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Thema: Portopflichtige Dienstsache
Das Thema hat 38 Beiträge:
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Martinus Am: 08.04.2010 23:26:12 Gelesen: 27687# 1 @  
Da frag ich mich, ob das Finanzsamt bzw. der Sachbearbeiter am Finanzamt sich mit den Gebühren Ordnungen nicht auskannte, jedenfalls mußte der Empfänger wohl eine Nachgebühr entrichten. Oder der Brief ging zurück? Jedenfalls findet sich ein Stempel Rot "Nachgebühr" ein Werbestempel "Prüfung von Anschriften durch die Post" ein Stempel lila "portopflichtige Dienstsache" sowie ein Stempel "Briefstempel des Finanzsamtes" auf einen Beleg. Dazu noch frankiert mit der 2 Pfg. Notopfer Berlin! Ich finde ein schöner Beleg! Wofür die 10 Pfennig Nachporto dann wohl zu verschmerzen waren?

lg Martinus


 
Postgeschichte Am: 09.04.2010 00:02:02 Gelesen: 27681# 2 @  
@ Martinus [#9]

Das Finanzsamt konnte als Behörde Briefe als "Portopflichtige Dienstsache" unfrankiert versenden. Der Empfänger war zur Zahlung des Portos (ohne Zuschlag) verpflichtet.

Die Notopfermarke war in jedem Fall vom Absender zu verwenden, da eine nachträglich Erhebung und Abrechnung einen zu hohen Verwaltungsaufwand erfordert hätte.

Das Porto für einen gewöhnlichen Ortsbrief bis 20 g betrug in der Zeit von 1.9.1948 bis 31.8.1971 10 Pf. Die Nachgebühr von 10 Pf. war somit korrekt.

Gruß
Manfred
 
Hawoklei (RIP) Am: 14.04.2011 15:45:11 Gelesen: 27243# 3 @  
Nach einem Jahr hier mal wieder ein Beleg der am 25.1.47 von DRESDEN nach Kienitz/Oder gelaufen ist. Der Empfänger durfte/mußte die 24 Pf. Porto bezahlen.

Beste Grüsse
Hans


 
Martinus Am: 31.01.2012 18:08:53 Gelesen: 26108# 4 @  
Gut Ding will Weile haben

Mein Beleg wurde am 8. Oktober 1919 in Heilbronn aufgegeben. Der Inhalt ist bekannt und nicht minder prikär. Geht es doch hier um eine nicht unbedeutende Erbschaft, die nun vom Nachlassgericht geprüft werden soll. Den Vorsitz in Heilbronn hat der Bezirksnotar Geyer.



Dienstpostkarten (Format 140 x 90 mm) mit Aufdruck "Volksstaat Württemberg" sind mit Zusatzfrankatur recht selten anzutreffen, vor allem in sauberer Erhaltung eine Rarität! Hier die DP 47 5 1/2 Pf. rotbraun mit Zusatzporto - damit porto gerecht gelaufen Betrug das Porto am 8.Oktober 1919 15 Pfennig! (Mi.Nr. 228, 237 und 257)

mit Sammlergruß Martinus
 
wuerttemberger Am: 31.01.2012 18:40:21 Gelesen: 26100# 5 @  
@ Martinus [#4]

Dienstpostkarten mit Aufdruck "Volksstaat Württemberg" sind ohne Zusatzfrankatur selten bis äußerst selten. Ausnahmen bilden die Ganzsachen mit 10 und 15 Pfennig Wertstempel. Gerade letztere konnten nur mit Sonderverwendung eine Zusatzfrankatur erfahren und da sind alle Ganzsachen aus dieser Zeit selten.

Im Anhang eine DP47 als Drucksache verwendet. Im Ortsverkehr gibt es diese Karten auch aber ich habe noch keine.

Gruß

wuerttemberger


 
Martinus Am: 31.01.2012 19:33:05 Gelesen: 26075# 6 @  
@ wuerttemberger [#5]

Vielleicht kannst Du mir einen Anhaltspunkt zum Michelwert geben? Was kann man unter Freunden dafür verlangen? Ich habe den Beleg eingetauscht - mit der Info, dass sowas selten ist.
 
wuerttemberger Am: 31.01.2012 21:11:01 Gelesen: 26054# 7 @  
@ Martinus [#6]

Die Katalogwerte geben schon eine gute Orientierung. Mit Zusatzfrankatur wäre mir diese Ganzsache 5 Euro wert.
 
