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Thema: "Gerichtsvollzieher": Internetbetrug mit Briefmarken für über 100.000 Euro
Journalist Am: 03.01.2024 16:31:42 Gelesen: 839# 1 @  
Hallo an alle,

das folgende Beispiel für Internetbetrug mit Briefmarken soll beispielhaft zeigen, das man leider nicht allen Dingen, die man im Internet sieht, glauben soll und vor allem das immer ein gesundes Misstrauen bei scheinbar extrem günstigen Schnäppchen angesagt ist.

Dieser Tage hat mir ein Informant auf einen überraschenden Verkauf von großen Mengen postfrischer Briefmarken über die Internetplattform "Justiz-Auktion" informiert. Die Plattform selbst und der Betreiber ist laut Impressum als seriös einzustufen.



Hier wurde über eine seriöse Plattform ein Super-Deal angeboten:

Großrollen aus der aktuellen Dauerserie Welt der Briefe mit einer Gesamtstückzahl von 100.000 Stück mit einem Portowert von 85.000 Euro. Die Auktion lief allerdings schon am 2. Weihnachtsfeiertag den 26.12. um cica 15 Uhr aus. Insgesamt wurden scheinbar 52 Gebote abgegeben und der höchstbietende bekam den Zuschlag für gerade einmal 47.100,00 Euro also ungefähr für 50 % des Postpreises.

Dies war an diesem Tag aber nicht die einzige Auktion dieser Art, aus der selben Quelle wurden noch zwei weitere Posten für 107.200 Euro Frankaturwert und 80.750 Euro angeboten.



Angeboten wurde dies von einen Öbergerichtsvollzieher:



dessen Name aus Datenschutzgründen hier geschwärzt wurde.

Auf den ersten Blick sieht ja alles ok aus, weitere Recherchen ergaben aber, von diesem Obergerichtsvollzieher wurde dessen Account gehackt und über einen Identitätsdiebstahl wurde auf der seriösen Plattform ein scheinbar echter Verkauf vorgegaukelt. Natürlich wurde auch ein falsches Bankkonto des Betrügers statt der echten Person angeben.

Ob der Internetbetrüger mit diesem Deal Erfolg hatte, ist aber nicht bekannt. Falls einer der Käufer gezahlt haben sollten, kann er die entsprechende Summe von circa 50.000 Euro abschreiben. Der Fall ist natürlich mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft gelandet und man ermittelt gegen unbekannt.

Interessant ist hier, das man mit angeblich großen Mengen vorhandener frankaturgültiger Marken einen entsprechenden Internetbetrug durchgeführt hat.

Soweit Neues aus der nicht immer seriösen Welt der "Briefmarken".

Viele Grüße Jürgen
 
soeste2919 Am: 03.01.2024 17:55:30 Gelesen: 766# 2 @  
Hallo !

Sehr interessante Meldung. Hier ermittelt doch sicher auch die DP AG?

Alles Gute für 2024 von soeste2919
 
bovi11 Am: 03.01.2024 18:05:27 Gelesen: 741# 3 @  
@ soeste2919 [#2]

Und was soll die DPAG ermitteln?

Wie ich das sehe, gibt es die angebotenen Marken nicht.
 
Cantus Am: 03.01.2024 22:13:55 Gelesen: 573# 4 @  
GIER FRISST HIRN !

Etwas Anderes lässt sich dazu nicht sagen. Wenn man liest, dass angeblich ein Obergerichtsvollzieher gültige Frankaturware in diesen Mengen zu 10% des Frankaturwertes ausrufen lässt, dann müssen bei gesundem Menschenverstand sofort alle Alarmglocken klingen.

Zuerst sollte man sich fragen, woher die Ware denn stammt bzw. wer denn einen Bedarf an 134.000 Briefmarken für (vergangenes) Briefporto hatte. Wer in diesen Größenordnungen einfache Briefe verschickt, der wird doch üblicherweise einen Absenderfreistempel nutzen, aber nicht mühsam 134.000 Mal Briefe einzeln in die Hand nehmen, die Marken vom Untergrund lösen und jeden Brief einzeln bekleben. Das anzunehmen widerspricht jeder Logik. Deshalb kann es sich bei so einem Angebot grundsätzlich nur um einen Fake oder um gestohlene Frankaturware handeln. Wer aber vorsätzlich oder grobfahrlässig Hehlerware kauft und das wäre hier in jedem Fall zu Grunde zu legen, macht sich selber zum Straftäter, ganz abgesehen davon, dass er auch bei einem Kauf nicht Eigentümer wird, sondern höchstens nur vorübergehender Besitzer.

