Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
Das Thema hat 26 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1   2  oder alle Beiträge zeigen
 
StefanM Am: 02.11.2022 15:51:00 Gelesen: 3023# 2 @  
@ Silesia-Archiv [#1]

Aus Sicht der Internetmarken steht schon seit 2014 in den AGB, dass IM nicht mit anderen Frankaturarten gemischt werden dürfen. Bei Frankatur mit IM sind nur IM-Ergänzungswerte erlaubt.

Das könnte die Ursache für den Hinweis sein.
 
Silesia-Archiv Am: 03.11.2022 07:54:18 Gelesen: 2914# 3 @  
@ StefanM [#2]

Hallo Stefan,

ja für Internetmarken ist mir das bekannt, darüber wurde in diesem Forum schon einmal an anderer Stelle diskutiert, zumal ich das auch unverständlich finde.

Es bleiben aber die Fragen offen:

1) Wieso darf ich diese Wertstufe nicht mit klassischen Briefmarken ergänzen? - und
2) Wieso gilt das nur für die Rollenmarke? - Wenn die Marke mal auf dem Umschlag ist, kann ich meist nicht feststellen ob diese vom Bogen oder von der Rolle ist.

Ich glaube hier ist der Herausgeber der Marken ohne nachzudenken mal wieder aus der Rolle gefallen !

Beste Sammlergrüße
Michael
 
ginonadgolm Am: 03.11.2022 11:59:11 Gelesen: 2873# 4 @  
@ Silesia-Archiv [#1]
@ Silesia-Archiv [#3]

1) Wieso darf ich diese Wertstufe nicht mit klassischen Briefmarken ergänzen? -

Hallo Michael,

das steht nirgends, Du hast Dich schlicht verlesen oder den Text nicht verstanden!

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
Silesia-Archiv Am: 03.11.2022 14:11:36 Gelesen: 2838# 5 @  
@ ginonadgolm [#4]

Hallo Ingo aus dem Norden,

ich habe mich nicht verlesen oder den Text nicht verstanden! Und das steht nur bei der Rollenmarke! Siehe beigefügter Screenshot.



Beste Sammlergrüße
aus dem Rheinland
Michael
 
ginonadgolm Am: 03.11.2022 14:45:10 Gelesen: 2820# 6 @  
@ Silesia-Archiv [#5]

Hallo Michael,

Im Text heißt es: Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken...

So wie Du es liest, müßte dort stehen: Eine Kombination mit klassischen Briefmarken und Internetmarken ...

Der Text ist nur eine allgemeine Erläuterung und bezieht sich deshalb nicht auf diese spezielle Ausgabe.

Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein
Ingo aus dem Norden
 
Ben 11 Am: 03.11.2022 19:31:40 Gelesen: 2769# 7 @  
@ Silesia-Archiv [#1]

guten Abend Zusammen,

Hinweis: Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken auf einer Sendung ist nicht zulässig

Der Hinweis ist technisch recht einfach zu erklären. Die Deutsche Post hat 2008 eine Erfindung mit dem Titel: "Verfahren zum Versehen einer Postsendung mit einer Frankierung, Postsendung, Verfahren und Vorrichtung zum Überprüfen der Frankierung" zum Patent eingereicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat diese als Offenlegungsschrift unter der Nummer DE 10 2008 063 286 A1 veröffentlicht.

In dem Dokument wird zum Beispiel gesagt, dass eine digitale Frankierung nicht gestempelt werden darf. Mit der Einführung der blauen Stempelfarbe dürfte das aber Geschichte sein.

Es wird dann weiter die Bearbeitung von Postsendungen beschrieben. Nach dem Aufstellen der Sendung in der Sortieranlage wird mit einer "Symbolerkennungseinheit" nach grafischen Symbolen gesucht. Grafische Symbole können Data-Matrix-Codes, oder Briefmarken oder andere Frankierungen sein.

Es wird zuerst überprüft, ob die Frankierung eine "absenderfrei gestempelte Sendung" ist. Zusätzlich wird überprüft, ob es sich um eine "zur unentgeltlichen Postbeförderung zugelassene Sendung" handelt. Solche Sendungen werden sofort in entsprechende Fächer für den Weitertransport geleitet.