Gisi Am: 13.09.2013 15:29:13 Gelesen: 24333# 8 @  
Dieser Beleg weist für mich einige Fragen auf. Ist dies der erste Beleg von 2 Belegen, oder bedeutet die II No I, dass in dem gefalteten Kouvert der Postbestätigungsschein steckt (nicht vorhanden) ?

Besten Dank
Gisi


 
10Parale Am: 02.09.2014 21:36:34 Gelesen: 23708# 9 @  
Hallo zusammen,

gibt es weitere Belege zu diesem Thema? Es gab wohl Dienstsachen, die nicht frei waren und der Empfänger das Porto zu bezahlen hatte. Hier waren es wohl 10 Pfennig(e), freigemacht mit einem Unterrandstück Deutsches Reich Michel Nr. 41 am 9. Mai 1884 in Darmstadt.

Darmstadt war die Haupt- oder Residenzstadt des Großherzogtums Hessen (1806 - 1918). Absender war das Grosherzogliche Hessische Ministerium der Finanzen, ein Tag später landete der Brief in Friedberg, wovon rückseitig ein schön erhaltener Kastenstempel Zeugnis ablegt.

Wagt jemand eine Bewertung dieses Briefes?

10Parale


 
Max78 Am: 05.12.2015 04:12:47 Gelesen: 22732# 10 @  
@ Martinus [#1]

Hallo zusammen,

dieses Thema hat mich ein wenig stutzig gemacht als ich den Beitrag [#1] und [#2] gelesen habe. Eine portopflichtige Dienstsache, gab es die auch noch in der BRD, gibt es ein bestimmtes Datum, wann diese Stempel abgeschafft wurden? Ist die Bezeichnung "Nachgebühr" nicht etwas irreführend ? Der Stempel portopflichtige Dienstsache würde doch völlig ausreichen, um das Porto auf den Empfänger zu schieben.

Zudem stellte ich mir dann noch eine 2. Frage: Wie war es eigentlich mit den Ankunftsstempeln geregelt, hier der vorderseitige Northeimer? Mir sind Ankunftstempel bislang meistens nur auf Eilbriefen, Auslandsbriefen oder ähnlichem aufgefallen. Gab oder gibt es dafür eine bestimmte Regelung/ Einschränkung? Ich weiss, bei Belegen aus den Zeiten der alliierten Besetzung hört sich diese Frage eventuell ein wenig schräg an.



Hier tappe ich wirklich ein wenig im Dunkeln und würde mich auf eine Antwort sehr freuen,

mit vorausgeschicktem Dank, Max
 
Max78 Am: 05.12.2015 18:34:06 Gelesen: 22684# 11 @  
Hier nun mal der Versuch, durch ein wenig Internetrecherche diesen Fragen auf die Spur zu gehen. Ich hoffe, dass ich nicht der einzige bin, der sich fragt, wie es sich mit den portopflichtigen Dienstsachen (in Verbindung mit Nachgebühr) postgeschichtlich verhalten hat und andere nicht damit langweile. Zu der zeitlichen Verwendung auch in der BRD habe ich einen interessanten Bericht in Zeitonline gefunden, der wie folgt lautet:

Portopflichtiger Zopf
4. September 1959, 7:00 Uhr
Dd, Wiesbaden.

Eine Einrichtung, mit der eine Behörde einer anderen Behörde nicht nur völlig unproduktive, sondern verlustbringende Arbeit macht“, nennt der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Ludwig Schneider (Kassel) in einer an die Landesregierung gerichteten „Kleinen Anfrage“ das uralte Institut der „portopflichtigen Dienstsache“. Der Interpellant fordert die hessischen Behörden auf, keine Sendungen dieser Art mehr aufzugeben. Die Regierung aber möge sich im Bundesrat dafür einsetzen, daß die Vorschriften der Postordnung über „portopflichtige Dienstsachen“ umgehend aufgehoben werden.

