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Thema: Thomas Schantl Gruppe: Goldmünzen im Angebot
franzi2005 Am: 02.02.2024 15:36:50 Gelesen: 1799# 1 @  
Aus der "TV14" vom 2.2.2024, Auflage 1.4 Mio, Anzeigenpreis war nicht zu ermitteln. Schätzung: über 200 000 €.

Es werden weiterhin "Dumme" gesucht.

Weiterer Kommentar sinnlos.

Horst


 
22028 Am: 03.02.2024 11:42:07 Gelesen: 1457# 2 @  
@ waeller59

Na ja, mit Goldfolienbarren lässt sich auch einfacher unwissende Rentner zu finden und mehr Geld verdienen, Fachwissen braucht man dafür auch kaum.
 
drkohler Am: 03.02.2024 14:33:57 Gelesen: 1348# 3 @  
Vielleicht dumme Frage aber wie redet sich die Firma aus den Mark-Münzen heraus?

Da ist weniger als 1 Gramm Gold verteilt auf 10 Münzen.

Also im Wesentlichen Blech mit aufgedampftem Gold aber "Prägungen in Feingold" ist da schon gefährlich schwammig...
 
DL8AAM Am: 03.02.2024 14:41:21 Gelesen: 1334# 4 @  
Da die wohl echte, alte DM-Münzen mit dem Goldbezug "bedampfen", kann man diese Münzen wenigstens bei der Deutschen Bundesbank später zum Nennwert gegen Euro umtauschen.
 
22028 Am: 03.02.2024 14:42:30 Gelesen: 1333# 5 @  
@ drkohler [#3]

Hilft da evtl. nur eine Abmahnung?
 
bayern klassisch Am: 03.02.2024 14:52:38 Gelesen: 1320# 6 @  
@ drkohler [#3]

... ich glaube eher, dass man mit 1g Gold 1.000 Münzen plus X gefärbt bekommt ...
 
bignell Am: 03.02.2024 15:12:46 Gelesen: 1288# 7 @  
Im Angebot steht: Neuprägungen mit 16 mm Durchmesser, somit keine bedampften Münzen, sondern verkleinerte Neuprägungen, die Dicke der Medaille wird entsprechend sein
 
bayern klassisch Am: 03.02.2024 15:24:35 Gelesen: 1259# 8 @  
@ bignell [#7]

Lieber Harald,

da keine Neuprägungen von DM-Münzen meines Wissens mehr vorgenommen werden, sind es dann Münzen, oder nicht eher wertlose Medaillen ohne metallurgischen und sammlerischen Wert?

Für mich ist eine Münze immer eine Current-Münze, als Umlaufgeld. An "goldene" Markstücke bis 2001 kann ich mich nicht erinnern ...

Liebe Grüsse,
Ralph
 
bignell Am: 03.02.2024 15:49:23 Gelesen: 1234# 9 @  
@ bayern klassisch [#8]

Lieber Ralph,

deshalb hab ich Medaille geschrieben, natürlich sind es keine von einer "Münze" verausgabten - eben - Münzen, sondern einfach kleine Goldstücke, deren Materialwert normalerweise etwa ein Drittel des Verkaufspreises beträgt. Kann man kaufen wenn es einem gefällt, aber als Wertanlage sehe ich es nicht.

Liebe Grüße,
harald
 
drkohler Am: 03.02.2024 16:20:22 Gelesen: 1200# 10 @  
@ bignell

Ich habe kleine 1g Goldplättchen, deren Fläche ist kleiner als eine "Münze" mt 8mm Radius..

Wenn das tatsächlich geprägte Goldtaler wären, dann ist deren Dicke in Mikrometern zu messen (1mu Dicke ergäbe schon knapp 4g Gold). Also Blech mit hauchdünner Goldauflage.

Ich denke, was man dann tatsächlich bekommt, sollte man nicht mit Lappen reinigen oder mit dem Finger reiben, sonst ist das Gold auf dem Lappen oder den Fingern...

[Beiträge [#1] bis [#10] redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Thomas Schantl Gruppe / Primus schliesst für immer"]
 
Manne Am: 03.02.2024 18:00:03 Gelesen: 1149# 11 @  
@ DL8AAM [#4]

Falsch!!!

Alle kursgültigen oder außer Kurs gesetzten Münzen der BRD, die behandelt wurden nimmt die Bundesbank nicht zurück!

Habe vom Kassier der Bundesbanknebenstelle in Villingen-Schwenningen diese Antwort bekommen.