Anschließend erfolgt ein Überprüfung auf das Vorhandensein von digitalen Frankierung, z.B. Internetmarken mit Data-Matrix-Code. Diese werden ausgewertet und wieder in entsprechende Fächer geleitet.

Schließlich erfolgt die Überprüfung auf "zulässige Symbole", z.B. Briefmarken und deren Prüfung auf Echtheit (UV- und IR-Fluoreszenz). Ist alles in Ordnung, werden diese gestempelt und weitergleitet. Ein eventuell vorhandener Data-Matrix-Code kann als zusätzliches Echtheitsmerkmal herangezogen werden und dient dann der Dokumentation des Sendungsverlaufes.

Mit dieser Reihenfolge ist klar, das eine "normale" Briefmarke mit oder ohne Data-Matrix-Code nicht geprüft wird, wenn vorher eine Internetmarke erkannt wurde. Erfüllt die Internetmarke nicht das Porto, wird die Sendung als unzulässig frankiert ausgeschleust.

Vielleicht hilft Euch das im Verständnis weiter.

Viele Grüße
Ben.
 
Silesia-Archiv Am: 03.11.2022 20:07:06 Gelesen: 2756# 8 @  
@ Ben 11 [#7]
@ ginonadgolm [#6]

Guten Abend Zusammen,

danke für ausführlichen Erklärungen - soweit wie beschrieben soweit klar und verständlich.

Aber mir stellt sich nach wie vor die Frage wieso steht dieser Zusatz "Hinweis: Eine Kombination von klassischen Briefmarken und Internetmarken auf einer Sendung ist nicht zulässig" nur bei der Rollenmarke und nicht bei der gleichen Marke vom Bogen? Wenn die Marke ohne Ränder etc. aufgeklebt ist kann ich doch bei vier von fünf Briefmarken nicht erkennen ob die Marke vom Bogen oder von der Rolle stammt und somit nicht kombiniert werden darf.

Beste Sammlergrüße
Michael
 
DL8AAM Am: 03.11.2022 21:24:26 Gelesen: 2735# 9 @  
@ Silesia-Archiv [#8]

Man hat hier in diesem speziellen Fall einfach nochmals auf die altbekannte Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass klassische Briefmarken grundsätzlich nicht mit Internetmarken kombiniert werden dürfen. Nicht mehr, nicht weniger. Auch nicht als Ergänzungswert. Man hätte den Satz aber auch schadfrei weglassen können, wie bei allen anderen Briefmarkenausgaben ja auch. Mehr besagt der Satz nicht. Das Kombinationsverbot steht ja auch bereits in den AGB. Der Postler am Schalter sagt ja auch nicht bei jedem Briefmarkenverkauf, dass diese eben verkaufte Briefmarke nicht einer Internetmarke hinzugeklebt werden darf. Auch nicht, um mit einer ungenutzten "postfrischen" 80 Cent-Internetmarke, das neue, notwendige Standardbriefporto von 85 Cent zu erreichen. Warum die Post den Satz einmal sagt (schreibt) oder nicht sagt (schreibt), folgt wohl keiner zwingenden Notwendigkeit. Das Setzen oder Weglassen des Satzes hat keine echte Wirkung.

Internetmarken dürfen nur mit Ergänzungswert-Internetmarken aufpolliert werden.

Beste Grüße
Thomas

[Beiträge [#1] bis [#9] redaktionell verschoben aus dem Thema "Bund: Dauerserie Welt der Briefe seit 2. Dezember 2021"]
 
DL8AAM Am: 29.07.2023 17:23:04 Gelesen: 2077# 10 @  
Nur damit das Thema optisch untermalt wird:

Genau diese Kombination ist die - gemäß den AGB der DPAG - verbotene Variante



"Klassische Briefmarke" zu 60 Cent (SK "Kaiserkrone", d.h. noch ohne Matrixcode) kombiniert mit zwei Internetmarken, hier durch zwei spezielle Ergänzungswerte zu 5 und 20 Cent gekauft am 20.02.2022 - um das neue Gesamtporto für einen Standardbrief zu 85 Cent zu erreichen. Entwertet per Maschinenstempel im Briefzentrum 37/Göttingen am 22.02.2022.

