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Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
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Richard Am: 24.05.2012 00:22:28 Gelesen: 18084# 1 @  
Stern.de (23.05.12) - Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen (Az: B 14 AS 100/11 R).

(Quelle und ausführlich lesen: http://www.stern.de/panorama/gerichtsurteil-fuer-hartz-iv-empfaenger-sammler-muessen-sich-von-ihren-muenzen-trennen-1831183.html )
 
Tabaluga Am: 24.05.2012 07:53:13 Gelesen: 18048# 2 @  
Hallo !

Ich halte das für durchaus gerechtfertigt wenn es wie im vorliegendem Fall eine wertvolle Sammlung die Münzsammlung hat ja angeblich einen Wert von 21.000,00 Euro ! Dafür hatte der Mann ja auch ein Darlehn bekommen.

Es kann ja nicht sein das Personen Hartz IV bekommen und gleichzeitig in Besitz von wertvollen Gegenständen sind, ob nun Münzsammlungen oder Briefmarken Ferraris oder etwa teure Kunstgegenstände wie Picassos oder ähnliches !

mfg
Jens
 

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