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Thema: (?) (34) Sendung unzulässig zurück
dietbeck Am: 11.06.2015 20:37:17 Gelesen: 12953# 1 @  
Warum unzulässig

Hallo,

kann mir jemand sagen, warum diese Postkarte unzulässig war ? Vorderseitig ist lediglich ein Bild der Dresdner Innenstadt. Die Karte ist von 1925 und innerhalb Deutschlands gelaufen, Krieg war ja vorbei, also kann es auch nicht die Ansicht der Karte gewesen sein ?

Danke für Aufklärung.

dietbeck


 
alemannia Am: 11.06.2015 20:44:05 Gelesen: 12939# 2 @  
Hallo,

das Anschriftenfeld durfte nur mit der Anschrift und nicht weiter beschrieben werden, deshalb unzulässig.

Gruß

Guntram
 
drmoeller_neuss Am: 12.06.2015 07:48:18 Gelesen: 12847# 3 @  
@ alemannia [#2]

Diese Regelung bestand im Jahre 1925 nicht mehr. Und selbst wenn, wäre eben Nachporto für einen Standardbrief eingehoben worden.

Oder war die Briefmarke manipuliert worden? Oder ist der Aufkleber nachträglich plaziert worden, um bei ebay für eine ansonsten unverkäufliche Allerweltskarte doch noch ein paar Euros herauszuholen?
 
alemannia Am: 12.06.2015 10:26:29 Gelesen: 12803# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#3]

Nach meinem Kenntnisstand wurde ab 1905 bei Ansichtspostkarten die Vorderseite geteilt.

Die linke Seite war für Mitteilungstext vorgesehen, die rechte Seite durfte nicht mit Mitteilungen beschrieben werden, wie hier oberhalb des Aufklebers.

Klar, es hätte Nachporto erhoben werden müssen, ein Vermerk ist aber auf der Karte nicht vorhanden.

Insofern erklärt sich mir der Beleg auch nicht.
 
alemannia Am: 12.06.2015 11:08:16 Gelesen: 12778# 5 @  
Ergänzend hierzu hätte ich noch eine Frage:

Was wäre gewesen, wenn der Empfänger ein gefordertes Nachporto nicht gezahlt hätte?

Ein Absender ist ja nicht bekannt.
 
drmoeller_neuss Am: 12.06.2015 11:14:50 Gelesen: 12774# 6 @  
@ alemannia [#5]

Dann kann die Sendung auch nicht zurück gehen.
 
inflamicha Am: 12.06.2015 11:24:35 Gelesen: 12763# 7 @  
@ drmoeller_neuss [#6]

Wie kommst Du darauf? Die Absenderadresse steht doch oben links neben der Marke! Das ist keine Mitteilung.

Einfach mal das Bild auf den eigenen Rechner kopieren und vergrößern/drehen, das hilft weiter. ;-) Allerdings kommt man wegen der geringen Bildgröße bzw. Auflösung schnell an seine Grenzen. Man meint eventuell eine geteilte Marke zu erkennen, aber ein besseres Bild würde sicher Klarheit bringen.

Gruß Michael
 
inflamicha Am: 12.06.2015 11:27:52 Gelesen: 12757# 8 @  
@ dietbeck [#1]

Ein Scan der Bildseite wäre ebenfalls hilfreich, vielleicht liegt darin der Stein des Anstoßes.

Gruß Michael
 
wuerttemberger Am: 12.06.2015 11:48:26 Gelesen: 12749# 9 @  
@ drmoeller_neuss [#3]

Wie kommst Du auf diese Aussage?

In der ADA V,1 - Postordnung mit Ausführungsbestimmungen vom 30. Januar 1929 steht im §2 Absatz II folgendes zu lesen:

Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.

Im §7, Absatz V wird bestimmt:

Postkarten, die den Bestimmungen (I bisIV) nicht entsprechen, unterliegen der Briefgebühr

Dies wird in den Ausführungebestimmungen relativiert: Die Bestimmung in Abs. V bezieht sich n i c h t auf Postkarten, die gegen die Vorschriften der §2, 3 oder 4 verstoßen und deshalb u n z u l ä s s i g sind.

Ich denke, dass diese Vorschrift von einem kleinlichen Postbeamten mal Gassi geführt wurde.