Sowas ist zwar höchstoffiziell "postverboten", aber bisher ist mir noch kein einziger Fall untergekommen, in dem die Post diese Kombination irgendwie bemängelt hätte. Solange das Porto in voller Höhe entrichtet wurde, lässt die Post sowas bisher (noch) durchgehen. Entweder rutscht das einfach komplett durch, ohne Aussonderung an eine Entgeldsicherungsabteilung oder die Postmitarbeiter winken das nach einer schnellen "manuellen" Nachkontrolle anschliessend durch.

Beste Grüße
Thomas
 
Lammfell Am: 30.07.2023 03:28:53 Gelesen: 2004# 11 @  
Warum sollte es Konsequenzen haben, wenn man ein PWZ mit einer Ergänzungsstufe der IM ergänzt?

Wenn die Sielaff-Geräte wegfallen - was dann?

Es ist doch realitätsfern, das bei der nächsten Portoerhöhung sich die Kunden für eine 5ct. Marke erst einmal eine halbe Stunde am Postschalter anstellen werden, sofern der Laden überhaupt in der Nähe und nicht gerade (mal wieder) den ganzen Tag geschlossen ist.

Dafür sind Automaten ja schliesslich vorhanden.

Wenn man so etwas nicht will, muss man eben die Euro-Nominale abschaffen, wie in Frankreich, Belgien, Grossbritannien.

1 Marke =Postkarte, Standardbrief, je eine weitere Marke pro Gewichtsstufe.
 
DL8AAM Am: 30.07.2023 04:08:32 Gelesen: 2001# 12 @  
@ Lammfell [#11]

Warum sollte es Konsequenzen haben, wenn man ein PWZ mit einer Ergänzungsstufe der IM ergänzt?

Warum? Ganz einfach, weil es ausdrücklich in den AGB [1] verboten ist, dieses zu tun. Zitat:

Allgemeine Geschäftsbedingungen PORTOKASSE und INTERNETMARKE
(...)
II. Abschnitt INTERNETMARKE
(...)
§4 Rechte und Pflichten der Deutschen Post
(1) (...) Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt.
(2) Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die PDF-Datei oder die über die Online- Frankierapplikation erworbenen Internetmarken:
(...)
e. mit anderen Frankierarten, z.B. Postwertzeichen, auf einer Sendung kombiniert und eingeliefert (Verbot der Mischfrankatur) (...) werden.

Deshalb !

Die Post verbietet bei Internetmarken ganz explizit jegliche Art von Mischfrankaturen mit anderen Frankierarten!

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/dp-internetmarke-agb-032021.pdf
 
Stefan Am: 30.07.2023 09:36:53 Gelesen: 1963# 13 @  
@ Lammfell [#11]

Warum sollte es Konsequenzen haben, wenn man ein PWZ mit einer Ergänzungsstufe der IM ergänzt?

Wenn die Sielaff-Geräte wegfallen - was dann?


Dann kommen die Poststationen als Mischung aus Packstation und Briefmarkenautomat mit integriertem Briefkasten, welche aktuell bundesweit aufgebaut werden. Der Pilotversuch seit Februar 2021 wurde erfolgreich beendet, seit Juli 2023 läuft der zweite Rollout mit 500 weiteren Geräten (Aufbau geplant bis Ende 2023). Die Poststation ist seit Jahren ein Thema auf Philaseiten, siehe [1] und [2]. Aktuell stehen bundesweit ca. 130 Geräte in fast allen Bundesländern, Tendenz steigend.

Der für die Abteilungsleiter "Frankierung/Postwertzeichen" der Deutsche Post AG - Herr Bernd Meyer - hielt auf der IBRA 2023 in Essen am 27.05.2023 einen Vortrag zum Thema Matrixcode auf Briefmarken. Auf Nachfrage aus dem Publikum teilte er mit, dass die Sielaff-Geräte auslaufen und die Poststationen aus technischer Sicht betrachtet die Nachfolger der Sielaff-Automaten sein werden.

Es ist doch realitätsfern, das bei der nächsten Portoerhöhung sich die Kunden für eine 5 ct. Marke erst einmal eine halbe Stunde am Postschalter anstellen werden, sofern der Laden überhaupt in der Nähe und nicht gerade (mal wieder) den ganzen Tag geschlossen ist.

Dafür sind Automaten ja schliesslich vorhanden.