Wie vor hundert Jahren werden noch heute von den Behörden an die Staatsbürger Postkarten, Drucksachen und Briefe unfrankiert versandt, wenn die Behörde glaubt, die Nachricht liege vorwiegend im Interesse des Empfängers. Was dabei zu beachten ist, ergibt Abschnitt V, 1 der Postordnung: Die Behörde muß auf den Briefumschlag den Stempel „Portopflichtige Dienstsache“ drücken und außerdem mit ihrem Siegel bekunden, daß es sich auch wirklich um eine solche handelt. Die Post muß die eingehenden Dienstsachen aus den anderen Sendungen aussieben und sie den Postboten gesondert mit einem Verzeichnis zuleiten.

Der Postbote kann die „portopflichtige Dienstsache“ nun nicht einfach in den Briefkastenschlitz des Empfängers werfen, denn er muß ja die zehn oder zwanzig Pfennig kassieren. Er steigt ein, zwei, drei oder noch mehr Treppen und hat Glück, wenn er jemanden trifft, der die Sendung gegen Zahlung der Gebühr abnimmt. Andernfalls steigt er am nächsten Tage nochmals Treppen, und schließlich fertigt er eine Nachricht für den Empfänger aus: Er möge sich auf dem Postamt, Schalter soundso, einen Brief abholen. Hat der Postbote die Pfennige kassiert, so muß er mit der Postkasse abrechnen. Er zahlt den Groschen ein – dann erst ist er „entlastet“.

Der Landtagsabgeordnete hat recht: Dies ist – in einer Zeit, da gerade die Post immer wieder über „Personalmangel“ klagt – gewiß ein alter Zopf. Er gehört abgeschnitten.


Somit stellt sich die Frage, ob der Stempel "Nachgebühr" eventuell eher wegen des Verweigerns der Annahme (vom Empfänger) erhoben wurde. In der Postordnung vom 22. Mai 1963 heißt es: 3) Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder kann er nicht ermittelt werden, so hat der Absender die Nachgebühr zu entrichten, selbst wenn er die Sendung nicht zurücknimmt.

mfg Max
 
briefefan (RIP) Am: 05.12.2015 20:49:22 Gelesen: 22666# 12 @  
@ Max78 [#11][#10]

Hallo Max,

der Stempel "Nachgebühr" zeigt, dass das Bestimmungspostamt die Nachgebühr auf dieser Sendung kassenmäßig erfasst hat. Diese Erfassung betraf nicht nur Gebührenpflichtige Dienstsachen, sondern alle Sendungen mit Nachgebühr. Der Postzusteller (oder der Postler am Abholschalter) musste die Summe der erhaltenen Nachgebühren quittieren. Bei Rückkehr zum Postamt musste der Postzusteller entweder Geld oder nicht zugestellte Nachgebührsendungen im selben Gesamtbetrag zurückbringen. Der Postler am Schalter musste sinngemäß ebenso abrechnen.

Wie du schon herausgefunden hast, steht die Vorschrift für Gebührenpflichtige Dienstsachen in der Postordnung, und zwar damals in der Postordnung von 1929. Die galt noch und wurde in der Bundesrepublik erst 1964 durch eine neue Postordnung ersetzt. In der habe ich die Vorschrift über Gebührenpflichtige Dienstsachen nicht mehr gefunden. Also war diese Möglichkeit aus der Postordnung 1928 höchstens bis zum Inkrafttreten der neuen Postordnung am 1.8.1964 in Kraft. Ob sie vielleicht schon kurz vorher abgeschafft wurde, weiß ich nicht.

Gebührenpflichtige Dienstsache oder Portopflichtige Dienstsache bedeuteten dieselbe.

Grüße von briefefan.
 
Max78 Am: 05.12.2015 20:55:37 Gelesen: 22664# 13 @  
@ briefefan [#12]

Vielen, vielen Dank für diese sehr hilfreichen Infos.

Trotz allem wundert es mich, dass es dann so viele "portopflichtige Dienstsachen" ohne den Verweis "Nachgebühr" gab, aber das wird wohl bei der schon so aufwendigen "Verarbeitung" dieser Belege untergegangen sein.

Viel logischer und für mich persönlich begrifflich treffender sind die Portostempel wie z.B. die Abschläge "Porto" statt "Nachgebühr". Da diese garnicht so häufig sind (auch variantenreich sind), möchte ich hier zwei Belege zeigen, die solch einen Stempel rückseitig auf P.D.S. aufweisen. Beispiel Berlin aus dem Jahre 1908:



32 Pfennig oder Gramm ?



16 Pfennig oder Gramm ?

mit besten Grüßen Max
 

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