Gruß

wuerttemberger
 
dietbeck Am: 12.06.2015 16:03:18 Gelesen: 12686# 10 @  
Hi,

hier mal in grösser.

dietbeck


 
inflamicha Am: 12.06.2015 16:44:29 Gelesen: 12675# 11 @  
@ dietbeck [#10]

Hallo,

mit der Marke scheint alles in Ordnung zu sein. Zeigst Du bitte noch die Bildseite der Karte?

Gruß Michael
 
dietbeck Am: 12.06.2015 18:01:08 Gelesen: 12651# 12 @  
@ inflamicha [#11]

Und hier die Bildseite:


 
inflamicha Am: 12.06.2015 21:31:17 Gelesen: 12612# 13 @  
@ dietbeck [#12]

Vielen Dank. Gibt leider auch nix her.

Gruß Michael
 
JohannesM Am: 13.06.2015 11:10:56 Gelesen: 12566# 14 @  
@ wuerttemberger [#9]

Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.

Meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.

Beste Grüße
Eckhard
 
wuerttemberger Am: 13.06.2015 11:20:20 Gelesen: 12558# 15 @  
@ JohannesM [#14]

meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.

Diese Ansicht hat aber der Postbeamte damals nicht geteilt, denn er hat die Bestimmung in §2, Abs I ernst genommen, in der steht, dass die Absenderangaben auf der linken Seite der Anschriftseite zu stehen haben.

Gruß

wuerttemberger
 
alemannia Am: 13.06.2015 16:09:37 Gelesen: 12511# 16 @  
Hallo zusammen,

abschließend meine Meinung dazu:

Es handelt sich um eine Ansichtspostkarte, für die eine Angabe der Absenderanschrift nicht vorgeschrieben und für die Beförderung nicht notwendig war. Somit ist die Absenderangabe eine Mitteilung und darf nicht in das Anschriftenfeld geschrieben werden.

Letztendlich geht es ja um die Lesbarkeit für Verteiler und Zusteller.

Es gibt Karten, da wurde aus Platzmangel sogar zwischen Ort und Straße des Empfängers geschrieben.

Gruß

Guntram
 
JohannesM Am: 13.06.2015 22:25:56 Gelesen: 12462# 17 @  
@ wuerttemberger [#15]

Das könnte auch unser Agenturbetreiber gewesen sein, der besch.. sich auch wegen jedem Gramm zuviel.

Beste Grüße
Eckhard
 
DERMZ Am: 16.06.2016 20:59:07 Gelesen: 11714# 18 @  
Guten Abend,

Es war einmal eine Karte, die sollte von Marburg an der Drau (heute Maribor) nach Budapest geschickt werden. An einem Mittwoch, genauer am 17. Januar 1917 wurde sie geschrieben und vermutlich am gleichen Tag zur Post gegeben. Nur über die k.u.k Zensurstelle ist sie nicht hinausgekommen.



Und hier der Zensur- bzw. Retour-Stempel:



Was wohl der Grund war?

Ich lese:

Marburg, 25. Jänner 1925
Ich bin noch heute
beim Rader(Kader?) 2 meiner
Helden habe ich verloren
Daß macht mir die
riesigste Sorge
...???


Viele Grüße

Olaf
 
jmh67 Am: 17.06.2016 08:31:56 Gelesen: 11666# 19 @  
@ DERMZ [#18]

Die Mitteilung endet "... haben sich verloren Das macht mir die wenigste Sorge", soweit ich das lesen kann, und ist natürlich von 1917. Den Namen kann ich aber auch nicht recht entziffern. Wahrscheinlich ist der k.u.k. Zensor über die "verlorenen Helden", die nur geringe Sorge machten, gestolpert. Schätze aber, das waren vielleicht Schulbuben, die sich bei einem Ausflug verlaufen hatten, falls man sich mitten im Krieg noch Schulausflüge leisten konnte.

-jmh
 
DERMZ Am: 17.06.2016 16:12:42 Gelesen: 11615# 20 @  
@ jmh67 [#19]

Danke jmh,

das mit den verlorenen Helden war auch mein Gedanke, aber was sich dahinter wirklich verborgen hat, werden wir wahrscheinlich nicht mehr erfahren können.

Gruss Olaf
 
alemannia Am: 24.09.2020 12:23:59 Gelesen: 7675# 21 @  
Hallo zusammen,

beim folgenden Nebenstempel ist der Text der 3. Zeile vor "fehlt" nicht lesbar:



Wer kann helfen, idealerweise einen ähnlichen, aber lesbaren, Abschlag zeigen?