Richtig. Kein Mensch stellt sich normalerweise für eine Briefmarke zu 5 Cent oder 10 Cent in einer Filiale an, dann wird notfalls überfrankiert mit dem den Marken, die gerade griffbereit vorliegen. Die Poststationen können seit Februar 2023 auch Ergänzungswerte zu 5 Cent; 10 Cent und 20 Cent liefern (diese hatte man mit der Portoerhöhung zum 01.01.2022 vergessen zu programmieren für den Aufbrauch der bis 31.12.2021 produzierten alten Portostufen). Auch hier ist aktuell gemäß AGB eine Mischfrankatur von Ausgaben der Poststation mit anderen Frankierarten wie Postwertzeichen oder Freistempeln usw. verboten.

In der Praxis zeigte sich bislang, dass die Mischfrankaturen mit Postwertzeichen ohne Nachporto durchgehen. Die Automatenmarken der Poststationen basieren von der Software her auf den Internetmarken (wie die Automatenmarke Mi-Nr. 10 aus dem Pilotversuch von Dezember 2018).

Gruß
Stefan

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=15446&CP=0&F=1 (Poststation 1.0, Pilotversuch von Februar 2021 bis Mai 2022)
[2] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17074&CP=0&F=1 (Poststation 2.0, erweiterter Pilotversuch ab Mai 2022 und Rollout bundesweit ab August 2022)
 
Lammfell Am: 30.07.2023 12:31:57 Gelesen: 1929# 14 @  
@ DL8AAM [#12]

Nur, weil etwas in AGB steht, muss es nicht juristisch haltbar sein. Das hatten wir ja jüngst schon [1].

Aber das werden wir ja bei der kommenden Portoerhöhung sehen - entweder die AGB werden der Praxis angepasst oder die Verbraucherzentralen werden sich dessen wieder annehmen, wenn die Post plötzlich Nachentgelte einfordern möchte, weil da wer eine 10 ct Internetmarke als Ergänzung neben einem Postwertzeichen zugeklebt hat.

Die Post entzieht schliesslich dem Kunden die Möglichkeit einer "korrekten" Ergänzungsfrankatur durch Abbau der Sielaff-Geräte und es wird sicher kaum ein "Normalbürger" zuerst die AGB durchlesen, nur weil da jetzt ein neuer Automat aufgestellt wurde und man dort Ergänzungswerte wie beim Sielaff ziehen kann.

Da denkt der Kunde sich nämlich nichts gross dabei - denn man wird am Bildschirm nicht über Einschränkungen des Gebrauchs informiert und es gibt an den Geräten auch keine gedruckten AGB - dann haben wir den schönen Fall für [2].

Viele Grüße

[1] https://www.vzbv.de/urteile/mobile-briefmarke-darf-nicht-nur-14-tage-gueltig-sein
[2] https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
 
Stephan Sanetra Am: 30.07.2023 18:07:22 Gelesen: 1886# 15 @  
Hallo,

irgendwie habe ich wegen diverser Krankenhausaufenthalte einschließlich Kurzzeitpflege den Abbau der Sielaff-Geräte bei uns in der Gegend verpennt. Dabei verfüge ich noch über einige krumme Werte zum Verkleben.

Als Behinderter mit E-Scooter fahre ich nicht mal eben so raus in die Stadt und mache mich mit neuen, eventuell vorhandenen Portoeinrichtungen und auch noch neuen Versandarten vertraut. Ich halte mich aber trotz Behinderung noch für relativ flexibel - doch was machen geistig stärker eingeschränkte Personen? Sehr behindertenunfreundlich, die Post!

Wer würde mir denn
30x 1 Centmarken = 0,30 €
10x 2 Centmarken = 0,20 €
10x 5 Centmarken = 0,50 €
10x 10 Centmarken = 1,00 €, insgesamt also für 2,00 € postfrische Briefmarken in den oben genannte Wertstufen liefern? Ich zahle dafür:

2,00 € Nominale + 1,00 € Versandkosten (Porto + Briefumschlag + Aufwand) + 0,50€, insgesamt also 3,50 €. Handydaten und e-Mailadresse sind hinterlegt.

Beste Grüße
Stephan Sanetra
 
DL8AAM Am: 31.07.2023 16:21:10 Gelesen: 1760# 16 @  
@ Lammfell [#14]

wenn die Post plötzlich Nachentgelte einfordern möchte

Nein, die Post "droht" bei dieser Art von "vollbezahlter" Mischfrankatur nicht mit Nachentgelten, sondern nur mit der Nichtbeförderung, Zitat:

Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt..