Gruß
Manne
 
angim Am: 03.02.2024 18:07:29 Gelesen: 1143# 12 @  
Hallo,

mich würde auch einmal interessieren, wie man solche Geschäftsmodelle im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV betrachtet.

Viele Grüße
Thomas
 
LK Am: 03.02.2024 18:37:05 Gelesen: 1119# 13 @  
@ drkohler [#10]

Blech mit Goldauflage kann es nicht sein.

Das Angebot verspricht Neuprägungen in 999/1000 Feingold.

Feingoldauflage müsste im Angebot erwähnt sein. Das ist gesetzliche Vorgabe.

Durchmesser 16mm je Münze 1/1000 Oz Gewicht, das entspricht je Münze 0,0311 Gramm Gold.

Das ganze mal 10 sind dann doch tatsächlich insgesamt 0,311 Gramm Gold mit einem Tagespreis von 18,91 €.

Über die Stärke brauchen dann nicht mehr diskutieren.

Das Angebot ist etwas für Schnapper die nicht lesen können

Fette Beute je Verkauf.

Beste Grüße
 
bovi11 Am: 03.02.2024 18:56:37 Gelesen: 1096# 14 @  
Die offenbar angebotenen Neuprägungen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht mit Münzen verwechselt werden können, die früher einmal gültig waren. In § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Münzgesetzes heißt es:

"Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen."

https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/BJNR240230999.html

Eine Verwechslung mit einem D-Mark-Stück dürfte bei einem Durchmesser von 16 mm und einer "Dicke" von 0,0... mm wohl ausgeschlossen sein. Ein echtes Markstück hat einen Durchmesser von 23,5 mm und eine Dicke von 1,75 mm.

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/dm-banknoten-und-muenzen/-/dm-umlaufmuenzen-599664
 
chris63 Am: 03.02.2024 18:58:50 Gelesen: 1094# 15 @  
@ franzi2005 [#1]

Hallo,

eine technische Frage: Soweit zu erkennen steht in der Anzeige

Neuprägungen aus reinem 999/1000 Feingold und unten schlecht lesbar dm 16 mm, st. je 1/1000 oz

ergibt eine Dicke von 0,0080 mm, das liegt noch unterhalb von handelsüblicher Alu- oder Frischhaltefolie.

Wie läßt sich das prägen ?
 
Richard Am: 03.02.2024 19:12:45 Gelesen: 1081# 16 @  
Durch seine Struktur ist Gold ein sehr weiches und äußerst dehnbares Metall. So lässt es sich zu Folien von nur 0,000125 mm Stärke schlagen und zu extrem dünnen Fäden ziehen. Aus 1 Gramm Gold bis zu 6 km Länge!
 
angim Am: 03.02.2024 19:19:43 Gelesen: 1077# 17 @  
Hallo,

egal, ob diese Angebote momentan im rechtlichen Bereich einwandfrei sind, so sind sie nach meinem persönlichen Empfinden moralisch verwerflich.

Ich persönlich würde vom Gesetzgeber verlangen, daß der Anbieter bei solchen Angeboten verpflichtet wird den Aufschlag auf den Materialwert anzugeben bzw. den effektiven Goldgehalt deutlich zu kennzeichnen!

Wunschdenken meinerseits ?

Viele Grüße
Thomas
 
Frankenjogger Am: 03.02.2024 19:29:58 Gelesen: 1067# 18 @  
Hallo,

wer solche Angebote unterbreitet, fällt bei mir grundsätzlich, auch für alle anderen Angebote, aus dem Fokus. Sprich, er hat verschissen. Entsprechend beschäftige ich mich (dieser Beitrag mal ausgenommen) mit solchen Anbietern auch nicht (mehr).

In der gleichen Schublade lag bei mir übrigens auch Sieger, auch wenn hier die Angebotslage wohl etwas anders war.

Viele Grüße,
Klemens
 
bovi11 Am: 03.02.2024 19:39:45 Gelesen: 1056# 19 @  
@ angim [#17]

Die Forderung mag aus dem Bauch heraus berechtigt klingen.

Letztlich führt aber kein Weg daran vorbei, ein Angebot richtig zu lesen:

„Neuprägungen aus reinem 999/1000 Feingold und unten schlecht lesbar dm 16mm, st. je 1/1000 oz“

Über die Schriftgröße, in der diese Informationen veröffentlicht sind, kann man streiten. Klageberechtigte, können das durchaus im Rahmen des Wettbewerbsrechts gerichtlich klären lassen. [*]

Wer aber liest, dem wird mitgeteilt, dass die angebotene Münze 1/1000 Unze wiegt, also ein Tausendstel von 31,1034768 Gramm und das sind 0,0311034768 Gramm.