Der Stempel befindet sich auf einem R-Brief von Berlin-Zehlendorf (Amerikanischer Sektor) nach Sachsen in die SBZ.

Die vorgenommene Frankatur mit überdruckten Marken (Posthörnchen) war nicht zulässig.

Gruß

Guntram
 
Postgeschichte Am: 24.09.2020 13:06:32 Gelesen: 7655# 22 @  
@ DERMZ [#18]

Es war einmal eine Karte, die sollte von Marburg an der Drau (heute Maribor) nach Budapest geschickt werden. An einem Mittwoch, genauer am 17. Januar 1917 wurde sie geschrieben und vermutlich am gleichen Tag zur Post gegeben. Nur über die k.u.k Zensurstelle ist sie nicht hinausgekommen.

Hallo Olaf,

wie kommst du darauf, daß die Karte über die k.u.k. Zensurstelle nicht hinausgekommen ist? Die Karte hat den Empfänger in Budapest erreicht. Einen Zurückstempel kann ich auf der Karte nicht finden. Vielleicht hast du dich durch den Zensurstempel irritieren lassen. Dieser lautet: Zensuriert / k.u.k. Zensurstelle / Marburg. Bis auf den fehlenden Aufgabestempel also alles in Ordnung.

Gruß
Postgeschichte
 
Postgeschichte Am: 24.09.2020 15:41:31 Gelesen: 7608# 23 @  
@ alemannia [#21]

Hallo Guntram,

die Abbildung des ganzen Beleges hilft sicher weiter.

Gruß
Postgeschichte
 
alemannia Am: 24.09.2020 16:27:36 Gelesen: 7585# 24 @  
@ Postgeschichte [#23]

Hallo,

wenn es weiterhilft, kein Problem:



Gruß

Guntram
 
Postgeschichte Am: 26.09.2020 15:55:30 Gelesen: 7513# 25 @  
@ alemannia [#24]

Hallo Guntram,

vielen Dank für die Abbildung. Es dürfte sich in der Tat um die Zurücksendung bezüglich der Postwertzeichen handeln. Habe es leider nicht mehr gefunden, mir ist aber ein ähnlicher Stempel in Erinnerung der lautete "Gültiges Postwertzeichen fehlt". Das Wort "fehlt" kann ich in der unteren Zeile erkennen. Vielleicht findet ein anderer Forumteilnehmer einen besser lesbaren Abschlag.

Gruß
Postgeschichte
 
Baber Am: 26.09.2020 16:02:02 Gelesen: 7504# 26 @  
@ alemannia [#24]

Nachdem auf der Rückseite eine Ankuftsstempel von Glauchau aufscheint, ist der Brief offensichtlich doch befördert worden. Ist der Stempel "Zurück......." etwa nachträglich angebracht worden?

Gruß
Bernd
 
alemannia Am: 26.09.2020 16:26:57 Gelesen: 7492# 27 @  
@ Baber [#26]

Hallo Bernd,

auch ich hatte Postwertzeichen vor "fehlt" vermutet, wollte es aber nicht schreiben, um nicht zu beeinflussen.

Erstaunlich, dass der Brief überhaupt befördert wurde. Den Postämtern in West-Berlin war doch bekannt,dass die Marken bei Sendungen in die SBZ nicht anerkannt wurden. Seit den Währungsreformen in Ost und West waren ja auch schon ca. 6 Wochen vergangen.

Vielleicht war es auch nur eine "Provokation" im Zusammenhang mit dem Postkrieg.

Gruß

Guntram
 
bovi11 Am: 26.09.2020 16:44:00 Gelesen: 7478# 28 @  
@ alemannia [#27]

Wie wurde denn früher der Rückschein an einem solchen Schreiben befestigt?

Ich sehe keine entsprechenden Spuren.
 
alemannia Am: 26.09.2020 16:57:33 Gelesen: 7471# 29 @  
@ bovi11 [#28]

ADA V, 1, Teil A, § 28 Rückschein:

V, 2, § 23 Rückscheinsendungen

"II Der Rückschein ist vom Annahmebeamten sorgfältig und deutlich auszufertigen und der Briefsendung oder der Paketkarte haltbar beizufügen."
 
bovi11 Am: 26.09.2020 17:06:12 Gelesen: 7465# 30 @  
@ alemannia [#29]

Hmmm - das hatte ich auch nachgelesen. Aber wie wurde das seinerzeit bewerkstelligt, daß die beiden Teile zusammengehörend befördert wurden? Irgendwie müssen die ja während des Transports zusammengeblieben sein.