Und mit dem Briefeinwurf hast Du einen rechtsgültigen Vertrag mit der Post geschlossen. Die AGB sind hier integrale Vertragsbestandteile und somit für alle Vertragsparteien - wie ein Gesetz oder eine Satzung - absolut bindend. Es sei denn ein Gericht hebt einen Passus auf Grund von (vereinfacht gesagt) "Ungesetzlichkeit" nachträglich auf, was zwar regelmäßig hin und wieder vorkommen kann, was aber wirklich nur sehr selten mal passiert. Zu 99,9% ist ein AGB-§, wie ein Gesetz-§.

Und das Kombinationsverbot macht sogar Sinn (keine grundlose, willkürliche einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners), da die Post ihre gesamte ("Sortier-") Logistik auf Matrixcodes umstellt. Hier ist die Post langsam auf dem Weg. Verschiedene Arten von Kodetypen, von elektronischen Abtreichlisten ("Entwertungen") bzw. der elektronischen Entgeltsicherung können hier aber zu erheblichen Problemen in der automatisierten Ablaufsteuerung führen. Hier muss dann kostenintensiv manuell nachgearbeitet werden und genau dass soll ja verhindert werden. Die Frage ist, (u.a.) ob diese "Benachteiligung" (des Kunden) noch verhältnismäßig ist, für die Post "ja", aber ob das ein Gericht ebenso sieht, ist eine andere Frage. Aber bis dahin ist das Kombinationsverbot "Gesetz", ob es uns gefällt, oder nicht.

Falls irgendwann aber einmal "alles" komplett vernetzt, matrixgesteuert und vollautomatisiert funktionieren sollte, inklusive der gesamten Entgeltsicherung, heisst dann aber auch, dass keine matrixfreien, klassischen Briefmarken mehr im Umlauf sind, könnte die Post das Kombinationsverbot theoretisch aufheben, aber bis dahin funktioniert eine Matrixcode-Zusatzfrankatur zu 5 Cent grundsätzlich nicht mit einer klassischen Briefmarke "ohne" zu 80 Cent.

Beste Grüße
Thomas
 
Lammfell Am: 01.08.2023 11:15:41 Gelesen: 1672# 17 @  
@DL8AAM

Die "Nicht-Beförderung" tritt im Allgemeinen nur dann in Kraft, wenn der Absender auf der Sendung steht.

Und das Kombinationsverbot macht sogar Sinn (keine grundlose, willkürliche einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners)

Dem Gericht würde die Post jedoch erklären müssen, warum am Schalter eingelieferte Sendungen mit PWZ durch Barcode-Label aus dem Schalterdrucker ergänzt werden und dies nicht zu Problemen führt. Weil die PWZ werden am Schalter nicht gestempelt und wandern in den selben Briefbehälter, der auch nur mit PWZ frankierte Sendungen enthält.

Ebenso wird es einer Erklärung bedürfen, warum es bei Einschreiben möglich ist, dass ein Kunde das erforderliche Porto einer Sendung vollständig mit PWZ frankieren kann und das Einschreib-Label entweder am Schalter oder als Selbstbucher aufgebracht wird, andererseits es aber auch möglich ist, bei einem Einschreiben das Porto für eine nicht eingeschriebene Sendung mit PWZ zu verkleben und Einschreib-Marken im Wert der Einschreibe-Gebühren [1] käuflich zu erwerben und aufzubringen.

Da müsste das System ja erst recht Probleme bekommen, da die Einschreib-Marke in der Regel nicht im für eine Freimachung eines Umschlages vorgesehenen Bereich verklebt werden wird/kann. Von einer Kombi zwischen PWZ mit und ohne Matrixcode mal ganz zu schweigen.

Und ich vermute, spätestens dann wird die Post schlechte Karten haben.

Aber wenn ein solcher Brief tatsächlich zurückkommen würde, hätten wir hier den §119 des BGB [2] und entsprechend ergänzend den §120 BGB [3].

Ich erwähnte ja, das nirgends an einer Poststation eine Nutzungseinschränkung erkennbar ist und noch steht das BGB über den AGB der Post.