Etwa 500 Stück davon können mit einem Standardbrief (20 Gramm) versandt werden.

Im Übrigen stimme ich Frankenjogger zu.

[*] Es gibt durchaus gesetzliche Regelungen, in denen Schriftgrößen festgelegt sind, beispielsweise bei der Lebenmittelkennzeichnung. Hier muss die Schrift 1,2 Millimeter groß sein und zwar bezogen auf das kleine "x".
 
angim Am: 03.02.2024 21:20:40 Gelesen: 985# 20 @  
@ bovi11 [#19]

Ja, das ist schon richtig. Nach der aktuellen Rechtslage befinden sich derartige Anbieter wie gesagt rechtlich im "Grünen Bereich".

Meiner Meinung nach sollten derartige "Angebote" aber auch im Sinne des Verbraucherschutzes transparenter werden.

Darüber hinaus gibt es auch noch den Begriff der Ehre (ein Begriff, der in unserer Vergangenheit verhohnepiepelt wurde...).

Jedenfalls gibt es auch Edelmetallhändler, die seriös arbeiten. Siehe [1] https://www.gold.de/

Gute Erfahrungen habe ich persönlich übrigens mit Händlern aus Bayern gemacht!

Viele Grüße
Thomas

[1] https://www.gold.de/
 
bovi11 Am: 03.02.2024 21:37:35 Gelesen: 963# 21 @  
@ angim [#20]

Ja, das ist schon richtig. Nach der aktuellen Rechtslage befinden sich derartige Anbieter wie gesagt rechtlich im "Grünen Bereich".

Leute, die dort kaufen, würden auch kaufen, wenn die Angaben anders gestaltet wären. Das sind diejenigen, die auch an den Scheunen- oder Dachbodenfund glauben, die "vom Opa und ich habe keine Ahnung" glauben usw.

Lesen muss man ein Angebot halt.

Und ob irgendwelche Angaben unklar, oder beispielsweise zu klein gedruckt sind, kann man ohne weiteres auch nach aktueller Rechtslage gerichtlich klären lassen:

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5b.html

Viel kritischer sehe ich beispielsweise im Lebensmittelbereich die Verpackungsverkleinerungen bei gleichbleibendem Preis. Aber das gehört nicht hierher.
 
Frankenjogger Am: 03.02.2024 22:00:43 Gelesen: 938# 22 @  
@ bovi11 [#21]

"Viel kritischer sehe ich beispielsweise im Lebensmittelbereich die Verpackungsverkleinerungen bei gleichbleibendem Preis. Aber das gehört nicht hierher."

Was ist da der Unterschied? Bei unserem Beispiel wird die Goldauflage immer dünner, aber man suggeriert der Kundschaft es wäre (viel) Gold.

Viele Grüße,
Klemens
 
nagel.d Am: 04.02.2024 11:50:02 Gelesen: 825# 23 @  
Ich persönlich halte von diesen Angeboten (auch) nichts.

Ich mache mir regelmäßig die Mühe den Goldwert zu ermitteln, insbesondere bei den Angeboten die als Beilage in der örtlichen Tageszeitung sind. Das Ergebnis ist erschreckend, der Goldwert ist weit entfernt von dem was die Beilage suggeriert.
 
Richard Am: 04.02.2024 23:03:17 Gelesen: 655# 24 @  
@ angim [#17]

Ich persönlich würde vom Gesetzgeber verlangen, daß der Anbieter bei solchen Angeboten verpflichtet wird den Aufschlag auf den Materialwert anzugeben bzw. den effektiven Goldgehalt deutlich zu kennzeichnen!

Hallo Thomas,

dann wende Dich bitte an den in Deinem Wahlkreis gewählten Bundestagsabgeordneten, der höchstwahrscheinlich Sprechstunden im Wahlkreisbüro (also in Deiner Nähe) abhält.

Oder schriftlich an eine der im Bundestag vertretenen Parteien, bei denen Du Deinen Wunsch gut ausformuliert.

Wenn niemand etwas unternimmt, wird sich nichts ändern.

@ bovi11 [#21]

Leute, die dort kaufen, würden auch kaufen, wenn die Angaben anders gestaltet wären. Das sind diejenigen, die auch an den Scheunen- oder Dachbodenfund glauben, die "vom Opa und ich habe keine Ahnung" glauben usw.

Lesen muss man ein Angebot halt.


Volle Zustimmung.

Ansonsten empfehle ich die Beiträge zu lesen, die unterhalb dieses Themas verlinkt sind. Gold, Gold, Gold.

Schöne Grüsse, Richard
 
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