Heute wird der Rückschein ja rückseitig aufgeklebt und die unterzeichnete Karte abgetrennt und zurückgeschickt. Rechts und links bleiben dann die Haltestege am Brief.
 
alemannia Am: 26.09.2020 17:38:14 Gelesen: 7456# 31 @  
@ bovi11 [#30]

Das ist schon klar.

Kannst ja nachforschen und das Ergebnis hier posten.

Aber ansonsten hast du keine Antwort auf meine Eingangsfrage?
 
bovi11 Am: 26.09.2020 18:10:15 Gelesen: 7436# 32 @  
@ alemannia [#31]

Das ist ja eine der sich aus dem Kontext ergebenden Fragen.

Ist der Brief tatsächlich als Einschreiben gegen Rückschein gelaufen?

Der Gummistempel erscheint mir nämlich nicht schlüssig. Das "Zurück" steht linksbündig, während der weitere Text "Unzulässig" und ??? ??? fehlt" zentriert sind.

Die untere Zeile könnte auch "??? Rückschein fehlt" heißen. So einen Stempel habe ich aber noch nie gesehen.

Es gab 1949 vergleichbare Stempel in Sachsen mit "Zurück" und "Unzulässig" mit oder ohne Ergänzungen "wegen Zusatzmarke" oder "Marke unzulässig". Grund waren in dem Fall aufgeklebte Notopfermarken oder "Helft Berlin" Marken.

An diese Postkriegsstempel erinnerte mich der Stempel sofort.
 
GSFreak Am: 18.11.2020 19:57:21 Gelesen: 7245# 33 @  
Hier eine Behelfsganzsache P 698I der Britischen Zone RPD Hamburg, Ausgabekontrollstempel HAMBURG 6 vom 05.07.1945 (rot mit integriertem Freivermerk "BEZAHLT"), Abgangsstempel (24) HAMBURG 1 vom 09.07.1945 (Maschinenstempel UB c).

Die Karte ist nach SOMMERSCHENBURG ü. Helmstedt, Post Eilsleben-Land adressiert. Das " ü. Helmstedt" ist postseitig durchgestrichen und es findet sich weiter oben handschriftlich " Unzulässig / zrk".

Die Karte wurde somit an die Absenderin zurückgeschickt. Warum? Sommerschenburg (ein Ortsteil von Sommersdorf in Sachsen-Anhalt) lag seinerzeit in der SBZ und der Interzonenpostverkehr wurde erst Ende Oktober 1945 wieder aufgenommen.



In diesem Zusammenhang interessant ist der erste Satz im Text der Rückseite. Der Absenderin hatte man auf dem Posamt wahrscheinlich nur gesagt, dass Briefe noch nicht zulässig sind, aber nicht mitgeteilt, dass es noch keine Postverbindung in die SBZ gibt. So hat die Absenderin letztlich auch die Postkarte vergebens geschrieben.

Beste Grüße
Ulrich
 
dietbeck Am: 27.12.2021 18:28:31 Gelesen: 5068# 34 @  
Kann mir jemand sagen, waurm dieser Beleg "unzulässig" war ? Treuebrietzen lag in der SBZ, die Empfängeradresse in der Bizone. Die Marken und das Porto sollten kein Anstoss sein, November 1947 sollte ja kein Problem sein für die Zusendung eines normalen Briefes von Ost nach West.

Gabe es irgendeine Form von Streik zu diesem Zeitpunkt, die den Postverkehr beeinträchtigte oder andere postalische Schwierigkeiten ?


 
Briefuhu Am: 30.04.2023 09:46:01 Gelesen: 2345# 35 @  
Briefdrucksache vom 18.10.1976 von Essen-Überruhr nach Izmir/Türkei, mit Aufkleber vom Bahnpostamt München "Zurück an den Absende, Briefdrucksachen sind nach dem Ausland unzulässig".



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 09.09.2023 16:12:57 Gelesen: 1059# 36 @  
Brief vom 16.01.2012 von Berlin an eine Packstation in Berlin, unzulässig an Packstation, entsprechender Stempel, handschriftlicher Vermerk und gelbes ZURÜCK-Label.



Schönen Gruß
Sepp
 
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