Viele Grüße

[1] https://shop.deutschepost.de/briefversand/spezielle-versandformen/einschreiben-prio-und-nachnahme
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__120.html
 
drmoeller_neuss Am: 01.08.2023 13:12:29 Gelesen: 1646# 18 @  
@ Lammfell [#17] @ all

Lest doch noch einmal die AGBs genau durch:

§4 Rechte und Pflichten der Deutschen Post
(1) (...) Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt.

Wichtig ist das kleine Wörtchen "kann".

Ich teile die juristische Einschätzung von Lammfell. Allerdings kommt sie erst dann zum Tragen, wenn Oma Lieschens Brief an den Enkel nicht befördert wird. Kann jemand einen Beleg der "Nicht-Beförderung" zeigen, incl. der Aufkleber, Stempel etc., die den Postkunden über sein vertragswirdiges Verhalten informieren?

Sonst ist die ganze Diskussion eher ein Sturm im Wasserglas. Natürlich können Verbrauchervereine dagegen vorgehen, aber es gibt auch wichtigeres.

Die Post wird diese Regelung vielleicht bei "gemachten" Belegen einsetzen, wenn z.B. jemand 10 Großbriefe mit 15 Internetmarken zu 10 Cent frankiert und eine 10-Cent-Marke beiklebt, und die mit Sonderstempel entwertet haben möchte.
 
Lammfell Am: 01.08.2023 13:54:01 Gelesen: 1637# 19 @  
@drmoeller_neuss

Richtig, es ist eine "Kann"-Bestimmung. Ich habe daraus mit dem Wort "würde" das Verhalten eines Absenders abgeleitet.

Sofern es denn tatsächlich solche Probleme geben würde, dürfte es sinnvoller (billiger) sein - wie beim Handyporto - ohne Berechnung, innerbetrieblich ein neues Label mit korrekten Gebühren zu produzieren und über die Mischfrankatur zu kleben, als die Sendung zurückzuschicken und das Porto am Schalter einem verärgerten Kunden zu erstatten.

Wenn man kein Geld für entsprechende IT in die Hand nehmen will, muss man die Ausgabe von Postwertzeichen mit Wertstufen eben einstellen.

Dann verkauft man A -oder B-Post-Marken, die auch nach jeder Portoerhöhung noch für das Produkt benutzt werden können, für das sie einst gekauft wurden.
 
Journalist Am: 01.08.2023 15:41:35 Gelesen: 1606# 20 @  
Hallo an alle,

bei der Deutschen Post gab es seit etlichen Jahren schon Teile der AGB, die in der Praxis aber nie angewandt oder umgesetzt wurden (quasi Fake-Vorrats-AGB-Teilabschnitte, falls man diese doch mal brauchen könnte).

Ein typisches Beispiel sind die AGB bezüglich gefälschter Briefmarken, die kurz nach der Jahrtausendwende eingeführt wurden und in denen anfangs 30 Euro als Nachentgelt angedroht wurden. In der Praxis wurden diese aber jahrelang nicht angewandt - sie waren also vorhanden, wurden aber nie genutzt).

Mit dem hier diskutierten Mischfrankaturen Abschnitten in den AGB verhält es sich genauso, diese sind zwar formal vorhanden - es gibt aber keine Anwendung dieser Bestimmungen.

Dazu müssten dann intern Umsetzungsanweisungen existieren, die dazu führen würden, das man spezielle Vermerke auf der Sendung findet (sei es eine Rücksendung an den Absender oder eine Einziehung vom Empfänger). Es handelt sich hier also um "Fake-AGB-Abschnitte" ohne praktische Anwendung.

Daher ist eine Diskussion diesbezüglich nicht zielführend und unnütze Zeitverschwendung, solange bis hier nachweisbar doch entsprechende Spuren auf Sendungen nachweisbar wären. Dies wird aber so schnell nicht passieren.

Ich kann daher ohne weiteres eine Prämie von 100 Euro für so einen Briefumschlag ausrufen, werde diese Summe aber nie zahlen müssen, weil keiner mir hier bis Ende des Jahres 2023 so einen Beleg tatsächlich vorlegen können wird.