Dazu kommt die Tatsache, dass ein Gerichtsvollzieher Teil des Justizapparates ist und deshalb selbstverständlich auch an die Regelungen gebunden ist, die das Haushaltsrecht vorgeben und die Grundsätze, die mit dem Verkauf irgendwelcher Dinge durch den Staat an Dritte verbindlich sind. Darüber hinaus hat jeder Gerichtsvollzieher die Pflicht, gepfändete Gegenstände bestmöglich im Sinne des Schuldners zu verkaufen, denn mit dem Erlös sollen ja schließlich Schulden gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unmöglich, dass ein Gerichtsvollzieher gepfändete Frankaturware, die er problemlos zu mindestens 80% des Frankaturwertes frei verkaufen kann, zu nur 10% des Frankaturwertes verhökern lassen will.

Er wäre nicht nur ganz schnell seine Position als Beamter los, sondern sähe sich zusätzlich garantiert einer Schadenersatzklage ausgesetzt, da er gegen alle Grundsätze, die er als Gerichtsvollzieher zu beachten hätte, vorsätzlich schuldhaft verstoßen hätte. So ein Risiko wird mit absoluter Sicherheit kein Gerichtsvollzieher eingehen.

Der Text des Auktionsangebotes liest sich so ähnlich wie manche Texte bei Ebay, wo ein aufmerksamer Betrachter sofort merkt, dass da etwas nicht stimmen kann. Spätestens die Aufforderung, bei Zuschlag innerhalb von 5 Tagen Vorkasse durch Banküberweisung zu leisten (gesetzlich geregelt ist in Deutschland eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungszugang), aber nicht durch Barzahlung, obwohl doch die persönliche Abholung in Aussicht gestellt wird, müsste doch jeden potentiellen Interessenten davon abhalten, hier ein Gebot abzugeben, aber offensichtlich gibt es genug dumme Menschen, denen die Gier jeden Verstand geraubt hat und die deshalb bereit sind, zig tausende von Euro sinnlos zu verschleudern.

Schade, mit dem Geld hätte, man auch etwas Sinnvolles tun können.

Viele Grüße
Ingo
 
ArGe Baltikum Am: 03.01.2024 22:25:12 Gelesen: 562# 5 @  
Whow, da wird es ja interessant zu erfahren, ob die Zugangsdaten vom Obergerichtsvollzieher geklaut wurden oder ob die Plattform als solche geknackt wurde ?
 
Dieter 66 Am: 03.01.2024 23:47:37 Gelesen: 500# 6 @  
@ bovi11 [#3]

Hallo und guten Abend.

Die Marken werden als max. 5000-er Rolle über Deutsche Post angeboten. Daher stammt auch das Bild in der Auktionsanzeige.

Vor ein paar Wochen war auch ein Angebot in Kleinanzeigen mit 100.000 Stk. dieser Marken auf einer Rolle. Das hatte ich dann bei Kleinanzeigen gemeldet und kurze Zeit später wurde die Anzeige dann gelöscht.

Ich hatte dann mal errechnet wie groß die Rolle sein müsste:

Die 5000-er Rolle hat eine Länge von 155 m. Nimmt man jetzt ca. 0,36 mm Markendicke inkl. Träger an, kommt man auf ca. 28 cm Rollendurchmesser. Bei 100.000 Marken wäre es ein Länge 3,1 km und die Rolle hätte eine Durchmesser von ca. 60 cm.

In der Praxis wohl eher sehr unhandlich.

Schönen Abend noch.
 
Cantus Am: 04.01.2024 00:11:55 Gelesen: 480# 7 @  
@ Dieter 66 [#6]

Hallo Dieter,

damit hast du auch noch Humor in dieses Thema gebracht.

Viele Grüße
Ingo
 
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