile oder Vergünstigungen irgendwelcher Art im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Stiftung annehmen oder sich für die Zeit nach ihrem Ausscheiden versprechen oder gewähren lassen.
 
Hobbyphilatelist Am: 25.07.2016 22:15:46 Gelesen: 52381# 8 @  
@ Peter Feuser [#7]

Das Stiftungsrecht setzt enge Grenzen. Diese sind demnach auch in die Stiftungsverfassung eingeflossen.

Man kann UD vorwerfen, daß er sich einen “persönlichen Vorteil“ verschaffen wollte, wenn er empfohlen hat, das Stiftungskapital zur Vermögensverwaltung seines Arbeitgebers zu übertragen. Dies ist ja auch gerichtlich so bestätigt worden.

Jedoch kann man ihm wegen der Empfehlung nicht vorwerfen, daß er gegen die Satzungsverfassung verstoßen hat.

Interessant ist aber, was auf der Internetseite des BDPh zu lesen ist [Auszug]:

Nach seinem Amtsantritt als Vorstand und Kurator der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte stellte er sich nach einer gewissen Einarbeitungszeit als unbequemer Stiftungsvorstand für die übrigen Organverwalter dar, weil er Missstände innerhalb der Stiftung aktiv ansprach und diese nicht verschwieg. Die Aufbereitung dieser Vergangenheit birgt die Gefahr, dass unangenehme Fragen zu beantworten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde versucht, das aktive Vorgehen von ihm auf unterschiedliche Weise zu blockieren und zu hemmen.

Und hier ein älterer Kommentar des Chefredakteurs der DBZ:
http://tinyurl.com/mxpfkzz

Ohne nähere Einblicke in die Stiftungsangelegenheit zu haben, wird mir klar, warum man bei der Neuwahl UD unbedingt als BDPh-Präsident verhindern wollte.
 
Peter Feuser Am: 26.07.2016 09:21:21 Gelesen: 52219# 9 @  
@ hobbyphilatelist

Bitte lass doch Deine Haarspaltereien.

Es mag Dich durchaus ehren, wenn Du krampfhaft versuchst, Uwe Decker noch irgendeinen Rettungsring zuzuwerfen. Nützen wird das leider nichts mehr.

Ich kritisiere die Stiftung ebenso wie Uwe Decker. Meine Eingabe an die Stiftungsaufsicht ist hier im Forum nachzulesen.

Uwe Decker hat etliche Missstände bei der Stiftung nicht vorgefunden, sondern sie produziert und durch sein Verhalten, das man in Kenntnis der genauen Umstände nur als flegelhaft bezeichnen kann, provoziert. Die völlige Vergiftung des Stiftungsklimas ist alleine sein Werk, genau so wie die Spur der totalen Verwüstung, die er inner- und außerhalb des BDPh seit Heidenheim hinterlassen hat. Das Verhältnis des BDPh zu den Partnerverbänden APHV, BPP und BDB ist mittlerweile eisig. Der BDPh war dieses Jahr auf keiner Hauptversammlung der Partnerverbände mehr wie üblich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.

Uwe Decker hat mehrfach gegen die Stiftungsverfassung verstoßen. Und zwar nicht nur durch den selbstmörderischen Versuch, sich durch die Übertragung von Stiftungsvermögen auf seinen eigenen Arbeitgeber unzulässige Vorteile zu verschaffen, sondern auch durch die entwürdigende Entlassung der ehemaligen BDPh-Vorstandsmitglieder, die sich ja durchaus teils seit Jahrzehnten um den BDPh und die Stiftung verdient gemacht haben.

Auch die Beschneidung der Kompetenzen des Geschäftsführers und die Entlassung seiner Sekretärin durch Uwe Decker waren meines Erachtens verfassungswidrig. Dem Geschäftsführer steht lt. Stiftungsverfassung eine Assistentin zu. Man kann sie ihm ohne dessen Einverständnis nicht einfach wegnehmen. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist Sache des Geschäftsführers. Wenn Uwe Decker sie ihm beschneiden wollte mit dem Ziel, im großen Stil selber über Anlagen zu entscheiden, dann wäre das satzungswidrig. Der Geschäftsführer einer Stiftung mit einem Vermögen von 18 Millionen Euro hat auch Anrecht auf einen angemessenen Arbeitsplatz. Warum nimmt Uwe Decker ihm also sein angestammtes Büro weg, zum Zwecke der Fremdvermietung? Die gewerbliche Vermietung eigener Stiftungsräume steht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit der Stiftung und hat ihr beträchtliche Schwierigkeiten beschert.

Die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte ist lt. Stiftungsverfassung in angemessener Form vorzunehmen. Uwe Decker hat in seiner Amtszeit keinen einzigen Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Als Stiftungsvorsitzender ist er dafür verantwortlich. Anfragen an die Stiftung hierzu wurden nicht oder ausweichend beantwortet. Wenn Uwe Decker die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte unterlässt, dann handelt er auch hier satzungswidrig. Erspare mir weitere Einzelheiten.

Eine Reform bei der Stiftung ist überfällig. Der Einfluss des BDPh muss deutlich eingeschränkt werden. Vor allem muss durch die Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet werden, dass der BDPh als bisheriger Hauptempfänger von Stiftungsmitteln nicht mehr selber über deren Vergabe entscheiden bzw. die Vergabe an andere blockieren kann. Die Stiftungsmittel stammen aus Mitteln der Allgemeinheit und nicht, wie der BDPh uns in seiner Pressemitteilung zur Stiftungsaffäre glauben machen will, von BDPh-Mitgliedern bzw. von Sammlern, die der BDPh angeblich vertritt. Das ist ein Witz. Die Stiftungsmittel wurden und werden zum allergrößten Teil von Postbenutzern im weitesten Sinne aufgebracht. Der BDPh vertritt schon lange nicht mehr die Sammlerinteressen. Es ist grotesk, wenn sich der BDPh bzw. Uwe Decker selbst als Vertreter der Sammler bezeichnet und als Vorwand nimmt für die von Uwe Decker ausgelösten katastrophalen Aktivitäten bei der Stiftung und beim BDPh.
 

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