Natürlich gab es anfangs wahrscheinlich große Probleme, das man die verschiedenen Matrixcodevarianten nicht so einfach trennen und separat auswerten konnte und man so durch diese "Fake-AGB-Teile" versucht, das Problem doch möglichst klein zu halten.

Die Technik schreitet aber fort und es dürfte daher immer weniger ein praktisches Problem dieser Art geben.

Soweit einige Anmerkungen zu diesen verschiedenen Wortbeiträgen aus der letzten Zeit zu diesem Thema.

Viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 01.08.2023 17:07:09 Gelesen: 1583# 21 @  
@ Journalist [#20]

Exakt, das ist genau das was ich am Anfang geschrieben habe. Die Post verbietet etwas, bemängelt aber einen Verstoß nicht.

Das "Kernproblem" bei diesem Vorratsverbot ist, dass die Post ja noch immer nicht komplett "vernetzt" die Matrixcodes ausliest, bewertet und entsprechend nachsteuert. Die entwerten vielleicht den Matrixcode der Internetmarken, kontrollieren aber darüber nicht automatisch, ob das Porto stimmt. Andere Matrixcodes steuern eher nur die Sortierung oder das Tracking. Deshalb hat die Post (noch) keine wirklichen Probleme mit verschiedenen Matrixcodes. Jeder Kode "steuert" unabhängig von anderen etwas anderes. Ansonsten bewertet sie ja auch keine gefundenen Briefmarken, ob das Porto ausreicht (Bilderkennung könnte eine 85 Cent Marke sicherlich automatisch erkennen), maximal wird über die Briefmarke gesteuert, wo bei einem Großbrief der Stempel draufkommt.

Alle diese "Einzelprozesse" sind einfach (noch) nicht tiefgründig genug miteinander vernetzt bzw. aufeinander aufgebaut. Heisst im Umkehrschluss, "noch" hat die Post damit eigentlich keine echten Probleme. Also wird in aller Regel "fast alles" durchgewunken. Die AGB-Bestimmungen sind maximal eine Art von Rückfallebene für den Fall "Falls...". Vereinfacht gesagt, bemängelt wird in aller Regel derzeit nur mal etwas, wenn es einen echten Menschen irgendwo aufgefallen ist (und der sich genug "geärgert" hat, damit er tätig wird). Und das passiert ganz selten einmal. Oder die Sendung ist wirklich so "quer", dass die Sortieranlangen diese richtig aussondern. Manuelle Nachbearbeitungen stehen aber sowieso in keinem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis, heisst selbst "einfach" ausgesonderte Sendungen werden oft schnell wieder rückgeschleust - und wenn im Ausnahmefall wirklich mal "was" passiert, dann eher nur um einen "Leuchtturm anzufeuern", um mal ein Zeichen zu setzen, in der Hoffnung, dass es sich erzieherisch rumspricht, dass man zukünftig "korrekt bezahlt". Und da stehen falsch verwendete Internetmarken sicherlich nicht oben auf der Agenda, zumal wenn das Porto durch einen "Ottonormalverbraucher" sowieso komplett entrichtet wurde.

Beste Grüße
Thomas
 
Lammfell Am: 02.08.2023 09:29:43 Gelesen: 1508# 22 @  
@ DL8AAM

"und wenn im Ausnahmefall wirklich mal "was" passiert, dann eher nur um einen "Leuchtturm anzufeuern", um mal ein Zeichen zu setzen, in der Hoffnung, dass es sich erzieherisch rumspricht, dass man zukünftig "korrekt bezahlt"."

Wenn einem Kunden in einer Postfiliale ein Zehnerbogen einer Briefmarke verkauft wird, die versehentlich in der Druckerei nicht mit einem Matrixcode bedruckt wurde- dann geht der Kunde mangels Wissen davon aus, die Marken entsprechend verwenden zu können.

Die Marken wurden über eine offizielle Verkaufsstelle bezogen - und so verhält es sich auch mit Automaten. Niemand muss davon ausgehen, dass hier Verwendungseinschränkungen vorhanden sind.

@ Journalist

"Natürlich gab es anfangs wahrscheinlich große Probleme, das man die verschiedenen Matrixcodevarianten nicht so einfach trennen und separat auswerten konnte und man so durch diese "Fake-AGB-Teile" versucht, das Problem doch möglichst klein zu halten."

