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Thema: MBSZ Prüfer Mihaly Bodor stellt Kurzbefund als "Bund Philatelistischer Prüfer" aus
Lars Boettger Am: 20.09.2023 22:34:37 Gelesen: 1372# 1 @  
Ab und zu wird man mit Sachverhalten konfrontiert, die einen den Kopf schütteln lassen. Der unten abgebildete Kurzbefund des ungarischen Prüferbundes ähnelt bis auf das Logo rechts oben dem Muster für die Kurzbefund des Bundes Philatelistischer Prüfer. Interessant ist, dass Herr Dr. Bodor Mihály [1] laut Internetseite der "Mafitt" [2] (Hungarian Society for Philatelic Research) als Prüfer verzeichnet ist. Auf dem Kurzbefund steht aber "Mitglied im Bund Philatelistischer Prüfer" (BPP) [3]. Das klingt erst einmal, als ob er Mitglied im BPP ist. Die Rückfrage bei der BPP-Geschäftsstelle hat ergeben, dass Herr Dr. Bodor Mihály kein Mitglied im BPP ist bzw. nie war.

Die Art des Kurzbefundes, die deutsche Sprache und der Vermerk "Mitglied im Bund Philatelistischer Prüfer" können einen neutralen Betrachter denken lassen, dass der Kurzbefund von einem BPP-Mitglied ausgestellt wurde. Ich weiss nicht, was sich der Kollege dabei gedacht hat. Ist es unabsichtlich geschehen oder war es möglicherweise eine gezielte Provokation? Ich werde eine offizielle Anfrage als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung an die angegebene Kontaktadresse richten und dort nachfragen.

Beste Grüsse!

Lars Böttger

[1] http://www.mafitt.hu/fooldal/xmbhu.html
[2] http://www.mafitt.hu/fooldal/xmbhu.html
[3] https://www.bpp.de/en/experts/
 
johanneshoffner Am: 20.09.2023 23:01:50 Gelesen: 1360# 2 @  
Lieber Lars,

kannst Du den Kurzbefund noch abbilden ?

Gruss

Johannes
 
Lars Boettger Am: 20.09.2023 23:18:27 Gelesen: 1353# 3 @  
@ Lars Boettger [#1]

Lieber Johannes,

ich dachte, ich hätte ihn angehängt. Danke für den Hinweis!

Als BPP-Mitglied finde ich es toll, dass das "BPP-Muster" bei ausländischen Verbänden genutzt wird =D



Beste Grüsse!

Lars
 
Carsten Burkhardt Am: 21.09.2023 21:27:04 Gelesen: 1157# 4 @  
Hallo Lars,

ich weiß aus verschiedenen Quellen und Gesprächen, dass es scheinbar einige von außen schwer verstehbare Kämpfe innerhalb der ungarischen Prüfer zu geben scheint. Und wie es scheint, schmückt sich hier jemand mit auf die erste Sicht fremden Federn.

Um eine Fehlübersetzung kann es sich nicht handeln, der dortige Verband heißt wörtlich übersetzt:

Ungarische (Magyar) Briefmarken (Bélyeg)-Untersucher (Vizsgáló) Fach (Szak) gruppe (csoport).

Immerhin benutzt er nicht das Kürzel BPP.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Begriff Bund Philatelistischer Prüfer genauso geschützt ist, wie das Kürzel und ob das Markenrecht für ganz Europa gilt.

Viele Grüße
Carsten
 
ArGe Baltikum Am: 21.09.2023 22:32:17 Gelesen: 1104# 5 @  
Der Titel des Threads ist falsch, wie auch bereits in Beiträgen geschrieben. Der Begriff „BPP“ wird im Kurzbefund nämlich gar nicht verwendet.

Der Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) e.V. ist als normaler Verein in München eingetragen. (1)

Die Wort- und Bildmarke „BPP“ ist als Marke eingetragen, (2), ebenfalls das Aussehen des Attests (3).

Der Begriff „Bund Philatelistischer Prüfer“ ist allerdings nicht geschützt, er kommt nur als Rechteinhaber der eingetragenen Marken vor. Von daher ist die Verwendung dieses Begriffs wohl kein Verstoß gegen Markenrechte. Soweit das Rechtliche in Bezug auf „BPP“.

Welchem Bund Herr Mihaly als Mitglied angehört, müsste man ihn selbst fragen. Dass die Verwendung des deutschen Vereinsnamens zumindest moralisch/ethisch bedenklich ist, müsste er eigentlich wissen, wenn er im BPP kein Mitglied ist. Vielleicht sieht er diesen Begriff aber als legitime Übersetzung des Namens seines ungarischen Prüferbundes an, wer weiß?

Mag ihn jemand kontaktieren?

Gruß
Friedhelm

(1) https://www.handelsregister.de/rp_web/normalesuche.xhtml, Dann BPP und VR München eingeben.
(2) https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=012774411&CURSOR=6
(3) https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/399286306/DE
 
Lars Boettger Am: 21.09.2023 23:47:29 Gelesen: 1061# 6 @  
@ ArGe Baltikum [#5]

Hallo Friedhelm,

die Anfrage an die ungarischen Kollegen ist seit gestern Abend raus (BDPh-Vorstandsmitglied Konrad Krämer in CC). Noch habe ich keine Antwort erhalten. Ich hoffe, dass ich baldmöglichst eine Antwort auf meine Anfrage präsentieren kann / darf.

Mein Hauptpunkt ist die grosse Nähe zum BPP-Kurzbefund, unabhängig davon, ob die geprüfte Marke echt ist oder nicht. Hätte Herr Dr. Bodor den von Carsten Burkhardt [#4] (Vielen Dank für die Übersetzung!) genannten Begriff "Ungarische (Magyar) Briefmarken (Bélyeg)-Untersucher (Vizsgáló) Fach (Szak) gruppe (csoport)" verwendet und nicht "Bund Philatelistischer Prüfer", dann wäre m.E. der gezeigte Kurzbefund eindeutiger. Und "Bund Philatelistischer Prüfer" ist offensichtlich nicht die Übersetzung von "Magyar Bélyeg Vizsgáló Szakcsoport".

Beste Grüsse!

Lars
 
ligneN Am: 23.09.2023 11:54:16 Gelesen: 842# 7 @  
Eins zu Eins abgekupfert, bis in die Formulierungen hinein.

Vielleicht kann man den Prüfern vom MBSZ auch mit einer dezenten Umformulierung helfen.

"New" Rumänien macht Laune.
 
bovi11 Am: 23.09.2023 12:38:15 Gelesen: 812# 8 @  
@ ArGe Baltikum [#5]
@ Lars Boettger
@ alle

§ 5 Markengesetz

Geschäftliche Bezeichnungen

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

(3) […]


Da der BPP oder auch Bund Philatelistischer Prüfer eine überragende Bekanntheit in den beteiligten Verkehrskreisen genießt, kommt es auf eine Registrierung beim Markenamt nicht an. Die überragende Bekanntheit (Verkehrsgeltung) war bereits zu dem Zeitpunkt gegeben, als die Marke „BPP“ 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wurde.

Insofern ist nicht nur die unberechtigte Benutzung der eingetragenen Marke „BPP“ rechtsverletzend, sondern nach § 5 MarkenG auch die ausgeschriebene Form.
 
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