Das "Problem" ist insoweit nie groß gewesen, weil es nur bei Portoerhöhungen für einen begrenzten Zeitraum zu Tage tritt.

Kein normaler Postkunde wird sich dutzende "Papierschnippsel" am Automaten ziehen, um damit aufzufrankieren. Das war auch bei bisherigen Automatenmarken schon so. Die meisten Haushalte haben nur sehr überschaubare Marken-Vorräte und die Firmenkunden holen sich am Schalter Postwertzeichen von der Rolle, die viel leichter zu verarbeiten sind bzw. kennen ihren Markenverbrauch und haben Altbestände bereits vorher aufgebraucht.

Derartige Ausgestaltungen von AGB oder auch von manchen Gesetzestexten zeugen nur davon, dass sie von Theoretikern (Bürokraten) erschaffen wurden, die wenig bis keine Ahnung von der Praxis haben.

Viele Grüße
 
drmoeller_neuss Am: 02.08.2023 12:41:39 Gelesen: 1470# 23 @  
Das Verbot von Internetmarken und Briefmarken auf einem Poststück gleichzeitig hat ja früher Sinn gemacht. Briefmarken ohne Matrixcode mussten gestempelt werden, und der schwarze Poststempel konnte den Matrixcode in der Internetmarke unleserlich machen. Heute stempelt die Post in blau und die modernen Matrixmarken können auch ohne Stempelabdruck "entwertet" werden. Die Vorschrift macht keinen Sinn mehr, aber ändere einmal in einem grossen Unternehmen bestehende Vorschriften.

Genauso ist es in allen grossen Firmen. Da sitzen irgendwelche Menschen in Elfenbeintürmen, und denken sich schöne Prozesse und Regeln aus.

Und dann gibt es genügend Praktiker und Pragmatiker, die diese Regeln im Tageswerk geschickt umgehen, ohne gleich eine Revolution auszulösen.

Ich gehe davon aus, dass Betriebswirte bei der Deutschen Post regelmässig den Poststrom kontrollieren und analysieren. Wieviele Poststücke sind unterfrankiert und wieviele Poststücke bereiten Probleme? Problematisch sind unleserliche Handschriften, komische Formate, exotische Mischfrankaturen und alles, was vom Standard abweicht. Briefmarkensammler dürften überdurchschnittlich an diesen "Problemfällen" beteiligt sein.

Wenn es der Post zu bunt wird, bzw. die Problemfälle überhand nehmen, beruht man sich auf seine AGBs. Wenn das irgendwo im Rauschen untergeht, lässt man es bleiben, und spart sich den Aufwand für Mitarbeiterschulungen, zusätzliche Aufkleber, gefrustete, unwissenden Kunden etc.

Off-topic: Zu meinen Studienzeiten gab es einige Obdachlose, die sind den ganzen Tag Strassenbahn gefahren, vor allem im Winter, weil es in der Bahn schön warm war. Das war an sich kein Problem, sie hatten eine gültige Monatskarte, waren friedlich und störten niemanden. Oft wussten die besser als die Rheinbahn Bescheid, wo es gerade im Strassenbahnnetz klemmte. Die Deutsche Post hätte hier einen Passus in ihre AGBs geschrieben: "übermässige Benutzung der Strassenbahn durch einzelne Abonnenten."
 
Lammfell Am: 02.08.2023 14:19:37 Gelesen: 1450# 24 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

"und der schwarze Poststempel konnte den Matrixcode in der Internetmarke unleserlich machen."

Sendungen werden meines Wissens vor der Stempelung gescannt.


 
Nachtreter Am: 02.08.2023 17:12:29 Gelesen: 1421# 25 @  
@ Lammfell [#24]

Und warum dann das ganze HickHack mit der blauen Stempelfarbe ?

fragt

Nachtreter
 
Briefuhu Am: 05.08.2023 09:25:13 Gelesen: 1211# 26 @  
Zur Abrundung des Themas ein Brief vom 02.01.2023 von Görsbach nach Plaue, frankiert mit einer 70 Cent Briefmarke und zwei Internetmarken zu je 10 Cent.

Der Brief ging zwar zurück an den Absender, nicht aber wegen der Mischung aus Briefmarke und Internetmarke sondern weil der Empfänger nicht zu ermitteln war.



Schönen Gruß
Sepp
 

Das Thema hat 26 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1   2  oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.